Rechtsprechung
BGH, 26.01.2016 - VI ZR 179/15 |
Volltextveröffentlichungen (21)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 StVG, § 1 StVO, § 9 Abs 5 StVO
Haftung bei Parkplatzunfall: Anscheinsbeweis bei Kollision eines Rückwärtsfahrenden mit einem anderen Fahrzeug - verkehrslexikon.de
Rückwärtsfahren auf Parkgelände und Anscheinsbeweisregel
- IWW
§ 17 Abs. 1, 2 StVG, § 9 Abs. 5 StVO, § 1 StVO, § 17 StVG, § 286 ZPO, § 545 Abs. 1 ZPO
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit von § 9 Abs. 5 StVO (Straßenverkehrsordnung) auf Parkplätze ohne eindeutigen Straßencharakter ; Verhaltensanforderungen an einen Verkehrsteilnehmer beim Rückwärtsfahren auf einem Parkplatz im Hinblick auf die Möglichkeit eines sofortigen Anhaltens im ...
- rabüro.de
Zum Anscheinsbeweis bei Unfall mit rückwärts fahrendem Fahrzeug
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Rückwärtsfahrer haftet im Zweifel bei einem Unfall; § 9 Abs. 5 StVO
- rewis.io
Haftung bei Parkplatzunfall: Anscheinsbeweis bei Kollision eines Rückwärtsfahrenden mit einem anderen Fahrzeug
- verkehrsunfallsiegen.de
Parkplatzunfall: Anscheinsbeweis bei Kollision eines Rückwärtsfahrenden mit einem anderen Fahrzeug
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 17; StVO § 1; StVO § 9 Abs. 5
Anscheinsbeweis gegen Rückwärtsfahrenden auch bei Parkplatzunfällen - captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
BGH - VI ZR 179/15 - vom 26. Januar 2016 - Schadenregulierung nach einem Parkplatzunfall unter Anwendung von § 9 Abs. 5 StVO über § 1 StVO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 17; StVO § 1; StVO § 9 Abs. 5
Anwendbarkeit von § 9 Abs. 5 StVO ( Straßenverkehrsordnung ) auf Parkplätze ohne eindeutigen Straßencharakter; Verhaltensanforderungen an einen Verkehrsteilnehmer beim Rückwärtsfahren auf einem Parkplatz im Hinblick auf die Möglichkeit eines sofortigen Anhaltens im ... - rechtsportal.de
StVO § 9 Abs. 5 ; StVO § 1
Anwendbarkeit von § 9 Abs. 5 StVO ( Straßenverkehrsordnung ) auf Parkplätze ohne eindeutigen Straßencharakter; Verhaltensanforderungen an einen Verkehrsteilnehmer beim Rückwärtsfahren auf einem Parkplatz im Hinblick auf die Möglichkeit eines sofortigen Anhaltens im ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
§ 9 Abs. 5 StVO auf Parkplätzen nicht unmittelbar anwendbar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
BGH konkretisiert Verschuldensfrage bei Parkplatzunfällen durch Rückwärtsfahrer
- Jurion (Kurzinformation)
Haftungsverteilung bei Kollision eines Rückwährtsfahrenden auf einem Parkplatz
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
§ 9 Abs. 5 StVO hat auf Parkplätzen ohne eindeutigen Straßencharakter nur mittelbare Bedeutung / Anscheinsbeweis gegen Rückwärtsfahrenden
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Schuldvermutung bei Rückwärtsfahren auf Parkplatz
- haerlein.de (Kurzinformation)
Wenn ein PKW auf Einkaufsmarktparkplatz beim Rückwärtsfahren mit anderem Fahrzeug kollidiert
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Haftungsverteilung bei Parkplatzunfällen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Anscheinsbeweis bei Parkplatzunfällen durch Rückwärtsfahrer
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Wer (zuerst) steht, gewinnt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vermutetes Verschulden des Rückwärtsfahrenden gilt aufgrund des Anscheinsbeweises auch bei Parkplatzunfällen - Sorgfaltspflichten des Rückwärtsfahrenden gemäß § 9 Abs. 5 StVO gelten auf Parkplätzen ohne eindeutigen Straßencharakter nicht unmittelbar
Verfahrensgang
- AG Jena, 28.02.2014 - 21 C 114/13
- LG Gera, 27.02.2015 - 1 S 88/14
- BGH, 26.01.2016 - VI ZR 179/15
Papierfundstellen
- NJW 2016, 1100
- MDR 2016, 267
- NZV 2016, 168
- VersR 2016, 479
Wird zitiert von ... (39)
- BGH, 11.10.2016 - VI ZR 66/16
Haftungsverteilung bei Parkplatzunfall: Anscheinsbeweis zu Lasten eines …
Steht fest, dass sich die Kollision beim Rückwärtsfahren ereignete, der Rückwärtsfahrende zum Kollisionszeitpunkt selbst also noch nicht stand, so spricht auch bei Parkplatzunfällen ein allgemeiner Erfahrungssatz dafür, dass der Rückwärtsfahrende seiner Sorgfaltspflicht nach § 1 StVO in Verbindung mit der Wertung des § 9 Abs. 5 StVO nicht nachgekommen ist und den Unfall dadurch (mit)verursacht hat (im Anschluss an Senatsurteile vom 15. Dezember 2015, VI ZR 6/15, VersR 016, 410 und vom 26. Januar 2016, VI ZR 179/15, VersR 2016, 479).Dagegen liegt die für die Anwendung eines Anscheinsbeweises gegen einen Rückwärtsfahrenden erforderliche Typizität des Geschehensablaufs regelmäßig nicht vor, wenn beim rückwärtigen Ausparken von zwei Fahrzeugen aus Parkbuchten eines Parkplatzes zwar feststeht, dass vor der Kollision ein Fahrzeugführer rückwärts gefahren ist, aber zumindest nicht ausgeschlossen werden kann, dass sein Fahrzeug im Kollisionszeitpunkt bereits stand, als der andere rückwärtsfahrende Unfallbeteiligte mit seinem Fahrzeug in das Fahrzeug hineingefahren ist (im Anschluss an Senatsurteile vom 15. Dezember 2015, VI ZR 6/15, VersR 016, 410 und vom 26. Januar 2016, VI ZR 179/15, VersR 2016, 479).
Unabhängig vom Eingreifen eines Anscheinsbeweises können die Betriebsgefahr der Fahrzeuge und weitere sie erhöhende Umstände im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1, 2 StVG Berücksichtigung finden (im Anschluss an Senatsurteile vom 15. Dezember 2015, VI ZR 6/15, VersR 2016, 410 und vom 26. Januar 2016, VI ZR 179/15, VersR 2016, 479).
Grundsätzlich ist die Entscheidung über die Haftungsverteilung im Rahmen des § 17 StVG - wie im Rahmen des § 254 BGB - Sache des Tatrichters und im Revisionsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt worden sind (vgl. Senatsurteile vom 26. Januar 2016 - VI ZR 179/15, VersR 2016, 479 Rn. 10;… vom 27. Mai 2014 - VI ZR 279/13, VersR 2014, 894 Rn. 18 …und vom 7. Februar 2012 - VI ZR 133/11, VersR 2012, 504 Rn. 5 mwN).
Die Abwägung ist aufgrund aller festgestellten, d.h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, die sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; ein Faktor bei der Abwägung ist dabei das beiderseitige Verschulden (Senatsurteile vom 26. Januar 2016 - VI ZR 179/15, aaO;… vom 27. Mai 2014 - VI ZR 279/13, aaO …und vom 7. Februar 2012 - VI ZR 133/11, aaO, mwN).
Der erkennende Senat hat in zwei Entscheidungen (…Senatsurteile vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 6/15, VersR 2016, 410 Rn. 15 und vom 26. Januar 2016 - VI ZR 179/15, VersR 2016, 479 Rn. 11) Grundsätze zur Anwendbarkeit des Anscheinsbeweises gegen den Rückwärtsfahrer bei Parkplatzunfällen aufgestellt.
- BGH, 13.12.2016 - VI ZR 32/16
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf der Autobahn: Anscheinsbeweis für …
Die Abwägung ist aufgrund aller festgestellten, das heißt unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, die sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; ein Faktor bei der Abwägung ist dabei das beiderseitige Verschulden (vgl. nur Senatsurteil vom 26. Januar 2016 - VI ZR 179/15, NJW 2016, 1100 Rn. 10 mwN).Das Berufungsgericht ist ohne Rechtsfehler zum Ergebnis gelangt, nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises, deren Anwendung der vollen revisionsrechtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. etwa Senatsurteile vom 26. Januar 2016 - VI ZR 179/15, NJW 2016, 1100 Rn. 12;… vom 26. März 2013 - VI ZR 109/12, NJW 2013, 2901 Rn. 27;… vom 16. März 2010 - VI ZR 64/09, NJW-RR 2010, 1331 Rn. 16, mwN), sei davon auszugehen, dass die Klägerin den Unfall verschuldet habe.
- BGH, 15.05.2018 - VI ZR 231/17
Auf der anderen Straßenseite vom Fahrbahnrand Anfahrender als "Anderer …
Die Entscheidung über die Haftungsverteilung im Rahmen des § 17 StVG ist - wie im Rahmen des § 254 BGB - Sache des Tatrichters und im Revisionsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt worden sind (…Senatsurteile vom 11. Oktober 2016 - VI ZR 66/16, NJW 2017, 1175 Rn. 7; vom 26. Januar 2016 - VI ZR 179/15, NJW 2016, 1100 Rn. 10;… vom 27. Mai 2014 - VI ZR 279/13, NJW 2014, 3097 Rn. 18).Ein Faktor bei der Abwägung ist dabei das beiderseitige Verschulden (…Senatsurteile vom 11. Oktober 2016 - VI ZR 66/16, aaO; vom 26. Januar 2016 - VI ZR 179/15, aaO;… vom 27. Mai 2014 - VI ZR 279/13, aaO).
- OLG Hamm, 26.08.2016 - 7 U 22/16
Nachzügler muss warten, wenn der Querverkehr schon länger Grün hat
Die danach gebotene Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge ist aufgrund aller festgestellten, d.h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalles vorzunehmen, soweit diese sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (ständige Rechtsprechung BGH, NJW 2016, 1100; NJW 2014, 3097; NJW 2012, 1953 jeweils mit weiteren Nachweisen;… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 17 StVG Rn. 22). - BGH, 22.11.2022 - VI ZR 344/21
"Rechts vor links" auf Parkplätzen?
a) Die Regeln der StVO sind auf einem - hier vorliegenden - öffentlich zugänglichen Parkplatz allerdings grundsätzlich anwendbar, so dass etwa von den Nutzern des Parkplatzes das sich aus § 1 StVO ergebende Gebot wechselseitiger Rücksichtnahme zu beachten ist (…vgl. Senatsurteile vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 6/15, NJW 2016, 1098 Rn. 11 mwN; vom 26. Januar 2016 - VI ZR 179/15, NJW 2016, 1100 Rn. 11;… vom 11. Oktober 2016 - VI ZR 66/16, NJW 2017, 1175 Rn. 9).Anders als § 9 Abs. 5 StVO (…vgl. dazu Senatsurteile vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 6/15, NJW 2016, 1098 Rn. 11; vom 26. Januar 2016 - VI ZR 179/15, NJW 2016, 1100 Rn. 11;… vom 11. Oktober 2016 - VI ZR 66/16, NJW 2017, 1175 Rn. 9) enthält die auf den fließenden Verkehr zweckgerichtete Vorschrift des § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO keine Wertung, die auf die Situation auf Parkplätzen übertragbar wäre.
- BGH, 17.01.2023 - VI ZR 203/22
Undifferenziertes Schriftsatzgemenge ist unzulässige alternative Klagehäufung!
Die Beklagte hat nicht in Abrede gestellt, dass der Zeuge H. gegen das auf Parkflächen ohne eindeutigen Straßencharakter mittelbar über § 1 Abs. 2 StVO geltende Gebot des § 9 Abs. 5 StVO verstoßen hat, sich bei der Rückwärtsfahrt so zu verhalten, dass er das Fahrzeug notfalls sofort anhalten kann, und dass er den Unfall dadurch (mit)verursacht hat (vgl. Senatsurteil vom 26. Januar 2016 - VI ZR 179/15, NJW 2016, 1100 Rn. 11 mwN). - OLG Düsseldorf, 20.04.2021 - 1 U 122/20
1. Kollidiert ein Rettungswagen bei seiner Einsatzfahrt aufgrund von …
Die Vorschrift des § 9 Abs. 5 StVO ist im Falle der Kollision eines rückwärtsfahrenden Pkw mit einem geparkten Pkw zumindest mittelbar im Rahmen der Pflichtenkonkretisierung nach § 1 Abs. 2 StVO anwendbar (BGH…, Urteil vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 6/15, juris Rn. 11 m. w. N.; Urteil vom 26. Januar 2016 - VI ZR 179/15, juris Rn. 11, jeweils zu Unfällen auf einem Parkplatzgelände).Die Vorschrift des § 9 Abs. 5 StVO ist im Falle der Kollision eines rückwärtsfahrenden Pkw mit einem geparkten Pkw zumindest mittelbar im Rahmen der Pflichtenkonkretisierung nach § 1 Abs. 2 StVO anwendbar (BGH…, Urteil vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 6/15, juris Rn. 11 m. w. N.; Urteil vom 26. Januar 2016 - VI ZR 179/15, juris Rn. 11, jeweils zu Unfällen auf einem Parkplatzgelände).
- OLG Düsseldorf, 25.04.2017 - 1 U 147/16
Haftungsverteilung bei Kollision eines links an einer zum Stillstand gekommenen …
Bei dieser Abwägung dürfen nur unstreitige, zugestandene oder nach § 286 ZPO bewiesene Umstände berücksichtigt werden, die sich auf den Unfall ausgewirkt haben (BGH NJW 2016, 1100). - OLG Celle, 16.12.2020 - 14 U 87/20
Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden bei Auffahrunfall; zur Haftungsverteilung …
Soweit die Klägerin zur Begründung ihrer Auffassung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 2016 - VI ZR 179/15 - verweist, bleibt dies ohne Erfolg. - OLG Düsseldorf, 31.03.2020 - 1 U 101/19
Haftungsverteilung bei Kollision auf einem Supermarkt-Parkplatz
Dieser ergibt sich allerdings nicht, wie die Beklagten meinen, unmittelbar aus der Vorschrift des § 14 Abs. 1 Satz 1 StVO, die von dem Aussteigenden ein Höchstmaß an Sorgfalt verlangt; denn diese Vorschrift dient in erster Linie dem Schutz des fließenden Verkehr (vgl. OLG Celle, Urteil vom 08.05.2018 - 14 U 9/18 m.w.N.;… König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 14 StVO Rn. 5), und ist nach Auffassung des Senats - wie § 9 Abs. 5 StVO (…dazu BGH Urteil vom v. 15.13.2015 - VI ZR 6/15, juris Rdn. 11; BGH Urteil vom 26.01.2016 - VI ZR 179/15 juris Rdn. 11;… Urteil vom 11.10.2016 - VI ZR 16/16, juris Rdn. 9) - auf Unfälle, die sich auf Parkplätzen und in Parkhäusern ereignen, daher nicht unmittelbar anwendbar. - KG, 14.09.2017 - 22 U 174/16
Kollision eines Fahrradfahrers mit einem Kettcar auf einem Freizeitgelände: …
- LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 135/21
1. Die Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen richten sich In einem …
- OLG Hamm, 28.10.2020 - 7 U 58/20
Parkplatzunfall; Rückwärtsfahrt; Anscheinsbeweis; keine Umsatzsteuer bei …
- OLG Celle, 22.01.2020 - 14 U 150/19
Zweitunfall auf Autobahn ohne Berührung mit dem liegengebliebenen Kfz aus dem …
- VGH Bayern, 15.03.2021 - 11 CS 20.2867
Führen eines Fahrzeugs "im Straßenverkehr" bei Alkoholfahrt auf Parkplatz eines …
- LG Nürnberg-Fürth, 18.02.2021 - 2 O 4846/20
Schadensersatz und Aktivlegitimation bei fremdfinanziertem Kfz und …
- AG Gelsenkirchen, 14.02.2017 - 201 C 177/16
Haftungsverteilung bei Kollision während des rückwärtigen Ausfahrens aus einer …
- OLG Hamm, 09.02.2023 - 7 U 3/23
Gebot der Rücksichtnahme; Parkplatz; jederzeitiges Anhalten; Bremsbereitschaft
- KG, 22.12.2021 - 25 U 33/21
Schadenersatz aus einem Auffahrunfall an einer roten Ampel
- LG Osnabrück, 29.11.2018 - 4 S 219/18
Parkplatzunfall - Haftung des Ausparkenden
- AG Bottrop, 21.08.2017 - 12 C 38/17
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfallgeschehen
- LG Nürnberg-Fürth, 18.02.2020 - 2 O 6220/19
Regulierung eines durch ein ausländisches Fahrzeug in Deutschland verursachten …
- OLG Bamberg, 26.10.2021 - 5 U 16/21
Haftungsverteilung bei Kollision von LKW mit auf dem Standstreifen stehender …
- AG Cham, 20.04.2018 - 8 C 690/17
Erstattungsfähige Kosten bei fiktiver Abrechnung eines Unfallschadens
- LG Frankfurt/Main, 04.01.2017 - 16 S 110/16
Verkehrsunfall bei rückwärtigem Ausparken auf Parkplatz
- AG München, 24.07.2019 - 155 C 5506/19
Anstoß an knapp fünf Zentimeter in Parkbucht hineinragenden Begrenzungsstein gibt …
- AG Hamburg, 07.07.2021 - 26 C 422/19
Betriebsgefahr bei Parkplatzunfallen
- LG Münster, 14.02.2020 - 8 O 99/18
Parkplatzunfall, Rückwärtsfahren, Anscheinsbeweis, Beweislast
- KG, 07.03.2022 - 25 U 135/21
Schadensersatz wegen Beschädigung eines Polizeifahrzeugs; Verletzung von …
- AG Ehingen, 07.06.2016 - 1 C 72/16
- LG Bonn, 27.12.2019 - 1 O 244/18
Parkplatz; Auffahrunfall; Alleinhaftung
- AG Leverkusen, 31.10.2018 - 25 C 35/16
Verkehrsunfall bei Wendemanöver und Vorbeifahren mit unzureichendem Seitenabstand
- AG Aalen, 31.08.2016 - 12 C 148/16
- LG Münster, 27.09.2021 - 11 O 304/20
- AG Pfaffenhofen/Ilm, 23.09.2022 - 1 C 427/21
Verkehrsunfall, Reparaturkosten, Unfall, Mietwagenkosten, Kollision, …
- LG Saarbrücken, 08.10.2021 - 13 S 85/21
Anscheinsbeweis gegen Auffahrenden im Kreisverkehr
- AG Erfurt, 30.06.2021 - 5 C 2136/20
Haftungsverteilung zwischen einem wendenden, in ein Grundstück abbiegenden und …
- AG Krefeld, 22.02.2019 - 6 C 191/17
Verkehrsunfall bei Rangieren auf Tankstellengelände
- LG Bremen, 05.06.2018 - 7 O 1158/17
Autobahnunfall mit Personenschaden auf Beschleunigungsstreifen