Rechtsprechung
BGH, 28.10.1986 - VI ZR 181/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unternehmer - Hilfeleistung - Unfallbetrieb - Unfallversicherung
Papierfundstellen
- NJW 1987, 1022
- NJW-RR 1987, 666 (Ls.)
- MDR 1987, 307
- NZA 1987, 252
- VersR 1987, 384
- BB 1987, 412
Wird zitiert von ... (25)
- OLG Düsseldorf, 31.03.2015 - 1 U 87/14
Haftung für Schäden beim Anschieben eines auf einer vereisten Steigung stehen …
Liegt einer Hilfeleistung auch ein eigenes Interesse zugrunde, so ist regelmäßig davon auszugehen, dass sie allein der Förderung der eigenen Belange gedient hat (BGH, Urteil vom 28.10.1986 - VI ZR 181/85, Rn. 11 zitiert nach juris). - OLG Hamm, 26.09.2002 - 6 U 14/02
Schutzbereich der Tierhalterhaftung
Dient die Tätigkeit beiden Interessenbereichen, so ist regelmäßig davon auszugehen, daß die Förderung der eigenwirtschaftlichen Zwecke im Vordergrund stand; entscheidend sind dabei die aufgrund von objektiven Anhaltspunkten nachvollziehbaren subjektiven Vorstellungen des Helfers (…vgl. Lemcke, ZAP 98, 1211, 1216 - Fach 2, Seite 204 - Leube, a.a.O., Rdn. 38; BGH VersR 87, 384 = r+s 87, 228). - BGH, 23.03.2004 - VI ZR 160/03
Begriff der Tätigkeit in demselben Betrieb; Verladetätigkeiten betriebsfremder …
Sie mußte der Sache nach für dieses Unternehmen und nicht für sein eigenes bzw. seinen Stammbetrieb geleistet worden sein (vgl. Senatsurteile vom 28. Oktober 1986 - VI ZR 181/85 - VersR 1987, 384, 385; vom 11. Oktober 1988 - VI ZR 67/88 - VersR 1989, 67, 68; vom 24. März 1998 - VI ZR 337/96 - NJW 1998, 2365, 2366; BSGE 5, 168, 174; 57, 91, 92 f.;… BSG, SozR 2200 § 539 RVO Nr. 25, S. 71; NZA 1986, 410;… SozR 3-2200 § 539 RVO Nr. 25, S. 86 f.;… SozR 3-2200 § 539 RVO Nr. 28 S. 105 f.; VersR 1999, 1517, 1518).Eine Tätigkeit, die der Betroffene für sein eigenes Unternehmen erbrachte, löste den Versicherungsschutz in dem für ihn fremden Unternehmen deshalb auch dann nicht aus, wenn sie diesem nützlich war (vgl. Senatsurteile vom 28. Oktober 1986 - VI ZR 181/85 - aaO;… vom 11. Oktober 1988 - VI ZR 67/88 - aaO;… vom 24. März 1998 - VI ZR 337/96 - aaO; BSGE 5, 168, 174; 57, 91, 92 f.;… BSG, SozR 2200 § 539 RVO Nr. 25, S. 71; NZA 1986, 410;… SozR 3-2200 § 539 RVO Nr. 25, S. 86 f.;… SozR 3-2200 § 539 RVO Nr. 28 S. 105 f.; VersR 1999, 1517, 1518).
Hatte der Tätige Aufgaben wahrgenommen, die sowohl in den Aufgabenbereich seines Unternehmens als auch in denjenigen des fremden Unternehmens fielen, so war in der Regel davon auszugehen, daß er allein zur Förderung der Interessen seines Unternehmens tätig geworden war, so daß ein Versicherungsschutz im fremden Unternehmen nicht herbeigeführt wurde; erst wenn seine Tätigkeit nicht mehr als Wahrnehmung einer Aufgabe seines Unternehmens bewertet werden konnte, stellte sich die Frage nach einer Zuordnung seiner Tätigkeit zum fremden Unternehmen (vgl. Senatsurteile vom 8. April 1986 - VI ZR 61/85 - VersR 1986, 868, 869; vom 28. Oktober 1986 - VI ZR 181/85 - aaO;… vom 17. April 1990 - VI ZR 244/89 - aaO; vom 9. Juli 1996 - VI ZR 155/95 - VersR 1996, 1412, 1413;… vom 24. März 1998 - VI ZR 337/96 - aaO; BAG, VersR 1991, 902).
- BGH, 24.01.2006 - VI ZR 290/04
Rechtsfolgen des Versicherungsschutzes für eine Hilfeleistung; Ausschluss der …
Der Versicherungsschutz für die Hilfeleistung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 13 a SGB VII führt demgemäß wie bei den früheren gesetzlichen Regelungen, etwa in § 636 RVO (vgl. Senatsurteile BGHZ 38, 270, 280 f.; 129, 195, 202; vom 2. Dezember 1980 - VI ZR 265/78 - VersR 1981, 260, 261; vom 28. Oktober 1986 - VI ZR 181/85 - VersR 1987, 384, 385; vom 15. Mai 1990 - VI ZR 266/89 - VersR 1990, 995, 996; vom 16. April 1996 - VI ZR 79/95 - VersR 1996, 856, 858; ebenso BGHZ 33, 251, 258) nicht zur Anwendung des Haftungsausschlusses gemäß § 104 SGB VII. - OLG Jena, 29.06.2004 - 8 U 1153/03 Insbesondere musste kein Abhängigkeitsverhältnis wirtschaftlicher oder persönlicher Art vorliegen oder die Eingliederung des Verletzten in den Unfallbetrieb von dauerhafter Natur sein (VersR 1983, 31; NJW 1987, 1022 und 1643; VersR 1994, 579 ; MDR 1998, 1166 ).
Eine solche Hilfeleistung gehört zum klassischen Betätigungsfeld gewerblicher Abschlepp- und Pannenhilfeunternehmen (für das Anschieben eines liegengebliebenen Fahrzeuges sowie das Freischleppen eines festgefahrenen Fahrzeuges als Arbeitsleistung ebenso BGH NJW 1987, 1022 sowie BSG BKK 1975, 105).
Sie muss vielmehr nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der dem geltenden Recht entsprechenden Regelung des § 539 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 RVO fremdnützig geprägt sein (VersR 1985, 1082; NJW 1987, 1022 und 1643; MDR 1998, 1166 ).
Anders als in dem vom Bundesgerichtshof unter dem Az.: VI ZR 181/85 (NJW 1987, 1022) entschiedenem Sachverhalt hat der Kläger sein Fahrzeug nicht (auch) deshalb aus Eigeninteresse zu Bergung des Beklagtenfahrzeugs zur Verfügung gestellt, weil dieses seine eigene Weiterfahrt behindert hat.
Auch in Ansehung und Würdigung des Umstands, dass der Haftungsausschluss für Personenschäden eine Ausnahmeregelung zur allgemeinen zivilrechtlichen Haftungslage darstellt und daher im Zweifelsfall restriktiv anzuwenden ist und vom Bundesgerichtshof auch restriktiv angewandt wird (was die Vorstehend zitierte Entscheidung vom 28.10.1986, NJW 1987, 1022 zeigt), vermag der Senat eine Geltung des Haftungsprivilegs des § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII zu Gunsten der Beklagten nicht zu verneinen.
- OLG Düsseldorf, 12.06.2012 - 1 W 12/12
Ansprüche des Halters eines Pkw wegen der Verletzung durch Hilfe leistende …
Der Bundesgerichtshof hat eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit beispielsweise bejaht bei dem Versuch, auf eisglatter, ansteigender Fahrbahn ein Fahrzeug anzuschieben (vgl. BGH, Urteil vom 28.10.1986, VI ZR 181/85, zitiert aus JURIS m. w. N.) und bei der unentgeltlichen Ausführung von Reparaturarbeiten an einem Kraftfahrzeug durch Befestigung einer Lenkmanschette (vgl. Urteil vom 16.12.1986, VI ZR 5/86, zitiert aus JURIS).Auch wenn die Gestellung von Arbeitsmaterial und Werkzeug als ein Merkmal abhängiger Beschäftigung angesehen werden mag, kommt es für die Frage der Versicherungspflicht auf eine Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls und die Würdigung ihres Gesamtbildes an (vgl. BGH, Urteil vom 28.10.1986, VI ZR 181/85, zitiert aus JURIS;… Schulin aaO S. 294).
- BGH, 11.10.1988 - VI ZR 67/88
Rechtsfolgen der Verletzung des Unternehmers bei einer Hilfeleistung in einem …
Dient die Hilfeleistung für den Unfallbetrieb dem Interesse auch des eigenen Unternehmens, so werden die Haftungsprivilegien der §§ 636, 637 RVO zugunsten von Unternehmer und Arbeitnehmern des Unfallbetriebes in der Regel nicht ausgelöst (Bestätigung des Senatsurteils vom 28. Oktober 1986 - VI 181/85 - VersR 1987, 384 ).«.Dient eine Hilfeleistung für den Unfallbetrieb dem Interesse auch des eigenen Unternehmens, so ist in der Regel anzunehmen, daß der Verletzte allein zur Förderung der Belange seines (Stamm-)Unternehmens tätig geworden ist, so daß der Versicherungsschutz im Unfallbetrieb nicht ausgelöst wird (vgl. Senatsurteil vom 28. Oktober 1986 - VI ZR 181/85 VersR 1987, 384, 305 = BGHR RVO § 539 Abs. 2 - Selbständiger 1).
Deshalb ist nach den vorerwähnten Grundsätzen im Rahmen der §§ 636, 637 RVO seine Teilnahme an der Fahrt seinem Unternehmen zuzuordnen (vgl. Senatsurteil vom 28. Oktober 1986 - aaO).
- BGH, 16.12.1986 - VI ZR 5/86
Haftungsausschluß bei Vornahme unentgeltlicher Arbeiten an einem Pkw
Andererseits liegt es in der Konsequenz dieser Rechtsprechung, daß der Senat dann, wenn die Tätigkeit des Betroffenen der Wahrnehmung seiner eigenen Interessen gedient hat, er also eigenwirtschaftlich tätig geworden ist, den Versicherungsschutz aus § 539 Abs. 2 RVO verneint hat (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 1985 - VI ZR 34/84 - VersR 1985, 1082, 1083); das gleiche gilt, wenn der Betroffene mit seiner Tätigkeit die Interessen seines eigenen Unternehmens verfolgt hat (vgl. Senatsurteil vom 28. Oktober 1986 - VI ZR 181/85 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BGH, 08.03.1994 - VI ZR 141/93
Aufenthalt des Auftraggebers in einer Kfz-Werkstatt
Vielmehr können auch Tätigkeiten vom Versicherungsschutz umfaßt sein, die der Verletzte nur spontan und punktuell für den Unfallbetrieb erbracht hat (st. Rspr., vgl. z.B. Senatsurteile vom 5. Juli 1983 - VI ZR 273/81 - VersR 1983, 855, 856; vom 28. Oktober 1986 - VI ZR 181/85 - VersR 1987, 384, 385; vom 11. Oktober 1988 - VI ZR 67/88 - VersR 1989, 67, 68 und vom 17. April 1990 - VI ZR 244/89 - VersR 1990, 994, 995).Entscheidend ist die Zweckbestimmung der Arbeitsleistung; steht bei ihr ein "eigenwirtschaftliches" Interesse des Verletzten im Vordergrund, wird der Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 RVO auch dann nicht ausgelöst, wenn die Tätigkeit dem Unfallbetrieb nützlich war (vgl. Senatsurteil vom 28. Oktober 1986 - VI ZR 181/85 - aaO).
- BGH, 30.06.1998 - VI ZR 286/97
Haftungsfreistellung bei gefahrenträchtiger Spielerei mit einem Betriebsmittel
Diese Wertung ist unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Falles vorzunehmen (vgl. Senatsurteil vom 28. Oktober 1986 - VI ZR 181/85 - VersR 1987, 384, 385). - BGH, 15.05.1990 - VI ZR 266/89
Begriff der Hilfeleistung bei gemeiner Gefahr; Voraussetzungen der …
- BGH, 24.03.1998 - VI ZR 337/96
Haftung unter Subunternehmern
- BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 521/89
Haftungsausschluß bei Arbeitsunfall - Betriebsangehöriger
- LAG Hessen, 14.12.2001 - 2 Sa 1983/00
Haftung des Arbeitgebers: Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles im …
- BGH, 25.09.1990 - VI ZR 285/89
Haftung des Krankenhausträgers für einen Arbeitsunfall einer Raumpflegerin mit …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2016 - L 10 U 245/16
Unfallversicherungsrecht; Hilfe beim Anschieben eines PKW; Wie-Beschäftigter; …
- OLG Koblenz, 29.08.2002 - 5 U 1459/01
Haftung des Gerüstbauers; Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte
- BGH, 17.04.1990 - VI ZR 244/89
Zurechnung eines Unfalls aus Anlaß einer Reifenpanne
- OLG Oldenburg, 23.05.2001 - 2 U 74/01
Arbeitsunfall: Haftungsausschluß im Rahmen einer Hilfeleistung beim Abladen
- OLG Köln, 05.06.2001 - 3 U 17/00
Begriff desselben Betriebs in § 105 Abs. 1 SGB VII
- OLG Düsseldorf, 27.02.1998 - 22 U 71/97
- OLG Hamm, 17.01.2002 - 6 U 132/01
Voraussetzungen der Haftungsprivilegierung des Unfallbetriebs
- OLG Hamm, 28.06.1993 - 6 U 45/93
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Sturzes von einem …
- OLG Köln, 27.06.1997 - 19 U 16/97
Eingliederung des anliefernden Fahrers im Betrieb des Empfängers
- OLG Köln, 12.01.1993 - 22 U 168/92
UNTERNEHMER HILFELEISTUNG VERSICHERUNGSRECHT FREMDER BETRIEB