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   BGH, 11.01.1966 - VI ZR 182/64   

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https://dejure.org/1966,3923
BGH, 11.01.1966 - VI ZR 182/64 (https://dejure.org/1966,3923)
BGH, Entscheidung vom 11.01.1966 - VI ZR 182/64 (https://dejure.org/1966,3923)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 1966 - VI ZR 182/64 (https://dejure.org/1966,3923)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anscheinsbeweis für das Verschulden eines Kraftfahrzeugführers bei Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug bei Windböen und Schneeglätte - Verpflichtung eines Fahrers zur Anpassung an die besonderen Witterungsverhältnisse und Straßenverhältnisse - Verpflichtung des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1966, 270
  • DVBl 1966, 685
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.10.1960 - VI ZR 160/59

    Haftungsverteilung bei Überfahren eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers;

    Auszug aus BGH, 11.01.1966 - VI ZR 182/64
    Es liegt ein typischer Geschehensablauf vor, bei dem zunächst die Lebenserfahrung dafür spricht, daß den Beklagten, der von der eigenen Fahrbahn abkommt und auf die Gegenfahrbahn gerät, ein Verschulden trifft (vgl. BGH Urteil vom 24. September 1957 - VI ZR 266/56 - VersR 1957, 733; Urteil vom 19. Januar 1960 - VI ZR 16/59 - VersR 1960, 523; vgl. auch Urteil vom 7. Oktober 1960 - VI ZR 160/59 - LM § 8 StVO Nr. 9).
  • BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60

    Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)

    Auszug aus BGH, 11.01.1966 - VI ZR 182/64
    Daß er in zweiter Instanz allgemein auf sein Vorbringen im ersten Rechtszug Bezug nahm, zwang das Berufungsgericht nicht zur Erhebung dieses Beweises (vgl. BGHZ 35, 103, 106 [BGH 19.04.1961 - IV ZR 217/60]/107).
  • BGH, 08.01.1965 - VI ZR 234/63

    Rückgriffsrecht des Versorgungsträgers bei Schädigung von Familienangehörigen

    Auszug aus BGH, 11.01.1966 - VI ZR 182/64
    Dem ersten Gesichtspunkt steht entgegen, daß ein so weit reichender Rechtssatz nicht anzuerkennen ist (vgl. BGHZ 43, 72, 76) [BGH 08.01.1965 - VI ZR 234/63].
  • BGH, 19.01.1960 - VI ZR 16/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.01.1966 - VI ZR 182/64
    Es liegt ein typischer Geschehensablauf vor, bei dem zunächst die Lebenserfahrung dafür spricht, daß den Beklagten, der von der eigenen Fahrbahn abkommt und auf die Gegenfahrbahn gerät, ein Verschulden trifft (vgl. BGH Urteil vom 24. September 1957 - VI ZR 266/56 - VersR 1957, 733; Urteil vom 19. Januar 1960 - VI ZR 16/59 - VersR 1960, 523; vgl. auch Urteil vom 7. Oktober 1960 - VI ZR 160/59 - LM § 8 StVO Nr. 9).
  • BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59

    Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig

    Auszug aus BGH, 11.01.1966 - VI ZR 182/64
    Zu Unrecht meint die Revision unter Hinweis auf BGHZ 34, 355 (363) [BGH 14.03.1961 - VI ZR 189/59], Ansprüche des Klägers seien jedenfalls deshalb ausgeschlossen, weil er bei gefahrgeneigter Tätigkeit vom Beklagten allenfalls leicht fahrlässig geschädigt worden sei und er von dem ebenfalls jugendlichen Kraftfahrer, dem er sich anvertraut habe, nicht die ausgereiften Erfahrungen eines älteren, vielfach erprobten Kraftfahrzeuglenkers verlangen könne.
  • BGH, 24.09.1957 - VI ZR 266/56
    Auszug aus BGH, 11.01.1966 - VI ZR 182/64
    Es liegt ein typischer Geschehensablauf vor, bei dem zunächst die Lebenserfahrung dafür spricht, daß den Beklagten, der von der eigenen Fahrbahn abkommt und auf die Gegenfahrbahn gerät, ein Verschulden trifft (vgl. BGH Urteil vom 24. September 1957 - VI ZR 266/56 - VersR 1957, 733; Urteil vom 19. Januar 1960 - VI ZR 16/59 - VersR 1960, 523; vgl. auch Urteil vom 7. Oktober 1960 - VI ZR 160/59 - LM § 8 StVO Nr. 9).
  • BGH, 19.12.1969 - VI ZR 63/69

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden, ins Schleudern

    Es liegt ein typischer Geschehensablauf vor, bei dem zunächst die Lebenserfahrung für die Annahme spricht, dass dem Fahrer, der von der eigenen Fahrbahn abkommt und auf die Gegenfahrbahn gerät, ein Verschulden trifft (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1957 - VI ZR 266/56, VersR 1957, 733; vom 19. Januar 1960 - VI ZR 16/59, VersR 1960, 523; vom 11. Januar 1966 - VI ZR 182/64, VersR 1966, 270).

    Auf dieser Grundlage konnte das Berufungsgericht ohne Rechtsirrtum annehmen, dass diese Umstände zur Erschütterung des ersten Anscheins nicht ausreichen denn selbst wenn man mit der Revision unterstellt, der Lkw sei durch die beschriebene Straßenbeschaffenheit im Sielbereich ins Schleudern geraten, stünde damit kein Sachverhalt fest, der auch bei Beobachtung der vom Berufungsgericht vermissten Sorgfalt des Zwei beklagten zum Unfall führen konnte, also keine gleichwertige Möglichkeit eines atypischen Verlaufs (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 1966 - VI ZR 182/64, Vers 1966, 270).

  • BGH, 18.05.1971 - VI ZR 17/69

    Pflichten des Kraftfahrers bei bekannt oder erkennbar wetterbedingt gefährlicher

    Damit stünde selbst bei Unterstellung der oben bezeichneten - nicht erwiesenen - Umstände kein Sachverhalt fest, der auch bei Beobachtung der zu fordernden Sorgfalt des Zweitbeklagten zum Unfall führen konnte, also auch keine andere gleichwertige Möglichkeit eines atypischen Verlaufs (vgl. BGH Urteil vom 11. Januar 1966 - VI ZR 182/64 - VersR 1966, 270; Urteil vom 19. Dezember 1969 - VI ZR 63/69 = VersR 1970, 284).
  • LG Kiel, 25.07.2014 - 17 O 93/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Alleinhaftung eines bei Schneeglätte auf

    Gerät ein Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen auf die Gegenfahrbahn, liegt ein typischer Geschehensablauf vor, bei dem nach der Lebenserfahrung davon auszugehen ist, dass den Autofahrer ein Verschulden trifft (vgl. BGH, Urteil vom 11.01.1966, VI ZR 182/64).
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