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   BGH, 27.06.1972 - VI ZR 184/71   

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https://dejure.org/1972,910
BGH, 27.06.1972 - VI ZR 184/71 (https://dejure.org/1972,910)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1972 - VI ZR 184/71 (https://dejure.org/1972,910)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1972 - VI ZR 184/71 (https://dejure.org/1972,910)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verschulden - Hindernis - Unbeleuchtetes Hindernis - Luftraumüber der Verkehrsfläche - Bewegtes Hindernis - Auffahrunfall

Papierfundstellen

  • VersR 1972, 1067
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.03.1972 - VIII ZR 184/70

    Abtretungsansprüche aus Pachtvertrag - Voraussetzungen für die Zurückweisung

    Auszug aus BGH, 27.06.1972 - VI ZR 184/71
    Der Kläger übersieht, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (RG JW 1931, 1351; BGHZ 31, 361; Urteil vom 27. März 1972 - VIII ZR 184/70 - zur Veröffentlichung bestimmt; s.a. Stein/Jonas/Schumann/Leipold Anm. V 1 zu § 256 ZPO) eine Partei auch insoweit beschwert ist, als das Berufungsgericht anstelle der begehrten alsbaldigen Sachentscheidung an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückverwiesen hat.
  • BGH, 23.04.2020 - III ZR 250/17

    Kein Mitverschulden eines verunfallten Radfahrers, der zu spät vor einem über

    Auf solche gegebenenfalls erst aus wenigen Metern erkennbaren Objekte muss der Fahrer seine Geschwindigkeit - bei allerdings Anwendung eines strengen Maßstabs hinsichtlich der Erkennbarkeit - nicht einrichten (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 1972 - VI ZR 184/71, VersR 1972, 1067).

    Dies betrifft etwa Hindernisse, die wegen ihrer besonderen Beschaffenheit ungewöhnlich schwer erkennbar sind oder deren Erkennbarkeit in atypischer Weise besonders erschwert ist und auf die nichts hindeutet (vgl. BGH, Urteile vom 5. April 1960 - VI ZR 49/59, VersR 1960, 636, 637; vom 27. Juni 1972 - VI ZR 184/71, VersR 1972, 1067 und vom 15. Mai 1984 - VI ZR 161/82, NJW 1984, 2412 f).

  • BGH, 23.04.2020 - III ZR 251/17

    Kein Mitverschulden eines verunfallten Radfahrers, der zu spät vor einem über

    Dies betrifft etwa Hindernisse, die wegen ihrer besonderen Beschaffenheit ungewöhnlich schwer erkennbar sind oder deren Erkennbarkeit in atypischer Weise besonders erschwert ist und auf die nichts hindeutet (Fortführung von BGH, Urteile vom 5. April 1960 - VI ZR 49/59, VersR 1960, 636; vom 27. Juni 1972 - VI ZR 184/71, VersR 1972, 1067 und vom 15. Mai 1984 - VI ZR 161/82, NJW 1984, 2412).

    Auf solche gegebenenfalls erst aus wenigen Metern erkennbaren Objekte muss der Fahrer seine Geschwindigkeit - bei allerdings Anwendung eines strengen Maßstabs hinsichtlich der Erkennbarkeit - nicht einrichten (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 1972 - VI ZR 184/71, VersR 1972, 1067).

    Dies betrifft etwa Hindernisse, die wegen ihrer besonderen Beschaffenheit ungewöhnlich schwer erkennbar sind oder deren Erkennbarkeit in atypischer Weise besonders erschwert ist und auf die nichts hindeutet (vgl. BGH, Urteile vom 5. April 1960 - VI ZR 49/59, VersR 1960, 636, 637; vom 27. Juni 1972 - VI ZR 184/71, VersR 1972, 1067 und vom 15. Mai 1984 - VI ZR 161/82, NJW 1984, 2412 f).

  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86

    Pflichten eines Kraftfahrers bei Dunkelheit; Berechnung des Unterhaltsanspruchs

    (Senatsurteil vom 27. Juni 1972 - VI ZR 184/71 = VersR 1972, 1067, 1068).
  • OLG Nürnberg, 22.12.2006 - 5 U 1921/06

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung zwischen einem auf einer

    Diese sind, wie etwa ein Splitthaufen oder ein Reifenprotektor (BGH VersR 1972, 1067; VersR 1984, 741), durch fehlenden Kontrast und hohe Lichtabsorption gekennzeichnet.
  • OLG München, 12.06.2015 - 10 U 3981/14

    Kollision eines erheblich alkoholisierten Fußgängers mit einem Kfz bei Dunkelheit

    Durch den Vertrauensgrundsatz begrenzt wird das Sichtfahrgebot für solche Hindernisse, mit denen der Kraftfahrer unter keinem vertretbaren Gesichtspunkt rechnen muss, etwa mit unvermittelt von der Seite zwischen parkenden Fahrzeugen hervortretenden Fußgängern oder mit einem plötzlich vom Müllfahrzeug abspringenden Müllwerker (BGH NJW 1985, 1950; KG NZV 1998, 376; OLG Köln VRS 1989, 105 und 446; OLG Oldenburg NZV 1990, 158) oder mit auf der Fahrbahn befindlichen Gegenständen, deren Erkennbarkeit in atypischer Weise besonders erschwert ist (BGH VersR 1972, 1067, 1068; Senat, Urt. v. 04.03.2011 - 10 U 4408/10).

    So hat der Bundesgerichtshof entschieden, der Kraftfahrer müsse nicht damit rechnen, dass ein Baumstamm 3 Meter nach hinten aus dem unbeleuchteten Anhänger herausragt (BGH VersR 1955, 379), dass sich ein nicht kenntlich gemachter und nicht beleuchteter Splithaufen auf der Fahrbahn befindet (BGH VersR 1960, 636) oder dass eine verkehrswidrig abgelegte Absperrstange eines Weidezaunes spitzwinklig entgegen der Fahrtrichtung frei in den Luftraum über der Verkehrsfläche hineinragt (BGH VersR 1972, 1067, 1068; vgl. auch BayObLG VRS 22, 380 = JR 1962, 189 mit Anm. Martin S. 190; für einen auf der Fahrbahn liegenden Reifenprotektor von 20 cm Höhe und im Umfang etwa eines halben LKW-Reifens vgl. insgesamt BGH NJW 1984, 2412).

  • BGH, 15.05.1984 - VI ZR 161/82

    Pflichten des Kraftfahrers auf Autobahnen bei Dunkelheit

    So hat der Bundesgerichtshof entschieden, der Kraftfahrer müsse nicht damit rechnen, daß ein Baumstamm 3 m nach hinten aus dem unbeleuchteten Anhänger herausragt (Urt. vom 16. April 1955 - VI ZR 71/54 = VRS 9, 114 = VersR 1955, 379), daß sich ein nicht kenntlich gemachter und nicht beleuchteter Splitthaufen auf der Fahrbahn befindet (Urt. vom 5. April 1960 - VI ZR 49/59 = VersR 1960, 636) oder daß eine verkehrswidrig abgelegte Absperrstange eines Weidezaunes spitzwinklig entgegen der Fahrtrichtung frei in den Luftraum über der Verkehrsfläche hineinragt (Urt. vom 27. Juni 1972 - VI ZR 184/71 = VersR 1972, 1067, 1068); vgl. auch BayObLG, …
  • BGH, 08.12.1987 - VI ZR 82/87

    Sicherung eines in der Dunkelheit liegengebliebenen Kraftfahrzeugs

    Anderes kann nur unter ganz besonderen Verhältnissen für auf der Fahrbahn befindliche Gegenstände gelten, deren Erkennbarkeit in atypischer Weise besonders erschwert ist (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 1972 - VI ZR 184/71 = VersR 1972, 1067, 1068).
  • OLG München, 26.02.1991 - 5 U 3907/90

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines Anhalters an einer Autobahnauffahrt

    Ein schuldhafter Verstoß gegen das Sichtfahrgebot liegt unter diesen Umständen nicht vor (BGH VersR 1972, 1067/1068; 1987, 1241/1242).
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