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   BGH, 28.05.1963 - VI ZR 185/62   

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https://dejure.org/1963,13603
BGH, 28.05.1963 - VI ZR 185/62 (https://dejure.org/1963,13603)
BGH, Entscheidung vom 28.05.1963 - VI ZR 185/62 (https://dejure.org/1963,13603)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 1963 - VI ZR 185/62 (https://dejure.org/1963,13603)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • VersR 1963, 1026
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.10.1959 - VI ZR 191/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.05.1963 - VI ZR 185/62
    Fährt - wie hier der Kläger - ein Kraftfahrer bei Dunkelheit auf ein unbeleuchtetes Hindernis auf, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine schuldhaft verkehrswidrige Fahrweise, sei es, daß er seine Fahrgeschwindigkeit nicht den Sichtverhältnisson angepaßt hat, sei es, daß er es an der erforderlichen Aufmerksamkeit hat fehlen lassen (vgl» Urteil dos erkennenden Senats vom 6» 10» 1959 - VI ZR 191/58 - VersR 1959» 1034 und. die dort angeführte Rechtsprechung)» Wie sich aus den Ausführungen des Berufungsgerichts ergibt, hat der Kläger keine zur Ausräumung des Anscheinsbeweises geeigneten Tatsachen bewiesen, sondern allenfalls Möglichkeiten angeführt, durch die sein Verschulden ausgeschlossen werden könnte» Wurde sich der Kläger - v/as das Berufungsgericht für wahrscheinlich, aber nicht einmal für bewiesen hält, - der von den abgeblendcten Scheinwerfern notwendig ausgehenden Blendwirkung nicht bewußt, so muß ihm das als Verschulden angorechnet werden; denn jeder Kraftfahrer muß die Blendwirkung des Abblendlichts in der sogenannten Blindsekunde kennen und gemäß § 9 StVO seine Pahrweise darauf einstellen» Die Schadensabwägung des Berufungsgerichts, das zu Lasten des Klä- 10.
  • BGH, 17.09.1962 - III ZR 212/61

    Aufwendungen, die der Haftpflichtversicherer eines Unfallschädigers in seiner

    Auszug aus BGH, 28.05.1963 - VI ZR 185/62
    Der Ausgleich zwischen einer feststehenden Verantwortung des einen Teils und einem unterstellten Verschulden des anderen Teils ist grundsätzlich unzulässig (vgl, BGH III ZR 212/61 vom 17»9o1962; VI ZR 80/62 vom 8, 1,1963), Die Abwägung des Berufungsgerichts läßt denn auch erkennen, daß es die Unfallverursachung durch das unterstellte Verschulden des Klägers nicht sachgerecht gewürdigt hat.
  • BGH, 08.01.1963 - VI ZR 80/62

    Pflichten des Radfahrers beim Abbiegen

    Auszug aus BGH, 28.05.1963 - VI ZR 185/62
    Der Ausgleich zwischen einer feststehenden Verantwortung des einen Teils und einem unterstellten Verschulden des anderen Teils ist grundsätzlich unzulässig (vgl, BGH III ZR 212/61 vom 17»9o1962; VI ZR 80/62 vom 8, 1,1963), Die Abwägung des Berufungsgerichts läßt denn auch erkennen, daß es die Unfallverursachung durch das unterstellte Verschulden des Klägers nicht sachgerecht gewürdigt hat.
  • BGH, 29.05.1959 - VI ZR 76/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.05.1963 - VI ZR 185/62
    Das Ausmaß der dadurch gesetzten Unfallursachen sowie das Verschulden des Klägers müssen als recht erheblich angesehen worden, wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 29o Mai 1959 - VI ZR 76/58 dem derselbe Unfall zugrunde liegt, dargclegt hat.
  • BGH, 29.09.1970 - VI ZR 74/69

    unbeleuchtete Lkw-Anhänger - §§ 254, 840 BGB, keine Gesamtabwägung

    Das Berufungsgericht hat bei der Bemessung des Schmerzensgeldes schließlich entsprechend dem Ausspruch im Grundverfahren (vgl. das abschließende Urteil des erkennenden Senats vom 28. Mai 1963 - VI ZR 185/62 - VersR 1963, 1026) berücksichtigt, daß den Kläger ein hälftiges mitwirkendes Verschulden trifft.
  • OLG Koblenz, 14.05.2001 - 12 U 196/00

    Haftungsverteilung bei nächtlichem Verkehrsunfall unter Verstoß gegen das

    Gegen denjenigen, der im Dunkeln auf ein unbeleuchtetes Hindernis auffährt, spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins (BGH, VersR 63, 1026; BGH NJW 84, 50; VRS 87, 249), vorausgesetzt, das Hindernis befand sich schon bei Annäherung auf der Fahrbahn (BGH NZV 89, 265).
  • BGH, 17.09.1965 - VI ZR 7/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines auf die Gegenfahrbahn geratenen Pkw mit

    Da eine sachgerechte Abwägung grundsätzlich erst möglich ist, wenn der Sachverhalt genau festgestellt und gewürdigt ist, ist es zwar nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel unzulässig, die feststehende Verantwortung des einen Teils gegen ein unterstelltes Verschulden des anderen Teils abzuwägen (Urteile des BGH vom 17. September 1962 - III ZR 212/61 - VersR 1962, 1103 und vom 28. Mai 1963 - VI ZR 185/62 - VersR 1963, 1026).
  • BGH, 23.06.1964 - VI ZR 99/63

    Begriff des verkehrsreichen Bahnübergangs; Haftungsverteilung bei Zusammenstoß

    Denn nur solche Umstände können bei der Abwägung zu Lasten berücksichtigt werden, die nachgewiesen sind (vgl. BGH Urteil vom 28. Mai 1963 - VI ZR 185/62 - VersR 1963, 1026).
  • AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, 09.03.1988 - 3 C 39/88

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Motorradfahrers auf ein an einer defekten

    Für ein zu schnelles Fahren oder eine Unaufmerksamkeit der Klägerin ( § 1 Abs. 2 StVO ) spricht bereits der erste Anschein, Der Anscheinsbeweis gilt auch beim Auffahren auf ein unbeleuchtetes Hindernis im Dunkeln (BGH, VersR 1963, 1026; BGH NJW 1960, 99; OLG Zweibrücken VersR 1971, 575).
  • BGH, 11.10.1967 - VIII ZR 87/65

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Mangels an einer Mietsache -

    Das ist grundsätzlich unzulässig (vgl. BGH Urt. v. 17. September 1962 - III ZR 212/61 - VersR 1962, 1103, 1105 [BGH 17.09.1962 - III ZR 212/61]; vom 28. Mai 1963 - VI ZR 185/62 - VersR 1963, 1026 und vom 17. September 1965 - VI ZR 7/64 - VersR 1965, 1075), denn eine sachgerechte Würdigung der beiderseitigen Verursachung und des beiderseitigen Verschuldens ist im allgemeinen nur nach vollständiger Aufklärung des Sachverhalts möglich.
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