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   BGH, 26.11.1968 - VI ZR 189/67   

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https://dejure.org/1968,290
BGH, 26.11.1968 - VI ZR 189/67 (https://dejure.org/1968,290)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1968 - VI ZR 189/67 (https://dejure.org/1968,290)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1968 - VI ZR 189/67 (https://dejure.org/1968,290)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beeinträchtigung des Unterhaltsrechts - Tötung der Ehefrau - Schadensersatzanspruch des Mannes - Ausfall der Haushaltsführung - Gefährdungshaftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 844 Abs. 2, § 845; StVG § 10 Abs. 2
    Rechtsnatur des Schadensersatzanspruchs wegen Tötung der Ehefrau

Papierfundstellen

  • BGHZ 51, 109
  • NJW 1969, 321
  • MDR 1969, 210
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.09.1962 - VI ZR 244/61

    Schadensersatzanspruch der Ehefrau wegen ihrer Beeinträchtigung in der Führung

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  • BGH, 09.07.1968 - GSZ 2/67

    Rechte des Ehemanns wegen Beeinträchtigung der verletzten Ehefrau in der

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  • BGH, 18.05.1965 - VI ZR 1/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wegen einer Vollbremsung ins Schleudern

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  • BGH, 29.03.1988 - VI ZR 87/87

    Ersatzansprüche des Ehemannes bei Tötung der Ehefrau durch einen Dritten

    Geht ein Ehegatte des Rechts auf diese Unterhaltsleistung verlustig, weil sein Ehepartner von einem anderen getötet wird, ist ihm daher nach § 844 Abs. 2 BGB Schadensersatz zu gewähren (Senatsurteil BGHZ 51, 109, 110 [BGH 26.11.1968 - VI ZR 189/67] m. w. Nachw.).
  • BGH, 27.06.1978 - VI ZR 183/76

    Rechtsfolgen unrichtiger oder unzulänglicher ärztlicher Dokumentation

    Die Ansprüche, die den Gegenstand des Revisionsverfahrens bilden, können gemäß § 844 BGB schlüssig sein (für den erstklagenden Ehemann vgl. dazu BGHZ 51, 109 [BGH 26.11.1968 - VI ZR 189/67]).
  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68

    Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne

    Der Gedanke des "normativen Schadens" (vgl. auch BGHZ 51, 109, 111) [BGH 26.11.1968 - VI ZR 189/67] hat, wie der Revision zuzugeben ist, auch bei der Rechtsprechung, daß ein Arbeitnehmer (oder Gesellschafter-Geschäftsführer) bei Verletzung seiner Arbeitsfähigkeit auch dann einen Schaden hat, wenn ihm sein Arbeitgeber (oder seine Gesellschaft) Lohn und Gehalt weiterzahlt (BGHZ 7, 30; 21, 112 [BGH 22.06.1956 - I ZR 198/54] ; BGH Urteil vom 5. Februar 1963 - VI ZR 33/62 - VersR 1963, 369), eine Rolle gespielt (vgl. BGHZ 43, 378, 381, 383) [BGH 27.04.1965 - VI ZR 124/64] .
  • BGH, 04.07.1972 - VI ZR 114/71

    Abtretung des Anspruchs eines Angestellten auf bezahlten Urlaub

    Hierzu führt es unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum sog. normativen Schaden (BGHZ 7, 30; 21, 112; BGH LM BGB § 249 Cb Nr. 11; BGHZ 38, 55; 42, 76; 43, 378; BGH LM BGB § 249 Ga Nr. 12; BGHZ 50, 304; 51, 109; BGH LM BGB § 249 A Nr. 26) im einzelnen aus: Der auf die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers entfallende Anteil des Arbeitsentgelts sei durch die Verwertung der Arbeitskraft im konkreten Arbeitsverhältnis erworben; der Erholungsurlaub werde teils für erbrachte, teils für zu erbringenden Leistungen gewährt.
  • OLG Saarbrücken, 28.03.2013 - 4 U 400/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Anspruch einer Witwe wegen Wegfall häuslicher

    a) Soweit der beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs getötete Ehegatte - wie hier - im Rahmen des § 1360 BGB Leistungen im Haushalt erbracht hatte, insbesondere diesen geführt hat, kam die Arbeitsleistung dem anderen Ehegatten zugute, so dass dieser nach §§ 18 Abs. 1 Satz 1, 10 Abs. 2 StVG Anspruch gegen den Fahrer - und gemäß § 3 PflVG a. F. gegen den gesamtschuldnerisch (§ 426 BGB) mithaftenden Haftpflichtversicherer - hat (BGHZ 51, 109, 112; OLG Bamberg VersR 1977, 724; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 41. Aufl. § 10 StVG Rn. 12; Jahnke in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht 22. Aufl. § 10 StVG Rn. 16 in Verbindung mit § 844 BGB Rn. 30).
  • BGH, 12.05.1980 - VII ZR 158/79

    "Vertane Urlaubszeit"

    Auch vor der Neufassung des § 1360 BGB stand die Haushaltsführung der Ehefrau gleichberechtigt neben der Erwerbstätigkeit des Ehemanns (GSZ BGHZ 50, 304, 305; vgl. auch BGHZ 51, 109, 111) [BGH 26.11.1968 - VI ZR 189/67].
  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 70/67

    Zumutbarkeit der Bezifferung einer Leistungsklage bei Flugzeugabsturz unter

    Inzwischen hat allerdings der erkennende Senat entschieden, daß auch im Bereich der Sondergesetze der Gefährdungshaftung, in denen ein auf § 845 BGB gestützter Ersatzanspruch bewußt ausgeschlossen ist, dann nach der neuen Rechtsauffassung vom Unterhalt (vgl. vor allem den Beschluß des Großen Senats BGHZ 50, 304) Ersatz zu leisten ist, wenn der Anspruch nicht unter dem Gesichtspunkt entgangener Dienste, sondern unter dem der Beeinträchtigung des Unterhaltsrechts zu beurteilen ist (BGHZ 51, 109 [BGH 26.11.1968 - VI ZR 189/67] betr. § 10 Abs. 2 StVG und Urteil vom 15. April 1969 - VI ZR 278/67 - betr. § 3 Abs. 2 HHG).

    Zu Unrecht glaubt Wussow (WI 1968, 194), nach den der Entscheidung des Großen Senats (BGHZ 50, 304) zugrunde liegenden Rechtssätzen - erst recht also nach dem erwähnten Urteil BGHZ 51, 109 [BGH 26.11.1968 - VI ZR 189/67] - sei § 845 BGB in seiner gesamten praktischen Anwendbarkeit überhaupt aufgehoben, dies vor allem im Falle des § 1617 BGB.

    Der Senat hat schon in seinem Urteil BGHZ 51, 109 [BGH 26.11.1968 - VI ZR 189/67] betont, § 845 BGB sei nur insoweit entfallen, als aufgrund der Herrschaft des neuen Eherechts nunmehr ein anderer Weg gegeben ist, den Schädiger zum Ersatz entgangener Dienste heranzuziehen, nämlich den Weg der Einordnung unter den Begriff des Unterhalts und damit unter § 844 Abs. 2 BGB.

  • BGH, 20.05.1980 - VI ZR 202/78

    Umfang des Ersatzanspruchs wegen entgangener Dienste des getöteten Ehegatten

    Er hat in BGHZ 51, 109 [BGH 26.11.1968 - VI ZR 189/67] zwar einen Fall entschieden, in welchem die Ehefrau getötet worden war, insofern also einen Rechtsstreit, der dem hier zu entscheidenden Fall gleich liegt; indes nur für den Ersatzanspruch des Mannes wegen Ausfalls seiner Frau in der Haushaltsführung; insoweit hat er ausgesprochen, daß die Ersatzpflicht des Schädigers nicht (mehr) aus § 845, sondern aus § 844 Abs. 2 BGB zu folgern ist.

    Entschädigungsaufgaben, die früher dem § 845 BGB auch für die Fälle zugewiesen waren, werden heute von § 844 Abs. 2 BGB unter dem Gesichtspunkt des entgangenen Unterhalts übernommen und sind unter diesem Gesichtspunkt entsprechend auch dem § 10 Abs. 2 StVG zugewachsen (vgl. BGHZ 51, 109, 112) [BGH 26.11.1968 - VI ZR 189/67].

  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 31/70

    Bemessung des Unterhaltsschaden-Ersatzes für den Ehemann nach Unfalltod seiner

    Der dem Manne bei Tötung der Ehefrau zustehende Schadensersatzanspruch ist seit dem Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgrundsatzes nicht mehr Anspruch auf Ersatz wegen entgangener Dienste (§ 845 BGB), sondern Anspruch auf Ersatz wegen Entziehung des Rechtes auf Unterhalt (§ 844 Abs. 2 BGB, § 10 Abs. 2 StVG; BGHZ 50, 304, 305 [BGH 09.07.1968 - GSZ - 2/67] ; 51, 109, 110) [BGH 26.11.1968 - VI ZR 189/67] .

    Im Gegensatz zum Berufungsgericht meint die Revision aber, die neue Auffassung vom Anspruch des Mannes auf Führung des Haushalts durch die Frau als eines Unterhalts anspruchs müsse - wie zur Anerkennung entsprechend erweiterter Schadensersatzansprüche im Rahmen der Gefährdungshaftung (BGHZ 51, 109, 110) [BGH 26.11.1968 - VI ZR 189/67] - auch zu einer anderen Berechnung des Schadens des Witwers im Falle der Tötung der Ehefrau führen.

  • BAG, 24.04.1970 - 3 AZR 324/69

    Filialleiter - Auflösungsschaden - Vorteilsausgleichung

    So hat die durch eine unerlaubte Handlung körperlich verletzte Ehefrau einen Schadenersatzanspruch wegen ihrer Beeinträchtigung in der Führung des Haushalts, und es kommt nicht darauf an, ob der Ehemann oder andere Familienmitglieder durch eigene Arbeit oder durch Stellen einer Ersatzkraft für Ausgleich gesorgt haben (BGHZ 38, 55 /59 foT"; 50, 304 /GSZ/ = AP Nr. .1 'zu § 84-5 BGB; 51, 109 /Tll7).
  • BGH, 04.10.1988 - VI ZR 46/88

    Anpassung von außergerichtlichen Vergleichen über Unterhaltsschadensrenten

  • BGH, 11.11.1975 - VI ZR 128/74

    Erstattungsfähigkeit von Beiträgen des Arbeitgebers zur Berufsgenossenschaft

  • BGH, 01.12.1981 - VI ZR 203/79

    Gesetzlicher Forderungsübergang bei Gewährung einer Witwenrente zu Gunsten der

  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 53/67

    Rechtliche Einordnung des Schadensersatzanspruchs wegen entzogener Dienste eines

  • BGH, 14.03.1972 - VI ZR 160/70

    Ersatzanspruch des Witwers wegen Entziehung der Haushaltsführung durch die

  • BGH, 26.04.1979 - VII ZR 188/78

    Baubetreuung: Unterlassene Darlehensbeschaffung

  • BVerwG, 12.10.1978 - 2 C 6.78
  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 245/69

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden LKW mit einem

  • BGH, 12.02.1974 - VI ZR 187/72

    Umfang des Anspruchs wegen entgangenen Unterhalts bei Tötung beider Eltern eines

  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 54/67

    Zumutbarkeit der Bezifferung einer Leistungsklage bei Flugzeugabsturz unter

  • BGH, 27.04.1976 - VI ZR 264/74

    Erfüllung des Tatbestandes der nach dem Recht des Tatortes maßgeblichen

  • BGH, 03.03.1970 - VI ZR 197/68

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer erhöhten Betriebsgefahr eines PKW -

  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 60/67

    Anspruch auf Rückzahlung eines Flugpreises - Anwendbarkeit des Warschauer

  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 51/67

    Zumutbarkeit der Bezifferung einer Leistungsklage bei Flugzeugabsturz unter

  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 107/67

    Zumutbarkeit der Bezifferung einer Leistungsklage bei Flugzeugabsturz unter

  • BGH, 14.01.1971 - III ZR 107/67

    Schadenersatzpflicht; Unterhaltsanspruch; Lebenshaltung;

  • BGH, 15.04.1969 - VI ZR 278/67

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund eines Unfalls - Berechnung eines Schadens

  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 103/67

    Zumutbarkeit der Bezifferung einer Leistungsklage bei Flugzeugabsturz unter

  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 109/67

    Übergehender Ersatzanspruch der Hinterbliebenen nach Verunglücken eines

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