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   BGH, 22.09.2009 - VI ZR 19/08   

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https://dejure.org/2009,131
BGH, 22.09.2009 - VI ZR 19/08 (https://dejure.org/2009,131)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2009 - VI ZR 19/08 (https://dejure.org/2009,131)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2009 - VI ZR 19/08 (https://dejure.org/2009,131)
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Volltextveröffentlichungen (25)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • aufrecht.de

    Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen Vorstandsvorsitzenden

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    "Die Geschäfte, die der Vorsitzende des Vorstands geregelt hat, waren nicht immer so sauber": eine rechtmäßige Meinungsäußerung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    "Die Geschäfte, die der Vorsitzende des Vorstands geregelt hat, waren nicht immer so sauber”: eine rechtmäßige Meinungsäußerung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schutz der Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen Vorstandsvorsitzenden; Zulässigkeit von öffentlichen in der Presse geäußerten Spekulationen über die Gründe des Rücktritts eines Vorstandsvorsitzenden; Möglichkeit einer juristischen ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur öffentlichen Kritik an einem Unternehmen und dessen Vorstandsvorsitzendem ("DaimlerChrysler")

  • kanzlei.biz

    Das "unsaubere Geschäft" - Zur Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 GG

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zum Schutz der Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen Vorstandsvorsitzenden

  • info-it-recht.de

    Zur Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen Vorstandsvorsitzenden

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Spekulationen über die Gründe des vorzeitigen Rücktritts des Vorstandsvorsitzenden eines deutschen Großunternehmens ohne Abfindung ? Abwägung des Schutzes der freien Meinungsäußerung gegen das Recht der persönlichen Ehre und auf öffentliches Ansehen des Unternehmens und ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; GG Art. 5 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 2
    Zulässige kritische Äußerungen zu den Hintergründen des Rücktritts des Vorstandsvorsitzenden eines Großunternehmens

  • kanzlei.biz

    Das "unsaubere Geschäft" - Zur Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutz der Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen Vorstandsvorsitzenden; Zulässigkeit von öffentlichen in der Presse geäußerten Spekulationen über die Gründe des Rücktritts eines Vorstandsvorsitzenden; Möglichkeit einer juristischen ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Kritische Äußerungen über ein Unternehmen"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen Vorstandsvorsitzenden

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 823, 1004 Abs. 1 BGB, Art. 5 GG
    Unternehmensentwicklungen dürfen kritisch kommentiert werden

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Zur Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen Vorstandsvorsitzenden - Bewertung im konkreten Äußerungszusammenhang maßgeblich

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Meinungsfreiheit für Aktionäre

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 823; GG Art. 5 Abs. 1, 2
    Zur öffentlichen Kritik an einem Unternehmen und dessen Vorstandsvorsitzendem ("DaimlerChrysler")

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Schrempp muss öffentliche Kritik hinnehmen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Aktionärssprecher vermutet "unsaubere" Geschäfte - Konzern kann die Kritik nicht verbieten: Meinungsfreiheit geht hier vor

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kritische Äußerungen in TV-Interview über Vorstandsvorsitzenden zulässig

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kritik an Unternehmen und Vorstandsvorsitzendem geschützt

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über Unternehmen

  • kanzlei.biz (Pressemitteilung)

    Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen Vorstandsvorsitzenden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Äußerungsrecht - Vorwurf "unsauberer Geschäfte" stellt keine Schmähkritik sondern eine zulässige Meinungsäußerung dar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Äußerung über Vorgänge in einem Großunternehmen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 22.9.2009)

    Meinungsfreiheit gilt auch für kritische Aktionäre // Gericht weist Daimler-Klage gegen Kritiker Grässlin zurück

Besprechungen u.ä. (3)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB § 823; GG Art. 5 Abs. 1, 2
    Zur öffentlichen Kritik an einem Unternehmen und dessen Vorstandsvorsitzendem ("DaimlerChrysler")

  • Telepolis (Entscheidungsbesprechung)

    Hamburg hört in Karlsruhe auf

  • kanzleikompa.de (Entscheidungsbesprechung)

    Daimler, Schrempp ./. Grässlin

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3580
  • ZIP 2009, 2152
  • NJ 2009, 506
  • VersR 2009, 1545
  • WM 2009, 2136
  • MIR 2009, Dok. 244
  • DB 2009, 2487
  • afp 2009, 588
  • NZG 2009, 1427 (Ls.)
 
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