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   BGH, 29.02.1972 - VI ZR 192/70   

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https://dejure.org/1972,1041
BGH, 29.02.1972 - VI ZR 192/70 (https://dejure.org/1972,1041)
BGH, Entscheidung vom 29.02.1972 - VI ZR 192/70 (https://dejure.org/1972,1041)
BGH, Entscheidung vom 29. Februar 1972 - VI ZR 192/70 (https://dejure.org/1972,1041)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Gewährung von Dienstbezügen während der auf der Körperverletzung beruhenden Aufhebung der Dienstfähigkeit - Anforderungen an die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung - Von der Dienstleistung unabhängige Gratifikation aus Anlass des ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BBG § 87 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 87a; RVO § 1542
    Verpflichtung zur Gewährung von Dienstbezügen während der auf der Körperverletzung beruhenden Aufhebung der Dienstfähigkeit; Anforderungen an die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung; Von der Dienstleistung unabhängige Gratifikation aus Anlass des Weihnachtsfestes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 766
  • MDR 1972, 506
  • VersR 1972, 566
  • DB 1972, 2301
  • DÖV 1972, 575
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 05.12.1969 - 10 U 1682/69
    Auszug aus BGH, 29.02.1972 - VI ZR 192/70
    Für diese Lösung haben sich ausgesprochen: das OLG München in zwei Urteilen - NJW 1970, 49 und VersR 1970, 234 -, das Landgericht Düsseldorf, VersR 1968, 99, das Amtsgericht Königswinter, VersR 1968, 563 und Wussow, Unfallhaftpflichtrecht, (10. Aufl. TZ 1593).
  • OLG München, 31.07.1969 - 1 U 1060/69

    Schadensersatzanspruch in Höhe einer Weihnachtszuwendung wegen verschuldeter

    Auszug aus BGH, 29.02.1972 - VI ZR 192/70
    Für diese Lösung haben sich ausgesprochen: das OLG München in zwei Urteilen - NJW 1970, 49 und VersR 1970, 234 -, das Landgericht Düsseldorf, VersR 1968, 99, das Amtsgericht Königswinter, VersR 1968, 563 und Wussow, Unfallhaftpflichtrecht, (10. Aufl. TZ 1593).
  • BAG, 23.04.1963 - 3 AZR 173/62

    Pensionär - Weihnachtszuwendung - Schenkung - Freiwillig übernommene Fürsorge -

    Auszug aus BGH, 29.02.1972 - VI ZR 192/70
    Das ist im Arbeitsrecht für die den Arbeitnehmern gewährte Weihnachtszuwendung längst anerkannt (vgl. das in NJW 1963, 1893 abgedruckte Urteil des Bundesarbeitsgerichts), gilt aber in gleicher Weise für die Weihnachtszuwendung, die dem Beamten gewährt wird.
  • LG Hildesheim, 01.03.1968 - 7 S 113/67
    Auszug aus BGH, 29.02.1972 - VI ZR 192/70
    Wenn der Anspruch aber erst im Dezember entstanden sei, so gehöre er auch in voller Höhe zu den Dienstbezügen, die nach § 87 a BBG zu erstatten seien (ebenso OLG Bamberg, VersR 1968, 1069; LG Hildesheim, NJW 1969, 2017; LG Mönchengladbach, VersR 1967, 1102; AG Bonn, VersR 1969, 912, Plog-Wiedow a.a.O. und Pentz, VersR 1968, 916).
  • BGH, 22.11.2016 - VI ZR 40/16

    Haftung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verletzung eines Arbeitnehmers als

    Dasselbe gilt für die Weihnachts- (Senatsurteil vom 29. Februar 1972 - VI ZR 192/70, NJW 1972, 766) bzw. Jahreszuwendung (Senatsurteil vom 7. Mai 1996 - VI ZR 102/95, BGHZ 133, 1, 3 ff.).
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 102/95

    Umfang des Schadensersatzes bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit

    13 Der Senat hat im Urteil vom 29. Februar 1972 - VI ZR 192/70 - VersR 1972, 566 - anerkannt, daß die Weihnachtszuwendung ein Entgelt für geleistete Arbeit darstellt.
  • LAG Baden-Württemberg, 27.07.2011 - 13 Sa 15/11

    Zum Umfang der auf den Arbeitgeber übergehenden Schadensersatzansprüche des

    Entgegen der Annahme des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 12. Dezember 1989 - 8 AZR 195/88 - n.v., in juris, dort Rn. 17 unter Berufung auf BGH 29. Februar 1972 - VI ZR 192/70 - VersR 1972, 566 = NJW 1972, 766), fehlt es bereits an einem Schaden des Arbeitnehmers durch die vom Schädiger verursachte Arbeitsunfähigkeit, so dass auch kein diesbezüglicher Anspruch auf den Arbeitgeber übergehen kann.
  • OLG Dresden, 08.09.1999 - 8 U 2048/99

    Gesetzlicher Forderungsübergang bei Entgeltfortzahlung und Tierhalterhaftung

    Denn der Anteil des Schadensersatzanspruches des Geschädigten, der nicht in den gesetzlichen Entgeltfortzahlungszeitraum fällt, wird mangels zeitlicher Kongruenz nicht vom gesetzlichen Forderungsübergang erfasst (vgl. BGH, NJW 1972, 766 für § 1542 RVO a.F. sowie § 87a BBG; vgl. ferner § 6 Abs. 3 EFZG).
  • BSG, 22.07.1981 - 3 RK 7/80

    Familienkrankenpflege - Krankenpflege - Einkommen - Gesamteinkommen -

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat - nach Meinungsverschiedenheiten in der zivilrechtlichen Rechtsprechung darüber, ob der Anspruch auf die Kalendermonate aufzuteilen oder ob allein auf den Zahlungsmonat abzustellen ist - in seinen Entscheidungen vom 29. Februar 1972 (NJW 1972, 766) und vom 4. Juli 1972 (NJW 1972, 1705) ausgeführt, daß es nicht allein darauf ankomme, wann der Anspruch auf die Bezüge entstehe oder fällig werde, maßgebend sei vielmehr vor allem, für welchen Zeitraum die Bezüge gewährt würden; die Sonderzuwendungen und das Urlaubsgeld des Beamten werde im Laufe des Jahres erdient, so daß beide Zuwendungen auf das gesamte Jahr zu verrechnen seien (vgl auch Riedmaier, Schadensersatz wegen Arbeitsunfähigkeit von Angehörigen des öffentlichen Dienstes, Zeitschrift für Beamtenrecht 1978 190 ff).
  • BGH, 18.01.1977 - VI ZR 250/74

    Umfang des Rückgriffs des Dienstherrn eines getöteten Beamten

    Forderungsübergang nach § 87 a BBG findet nur statt, soweit Ersatzpflicht des Schädigers und Leistungsverpflichtung des Dienstherrn ihrer Bestimmung nach sich decken (Erfordernis der sog. sachlichen Kongruenz; vgl.Senatsurteil vom 29. Februar 1972 - VI ZR 192/70 = LM BBG § 87 a Nr. 17 = VersR 1972, 566 m.w.Nachw.; st.Rspr.).
  • BSG, 17.08.1982 - 3 RK 68/80

    Ausscheiden aus der Familienkrankenhilfe; Überschreiten der Einkommensgrenze

    Für eine anteilige Berücksichtigung der Sonderzuwendung spreche weiter, daß der Begriff des Gesamteinkommens dem § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Sozialgesetzbuches - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV) entsprechend auszulegen sei, für den dieselben Grundsätze wie für die Ermittlung des "regelmäßigen Jahreseinkommens" i.S. des § 166 Abs. 1 RVO gälten (RdErl des Nieders. Minister der Finanzen vom 29. Januar 1973 - 472 0311/95 -, Nds. MBI. Nr. 11/1973 S 289, unter Bezugnahme auf BGH vom 29. Februar 1972 - VI ZR 192/70 -).
  • BAG, 12.12.1989 - 8 AZR 195/88

    Berücksichtigung des anteiligen Urlaubsentgelts bei Arbeitsunfähigkeit durch

    Schließlich hat das Landesarbeitsgericht auch zutreffend das Weihnachtsgeld als fortzuzahlendes Arbeitsentgelt im Sinne der §§ 2, 4 LohnFG angesehen, so daß auch dieses anteilig in die Schadensberechnung einzubeziehen ist (vgl. dazu BGH in VersR 1972, 566 zu § 87 a BBG).
  • OLG München, 10.02.1995 - 10 U 3162/94

    Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers wegen Lohnfortzahlung; Schädigung des

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  • BVerwG, 08.11.1973 - V C 118.72

    Berechnung des einzusetzenden Einkommens bei einer jährlichen Sonderzuwendung

    Daß der Bedienstete seit dem ersten nicht allgemeinen freien Tag des Monats Oktober ununterbrochen oder im laufenden Kalenderjahr insgesamt sechs Monate im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn stehen oder gestanden haben muß, um in den Genuß der Sonderzuwendung zu kommen, und daß die Sonderzuwendung für jeden Monat, für den ihm keine Bezüge zugestanden haben, der Grundbetrag der Sonderzuwendung um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat zu kürzen ist, macht unmißverständlich deutlich, daß die Sonderzuwendung ihrer zeitlichen Bestimmung nach für das ganze Jahr (bei einer Dienstleistung von kürzerer Dauer für den entsprechend kürzeren Zeitabschnitt) gedacht ist (ebenso Bundesgerichtshof, Urteil vom 29. Februar 1972 [NJW 1972, 766]).
  • BGH, 06.05.1975 - VI ZR 25/73

    Berücksichtigung einer früheren Höherstufung der Stelle des Geschäftsführers -

  • FG Baden-Württemberg, 04.06.1998 - 10 K 318/97

    Anspruch auf Gewährung von Kindergeld ; Unverständliche, irreführende Begründung

  • OLG Celle, 19.11.1973 - 9 U 83/73

    Verletzung auf Grund einer Schadensstelle in einer Bürgersteigkante;

  • OLG Köln, 23.07.1986 - 24 U 30/86

    Schadensersatz aufgrund eines Autounfalls; Überschreitung der zugelassenen

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