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   BGH, 16.12.1986 - VI ZR 192/85   

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BGH, 16.12.1986 - VI ZR 192/85 (https://dejure.org/1986,1587)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1986 - VI ZR 192/85 (https://dejure.org/1986,1587)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1986 - VI ZR 192/85 (https://dejure.org/1986,1587)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterhaltsschaden - Berechnung - Allein erwerbstätiger Ehemann - Wegfall - Unfall

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 538
  • VersR 1987, 507
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.03.1983 - VI ZR 67/81

    Quotenvorrecht der Witwe des vom Schädiger Getöteten

    Auszug aus BGH, 16.12.1986 - VI ZR 192/85
    BGH, NJW 1983, 2315 = VersR 1983, 726 (727) und BGH, NJW 1984, 306 = VersR 1984, 79), ist für den Streitfall unerheblich, da der Ehemann der Kl., der im Alter von 44 Jahren verstorben ist, voraussichtlich noch lange im Erwerbsleben gestanden und allein den Barunterhalt für die Familie verdient haben würde.
  • BGH, 07.07.1982 - IVb ZR 726/80

    Herabsetzung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs - Zur Frage, wann eine Ehe

    Auszug aus BGH, 16.12.1986 - VI ZR 192/85
    Daß, wenn beide Ehegatten berufstätig sind oder keiner von ihnen mehr erwerbstätig ist, ein Aufteilungsschlüssel von 1 : 1 gewählt werden darf (s. BGH, NJW 1982, 2442 = FamRZ 1982, 894;.
  • BGH, 23.03.1971 - VI ZR 188/69

    Aufwendungen - Handwerkerversicherung - Altersversorgung - Witwe - Entgangener

    Auszug aus BGH, 16.12.1986 - VI ZR 192/85
    Eine Aufteilung von 60% : 40% (so noch BGH, VersR 1971, 717) kann nach heutiger Auffassung nicht mehr als Regel gelten.
  • BGH, 03.07.1984 - VI ZR 42/83

    Berechnung der unterhaltsrechtlich geschuldeten Haushaltskosten

    Auszug aus BGH, 16.12.1986 - VI ZR 192/85
    Wenn die Revision meint, dieser für die Stadt N. angemessene Quadratmeterpreis könne nicht für eine kleine Ortschaft wie O. in Betracht kommen, so verkennt sie, daß die Kl. einen Anspruch auf den Mietwert einer ihrem Einfamilienhaus nach Zuschnitt und Bequemlichkeit vergleichbaren Wohnung hat (BGH, NJW 1985, 49 = VersR 1984, 961).
  • BGH, 12.10.1983 - IVb ZR 357/81

    Schwere Verfehlung des Unterhaltsberechtigten durch unrichtige Angaben über

    Auszug aus BGH, 16.12.1986 - VI ZR 192/85
    BGH, NJW 1983, 2315 = VersR 1983, 726 (727) und BGH, NJW 1984, 306 = VersR 1984, 79), ist für den Streitfall unerheblich, da der Ehemann der Kl., der im Alter von 44 Jahren verstorben ist, voraussichtlich noch lange im Erwerbsleben gestanden und allein den Barunterhalt für die Familie verdient haben würde.
  • LG Tübingen, 17.05.2019 - 3 O 108/18

    Tödlicher Verkehrsunfall: Bemessung des Hinterbliebenengeldes für den Ehegatten,

    Dagegen können Instandsetzungs- und Erhaltungskosten, die ebenso wie Nebenkosten oder Zinsen für ein zum Erwerb des Eigenheims aufgenommenes Darlehen der Finanzierung des Wohnbedarfs dienen, bis zur Höhe der fiktiven Miete für eine angemessene Wohnung ebenso wie Rücklagen für die Anschaffung und Reparatur von Wohnungseinrichtung und Hausrat in der Gesamtrechnung Berücksichtigung finden (vgl. BGHZ 137, 237, 241; BGH, Urteil vom 16. Dezember 1986 - VI ZR 192/85 - VersR 1987, 507 f.; vom 31. Mai 1988 - VI ZR 116/87 - VersR 1988, 954 ff.; vom 5. Dezember 1989 - VI ZR 276/88 - VersR 1990, 317 f. und vom 22. Juni 2004 - VI ZR 112/03 -, NJW 2004, 2894).
  • BGH, 22.06.2004 - VI ZR 112/03

    Umfang des Schadensersatzes bei Tötung eines Angehörigen; Ersatz von

    Dagegen können Instandsetzungs- und Erhaltungskosten, die ebenso wie Nebenkosten oder Zinsen für ein zum Erwerb des Eigenheims aufgenommenes Darlehen der Finanzierung des Wohnbedarfs dienen, bis zur Höhe der fiktiven Miete für eine angemessene Wohnung ebenso wie Rücklagen für die Anschaffung und Reparatur von Wohnungseinrichtung und Hausrat in der Gesamtrechnung Berücksichtigung finden (vgl. Senatsurteile BGHZ 137, 237, 241; vom 16. Dezember 1986 - VI ZR 192/85 - VersR 1987, 507 f.; vom 31. Mai 1988 - VI ZR 116/87 - VersR 1988, 954 ff.; vom 5. Dezember 1989 - VI ZR 276/88 - VersR 1990, 317 f. und vom 4. November 2003 - VI ZR 346/02 - aaO).
  • BGH, 31.05.1988 - VI ZR 116/87

    Bemessung des Unterhaltsschadens eines Kindes nach Tötung des

    Dabei hat er auch wiederholt festgestellt, daß das Gericht im Rahmen des ihm zustehenden tatrichterlichen Beurteilungsspielraums nicht gehindert ist, aus praktischen Gründen und im Interesse einer möglichst einheitlichen Handhabung sich an Erfahrungswerten zu orientieren und sich hierbei auch der Quotentabellen von Eckelmann/Nehls/Schäfer wie auch der sonst bestehenden Unterhaltsrichtsätze zu bedienen, soweit das Gericht - wie vorliegend geschehen - sich der Besonderheit der zur Entscheidungsfindung herangezogenen Tabellen und Auswertungen bewußt ist (vgl. Senatsurteile vom 16. Dezember 1986 - VI ZR 192/85 = VersR 1987, 507, 508 und vom 6. Oktober 1987 aaO).
  • OLG Stuttgart, 14.01.2020 - 10 U 225/19

    Tod des Ehegatten bei einem Verkehrsunfall: Berücksichtigung des

    Da mithin die konkreten Darlehensbedingungen den zu bemessenden unterhaltsrechtlich relevanten Wohn- bzw. Mietwert des Eigenheims nicht abbilden können, zieht der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung als Bemessungsgrundlage stattdessen den Mietwert der bisher genutzten bzw. einer angemessenen Familienwohnung als Bemessungsbasis heran (BGH, Urteil vom 03.07.1984 - VI ZR 42/83, Rn. 18; BGH, Urteil vom 16.12.1986 - VI ZR 192/85, Rn. 20 juris; BGH, Urteil vom 31.05.1988 - VI ZR 116/87, Rn. 26 juris).
  • OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 12 U 90/06

    Schadensersatz wegen entgangenem Unterhalt: Umfang des Anspruchs des

    Für eine alleinstehende Person übersteigt die Nutzung eines Einfamilienhauses indessen den unterhaltsrechtlichen Bedarf (BGH NJW-RR 1987, 538 für den Unterhaltsanspruch der seit dem Auszug des Sohnes alleinstehenden im Einfamilienhaus lebenden Witwe; Brandenburgisches OLG ZfS 1999, 330 (332) zum Auszug der unterhaltsberechtigten Kinder aus dem Haushalt).

    Die fiktive Miete einer derartigen Wohnung kann gemäß § 287 ZPO unter Zugrundelegung der einschlägigen Mietspiegel bemessen werden (BGH VersR 1988, 954 (956); BGH NJW-RR 1987, 538 (539)).

  • OLG Frankfurt, 11.03.2004 - 26 U 28/98

    Schadenersatzansprüche der Hinterbliebenen bei tödlichem Bahnunfall einer

    Der Unterhaltsschaden des überlebenden Ehegatten besteht in dem vom getöteten Ehegatten zu leistenden Barunterhalt zuzüglich der auf den Getöteten entfallenden fixen Kosten und abzüglich des vom Überlebenden ersparten Unterhaltsbeitrages an den Getöteten, der die Hälfte des nach Abzug des Fixkostenanteils verfügbaren Einkommens des Überlebenden ausmacht (vgl. zur Berechnung im Einzelnen: BGH, NJW 1984, 979, 980; VersR 1984, 81; NJW-RR 1987, 538; NJW 1988, 2365; OLG Brandenburg, NZV 2001, 213 ff; Eckelmann/Nehls/Schäfer, NJW 1984, 945 ff).
  • OLG Köln, 10.04.1991 - 27 U 35/90

    Haftung Gemeinschaftspraxis

    Die Höhe der Unterhaltsrente hat das Landgericht auf der Grundlage des substantiierten Vortrags der Klägerin in Übereinstimmung mit den Grundsätzen höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. etwa BGH NJW-RR 87, 538) zutreffend errechnet.
  • OLG Köln, 01.08.1990 - 27 U 35/90

    Haftung eines Arztes in einer Gemeinschaftspraxis aus unerlaubter Handlung für

    Die Höhe der Unterhaltsrente hat das Landgericht auf der Grundlage des substantiierten Vortrags der Klägerin in Übereinstimmung mit den Grundsätzen höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. etwa BGH NJW-RR 87, 538) zutreffend errechnet.
  • OLG Hamm, 23.06.1988 - 6 U 293/87

    Grundsätze der Bemessung eines infolge des Todes eines als Gastarbeiter tätigen

    Daher kann die von den Klägern für richtig gehaltene Quotenermittlung von 16% bzw. 20% nicht von vornherein als sachlich nicht gerechtfertigt zurückgewiesen werden (vgl. BGH, VersR 1987, 507, 508), die sich auf die in der NJW 1984 945 ff. abgedruckte Darstellung von xxx und xxx stützt und in welcher Ermittlungen über die in einem Haushalt entstehenden Fixkosten und über den durch den Unterhalt abgesicherten Familienbedarf widergegeben werden.
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