Rechtsprechung
BGH, 14.10.2008 - VI ZR 210/07 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
BGB § 249 Abs. 2 Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- verkehrslexikon.de
Verpflichtung zur Einholung von Vergleichsangeboten bei Konkurrenzunternehmen, obwohl dem Verkehrsunfallgeschädigten bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges vom Autovermieter Einblick in Preislisten anderer Anbieter gewährt wird
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pflicht des Geschädigten eines Verkehrsunfalls zur Schadensgeringhaltung; Verpflichtung des Verkehrsunfallgeschädigten zur Einholung von Vergleichsangeboten bei Konkurrenzunternehmen bei Gewährung von Einsicht in Preislisten anderer Anbieter durch den Autovermieter
- Judicialis
BGB § 249 Abs. 2 Satz 1 Gb
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 249 Abs. 2 S. 1
Vom Autovermieter gewährter Einblick in Preislisten anderer Anbieter enthebt Geschädigten nicht notwendig von der Einholung von Vergleichsangeboten bei Konkurrenzunternehmen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249 Abs. 2 S. 1
Anforderungen an die Einholung von Vergleichsangeboten bei Anmietung eines Unfallersatzfahrzeugs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schadensrecht - Einholung von Vergleichsangeboten bei Konkurrenzunternehmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unfallersatzwagen und Schadensminderungspflicht
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Schadensminderungspflicht bei Auswahl eines Mietwagens
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Nach Unfall nur günstige Ersatzautos nehmen
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Unfallersatzauto muss günstigen Mietpreis haben
Verfahrensgang
- AG Saalfeld, 14.11.2006 - 1 C 234/06
- LG Gera, 11.07.2007 - 1 S 482/06
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 210/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 318
- MDR 2009, 82
- NZV 2009, 23
- NJ 2009, 69
- VersR 2009, 83
Wird zitiert von ... (77) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07
Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung
Auszug aus BGH, 14.10.2008 - VI ZR 210/07
Darüber hinausgehende, mithin nicht erforderliche Mietwagenkosten kann der Geschädigte nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Senatsurteile BGHZ 160, 377; vom 9. Mai 2006 - VI ZR 117/05 - VersR 2006, 986; vom 4. Juli 2006 - VI ZR 237/05 - VersR 2006, 1425; vom 30. Januar 2007 - VI ZR 99/06 - VersR 2007, 516; vom 13. Februar 2007 - VI ZR 105/06 - VersR 2007, 661; vom 11. März 2008 - VI ZR 164/07 - VersR 2008, 699) aus dem Blickwinkel der subjektbezogenen Schadensbetrachtung nur ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstigerer (Normal-) Tarif zugänglich war.Die Beratung und die Preise betrafen nach dem von der Revision selbst herangezogenen Vorbringen des Klägers lediglich das Unfallersatzgeschäft bei der Anmietung infolge eines unverschuldet erlittenen Verkehrsunfalls und waren deshalb für den Vergleich mit einem günstigeren "Normaltarif" für Selbstzahler ungeeignet (vgl. Senatsurteil vom 11. März 2008 - VI ZR 164/07 - VersR 2008, 699, 701).
Zum anderen hätte eine solche Preisspanne dem Kläger - wenn sie ihm bekannt gemacht worden wäre - erst recht Veranlassung geben müssen, nach einem günstigeren Tarif als dem ihm zunächst angebotenen zu fragen und ggf. - bei anderen Anbietern - ein oder zwei Konkurrenzangebote einzuholen (vgl. Senatsurteile BGHZ 163, 19; 25; vom 14. Februar 2006 - VI ZR 126/05 - VersR 2006, 669, 671, vom 13. Februar 2007 - VI ZR 105/06 - VersR 2006, 661 und vom 11. März 2008 - VI ZR 164/07 - VersR 2008, 699; 701, jeweils m.w.N.).
- BGH, 13.02.2007 - VI ZR 105/06
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif
Auszug aus BGH, 14.10.2008 - VI ZR 210/07
Darüber hinausgehende, mithin nicht erforderliche Mietwagenkosten kann der Geschädigte nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Senatsurteile BGHZ 160, 377; vom 9. Mai 2006 - VI ZR 117/05 - VersR 2006, 986; vom 4. Juli 2006 - VI ZR 237/05 - VersR 2006, 1425; vom 30. Januar 2007 - VI ZR 99/06 - VersR 2007, 516; vom 13. Februar 2007 - VI ZR 105/06 - VersR 2007, 661; vom 11. März 2008 - VI ZR 164/07 - VersR 2008, 699) aus dem Blickwinkel der subjektbezogenen Schadensbetrachtung nur ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstigerer (Normal-) Tarif zugänglich war.Zum anderen hätte eine solche Preisspanne dem Kläger - wenn sie ihm bekannt gemacht worden wäre - erst recht Veranlassung geben müssen, nach einem günstigeren Tarif als dem ihm zunächst angebotenen zu fragen und ggf. - bei anderen Anbietern - ein oder zwei Konkurrenzangebote einzuholen (vgl. Senatsurteile BGHZ 163, 19; 25; vom 14. Februar 2006 - VI ZR 126/05 - VersR 2006, 669, 671, vom 13. Februar 2007 - VI ZR 105/06 - VersR 2006, 661 und vom 11. März 2008 - VI ZR 164/07 - VersR 2008, 699; 701, jeweils m.w.N.).
- BGH, 14.02.2006 - VI ZR 126/05
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem "Unfallersatztarif"
Auszug aus BGH, 14.10.2008 - VI ZR 210/07
Zum anderen hätte eine solche Preisspanne dem Kläger - wenn sie ihm bekannt gemacht worden wäre - erst recht Veranlassung geben müssen, nach einem günstigeren Tarif als dem ihm zunächst angebotenen zu fragen und ggf. - bei anderen Anbietern - ein oder zwei Konkurrenzangebote einzuholen (vgl. Senatsurteile BGHZ 163, 19; 25; vom 14. Februar 2006 - VI ZR 126/05 - VersR 2006, 669, 671, vom 13. Februar 2007 - VI ZR 105/06 - VersR 2006, 661 und vom 11. März 2008 - VI ZR 164/07 - VersR 2008, 699; 701, jeweils m.w.N.).
- BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus BGH, 14.10.2008 - VI ZR 210/07
Darüber hinausgehende, mithin nicht erforderliche Mietwagenkosten kann der Geschädigte nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Senatsurteile BGHZ 160, 377; vom 9. Mai 2006 - VI ZR 117/05 - VersR 2006, 986; vom 4. Juli 2006 - VI ZR 237/05 - VersR 2006, 1425; vom 30. Januar 2007 - VI ZR 99/06 - VersR 2007, 516; vom 13. Februar 2007 - VI ZR 105/06 - VersR 2007, 661; vom 11. März 2008 - VI ZR 164/07 - VersR 2008, 699) aus dem Blickwinkel der subjektbezogenen Schadensbetrachtung nur ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstigerer (Normal-) Tarif zugänglich war. - BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03
Unfallersatztarife auf dem Prüfstand
Auszug aus BGH, 14.10.2008 - VI ZR 210/07
Darüber hinausgehende, mithin nicht erforderliche Mietwagenkosten kann der Geschädigte nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Senatsurteile BGHZ 160, 377; vom 9. Mai 2006 - VI ZR 117/05 - VersR 2006, 986; vom 4. Juli 2006 - VI ZR 237/05 - VersR 2006, 1425; vom 30. Januar 2007 - VI ZR 99/06 - VersR 2007, 516; vom 13. Februar 2007 - VI ZR 105/06 - VersR 2007, 661; vom 11. März 2008 - VI ZR 164/07 - VersR 2008, 699) aus dem Blickwinkel der subjektbezogenen Schadensbetrachtung nur ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstigerer (Normal-) Tarif zugänglich war. - BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04
Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs
Auszug aus BGH, 14.10.2008 - VI ZR 210/07
Zum anderen hätte eine solche Preisspanne dem Kläger - wenn sie ihm bekannt gemacht worden wäre - erst recht Veranlassung geben müssen, nach einem günstigeren Tarif als dem ihm zunächst angebotenen zu fragen und ggf. - bei anderen Anbietern - ein oder zwei Konkurrenzangebote einzuholen (vgl. Senatsurteile BGHZ 163, 19; 25; vom 14. Februar 2006 - VI ZR 126/05 - VersR 2006, 669, 671, vom 13. Februar 2007 - VI ZR 105/06 - VersR 2006, 661 und vom 11. März 2008 - VI ZR 164/07 - VersR 2008, 699; 701, jeweils m.w.N.). - BGH, 30.01.2007 - VI ZR 99/06
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs"
Auszug aus BGH, 14.10.2008 - VI ZR 210/07
Darüber hinausgehende, mithin nicht erforderliche Mietwagenkosten kann der Geschädigte nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Senatsurteile BGHZ 160, 377; vom 9. Mai 2006 - VI ZR 117/05 - VersR 2006, 986; vom 4. Juli 2006 - VI ZR 237/05 - VersR 2006, 1425; vom 30. Januar 2007 - VI ZR 99/06 - VersR 2007, 516; vom 13. Februar 2007 - VI ZR 105/06 - VersR 2007, 661; vom 11. März 2008 - VI ZR 164/07 - VersR 2008, 699) aus dem Blickwinkel der subjektbezogenen Schadensbetrachtung nur ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstigerer (Normal-) Tarif zugänglich war. - BGH, 28.06.2006 - XII ZR 50/04
Aufklärungspflichten des Autovermieters bei Anbieten eines über dem Normaltarif …
Auszug aus BGH, 14.10.2008 - VI ZR 210/07
Darüber hinaus liegt es - wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat - nach der Lebenserfahrung auf der Hand, dass bei einem Autovermieter, bei dem aufgrund der Höhe seiner Preise Zweifel an deren Angemessenheit bestehen, wenig Neigung bestehen wird, einen potentiellen Kunden auf günstigere Konkurrenzangebote hinzuweisen, wozu er im Übrigen auch nicht verpflichtet ist (vgl. BGHZ 168, 168, 178). - BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus BGH, 14.10.2008 - VI ZR 210/07
Darüber hinausgehende, mithin nicht erforderliche Mietwagenkosten kann der Geschädigte nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Senatsurteile BGHZ 160, 377; vom 9. Mai 2006 - VI ZR 117/05 - VersR 2006, 986; vom 4. Juli 2006 - VI ZR 237/05 - VersR 2006, 1425; vom 30. Januar 2007 - VI ZR 99/06 - VersR 2007, 516; vom 13. Februar 2007 - VI ZR 105/06 - VersR 2007, 661; vom 11. März 2008 - VI ZR 164/07 - VersR 2008, 699) aus dem Blickwinkel der subjektbezogenen Schadensbetrachtung nur ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstigerer (Normal-) Tarif zugänglich war. - KG, 13.10.2005 - 12 U 296/03
Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Erforderlicher Beweisantritt hinsichtlich …
Auszug aus BGH, 14.10.2008 - VI ZR 210/07
Zum anderen hätte eine solche Preisspanne dem Kläger - wenn sie ihm bekannt gemacht worden wäre - erst recht Veranlassung geben müssen, nach einem günstigeren Tarif als dem ihm zunächst angebotenen zu fragen und ggf. - bei anderen Anbietern - ein oder zwei Konkurrenzangebote einzuholen (vgl. Senatsurteile BGHZ 163, 19; 25; vom 14. Februar 2006 - VI ZR 126/05 - VersR 2006, 669, 671, vom 13. Februar 2007 - VI ZR 105/06 - VersR 2006, 661 und vom 11. März 2008 - VI ZR 164/07 - VersR 2008, 699; 701, jeweils m.w.N.).
- BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09
Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete …
Darüber hinausgehende, mithin nicht erforderliche Mietwagenkosten kann der Geschädigte aus dem Blickwinkel der subjektbezogenen Schadensbetrachtung nur ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstigerer (Normal-)Tarif zugänglich war (vgl. Senatsurteil vom 14. Oktober 2008 - VI ZR 210/07, VersR 2009, 83 Rn. 6 mwN).Insbesondere, weil die vorgelegten Preislisten lediglich das Unfallersatzgeschäft bei der Anmietung infolge eines unverschuldet erlittenen Verkehrsunfalls betrafen, machte dies aus Sicht eines wirtschaftlich vernünftig denkenden Geschädigten die Nachfrage nach einem günstigeren Tarif für Selbstzahler nicht entbehrlich (…vgl. Senatsurteile vom 11. März 2008 - VI ZR 164/07, VersR 2008, 699 Rn. 15 ff.; vom 14. Oktober 2008 - VI ZR 210/07, aaO, Rn. 10).
- OLG Hamm, 18.03.2016 - 9 U 142/15
Mietwagenkosten - 9. Zivilsenat des OLG Hamm bevorzugt "Fracke"
Soweit sich aus einer subjektbezogenen Schadensbetrachtung nichts anderes ergibt, könnte der Kläger die konkreten von dieser Firma in Rechnung gestellten Mietkosten bereits im Hinblick auf die Höhe des verlangten Entgelts daher nur verlangen, wenn er sich auf dem örtlich relevanten Markt orientiert und Konkurrenzangebote eingeholt hätte (vgl dazu etwa BGH, VersR 2009, 83). - OLG Dresden, 04.11.2020 - 1 U 995/20
Unfallschadenregulierung, Mietwagenkosten, OLG Dresden
Darüber hinausgehende, mithin nicht erforderliche Mietwagenkosten kann der Geschädigte aus dem Blickwinkel der subjektbezogenen Schadensbetrachtung nur ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein günstigerer (Normal-)Tarif zugänglich war (…BGH, Urt. v. 09.05.2006, Az.: VI ZR 117/05, zfs 2006, 684, 685; BGH, Urt. v. 14.10.2008, Az.: VI ZR 210/07 SP 2009, 16, 17;… OLG Zweibrücken, a.a.O.).
- BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11
Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei …
Darüber hinausgehende bei gebotener wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht erforderliche Mietwagenkosten kann der Geschädigte aus dem Blickwinkel der subjektbezogenen Schadensbetrachtung nur dann ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstigerer (Normal-)Tarif zugänglich war (vgl. etwa Senatsurteile vom 14. Oktober 2008 - VI ZR 210/07, VersR 2009, 83 Rn. 6;… vom 12. April 2011 - VI ZR 300/09, aaO, jeweils mwN). - OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 1 U 42/14
Frauenhofer-Marktpreisspiegel vorzugswürdige Schätzungsgrundlage zur …
Soweit sich aus einer subjektbezogenen Schadensbetrachtung (dazu s.u.) nichts anderes ergibt, könnte die Klägerin die konkreten von dieser Firma in Rechnung gestellten Mietkosten bereits im Hinblick auf die Höhe des verlangten Entgelts daher nur verlangen, wenn sie sich auf dem örtlich relevanten Markt orientiert und Konkurrenzangebote eingeholt hätte (vgl. BGH Urteil vom 14.10.2008, Az. VI ZR 210/07, NJW-RR 2009, 318, juris Rn. 6;… Urteil vom 11.03.2008, Az. VI ZR 164/07, VersR 2008, 699 f., juris Rdn. 15). - OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11
Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten
Er muss dartun, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt zumindest auf Nachfrage kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich war (BGH, Urteil vom 12. April 2011 VI ZR 300/09 Rdnr. 10 unter Verweis auf das BGH-Urteil vom 14. Oktober 2008 VI ZR 210/07 Rdnr. 6). - OLG Hamm, 20.07.2011 - 13 U 108/10
Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
So hat der BGH in diesem Urteil - unter Hinweis auf sein Urteil VersR 2009, 83 - die Ersatzfähigkeit eines solchen Aufschlages davon abhängig gemacht, dass dargelegt und erforderlichenfalls bewiesen wird, dass dem Geschädigten in der konkreten Situation kein günstigerer Normaltarif zugänglich war (vgl. dazu auch das Senatsurteil, Schaden-Praxis 2010, 351). - LG Halle, 27.03.2017 - 1 S 228/16 Allein das allgemeine Vertrauen darauf, der ihm vom Autovermieter angebotene Tarif sei "auf seine speziellen Bedürfnisse zugeschnitten", rechtfertigt es nicht, zu Lasten des Schädigers und seines Haftpflichtversicherers ungerechtfertigt überhöhte und nicht durch unfallbedingte Mehrleistung des Vermieters gedeckte Unfallersatztarife zu akzeptieren (BGH, Urt. v. 14. Okt. 2008, VI ZR 210/07, VersR 2009, 83f.).
Die in der Schwackeliste enthaltenen Preisspannen hätte den Geschädigten, wären sie ihm bekannt gemacht worden, erst recht Veranlassung geben müssen, nachzufragen und gegebenenfalls bei anderen Anbietern Konkurrenzangebote einzuholen (BGH, Urt. vom 14. Okt. 2008, VI ZR 210/07 aaO).
c) Der Kläger hat nicht dargetan, dass der Geschädigte bzw. die für diesen handelte Partnerin die erforderlichen Konkurrenzangebote einholt hat (vgl. BGH, Urt. v. 14. Okt. 20108, VI ZR 210/07 aaO;… 4. Jul. 2006, VI ZR 237/05 aaO. mwN.).
Diesbezüglich reicht es nicht aus, Einblick in Preislisten oder Angebote anderer Mietwagenunternehmen zu nehmen, die dem Geschädigten von dem zunächst angesprochenen Vermieter vorgelegt werden (…vgl. BGH, Urt v. 2. Febr. 2010, VI ZR 7/09, aaO; 14. Okt. 2008, VI ZR 210/07 aaO).
- LG Rostock, 31.08.2009 - 1 S 76/09
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Normaltarif und Angemessenheit eines Aufschlags …
bb) Auf den objektiv erforderlichen Betrag kommt es nicht an, wenn dem Geschädigten unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten ein wesentlich günstigerer als der tatsächlich gewählte Tarif in der konkreten Situation nicht zugänglich war (vgl. BGH, NJW 2008, 1519; NJW 2009, 58; VersR 2009, 83: subjekt bezogene Schadenbetrachtung).Beweisbelastet ist auch insoweit der Geschädigte (vgl. BGH, NJW 2009, 58; VersR 2009, 83).
Dabei muss ein wirtschaftlich denkender Geschädigter nach der Höhe des Tarifs fragen und sich bei Zweifeln an der Angemessenheit nach günstigeren Tarifen erkundigen (vgl. BGH, NJW 2008, 1519; NJW 2009, 58; VersR 2009, 83).
Gegen die Zugänglichkeit eines günstigeren Tarifes kann die Dringlichkeit der Anmietung sprechen (vgl. BGH, NJW 2009, 58; VersR 2009, 83).
- OLG Nürnberg, 16.10.2018 - 2 U 1578/18
Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung
Zwar kann es eine Rolle spielen, wie schnell der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug benötigt (BGH, Urteil vom 14.10.2008 - VI ZR 210/07 -, juris Rn. 16). - OLG Frankfurt, 26.03.2014 - 17 U 150/13
Umfang der Ersatzfähigkeit von unfallbedingten Mietwagenkosten
- OLG Saarbrücken, 26.05.2023 - 3 U 20/23
Schätzung von Mietwagenkosten
- OLG Zweibrücken, 22.01.2014 - 1 U 165/11
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung des ortsüblichen Normaltarifs von …
- OLG Dresden, 29.04.2022 - 1 U 2506/20
- AG Usingen, 11.12.2009 - 2 C 80/09
- LG Potsdam, 13.09.2017 - 7 S 25/17
Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Ersatz von Mietwagenkosten; Einholung von …
- AG Stendal, 23.11.2010 - 3 C 710/09
- LG Arnsberg, 26.02.2013 - 5 S 46/11
Zum Anspruch auf unfallbedingte Mietwagenkosten
- LG Nürnberg-Fürth, 26.01.2012 - 8 S 9381/11
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Geeignetheit der Schwacke-Liste zur Bestimmung …
- LG Braunschweig, 23.05.2013 - 7 S 380/12
Zum Ersatzanspruch auf unfallbedingte Mietwagenkosten
- LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2018 - 2 S 7134/17
Unfallregulierung, Mietwagen
- OLG München, 26.02.2010 - 10 U 4076/09
Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen …
- LG Wuppertal, 22.06.2011 - 8 S 18/11
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
- LG Bonn, 21.01.2010 - 8 S 274/09
Unfallersatztarif für Mietwagen
- AG Fürstenfeldbruck, 13.11.2020 - 3 C 813/20
- OLG Köln, 18.03.2011 - 19 U 145/10
Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
- LG Halle, 01.10.2009 - 1 S 4/09
Bei der Ermittlung des Mietwagen-Normaltarifs verdient die Schwacke-Liste den …
- AG Coburg, 31.10.2011 - 15 C 1455/11
Mietwagenkosten: Ersatzanspruch des Unfallgeschädigten
- LG Osnabrück, 30.11.2011 - 1 S 302/11
Abtretung; Mietwagenkosten; Rechtsdienstleistungsgesetz
- AG Coburg, 13.01.2011 - 15 C 1600/10
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Fraunhofer-Liste als Schätzungsgrundlage für …
- LG Münster, 20.12.2018 - 3 S 40/18
Ersatzfähigkeit der Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs durch den …
- LG Karlsruhe, 14.01.2014 - 9 S 396/12
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Zugänglichkeit des "Normaltarifs" bei …
- LG Braunschweig, 30.12.2015 - 7 S 328/14
Erstattungsfähigkeit der Mietwagenkosten, Bestimmung der erforderlichen …
- LG Bonn, 26.06.2009 - 15 O 7/09
Unfallersatztarif, Erforderlichkeit der Mietwagenkosten
- OLG Dresden, 02.06.2021 - 1 U 1381/20
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall Begriff des unabwendbaren …
- LG Landau/Pfalz, 25.03.2014 - 1 S 96/13
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Berechnung der Höhe von Mietwagenkosten
- OLG Zweibrücken, 04.12.2013 - 1 U 165/11
Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
- LG Dortmund, 18.06.2013 - 4 S 93/12
Ermittlung angemessener Mietwagenkosten im Zusammenhang mit Schadensersatz nach …
- AG Siegburg, 02.01.2016 - 113 C 191/15
Auswahl des Kfz-Sachverständigen durch den Geschädigten
- LG Wuppertal, 26.11.2020 - 9 S 95/20
- AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 30.06.2020 - 12 C 617/20
- AG Recklinghausen, 22.09.2017 - 19 C 83/17
Ersatz der Mietwagenkosten eines Geschädigten als Herstellungsaufwand bei …
- LG Traunstein, 07.07.2017 - 3 O 3841/16
Unfallregulierung, Anwaltskosten, Mietwagen, Standgeld, Um- und Abmeldekosten, …
- LG Braunschweig, 30.12.2015 - 7 S 98/15
Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Ersatz von Mietwagenkosten; Beurteilung der …
- AG Stuttgart, 29.07.2010 - 44 C 198/10
Die geschäftsmäßige Geltendmachung abgetretener Mietwagenkosten ist unrlaubte …
- LG Braunschweig, 30.12.2015 - 7 S 535/14
Bestimmung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten im Rahmen tatrichterlichen …
- AG München, 28.04.2021 - 343 C 15937/20
- AG Memmingen, 12.10.2020 - 13 C 524/20
- LG Bonn, 28.11.2017 - 8 S 94/17
Erstattungsfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
- AG Auerbach, 23.06.2021 - 1 C 281/19
Anforderungen an den Ersatz von Mietwagenkosten
- AG Wuppertal, 23.02.2021 - 31 C 102/20
- AG Wernigerode, 15.03.2018 - 10 C 631/17
- AG Ansbach, 27.04.2015 - 1 C 1798/14
Erstattungsfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
- LG Schweinfurt, 23.11.2020 - 32 S 29/20
Mietwagenkosten, Unfall, Berufung, Wirtschaftlichkeitsgebot, Fahrzeug, …
- LG Deggendorf, 13.09.2017 - 12 S 34/17
Unfallregulierung, Mietwagen
- AG Wesel, 13.06.2017 - 30 C 124/15
Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten
- AG Frankfurt/Main, 07.02.2017 - 29 C 3676/15
Verkehrsunfall: Notsituation bei Anmietung eines Mietwagens nach dem Unfall
- LG Braunschweig, 10.02.2009 - 7 S 404/08
Erforderlichkeit der Mietwagenkosten bei notwendiger Anmietung zur Nachtzeit, …
- LG Dortmund, 12.06.2013 - 4 S 138/12
Bei Anmietung des Mietwagens noch am Unfalltag 20-prozentiger Aufschlag möglich
- LG Halle, 18.02.2010 - 1 S 61/09
Keine Pflicht zur Wahrnehmung eines Barzahlertarifs bei unklarer Kontosituation …
- LG Dresden, 05.02.2009 - 7 S 241/07
Höhe des Schadensersatzes in Form von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall; …
- LG Dortmund, 03.12.2008 - 21 S 9/08
Anspruch auf Zahlung des noch nicht gedeckten Betrages einer unfallbedingten …
- AG Münster, 24.08.2022 - 5 C 1459/22
- AG Wesel, 30.08.2016 - 4 C 19/14
- LG Bonn, 05.06.2009 - 10 O 13/09
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten im Rahmen der Kostenerstattung nach …
- AG München, 16.08.2017 - 343 C 25988/16
- AG Fürstenfeldbruck, 16.05.2014 - 7 C 1520/13
- AG Hamburg-St. Georg, 22.11.2012 - 911 C 141/12
Erforderlichkeit der Einholung von zwei Vergleichsangeboten vor Anmietung eines …
- AG Hamburg-Wandsbek, 04.08.2009 - 716 C 201/09
- LG Bonn, 30.01.2009 - 10 O 456/07
- LG München II, 18.11.2008 - 2 S 3942/08
- AG Stuttgart, 10.03.2015 - 42 C 2618/14
- LG Braunschweig, 14.12.2011 - 4 O 912/11
- LG Traunstein, 29.12.2009 - 1 O 2169/09
Bemessung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten
- LG Braunschweig, 13.03.2014 - 4 S 328/13
- AG Kempen, 13.02.2009 - 11 C 352/08
- AG Straubing, 22.12.2008 - 1 C 208/08