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   BGH, 22.12.1981 - VI ZR 214/80   

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https://dejure.org/1981,1462
BGH, 22.12.1981 - VI ZR 214/80 (https://dejure.org/1981,1462)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1981 - VI ZR 214/80 (https://dejure.org/1981,1462)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1981 - VI ZR 214/80 (https://dejure.org/1981,1462)
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Touren-Skiabfahrt

§ 823 Abs. 1 BGB, zur Verkehrssicherungspflicht von Wintersportgemeinden, § 254 Abs. 1 BGB

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Verkehrssicherungspflicht von Wintersportgemeinden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823
    Verkehrssicherungspflicht einer Wintersportgemeinde hinsichtlich einer von ihr empfohlenen Skitourenabfahrt

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 762
  • MDR 1982, 567
  • VersR 1982, 346
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.12.1976 - VI ZR 251/73

    Polizeiverwaltung - Haftung der Stadt - Unerlaubte Handlung -

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - VI ZR 214/80
    Im übrigen ist es in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Verkehrspflichten der öffentlichen Hand auch da, wo sie im fiskalischen Bereich tätig wird, durch ihre öffentlich-rechtliche Aufgabe und Zielsetzung geprägt werden können (zuletzt Senatsurteil v. 14. Dezember 1976 - VI ZR 251/73 - VersR 1977, 284, 287 mit Nachw.).
  • BGH, 28.05.1962 - III ZR 38/61

    Straßenverkehrssicherungspflicht

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - VI ZR 214/80
    Daß das tatrichterliche Urteil über die Zumutbarkeit (vgl. BGHZ 37, 165, 168) [BGH 28.05.1962 - III ZR 38/61] weiterer, wirksameren Sicherheitsmaßnahmen Bestand hat, ergibt sich nicht nur aus dem besonderen Charakter der althergebrachten Skiabfahrt, mit der die Beklagten rechnen mußten und ja auch gerechnet haben.
  • OLG München, 25.03.1965 - 14 U 366/64
    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - VI ZR 214/80
    Die Klägerin befand sich, als sie stürzte, aber auch nicht etwa auf einer willkürlichen Abfahrt im freien Gelände, für die keine sich aus der Benutzung zum Skilauf ergebende besondere Verkehrssicherungspflicht besteht (OLG München OLGZ 1965, 23, 24 f; Kleppe, Haftung bei Skiunfällen in den Alpenländern 1967 Rdz. 254), sondern immerhin - wie das Berufungsgericht unangefochten feststellt - auf einer seit Jahrzehnten gebrauchten und in den auch von den Verkehrsämtern der Beklagten vertriebenen Karten und Schriften ausgewiesenen (und durch Wegweiser bezeichneten) "Standard-Abfahrt" für Touren-Skiläufer mit einem nicht unerheblichen allgemeinen Skibetrieb (einschließlich Ski-Schulveranstaltungen und Vereinsmeisterschaften).
  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 85/83

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Schleppliftunternehmers

    Die Verantwortung des Verkehrssicherungspflichtigen erstreckt sich somit in erster Linie auf verdeckte und atypische Gefahren (s. Strafurteile des BGH vom 13. November 1970 - 1 StR 412/70 - NJW 1971, 1073 und vom 3. April 1973 - 1 StR 85/72 - NJW 1973, 1379 m. krit. Anm. Hepp in NJW 1973, 2085 [BGH 03.04.1973 - 1 StR 85/72] und zust. Anm. Hummel in NJW 1974, 170; vgl. auch Senatsurteil vom 22. Dezember 1981 - VI ZR 214/80 - VersR 1982, 346).
  • OLG Frankfurt, 10.09.2008 - 1 U 184/07

    Verkehrssicherungspflicht: Pflicht eines Skiliftbetreibers zur Abpolsterung von

    Der Umfang der Pistensicherungspflicht ist wie allgemein der Umfang von Verkehrssicherungspflichten anhand der Umstände des Einzelfalles zu konkretisieren, wobei insbesondere auf die Größe der Gefahr, den Grad ihrer Erkennbarkeit und die Möglichkeiten für ihre Vermeidung oder Überwindung abzustellen ist (vgl. BGH NJW 1973, 1379, 1380; 1982, 762, 763; OLG Dresden NJW-RR 1999, 902), außerdem auf die schutzbedürftigsten Personen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2000, 102; BGH NJW 1985, 620).
  • OLG Köln, 03.11.1992 - 22 U 101/92

    Verletzung von Verkehrssicherungspflichten bezüglich der Sicherung eines

    Die Verkehrssicherungspflicht verlangt zwar nicht, zumal nicht für Aktivitäten im freien Gelände (vgl. auch BGB NJW 1982, 762), jede denkbare Möglichkeit eines Unfalls auszuschließen.
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