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   BGH, 19.11.2019 - VI ZR 215/19   

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https://dejure.org/2019,49042
BGH, 19.11.2019 - VI ZR 215/19 (https://dejure.org/2019,49042)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2019 - VI ZR 215/19 (https://dejure.org/2019,49042)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2019 - VI ZR 215/19 (https://dejure.org/2019,49042)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 522 Abs. 2 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 522 Abs. 3, § 544 ZPO, § 544 Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 221, 222 Abs. 1 ZPO, § 188 Abs. 2 BGB

  • Wolters Kluwer

    Gehörsverletzung des Gerichts durch Nichtabwarten einer selbst gesetzten Frist

  • rewis.io

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Berufungszurückweisung vor Ablauf der vom Gericht gesetzten Stellungnahmefrist zum Hinweisbeschluss

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 522 Abs. 2 S. 2; ZPO § 544 Abs. 7
    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Entscheidung des Gerichts vor Ablauf der gerichtlich gesetzten Äußerungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1
    Gehörsverletzung des Gerichts durch Nichtabwarten einer selbst gesetzten Frist

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtabwarten des Ablaufs der vom Gericht selbst gesetzten Frist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gericht muss selbst gesetzte Frist abwarten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wenn Gericht die einem Beteiligten selbst gesetzte Frist zur Äußerung nicht abwartet

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung vor Ablauf einer gerichtlich gesetzten Frist zur Äußerung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gericht muss gesetzte Stellungnahmefrist vor der Entscheidung abwarten! (IBR 2020, 216)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 935
  • NJW-RR 2020, 248
  • MDR 2020, 304
  • MDR 2020, 715
  • FamRZ 2020, 529
  • VersR 2020, 1611
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 402/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 19.11.2019 - VI ZR 215/19
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird verletzt, wenn das Gericht eine dem Beteiligten selbst gesetzte Frist zur Äußerung mit seiner Entscheidung nicht abwartet (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Mai 2018 - VI ZR 287/17, VersR 2018, 935 Rn. 8; BVerfGE 12, 110, 113).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird verletzt, wenn das Gericht eine dem Beteiligten selbst gesetzte Frist zur Äußerung mit seiner Entscheidung nicht abwartet (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Mai 2018 - VI ZR 287/17, VersR 2018, 935 Rn. 8; BVerfGE 12, 110, 113).

  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 287/17

    Vorliegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers bei Absehen von einer gebotenen

    Auszug aus BGH, 19.11.2019 - VI ZR 215/19
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird verletzt, wenn das Gericht eine dem Beteiligten selbst gesetzte Frist zur Äußerung mit seiner Entscheidung nicht abwartet (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Mai 2018 - VI ZR 287/17, VersR 2018, 935 Rn. 8; BVerfGE 12, 110, 113).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird verletzt, wenn das Gericht eine dem Beteiligten selbst gesetzte Frist zur Äußerung mit seiner Entscheidung nicht abwartet (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Mai 2018 - VI ZR 287/17, VersR 2018, 935 Rn. 8; BVerfGE 12, 110, 113).

  • BGH, 19.08.2010 - VII ZB 2/09

    Beschwerde gegen die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung einer

    Auszug aus BGH, 19.11.2019 - VI ZR 215/19
    Dabei hat er versucht, das Gericht noch von seiner im Hinweisbeschluss zum Ausdruck gebrachten Rechtsauffassung abzubringen, z.B. hinsichtlich der Fragen, ob eine Verlesung bestimmter Passagen des Strafurteils hätte erfolgen und ein weiterer Zeuge hätte geladen werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - VII ZB 2/09, NJW-RR 2011, 424 Rn. 17).
  • BVerfG, 07.02.2018 - 2 BvR 549/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilprozessuale

    Auszug aus BGH, 19.11.2019 - VI ZR 215/19
    Selbst wenn dies der Fall gewesen wäre - was hier schon deshalb nicht angenommen werden kann, weil der Hinweisbeschluss vom 16. Juli 2018 dem Beklagten zu 1 am 26. Juli 2018 noch nicht zugestellt worden war und dieser in dem Schriftsatz vom 26. Juli 2018 nur zu dem Schriftsatz der Klägerin vom 20. Juni 2018 Stellung genommen hat - hätte das Berufungsgericht den Fristablauf am 14. August 2018 (§§ 221, 222 Abs. 1 ZPO, § 188 Abs. 2 BGB) nach den verfassungsrechtlichen Anforderungen abwarten müssen (vgl. BVerfG, MDR 2018, 614, 615 Rn. 8).
  • BGH, 30.04.2020 - I ZB 61/19

    Grenzen der Zuständigkeit des vollbesetzten Spruchkörpers nach sofortige

    (1) Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird verletzt, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung eine von ihm dem oder den Beteiligten gesetzte Frist zur Äußerung nicht abwartet (BGH, Beschluss vom 19. November 2019 - VI ZR 215/19, NJW-RR 2020, 248 Rn. 4; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - VII ZB 2/09, NJW-RR 2011, 424 Rn. 17; BVerfGE 12, 110, 113 [juris Rn. 8]; BVerfG, MDR 2018, 614 Rn. 8).

    Nimmt ein Beschwerdegericht fristgerechtes Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis, kann eine andere Entscheidung jedenfalls dann nicht ausgeschlossen werden, wenn ein Schriftsatz nicht allein auf den bisherigen Vortrag verweist, sondern sich argumentativ mit der Vorentscheidung oder einem gerichtlichen Hinweis auseinandersetzt und darauf angelegt ist, das Gericht von seinem Rechtsstandpunkt zu überzeugen (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 424 Rn. 17; NJW-RR 2020, 248 Rn. 6).

  • BGH, 28.05.2020 - I ZR 214/19

    Geltendmachung von Patentverletzungsansprüchern Verletzung des

    aa) Nimmt ein Berufungsgericht die Stellungnahme einer Partei zu seinem Hinweisbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO überhaupt nicht zur Kenntnis, ist eine entscheidungserhebliche Gehörsrechtsverletzung jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Stellungnahme nicht allein auf den bisherigen Vortrag verweist, sondern sich argumentativ mit dem Hinweisbeschluss auseinandersetzt und darauf angelegt ist, das Berufungsgericht davon zu überzeugen, dass der dort vertretene Rechtsstandpunkt fehlerhaft ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2019 - VI ZR 215/19, NJW-RR 2020, 248 Rn. 6; zur Rechtsbeschwerde vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 2020 - I ZB 61/19, juris Rn. 18; BGH, NJW-RR 2011, 424 Rn. 17).
  • BGH, 17.06.2020 - XII ZR 94/19

    Darlegen der Entscheidungserheblichkeit für eine Verletzung des Anspruchs auf

    Zwar wird der Anspruch auf rechtliches Gehör einer Partei verletzt, wenn das Gericht eine selbst gesetzte Frist zur Äußerung mit seiner Entscheidung nicht abwartet (BGH Beschluss vom 19. November 2019 - VI ZR 215/19 - NJW-RR 2020, 248 Rn. 4 mwN; BVerfG MDR 2018, 614 Rn. 5 mwN).
  • BayObLG, 17.10.2022 - 101 AR 80/22

    Fehlende Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses

    Dass das Landgericht Bamberg der Beklagten den Verweisungsantrag der Klägerin nicht zur Stellungnahme zugeleitet und den Rechtsstreit schon vor Ablauf der mit Verfügung vom 10. Juni 2022 gesetzten Stellungnahmefrist verwiesen hat, begründet einen Gehörsverstoß (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2019, VI ZR 215/19, NJW-RR 2020, 248 Rn. 4 m. w. N.).
  • BayObLG, 06.08.2020 - 1 AR 68/20

    Keine Gerichtsstandsbestimmung ohne Bekanntgabe der widersprüchlicher Beschlüsse

    Mit der bereits am 30. März 2020 und somit vor Fristablauf sowie ohne vorherige Mitteilung des Verweisungsantrags ergangenen Entscheidung hat das Gericht deshalb das grundrechtsgleiche Recht des Antragsgegners auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2019, VI ZR 215/19, NJW-RR 2020, 248 Rn. 4; Beschluss vom 15. Mai 2018, VI ZR 287/17, NJW 2018, 3316 Rn. 8; BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 1961, 2 BvR 402/60, BVerfGE 12, 110 Leitsatz).
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