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   BGH, 28.01.1969 - VI ZR 220/67   

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https://dejure.org/1969,6076
BGH, 28.01.1969 - VI ZR 220/67 (https://dejure.org/1969,6076)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1969 - VI ZR 220/67 (https://dejure.org/1969,6076)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1969 - VI ZR 220/67 (https://dejure.org/1969,6076)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung des Mitverschuldens eines Verunglückten - Voraussetzungen für die Annahme eines stillschweigend oder ausdrücklich vereinbarten Haftungsausschlusses - Einwilligung in die Benutzung eines nicht zugelassenen und nicht versicherten Fahrzeugs durch den Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1969, 424
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59

    Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig

    Auszug aus BGH, 28.01.1969 - VI ZR 220/67
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 34, 355) hat deshalb das Berufungsgericht das Verhalten des Verunglückten lediglich unter dem Gesichtspunkt des § 254 BGB geprüft und gewürdigt; diese Vorschrift ist der Standort des Problems, das sich im vorliegenden Fall stellt.

    Nur dann geht es um die Frage der Rechtswidrigkeit und der Rechtfertigung, wenn wirklich das Verhalten des Geschädigten ohne künstliche Unterstellung als Einwilligung in die als möglich vorgestellte Rechtsgutverletzung aufgefaßt werden kann, wie das etwa bei gefährlichen Sportarten möglich ist (BGHZ 34, 363 [BGH 14.03.1961 - VI ZR 189/59]).

  • BGH, 28.01.1958 - VIII ZR 420/56

    Vermietung eines Kraftfahrzeugs. Haftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 28.01.1969 - VI ZR 220/67
    Entgegen der Ansicht der Revision brauchte das Berufungsgericht die Möglichkeit einer etwaigen Wiederverheiratung der Witwe des Verunglückten nicht im Urteil zu berücksichtigen; der Beklagte ist auch insoweit auf § 323 ZPO angewiesen (BGHZ 26, 282, 293) [BGH 28.01.1958 - VIII ZR 420/56].
  • BGH, 19.06.1984 - VI ZR 301/82

    Unterhaltsschaden (Haushaltsführung) nach Aufnahme einer eheähnlichen

    Die Grundsätze, nach denen bei Wiederheirat des überlebenden Ehegatten dessen Versorgung in der neuen Ehe dem Schädiger schadensmindernd zugute kommt (s. BGHZ 26, 282, 293 f; Senatsurteile vom 11. Juli 1958 - VI ZR 181/57 - VersR 1958, 627; vom 28. Januar 1969 - VI ZR 220/67 - VersR 1969, 424, 425 und vom 17. Oktober 1978 - VI ZR 213/77 - VersR 1979, 55; vgl. auch BGH Urteil vom 16. Februar 1970 - III ZR 183/68 - VersR 1970, 522), sind auf die Eingehung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft nicht anzuwenden (so auch Boujong in RGRK-BGB 12. Aufl., § 844 Rdn. 84 m.w.N.).
  • LG Stuttgart, 23.02.1984 - 25 O 201/83

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    a) Der Beklagte kann sich gegenüber dem Kläger weder auf einen stillschweigenden Haftungsverzicht noch auf einen sonstigen Rechtfertigungsgrund berufen, sondern allenfalls den Einwand des Mitverschuldens (§ 254 BGB ) erheben (seit BGHZ 33, 355 ff. std. Rspr, BGH VersR 1969, 424 f).

    Außerdem ist von einem Fahrer, der nicht davor zurückschreckt, unberechtigt ein fremdes Fahrzeug, das einer gleichwohl nahe stehenden Person gehört (vgl. § 248 d StGB ), ohne Zulassung, Versicherung und Versteuerung im Straßenverkehr zu bewegen (vgl. §§ 6, 1 PflversG; §§ 24 StVG , 69 a Abs. 2 Ziff.4, 18 Abs. 1 StVZO ; §§ 370 AO , 14 Kfz- SteuerG) kaum zu erwarten, daß er beim Fahren mehr Verantwortungsbewußtsein und Rechtstreue beweist (vgl. BGH VersR 69, 424).

  • BGH, 17.10.1978 - VI ZR 213/77

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen entgangenen Unterhalts bei

    Anders als nach § 615 Abs. 1 RVO endigte der bürgerlich-rechtliche Ersatzanspruch der Witwe gegen den Schädiger nicht grundsätzlich mit ihrer Wiederverheiratung; dies hat schon das Reichsgericht unter Bezugnahme auf die Motive zum BGB (2/785) entschieden (JW 1905, 143, 144; HRR 1934 Nr. 1023; DR 1940, 163 Nr. 16; ebenso OGHZ 1, 317, 321) und der Bundesgerichtshof hat dies wiederholt bestätigt (BGHZ 26, 282, 293, 294; vgl. auch Senatsurteile vom 11. Juli 1958 - VI ZR 181/57 = VersR 1958, 627 und vom 28. Januar 1969 - VI ZR 220/67 = VersR 1969, 424).
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