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   BGH, 16.10.2007 - VI ZR 229/06   

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https://dejure.org/2007,1711
BGH, 16.10.2007 - VI ZR 229/06 (https://dejure.org/2007,1711)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2007 - VI ZR 229/06 (https://dejure.org/2007,1711)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - VI ZR 229/06 (https://dejure.org/2007,1711)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz aufgrund der Verletzung einer berufsspezifischen Sorgfaltspflicht durch einen Arzt; Erfordernis der Berücksichtigung einer differentialdiagnostischen Möglichkeit eines akuten Herzinfarkts durch einen Arzt im vertragsärztlichen ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Aa

  • ra.de
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Pflicht des Arztes zur Einweisung eines Patienten in ein Krankenhaus bei Anzeichen für Herzinfarkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Pflichten eines Arztes im vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst bei Anzeichen für eine coronare Herzerkrankung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arztrecht - Verpflichtung zur Einweisung in ein Krankenhaus?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Herzinfarkt wurde nicht erkannt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Notarzt verkannte Infarkt-Symptome - Hirngeschädigter Patient kämpft um Schmerzensgeld

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Besondere Sorgfaltspflichten Im Bereitsschaftsdienst

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Arzt im Bereitschaftsdienst haftet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 263
  • MDR 2008, 144
  • VersR 2008, 221
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 15.04.2014 - VI ZR 382/12

    Krankenhaushaftung wegen Geburtsschäden: Beweiswert von Leitlinien ärztlicher

    Das Ergebnis dieser tatrichterlichen Würdigung kann revisionsrechtlich nur auf Rechts- und Verfahrensfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob ein Verstoß gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze vorliegt, das Gericht den Begriff des medizinischen Standards verkannt oder den ihm unterbreiteten Sachverhalt nicht erschöpfend gewürdigt hat (vgl. Senat, Urteil vom 27. März 2007 - VI ZR 55/05, BGHZ 172, 1 Rn. 17 ff.; Beschlüsse vom 16. Oktober 2007 - VI ZR 229/06, VersR 2008, 221 Rn. 13; vom 28. März 2008 - VI ZR 57/07, GesR 2008, 361).
  • BGH, 24.07.2018 - VI ZR 294/17

    Entkräftung der Beweiskraft des Tatbestands durch das Sitzungsprotokoll; Bestehen

    Die bloße Möglichkeit genügte hierfür nicht (vgl. Senat, Urteile vom 22. Mai 2012 - VI ZR 157/11, NJW 2012, 2024 Rn. 12; vom 9. Dezember 2008 - VI ZR 277/07, BGHZ 179, 115 Rn. 11; Beschluss vom 16. Oktober 2007 - VI ZR 229/06, NJW-RR 2008, 263 Rn. 14; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl., Rn. B 230; jeweils mwN).
  • OLG Koblenz, 30.01.2012 - 5 U 857/11

    Eigendiagnose eines sachkundigen Patienten - kein Freibrief für Arzt -

    Dass auch bei einem relativ jungen Patienten nicht dessen Alter, sondern die konkrete Beschwerdesymptomatik Richtschnur des ärztlichen Handelns sein muss, steht für den Senat außer Zweifel (vgl. zum Herzinfarkt eines 34 - jährigen Mannes den Sachverhalt der Entscheidung des BGH vom 16.10.2007 - VI ZR 229/06 - in VersR 2008, 221).
  • OLG Brandenburg, 18.06.2009 - 12 U 213/08

    Arzthaftung: Befunderhebungsfehler wegen Absehens weiterer Diagnostik zur

    Ein ärztlicher Fehler im Sinne eines Befunderhebungsfehlers liegt indes vor, wenn der Arzt sich darauf beschränkt, lediglich die vorliegenden Befunde auszuwerten, obwohl er aus medizinischer Sicht weitere Befunde hätte erheben müssen, insbesondere um seinen Verdacht vom Vorliegen einer bestimmten Beeinträchtigung mit den hierfür üblichen Befunderhebungen abzuklären, also entweder zu erhärten oder auszuräumen (BGH VersR 2007, S. 1697; VersR 2008, S. 221; OLG Schleswig, OLGR 2004, S. 224; Steffen/Pauge, a. a. O., Rn. 155; Geiß/Greiner, a. a. O., Rn. 65).
  • AG Brandenburg, 27.08.2010 - 34 C 28/08
    Insofern muss nach einem Verkehrsunfall - wenn ein Opfer eines Auffahrunfalls über erhebliche Schmerzen, Unwohlsein und Missempfindungen klagt - dann aber wohl auch eine differentialdiagnostische medizinische Untersuchung erfolgen, damit die für einen Ausschluss einer Gesundheitsschädigung erforderlichen Befunde auch erhoben werden können, so dass dann auch der Eintritt einer ernsthaften Erkrankung oder doch zumindest die Folge einer gesundheitlichen Schädigung bei der zu unterstellenden ordnungsgemäßen Untersuchung durch den Arzt hierdurch vermieden wird ( BGH , BGH-Report 2008, Seiten 72 f. = MDR 2008, Seite 144 = VersR 2008, Seiten 221 f. = NJW-RR 2008, Seien 263 ff. = ZfSch 2008, Seiten 193 f. = AZR 2008, Seiten 40 ff. = MedR 2008, Seiten 556 f.; BGH , BGHZ 159, Seiten 48 ff. = NJW 2004, Seiten 2011 ff. = VersR 2004, Seiten 909 ff. = MDR 2004, Seiten 1055 f. = MedR 2004, Seiten 561 ff. = ArztR 2005, Seiten 68 ff. ).
  • OLG Köln, 06.08.2014 - 5 U 119/11

    Ursächlichkeit eines Diagnosefehlers für eingetretene Beeinträchtigungen

    Eine andere, für den Kläger günstigere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus den von diesem in seinem Schriftsatz vom 4. Juni 2014 zitierten Gerichtsentscheidungen des Bundesgerichtshofs [BGH, VersR 2008, 221 und BGH, VersR 2010, 72], des OLG Hamm [OLG Hamm, Entscheidung vom 9. November 2012, 26 U 142/09] und des LG München [Entscheidung vom 28. Mai 2003, VersR 2004, 649; die Entscheidung ist vom LG München, nicht vom OLG München, wie der Kläger vorgetragen hat].
  • KG, 24.10.2011 - 20 U 67/09

    Arzthaftung: Befunderhebungsfehler nach Einweisung eines Patienten in eine

    15 Denn es ist in der Rechtsprechung des BGH anerkannt, dass bei Naheliegen eines Verdachtes auf eine gefährliche Erkrankung deren Vorliegen zunächst ausgeschlossen werden muss, bevor der Arzt die Symptome einer anderen, weniger gefährlichen Erkrankung zuordnen darf (vgl. BGH 16.01.2007 - VI ZR 229/06, zit. nach juris).
  • OLG Brandenburg, 27.05.2010 - 12 U 216/09

    Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aus einem Behandlungsvertrag wegen

    Unabhängig davon, dass der Kläger mit der Berufung auf einen solchen Fehler ohnehin nicht mehr näher eingeht, liegt ein ärztlicher Fehler im Sinne eines Befunderhebungsfehlers vor, wenn der Arzt sich darauf beschränkt, lediglich die vorliegenden Befunde auszuwerten, obwohl er aus medizinischer Sicht weitere Befunde hätte erheben müssen, insbesondere um seinen Verdacht vom Vorliegen einer bestimmten Beeinträchtigung mit den hierfür üblichen Befunderhebungen abzuklären, also entweder zu erhärten oder auszuräumen (BGH VersR 2008, 221; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 18.06.2009, Az. 12 U 213/08 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 21.07.2011 - 12 U 9/11

    Arzthaftung: Ansprüche des Ehemannes seiner an den Folgen eines Melanoms

    Entscheidend ist, ob bestimmte Symptome differentialdiagnostisch eine bestimmte Diagnose nahe legen und diese deshalb durch weitere Untersuchungen ausgeschlossen werden müssen (BGH NJW-RR 2008, 263, zit. nach juris).
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