Rechtsprechung
BGH, 06.12.1994 - VI ZR 229/93 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen Verschmutzung einer Trinkwasseranlage - Eigentumsverletzung aufg Grund des Produktfehlers eines zu Installationszwecken verwendeten Gewindeschneidemittels - Verletzung einer Produktbeobachtungspflicht
- rabüro.de
Zur Produktbeobachtungspflicht für Quasi-Hersteller
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823
Eigentumsverletzung durch Verwendung eines fehlerhaften Produkts; Produkt-Beobachtungspflicht des Importeurs - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Passive Produktbeobachtungspflicht des Quasi-Herstellers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ra-skwar.de (Pressemitteilung)
Produkthaftung - Gewindeschneidemittel
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Trinkwasserverunreinigung durch Gewindeschneidemittel - Schadensersatz? (IBR 1995, 412)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 342
- VersR 1995, 348
- BauR 1995, 401
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 31.03.1998 - VI ZR 109/97
Eigentumsverletzung durch Anfertigung einer neuen Sache
aa) Zunächst ist zu beachten, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Verletzung des Eigentums an einer Sache nicht zwingend einen Eingriff in die Sachsubstanz voraussetzt; sie kann auch durch eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Verwendung der Sache erfolgen (BGHZ 55, 153, 159; 105, 346, 350; Senatsurteile vom 21. November 1989 - VI ZR 350/88 - VersR 1990, 204, 205; vom 7. Dezember 1993 - VI ZR 74/93 - VersR 1994, 319, 320 und vom 6. Dezember 1994 - VI ZR 229/93 - VersR 1995, 348). - BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98
Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB
Vielmehr genügt eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Verwendung einer Sache, von der hier jedenfalls auszugehen ist (vgl. Senatsurteil vom 6. Dezember 1994 - VI ZR 229/93 - VersR 1995, 348 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 14.03.2012 - 15 U 122/10
Haftung des Vertriebshändlers von Medizinprodukten für Schäden durch den Bruch …
Im Übrigen hat die Rechtsprechung auch nur in eng begrenzten Ausnahmefällen eine weitergehende - mit der Herstellerverantwortung vergleichbare - Warn- und Rückrufpflicht angenommen, weil den Vertriebshändler grundsätzlich keine Herstellerverantwortung trifft (BGH, Urteil vom 06.12.1994, VI ZR 229/93, NJW-RR 1995, 342).Bei dem Auftreten der Brüche handelt es sich daher nicht um ein bisher unbekanntes Risiko - wie in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 06.12.1994 (NJW-RR 1995, 342) zugrunde liegenden Fall -, sondern um ein Risiko, das sich aufgrund äußerer Umstände nicht gänzlich vermeiden lässt.
- OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 7 U 89/09
Haftung für fehlerhafte Produkte: Anforderungen an die Schlüssigkeit einer Klage; …
In der Rechtsprechung anerkannt sind insbesondere eigenständige Produktbeobachtungs- und Hinweispflichten von Vertriebshändlern, die eine Schlüsselposition innehaben und sich in besonderer Weise mit dem Produkt identifizieren, indem sie es mit ihrem Markennamen in den Verkehr bringen (BGH NJW 1994, 517; BGH NJW-RR 1995, 342; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 1268). - BGH, 31.01.1995 - VI ZR 27/94
Anforderungen an die Warnung vor der Gefahr von Karies durch Kindertees
Diese Pflicht bestand für die Zweitbeklagte selbst dann, wenn sie sich nicht durch Anbringung ihres Namens oder ihrer Marke auch als Hersteller der Flaschen ausgegeben hat (für solche Gestaltung vgl. Senatsurteile vom 7. Dezember 1993 - VI ZR 74/93 - VersR 1994, 319 und vom 6. Dezember 1994 - VI ZR 229/93 - in den Gewindeschneidemittelfällen). - BGH, 11.06.1996 - VI ZR 202/95
Darlegungs- und Beweislast im Produkthaftpflichtprozeß
Hiernach steht fest, daß die Beklagte Lacke hergestellt und in den Verkehr gebracht hat, die Fehler aufgewiesen und die als Folgeschäden der Eigentumsverletzung (§ 823 Abs. 1 BGB; vgl. BGHZ 117, 183, 189 - Kondensatoren, Senat, Nichtannahmebeschluß vom 26. Februar 1991 - VI ZR 226/90, NJW-RR 1992, 283 - Möbellack; Urteile vom 7. Dezember 1993 - VI ZR 74/93, VersR 1994, 319, 320 und vom 6. Dezember 1994 - VI ZR 229/93, VersR 1995, 348 f. - Gewindeschneidemittel) geltend gemachten Schäden verursacht haben. - OLG Frankfurt, 23.11.2005 - 17 U 218/04
Produkthaftung; unerlaubte Handlung: Schadensersatzanspruch auf Grund des Einbaus …
Allerdings ist nicht nur eine - hier nicht vorliegende - Substanzverletzung als Eigentumsverletzung einzuordnen, sondern auch eine Beeinträchtigung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der Sache wird als Eigentumsverletzung gemäß § 823 Abs. 1 BGB angesehen (BGH NJW-RR 1995, 342, 343; NJW 1994, 517, 518; 1990, 1172).Es kann ebenfalls dahingestellt bleiben, ob die Rechtsprechung zum Schutzbereich des Eigentums aus § 823 Abs. 1 BGB, welches eine Eigentumsbeeinträchtigung auch dann annimmt, wenn eine Einwirkung auf die Sache erfolgt, durch die deren bestimmungsgemäße Brauchbarkeit nicht nur geringfügig beeinträchtigt wird (siehe oben), auch auf den Begriff der Beschädigung einer Sache nach § 1 ProdhaftG anzuwenden ist (dies hat der BGH in einem obiter dictum angedeutet, NJW-RR 1995, 342, 343;… gleichermaßen MünchKomm/Wagner, Rdnr. 7;… ablehnend aber Graf von Westphalen, Produkthaftungs-Handbuch, Band 2, § 59 Rdnr. 26;… Rolland, Produkthaftungsrecht, § 1 ProdHaftG, Rdnr. 40, jeweils mit weiteren Nachweisen).
- OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 12 U 216/06
Gewährleistungsbürgschaft: Verjährung von Haupt- und Bürgschaftsansprüchen nach …
Dazu gehört bei einer Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern auch eine konkrete Mängelrüge (…Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rn. 1260; OLG München BauR 1995, 401). - LG Düsseldorf, 30.11.2005 - 2b O 74/99
Flughafen Brand
Soweit dies nicht im physikalischen Sinne der Fall war, etwa bei einer die Funktionsfähigkeit nicht unmittelbar beseitigenden, dioxinhaltigen Verrußung, war die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit von Eigentum nicht nur geringfügig beeinträchtigt, was auch eine Sachbeschädigung im Sinne des § 823 BGB darstellt (…vgl. BGH, NJW-RR 1990, S. 1172, 1173; BGH, VersR 1995, S. 348). - LG Düsseldorf, 30.11.2005 - 2b O 95/99
Flughafen, Brand
Soweit dies nicht im physikalischen Sinne der Fall war, etwa bei einer die Funktionsfähigkeit nicht unmittelbar beseitigenden dioxinhaltigen Verrußung, war die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit von Eigentum nicht nur geringfügig beeinträchtigt, was auch eine Sachbeschädigung im Sinne des § 823 BGB darstellt (…vgl. BGH, NJW-RR 1990, S. 1172, 1173; BGH, VersR 1995, S. 348). - OLG Stuttgart, 08.11.2000 - 9 U 219/99
Rechtsnatur eines Vertrages über die Lieferung von Flaschenetiketten; Begriff des …
- OLG Stuttgart, 30.01.1998 - 2 U 133/97
Zulässung einer Behauptung über die Verkürzung von direkten gesetzlichen …