Rechtsprechung
   BGH, 30.03.1955 - VI ZR 23/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,6301
BGH, 30.03.1955 - VI ZR 23/54 (https://dejure.org/1955,6301)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1955 - VI ZR 23/54 (https://dejure.org/1955,6301)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1955 - VI ZR 23/54 (https://dejure.org/1955,6301)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,6301) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • VersR 1955, 342
  • DB 1955, 480
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.04.1953 - VI ZR 63/52

    Sturz aus dem Zug - § 1 HPflG, Mitverschulden der Mutter, §§ 254, 278 BGB

    Auszug aus BGH, 30.03.1955 - VI ZR 23/54
    Mag ferner auch, wie es bei dem der Entscheidung des Senats BGHZ 9, 316 zugrunde liegenden Sachverhalt der Fall gewesen ist, in der Regel angenommen werden können, daß die Mutter durch den Vater als gesetzlichen Vertreter des Kindes bevollmächtigt ist, wenn sie bei einer alltäglichen Fahrt unter Mitnahme des Kindes einen Beförderungsvertrag zugleich im Namen des Kindes schließt, so ist die Sachlage doch eine andere, wenn die Mutter das Kind dem Vater zu entführen sucht.

    In Übereinstimmung mit der vom Reichsgericht in der Entscheidung RGZ 149, 4 vertretenen Auffassung hat der Senat zwar in der Entscheidung BGHZ 9, 316 ausgesprochen, wenn ein Kind, das selbst nicht in der Lage sei, die erforderliche Sorgfalt zur Vermeidung eigenen Schadens aufzuwenden bei einer Beförderung Schaden erleide, so sei die schuldhafte Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Mutter dem Verschulden des Vaters als des gesetzlichen Vertreters gleichzustellen.

  • BGH, 03.07.1951 - I ZR 44/50

    verbrannter Hausrat - §§ 254, 278 BGB, bestehendes Vertragsverhältnis

    Auszug aus BGH, 30.03.1955 - VI ZR 23/54
    Auch aus den Grundsätzen der Entscheidung BGHZ 3, 46 läßt sich entgegen der Meinung der Revision ein solches Ergebnis nicht ableiten.
  • BGH, 25.09.1952 - III ZR 322/51

    Ursächlichkeit einer Unterlassung

    Auszug aus BGH, 30.03.1955 - VI ZR 23/54
    Nur dann könnte der Zweitkläger in der Geltendmachung derartiger Ansprüche beschränkt sein, wenn seine Mutter bei der stillschweigenden Vereinbarung eines Haftungsausschlusses oder der stillschweigenden Billigung der Folgen einer während der Fahrt möglicherweise eintretenden Verletzung in befugter Vertretung ihres geschäftsunfähigen Sohnes tätig geworden wäre und darum die entsprechenden rechtsgeschäftlichen Willenserklärungen (vgl. BGH L-M Nr. 1 zu § 254 [D a] und Nr. 3 zu § 823 [H a] BGB; BGHZ 7, 198 [207]) mit rechtlicher Wirksamkeit auch für und gegen ihn abgegeben hätte.
  • RG, 06.03.1935 - I 82/34

    Kann sich jemand, der wegen Schädigung eines Minderjährigen in Anspruch genommen

    Auszug aus BGH, 30.03.1955 - VI ZR 23/54
    Der Revision kann auch nicht gefolgt werden, wenn sie unter Hinweis auf die in der Entscheidung RGZ 149, 6 [8] ausgesprochenen Rechtsgedanken die Vertretungsbefugnis der Mutter darum für gegeben hält, weil nach natürlichem Rechtsgefühl die Verletzung der Obhutspflicht durch die Mutter der entsprechenden Verletzung durch den Vater gleichzustellen sei und weil es im Wesen des Familienverhältnisses begründet liege, daß der Vater für Fälle, in denen er selbst abwesend sei, die Mutter aber das Kind begleite, seine Aufsichtspflicht auf sie übertrage und die Mutter die Ausübung übernehme, dies selbst dann, wenn er von dem einzelnen Falle und dessen Umständen nichts wisse.
  • BGH, 20.10.1987 - VI ZR 280/86

    Pflichten eines Kraftfahrers bei Zweifeln an seiner Fahrtüchtigkeit

    Versagt der Kraftfahrzeugführer bei der Erfüllung dieser Pflicht, so hat er die daraus entstehenden Schadensfolgen zu tragen (vgl. Senatsurteile vom 30. März 1955 - VI ZR 23/54 - VersR 1955, 342, 343 (Ermüdung); vom 16. Januar 1959 - VI ZR 27/58 - VersR 1959, 445, 446 (Ermüdung); vom 9. Juni 1967 - VI ZR 11/66 - VersR 1967, 808 (Sehvermögen) = JZ 1968, 103 mit Anm. Deutsch; vom 5. Februar 1974 - VI ZR 52/72 - VersR 1974, 593, 594 (Ermüdung); vgl. auch BAG AP BGB § 611 Nr. 16).
  • BGH, 28.10.1975 - VI ZR 24/74

    Haftung des Architekten für die Gefährdung von Grundpfandrechten durch Abbruch-

    Ob das Berufungsgericht die Entscheidung über die Inhaberschaft an den Grundschulden auf den anderen Häusern dem Betragsverfahren überlassen konnte (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 30. März 1955 - VI ZR 23/50 = VersR 1955, 342, 343), wenn es abgeleitete Ansprüche der Klägerin verneint haben würde, kann dahinstehen; dieses Verfahren war jedenfalls unzulässig, solange es über diesen Klagegrund nicht mitentschied.
  • BGH, 27.04.1956 - VI ZR 23/55

    Berücksichtigung des gesetzlichen Forderungsübergangs im Verfahren über den Grund

    Zur Entscheidung über den Grund des Anspruchs gehört auch die Sachbefugnis des Klägers; sie ist daher grundsätzlich im Verfahren über den Grund des Anspruchs zu prüfen und im Grundurteil zu erledigen (Urt BGH vom 30. März 1955 - VI ZR 23/54 - VersR 1955, 342).
  • BGH, 09.07.1955 - VI ZR 116/54

    Zurückverweisung wegen Verfahrensmangels

    Nun konnte zwar von diesem Gesichtspunkt aus kein Zwischenurteil über den Grund des Anspruchs ergehen, denn das ist nur möglich, wenn feststeht oder mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, daß sich im Verfahren über die Höhe des Verfahrens ein Betrag zugunsten der Klägerin ergibt (Urteil des BGH vom 14. Dezember 1950 - III ZR 67/50 - NJW 1951, 195 Nr. 10; 29. Oktober 1951 - III ZR 163/50 - VRS 4, 88 Nr. 99; 9. März 1953 - VI ZR 3/54 - VersR 1955, 308 und 30. März 1955 - VI ZR 23/54 - VersR 1955, 342).
  • BGH, 01.10.1957 - VI ZR 225/56

    Betrieb eines Lastzuges beim Abstellen zum Zwecke der Nachtruhe

    Der Schutzzweck des § 7 StVG macht es gerade angesichts der gewaltigen Steigerung des Kraftwagenverkehrs und seiner Gefahren erforderlich, den Begriff des "Betriebs eines Kraftfahrzeugs" weit zu fassen und nicht schon dann eine Betriebsruhe und damit eine Freistellung von der Gefährdungshaftung anzunehmen, wenn das Kraftfahrzeug mit abgestelltem Motor auf der Fahrbahn anhält (vgl. die Urteile des Senats vom 16. April 1955 VI ZR 320/54 = VersR 1955, 345; vom 21. September 1955 VI ZR 128/54 = LM Nr. 12 zu § 7 StVG = VersR 1955, 678; vom 27. April 1956 VI ZR 23/54 = VersR 1956, 420 [422]; vom 12. Oktober 1956 VI ZR 175/55 = VersR 1956, 765; vgl. ferner Böhmer VersR 1957, 155 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 16.01.1959 - VI ZR 27/58

    Rechtsmittel

    Ein Kraftfahrer hat sich stets genauestens zu beobachten, ob er noch zur sicheren Führung seines Kraftfahrzeugs imstande ist, und es muß ihm als Verschulden angerechnet werden, wenn er sich eine ihn überkommende Müdigkeit nicht zum Bewußtsein bringt, obwohl er sie bei genügend sorgfältiger Selbstbeobachtung hätte bemerken können oder mit ihrem Eintritt hätte rechnen müssen (Urteil des erkennenden Senats vom 30. März 1955 VI ZR 23/54 VerkMitt 1955, 39 = VersR 1955, 342 = VRS 8, 406 = DAR 1955, 160 = RdK 1955, 122).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht