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   BGH, 22.04.2008 - VI ZR 237/07   

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https://dejure.org/2008,847
BGH, 22.04.2008 - VI ZR 237/07 (https://dejure.org/2008,847)
BGH, Entscheidung vom 22.04.2008 - VI ZR 237/07 (https://dejure.org/2008,847)
BGH, Entscheidung vom 22. April 2008 - VI ZR 237/07 (https://dejure.org/2008,847)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Ersatz des Reparaturaufwandes bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs; Erstattung eines den Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs übersteigenden Reparaturaufwandes aufgrund des Integritätsinteresses am Behalten des ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Schadensersatz und 6-monatige Wartefrist

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Über den Wiederbeschaffungswert liegende Reparaturkosten sind nur bei 6-monatiger Weiterbenutzung des Kfz erstattungsfähig, § 249 BGB

  • Judicialis

    BGB § 249 Hb

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Ersatz der Reparaturkosten über den Wiederbeschaffungswert hinaus; Anforderungen an die Darlegung der weiteren Nutzung des Fahrzeugs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht - Kann der Geschädigte Reparaturkosten verlangen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Integritätsinteresse - Weiterbenutzung nach Reparatur

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Reparaturkostenersatz trotz (wirtschaftlichem) Totalschaden?

Besprechungen u.ä. (5)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Sechsmonatsfrist gilt auch bei konkreter Abrechnung eines 130 %-Falls

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Sechs Monate Behaltefrist auch bei Reparatur auf Rechnung

  • ra-frese.de (Kurzanmerkung)

    6-Monats-Frist auch bei Vorlage einer Rechnung

  • captain-huk.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur konkreten Abrechnung im 130%-Grenzfall

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 20.11.2008)

    Reparatur bei wirtschaftlichem Totalschaden // Nachweis des Integritätsinteresses durch 6-monatige Weiternutzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2183
  • MDR 2008, 857
  • NZV 2008, 447
  • VersR 2008, 937
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 09.06.2009 - VI ZR 110/08

    Schadenabrechnung auf Neuwagenbasis

    Die Erstattung des im Vergleich zu den Ersatzbeschaffungskosten höheren Reparaturaufwands ist aufgrund des besonderen Integritätsinteresses des Geschädigten am Erhalt des ihm vertrauten Fahrzeugs ausnahmsweise gerechtfertigt (vgl. Senat BGHZ 115, 364, 370 f. ; 162, 161, 166 ff. ; Urteile vom 10. Juli 2007 - VI ZR 258/06 - VersR 2007, 1244, 1245; vom 13. November 2007 - VI ZR 89/07 - VersR 2008, 134; vom 27. November 2007 - VI ZR 56/07 - VersR 2008, 135, 136; vom 22. April 2008 - VI ZR 237/07 -VersR 2008, 937, 938 und vom 18. November 2008 - VI ZB 22/08 - VersR 2009, 128).
  • OLG Hamm, 16.12.2008 - 21 U 95/08

    Ersatz für die entgangene Nutzung eines Wohnmobils; Berücksichtigung des

    Insbesondere Kappus (NJW 2008, 2183, 2184), Wittschier (NJW 2008, 898, 900 f.) sowie das OLG Nürnberg (Beschluss vom 07.08.2007, Az. 2 W 152/07) führen zutreffend aus, dass eine nachrangig einsetzende Fälligkeit hinsichtlich eines zunächst abgesetzten Restwertes dogmatisch nicht begründbar sei.
  • OLG Celle, 02.12.2009 - 14 U 123/09

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Anspruch auf Ersatz der

    Wie der Bundesgerichtshof in dem erwähnten Urteil vom 29. April 2003 (VI ZR 393/02 a. a. O.) entschieden hat, kann der Geschädigte zum Ausgleich des durch einen Unfall verursachten Fahrzeugschadens die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug des Restwerts verlangen, wenn er das Fahrzeug tatsächlich reparieren lässt und weiter nutzt (in der Regel: mindestens sechs Monate nach dem Unfall, BGH, Urteil vom 22. April 2008 - VI ZR 237/07, VersR 2008, 937).

    Sein für den Zuschlag von bis zu 30 % ausschlaggebendes Integritätsinteresse hat der Kläger über die Reparatur hinaus dadurch hinreichend zum Ausdruck gebracht, dass er den Anhänger nach der Reparatur für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten genutzt hat und fortwährend nutzt (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2008 - VI ZR 237/07, VersR 2008, 937, Rdnr. 5).

  • OLG Köln, 13.01.2010 - 11 U 116/09

    Voraussetzungen der Abrechnung eines Kfz-Unfallschadens auf Reparaturkostenbasis

    Allerdings entspricht es seit dem Urteil vom 21.05.2006 - VI ZR 192/05 (BGHZ 168, 43 = NJW 2006, 2179 = VersR 2006, 989; ferner BGH NJW 2008, 1941 = VersR 2008, 839; NJW 2008, 2183, VersR 2008, 937) gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Unfallgeschädigter die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts in der Regel nur abrechnen kann, wenn er das Fahrzeug mindestens sechs Monate nach dem Unfall weiter nutzt.

    Das Erfordernis einer in der Regel sechsmonatigen Weiternutzung hat der Bundesgerichtshof auch bei in Fremd- oder Eigenregie durchgeführter Reparatur darüber hinaus nur für die Fälle aufgestellt, in denen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen und der Geschädigte den Zuschlag von bis zu 30 % geltend macht (BGH NJW 2008, 437 = VersR 2008, 134; NJW 2008, 439 = VersR 2008, 135; NJW 2008, 1941 = VersR 2008, 839; NJW 2008, 2183 = VersR 2008, 937).

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2019 - 1 U 162/18

    Abrechenbarkeit von Reparaturkosten bei Versteigerung des reparierten Fahrzeugs

    Dabei werden 6 Monate ab dem Unfallereignis als ausreichend angesehen (BGH, Urteil vom 13.11.2007 - VI ZR 89/07, VersR 2008, 134, 135; Urteil vom 27.11.2007 - VI ZR 56/07, VersR 2008, 135, 136; Urteil vom 22.04.2008 - VI ZR 237/07, VersR 2008, 937).
  • LG Bremen, 22.12.2021 - 4 S 187/21

    Geschädigter muss keine Nachunternehmer-Rechnungen offen legen!

    Der Anspruch auf Ersatz der tatsächlichen Reparaturkosten besteht dann, wenn der Geschädigte die Reparatur fachgerecht durchführen lässt (vgl. BGH, NJW 2005, 439; BGH, NJW 2012, 52; BGH, NJW 2008, 437; BGH, NJW 2008, 2183).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 1 U 144/10

    Voraussetzungen der Ersatzfähigkeit einer unwirtschaftlichen Unfallreparatur

    Ist dies nicht - etwa durch eine Weiternutzung von sechs Monaten - nachgewiesen, kann der Geschädigte mithin im Regelfall nur den Wiederbeschaffungsaufwand ersetzt verlangen (BGH NJW 2008, 2183, Senat, Beschluss vom 3. März 2008 - I-1 W 6/08 -, juris Rn. 21 f.; Heß/Burmann, NJW - Spezial 2007, 207 f. und 2008, 170 f.; Eggert/Ernst, Verkehrsrecht aktuell 2010, 128) Er muss also auch hier neben der durchgeführten vollständigen und fachgerechten Reparatur nach Maßgabe des Sachverständigengutachtens das Fahrzeug regelmäßig 6 Monate weiter nutzen.

    Entsprechend der Rechtsprechung des BGH (NJW 2008, 2183) wie auch der bisherigen Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 3. März 2008 - I-1 W 6/08 -, juris Rn. 21 f.) kann der Geschädigte in der vorliegenden Fallkonstellation lediglich den Wiederbeschaffungsaufwand (7.206,76 EUR) ersetzt verlangen.

  • LG Saarbrücken, 14.05.2010 - 13 S 178/09

    Schadensersatz wegen Kfz-Unfall: Integritätsinteresse bei Nichtdurchführung einer

    Dieses ist nach ständiger Rechtsprechung gegeben, wenn der Geschädigte das Fahrzeug nach tatsächlich durchgeführter Reparatur in Gebrauch nimmt, wobei regelmäßig eine Eigennutzung von mindestens sechs Monaten erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2008 - VI ZR 237/07, NJW 2008, 2183; Urteil vom 27. November 2007 - VI ZR 56/07, NJW 2008, 439).
  • AG Arnsberg, 11.10.2017 - 12 C 408/16
    Vor diesem Hintergrund kann grundsätzlich Ausgleich von Reparaturkosten auch über den Wiederbeschaffungswert hinaus verlangt werden bis zu einer Grenze von 130 % über dem Wiederbeschaffungswert (BGH, NJW 2008, 2183).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2009 - 1 W 41/08

    Fälligkeit über den Wiederbeschaffungsaufwand liegender Reparaturkosten

    Zutreffend ist zunächst, dass auch in Fällen der vorliegenden Art, nämlich wenn die erforderlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert (bis zur sogenannten 130 Prozentgrenze) übersteigen, trotz konkreter Abrechnung aufgrund einer in einer Fachwerkstatt erfolgten vollständigen und fachgerechten Reparatur, die Erstattung des höheren (den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigenden) Reparaturaufwandes allein durch ein Integritätsinteresse am Behalten des vertrauten Fahrzeuges gerechtfertigt sein kann, welches regelmäßig durch die Weiternutzung des Fahrzeuges von 6 Monaten nachgewiesen werden kann (BGH NJW 2008, 2183 u.a. unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. März 2008 - I - 1 W 6/08 -, Eggert/Ernst, Verkehrsrecht aktuell 2008, 28).
  • KG, 16.10.2008 - 22 W 64/08

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung: Reparaturkosten

  • LG Trier, 08.07.2008 - 1 S 76/08

    Unfallschadensregulierung - Sechsmonatsfrist keine Fälligkeitsvoraussetzung

  • LG Bayreuth, 29.09.2008 - 21 O 514/08

    Verhältnismäßigkeit der Erstattung von Reparaturkosten im Hinblick auf den

  • OLG Dresden, 27.02.2007 - 7 U 2031/06
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