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   BGH, 02.02.1965 - VI ZR 237/63   

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https://dejure.org/1965,4547
BGH, 02.02.1965 - VI ZR 237/63 (https://dejure.org/1965,4547)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1965 - VI ZR 237/63 (https://dejure.org/1965,4547)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1965 - VI ZR 237/63 (https://dejure.org/1965,4547)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1965, 489
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 02.02.1965 - VI ZR 237/63
    Der Senat kann nur nachprüfen, ob der Tatrichter die Grenzen seines Ermessens verkannt, falschen oder unsachlichen Erwägungen Raum gegeben oder wesentliche Tatsachen außer acht gelassen hat (BGHZ 3, 162, 175) [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50].
  • BGH, 25.03.1953 - II ZR 146/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.02.1965 - VI ZR 237/63
    Die Grundsätze des Beweises des ersten Anscheins finden, denn auch keine Anwendung, wenn es sich um die Feststellung eines individuellen Willensentschlusses handelt (vgl. BGH II ZR 146/52 vom 25. März 1953 - LM § 286 ZPO (C) Nr. 11).
  • RG, 16.11.1940 - VI 65/40

    1. Kann ein Schadensersatzanspruch auch dann entstehen und auf die

    Auszug aus BGH, 02.02.1965 - VI ZR 237/63
    Vielmehr verpflichtet eine Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit nur zum Schadensersatz, soweit tatsächlich durch sie ein Vermögensschaden entstanden ist, d.h. soweit der Verletzte durch die Minderung der Erwerbsfähigkeit einen Verdienstausfall erlitten hat (vgl. RGZ 165, 236; Erman-Drees 3. Aufl., § 145 BGB Anm. 3 a).
  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68

    Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne

    Anders als im Recht der Sozialversicherung (RGZ 148, 19, 23) ist im bürgerlichen Haftpflichtrecht die Arbeitsfähigkeit kein objektiver, daher zu ersetzender Vermögenswert(Senatsurteil vom 2. Februar 1965 - VI ZR 237/63 - VersR 1965, 489, 491 [BGH 02.02.1965 - VI ZR 275/63] ; Geigel, Haftpflichtprozeß, 14. Aufl., 4. Kapitel Rdnr. 17).
  • BGH, 07.07.1970 - VI ZR 233/69

    Pflichten des Kraftfahrers auf stark vereister Straße; Überhöhte Geschwindigkeit

    Vielmehr stellt sich auch im Bahnen des § 287 ZPO die Frage nach der Beweislast, wenn sich das Gericht vom Kausalzusammenhang zwischen konkretem Haftungsgrund und Schadenserfolg nicht zu überzeugen vermag (Senatsurt. v. 2. Februar 1965 - VI ZR 237/63 - VersR 1965, 489).
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