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   BGH, 21.06.2005 - VI ZR 238/03   

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https://dejure.org/2005,779
BGH, 21.06.2005 - VI ZR 238/03 (https://dejure.org/2005,779)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2005 - VI ZR 238/03 (https://dejure.org/2005,779)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2005 - VI ZR 238/03 (https://dejure.org/2005,779)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Produkthaftung des Quasi-Herstellers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einverständnis des Quasi-Herstellers zur Anbringung eines auf ihn als Hersteller weisenden Namens oder Zeichens auf dem Produkt; Darlegungslast und Beweislast für die Voraussetzungen der Begründung der Eigenschaft als Hersteller oder Quasi-Hersteller eines Produktes; ...

  • rabüro.de

    Zur Produkthaftung für einen Grillanzünder

  • Judicialis

    ProdHaftG § 1 Abs. 1; ; ProdHaftG § 1 Abs. 4; ; ProdHaftG § 4 Abs. 1; ; ProdHaftG § 4 Abs. 3

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen der Produkthaftung des Herstellers, Quasi-Herstellers oder Lieferanten bei Explosion eines Grillanzünders ? Auswirkungen des Aufbrauchens alter, von einem anderen Unternehmen stammender leerer Flaschen bzw. Etiketten

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Begriff des Herstellers i.S.v. § 4 ProdHaftG: "Quasi-Herstellereigenschaft" i.S.v. § 4 I S. 2 ProdHaftG; Beweislast für die Herstellereigenschaft; Lieferantenhaftung nach § 4 III ProdHaftG

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ProdHaftG § 1 Abs. 1, 4 § 4 Abs. 1, 3
    Produkthaftung des Quasi-Herstellers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Produkthaftung - Lieferantenhaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Produkthaftung für fehlerhafte Grillanzünder

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Produkthaftung für fehlerhafte Grillanzünder

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Beweislast des Geschädigten bei der Produkthaftung hinsichtlich der Hersteller- bzw. Quasi-Hersteller-Eigenschaft

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Regress nach Explosion eines fehlerhaften Grillanzünders

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Produkthaftung als Quasi-Hersteller

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Produkthaftung für fehlerhafte Grillanzünder

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Haftung bei explosivem Grillanzünder

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Produkthaftung für fehlerhafte Grillanzünder

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Haftung bei explosivem Grillanzünder

  • 123recht.net (Pressemeldung, 21.6.2005)

    Verbraucheransprüche bei Produktfehlern // Haftung auch für übernommene Altbestände möglich

Besprechungen u.ä.

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Begriff des Herstellers i.S.v. § 4 ProdHaftG: "Quasi-Herstellereigenschaft" i.S.v. § 4 I S. 2 ProdHaftG; Beweislast für die Herstellereigenschaft; Lieferantenhaftung nach § 4 III ProdHaftG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2695
  • MDR 2006, 23
  • NZV 2005, 521 (Ls.)
  • VersR 2005, 1297
  • DB 2005, 1901
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BAG, 21.08.2014 - 8 AZR 655/13

    Schadensersatz - Wegnahme von Zahngold

    Solcherart in sich widersprüchliche Feststellungen sind für das Revisionsgericht nicht bindend (vgl. BGH 21. Juni 2005 - VI ZR 238/03 - zu II 2 c der Gründe; 13. April 1988 - VIII ZR 199/87 - zu 2 b der Gründe) .
  • BGH, 25.02.2014 - VI ZR 144/13

    Haftung des Netzbetreibers für Überspannungsschäden

    Dieser Gesichtspunkt kann allein für die Frage von Bedeutung sein, ob ein Lieferant gemäß § 4 Abs. 3 ProdHaftG wie ein Hersteller haftet (Senatsurteil vom 21. Juni 2005 - VI ZR 238/03, VersR 2005, 1297, 1298).
  • BGH, 28.10.2014 - VI ZR 15/14

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Schadenseintritt bei Erschleichung eines

    Angesichts dieses von Amts wegen zu berücksichtigenden Widerspruchs ist die erstgenannte Feststellung des Berufungsgerichts für den Senat nicht bindend (vgl. zu widersprüchlichen Feststellungen Senatsurteil vom 21. Juni 2005 - VI ZR 238/03, VersR 2005, 1297, 1299; BGH, Urteile vom 15. April 1997 - XI ZR 105/96, NJW 1997, 1917, insoweit in BGHZ 135, 202 nicht abgedruckt, und vom 17. Mai 2000 - VIII ZR 216/99, NJW 2000, 3007; jeweils mwN).
  • OLG Hamm, 05.02.2016 - 7 U 84/15

    Herstellerbegriff nach dem ProdHaftG :; Hersteller; Quasi-Hersteller;

    Ansatz ist dabei der typischerweise erweckte Rechtsschein besonderer Verantwortung für die Produktsicherheit (BGH, NJW 2005, 2695, 2696; Oechsler, a.a.O., § 4 ProdHaftG, Rn. 54, 59).
  • OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 7 U 89/09

    Haftung für fehlerhafte Produkte: Anforderungen an die Schlüssigkeit einer Klage;

    Zwar begründen die verwendeten Kennzeichen nur dann eine Eigenschaft als Quasi-Hersteller, wenn sie den Eindruck erwecken, der Verwender habe das Produkt selbst gefertigt und übernehme die Verantwortung für seine Sicherheit (BGH NJW 2005, 2695; MüKo/Wagner, a.a.O., § 4, Rn. 26).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2012 - 15 U 122/10

    Haftung des Vertriebshändlers von Medizinprodukten für Schäden durch den Bruch

    Der Haftungsgrund der Norm liegt in dem mit der Kennzeichnung verbundenen Rechtsschein besonderer Verantwortung für die Produktsicherheit (Oechsler, a.a.O., Rn. 54; BGH, Urteil vom 21.06.2005, VI ZR 238/03, NJW 2005, 2695, 2696; Beschluss des Senats vom 21.04.2010, I-15 U 239/09).

    Die Beweislast für die Voraussetzungen des § 4 ProdHaftG trägt der Geschädigte, das heißt er muss darlegen und gegebenenfalls nachweisen, dass die beklagte Partei das inkriminierte Produkt hergestellt hat oder als Hersteller gilt (BGH, Urteil vom 21.06.2005, VI ZR 238/03, NJW 2005, 2695; Wagner, a.a.O., § 1 ProdHaftG, Rn. 69, § 4 ProdHaftG, Rn. 3; Oechsler, a.a.O., Rn. 82).

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2012 - 15 U 25/11

    Ansprüche wegen Funktionsstörungen eines Herzschrittmachers

    Der Haftungsgrund dieser Norm liegt in dem mit der Kennzeichnung verbundenen Rechtsschein besonderer Verantwortung für die Produktsicherheit ( BGH, Urteil vom 21.06.2005, VI ZR 238/03, NJW 2005, 2695; Staudingen-Oechsler, a.a.O., § 4 ProdHaftG, Rd. 54 ).

    Nach dem Sinn und Zweck der Regelung soll damit der Geschädigte - meist Verbraucher - von den Mühen befreit werden, den tatsächlichen Hersteller zur Verfolgung seines Schadensersatzanspruches ermitteln zu müssen, und eine Entlastung hinsichtlich des Insolvenzrisikos in Bezug auf diesen Hersteller erfahren, wenn der Quasi-Hersteller für das konkrete Produkt unter Herausstellen eines eigenen Renommees den Anschein erweckt hat, einen Einfluss auf die Qualität des Produktes und seinen Herstellungsprozess gehabt zu haben ( BGH, Urteil vom 21.06.2005, VI ZR 238/03, in NJW 2005, 3179 ).

  • OLG Koblenz, 24.07.2012 - 5 U 299/12

    Haftung des inländischen Vertreibers eines importierten Medizinprodukts

    § 4 Abs. 1 S. 2 ProdHaftG verlangt den Anschein der Herstellereigenschaft zum Zeitpunkt des Produkterwerbs durch den Endabnehmer (BGH NJW 2005, 2695 ).

    In dem Urteil BGH NJW 2005, 2695 ist der Gesetzeswortlaut dahin konkretisiert worden, dass die Anbringung des Namens, der Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens des Scheinherstellers "auf dem Produkt" erfolgt sein müsse.

  • OLG Hamm, 19.05.2016 - 21 U 154/13

    Produkthaftung des Herstellers von zur Hausinstallation verwendeten Fittings

    Er muss also beweisen, dass sein Schaden im Organisations- und Gefahrenkreis des Herstellers durch einen objektiv mangelhaften, verkehrswidrigen Zustand des Produkts zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens entstanden ist (BGH NJW 2005, 2695, 2696; Knerr, a.a.O., Rn. 100).
  • OLG Naumburg, 21.11.2013 - 1 U 38/12

    Produkthaftung: Mindestanforderungen an die Basissicherheit eines Billigprodukts;

    Der Geschädigte hat die Voraussetzungen darzulegen und zu beweisen, die die Eigenschaft des Lieferanten als Hersteller des Produkts i.S.v. § 4 Abs. 3 Satz 1 ProdHaftG begründen (BGH NJW 2005, 2695, 2696 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 03.02.2011 - 3 O 182/10

    Produkthaftung im Zusammenhang mit einem Defibrillator

  • OLG Zweibrücken, 19.06.2006 - 6 U 2/06

    Produkthaftung: Zur Haftung des Lieferanten für einen Produktfehler bei Nennung

  • LG Dessau-Roßlau, 28.02.2012 - 2 O 66/10

    Produkthaftung: Ausfallhaftung des Lieferanten; Beweiswürdigung bei spätem

  • OLG Zweibrücken, 30.08.2022 - 1 U 267/21

    Beweislast für Produktfehler und dessen Ursächlichkeit für die

  • LG Frankfurt/Main, 30.03.2022 - 13 O 67/21
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