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   BGH, 23.10.1984 - VI ZR 24/83   

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https://dejure.org/1984,696
BGH, 23.10.1984 - VI ZR 24/83 (https://dejure.org/1984,696)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1984 - VI ZR 24/83 (https://dejure.org/1984,696)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1984 - VI ZR 24/83 (https://dejure.org/1984,696)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Erweiterung zunächst angekündigter Berufungsanträge bei Deckung durch den Inhalt der rechtzeitig abgegebenen Berufungsbegründung - Erfordernis der zusätzlichen Begründung bei Erweiterung der Berufungsanträge nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist - ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 823

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 249, 823
    Kausalität der unterbliebenen Aufklärung eines Patienten für eine Verschlechterung des Befundes nach der Operation

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftungszusammenhang - Unterbliebene Aufklärung - Patient - Kniegelenkoperation - Verschlechterung der Beweglichkeit

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 676
  • MDR 1985, 395
  • VersR 1985, 60
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 81/52

    Umstellung von Forderungen

    Auszug aus BGH, 23.10.1984 - VI ZR 24/83
    Indessen ist, wie das Berufungsgericht zutreffend annimmt, die Erweiterung der zunächst angekündigten Berufungsanträge auch dann noch zulässig, wenn sie durch den Inhalt der rechtzeitig abgegebenen Berufungsbegründung gedeckt ist und aus dieser sich kein Verzicht des Berufungsklägers auf die Anfechtung von Teilen des ihn beschwerenden Urteils ergibt (vgl. BGHZ 7, 143, 144 f; 12, 52, 67; Senatsurteil vom 11. März 1961 - VI ZR 209/60 - VersR 1961, 428; st.Rspr.; a.A. Grunsky NJW 1966, 1393 ff; ders. in Stein-Jonas/Grunsky, ZPO, 20. Aufl., § 519 Rdz. 41).
  • BGH, 22.12.1953 - V ZR 6/51

    Wohnungsrequisition keine Enteignung

    Auszug aus BGH, 23.10.1984 - VI ZR 24/83
    Indessen ist, wie das Berufungsgericht zutreffend annimmt, die Erweiterung der zunächst angekündigten Berufungsanträge auch dann noch zulässig, wenn sie durch den Inhalt der rechtzeitig abgegebenen Berufungsbegründung gedeckt ist und aus dieser sich kein Verzicht des Berufungsklägers auf die Anfechtung von Teilen des ihn beschwerenden Urteils ergibt (vgl. BGHZ 7, 143, 144 f; 12, 52, 67; Senatsurteil vom 11. März 1961 - VI ZR 209/60 - VersR 1961, 428; st.Rspr.; a.A. Grunsky NJW 1966, 1393 ff; ders. in Stein-Jonas/Grunsky, ZPO, 20. Aufl., § 519 Rdz. 41).
  • BGH, 14.03.1961 - VI ZR 209/60
    Auszug aus BGH, 23.10.1984 - VI ZR 24/83
    Indessen ist, wie das Berufungsgericht zutreffend annimmt, die Erweiterung der zunächst angekündigten Berufungsanträge auch dann noch zulässig, wenn sie durch den Inhalt der rechtzeitig abgegebenen Berufungsbegründung gedeckt ist und aus dieser sich kein Verzicht des Berufungsklägers auf die Anfechtung von Teilen des ihn beschwerenden Urteils ergibt (vgl. BGHZ 7, 143, 144 f; 12, 52, 67; Senatsurteil vom 11. März 1961 - VI ZR 209/60 - VersR 1961, 428; st.Rspr.; a.A. Grunsky NJW 1966, 1393 ff; ders. in Stein-Jonas/Grunsky, ZPO, 20. Aufl., § 519 Rdz. 41).
  • BGH, 31.05.2016 - VI ZR 305/15

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Gehörsverletzung bei unzureichender

    aa) Soweit der Erwerbsschaden und die vermehrten Bedürfnisse des Geschädigten infolge einer bereits vorhandenen Erkrankung oder Disposition auch ohne das schadenstiftende Ereignis zu einem bestimmten Zeitpunkt ganz oder teilweise eingetreten wären, ist der Schaden dem Schädiger nicht zuzurechnen (vgl. Senatsurteile vom 5. Februar 1965 - VI ZR 239/63, VersR 1965, 491; vom 23. Oktober 1984 - VI ZR 24/83, VersR 1985, 60 Rn. 12).

    Rechtlich handelt es sich darum, dass bei Vorhandensein einer Schadensanlage, die zum gleichen Schaden geführt hätte (sogenannte Reserveursache), die Schadensersatzpflicht auf die Nachteile beschränkt ist, die durch den früheren Schadenseintritt bedingt sind (Senatsurteil vom 23. Oktober 1984 - VI ZR 24/83, VersR 1985, 60 Rn. 12).

  • BGH, 06.07.2004 - XI ZR 254/02

    Verwirkung des Anspruchs des Bürgschaftsgläubigers; Kündigung eines

    Auf die von der Revision damit angesprochene Frage der Beachtlichkeit einer Reserveursache, die im Schadensersatzrecht unter bestimmten Voraussetzungen Berücksichtigung findet (vgl. BGHZ 125, 56, 61 f.; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1984 - VI ZR 24/83, NJW 1985, 676, 677), bei der Beurteilung der Frage, ob der Gläubiger seinen Anspruch aus der Bürgschaft durch Herbeiführung des Bürgschaftsfalles verwirkt hat, kommt es hier nicht an.
  • BGH, 23.04.2015 - III ZR 397/13

    Beeinträchtigung eines Hausgrundstücks durch den Bau der Ortsumgehung einer

    Daher findet vorliegend die Rechtsprechung keine Anwendung, nach der eine der beschädigten Sache innewohnende Schadensanlage, die binnen kurzem denselben Schaden herbeigeführt hätte, als sogenannte Reserveursache dergestalt zu berücksichtigen ist, dass sich die Ersatzpflicht nur noch auf die durch den früheren Schadenseintritt beschränkten Nachteile erstreckt (BGH, Urteile vom 1. Februar 1994 - VI ZR 229/92, BGHZ 125, 56, 61 f und vom 23. Oktober 1984 - VI ZR 24/83, NJW 1985, 676, 677; vgl. auch Senat, Urteil vom 19. April 1956 - III ZR 26/55, BGHZ 20, 275, 280 f; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2010, 1106, 1108; zusammenfassend MüKoBGB/Oetker, BGB, 6. Aufl., § 249 Rn. 213).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 14 U 99/02

    Der Hersteller von Schokoriegeln muss nicht vor den aus dem übermäßigen Verzehr

    Die Produkte der Beklagten wären aber nicht kausal für die Zahnschäden, wenn und soweit der Kläger diese etwa aufgrund seiner Prädisposition, seiner Lebensweise, seiner sonstigen Ernährung etc. unabhängig von dem Konsum der Riegel der Beklagten und unabhängig von sonstigen die Ersatzpflicht Dritter begründenden Verursachungsbeiträgen (zu deren Unbeachtlichkeit BGH, NJW 1958, 705; 1967, 551, 552) ohnehin erlitten hätte (vgl. BGH, NJW 1985, 676, 677; VersR 1965, 491, 493; Palandt/Heinrichs, a.a.O. Rdn. 99; v. Westfalen, a.a.O., § 42 Rdn. 25).
  • OLG Hamm, 26.10.2010 - 21 U 163/08

    Begriff des Herstellers i.S. von § 4 Abs. 1 ProdHaftG

    Zwar ist anerkannt, dass bei Vorliegen einer sogenannten Schadenanlage, die auch ohne das schadenstiftende Ereignis in nicht allzu ferner Zukunft ohnehin zum gleichen Schaden geführt hätte, die Schadensersatzpflicht auf die Nachteile beschränkt ist, die durch den früheren Schadeneintritt bedingt sind (BGH, Urteil vom 23.10.1984 - VI ZR 24/83, NJW 1985, 676).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2012 - 15 U 25/11

    Ansprüche wegen Funktionsstörungen eines Herzschrittmachers

    Zwar ist anerkannt, dass bei Vorhandensein einer Schadensanlage, die zum gleichen Schaden geführt haben würde ( sog. Reserveursache ), die Schadensersatzpflicht auf die Nachteile beschränkt ist, die durch den früheren Schadenseintritt bedingt sind ( BGH, Urteil vom 23.10.1984, VI ZR 24/83, NJW 1985, 676 ).
  • OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 42/01

    Kündigung des Kontokorrentkredits bei Duldung der Kontoüberziehung nur nach

    Im Bereich des Schadensersatzrechtes ist anerkannt, dass dann, wenn bei Eintritt des schädigenden Ereignisses eine der geschädigten Person oder Sache innewohnende Schadensanlage bestand, die zu dem gleichen Schaden geführt hätte, sich die Ersatzpflicht auf die durch den früheren Schadenseintritt bedingten Nachteile beschränkt (BGH NJW 1985, 676; Heinrichs in: Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 61. Aufl., Rdnr. 99 vor § 249 BGB).
  • OLG Köln, 25.02.1998 - 5 U 157/97

    Eingliedern einer Prothese bei fortgeschrittenem Knochenabbau des Kiefers

    Der Arzt kann sich in diesem Fall der Haftung nur entziehen, wenn er beweist, daß der Patient ohne den Behandlungsfehler dieselben Beschwerden haben würde (vgl. BGH in VersR 1985, 60).
  • BGH, 23.01.1996 - VI ZR 387/94

    Zulässigkeit eines einen geschätzten Mindestschaden feststellenden Teilurteils

    Die Revision will insoweit eine sog. Reserveursache geltend machen, wobei sie nicht verkennt, daß hierfür grundsätzlich der Schädiger beweispflichtig ist (Senatsurteil vom 23. Oktober 1984 - VI ZR 24/83 - VersR 1985, 60, 61 f.).
  • OLG Brandenburg, 09.07.2009 - 12 U 75/08

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht bezüglich des Risikos des Entstehens eines

    Auch die weiteren von der Klägerin angeführten Entscheidungen (BGH VersR 1985, S. 60, OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, S. 235; OLG Hamm VersR 1985, S. 1072) begründen keine Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität zwischen Eingriff und Schaden.
  • BGH, 13.01.1987 - VI ZR 82/86

    Aufklärungspflicht des Arztes vor einer varisierenden Osteotomie; Umfang des

  • OLG Düsseldorf, 02.09.2003 - 4 U 238/02

    Haftungsumfang bei Unfall eines Passanten im Dunkeln wegen Verletzung der

  • OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 23 U 31/05

    Girogeschäft: Prinzip der formalen Auftragsstrenge im Überweisungsverkehr;

  • OLG Karlsruhe, 08.12.2004 - 7 U 163/03

    Arzthaftungsprozess: Zulässigkeit eines Teilurteils bei mehreren einfachen

  • OLG Köln, 12.09.2012 - 5 U 152/11

    Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung vor einer Wirbelsäulenoperation;

  • OLG Köln, 27.11.1996 - 5 U 150/96

    Arzthaftung bei Verheilen einer geschädigten Hand in Gelenkfehlstellung; 15.000

  • OLG Stuttgart, 30.06.2003 - 1 W 19/03

    Prozesskostenhilfe für eine Arzthaftungsklage

  • OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 40/01
  • OLG München, 14.07.1994 - 24 U 571/92

    Haftungsrecht; Arzthaftung

  • OLG Hamm, 05.06.1989 - 3 U 351/88

    Umfang der Aufklärungspflicht hinsichtlich einer Operation gegenüber einem

  • OLG Oldenburg, 08.01.1991 - 5 U 80/90

    Krebs, Gebärmutterhalskrebs, Fistel, Strahlentherapie, Aufklärung,

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