Rechtsprechung
BGH, 04.12.2007 - VI ZR 241/06 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zubilligung einer Nutzungsentschädigung bei Zurverfügungstellung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs und Erstattung der Kosten für die Anmietung; Entschädigung für zeitweise entzogene Gebrauchsvorteile durch die Beschädigung eines gewerblich genutzten Kraftfahrzeugs ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Keine Nutzungsentschädigung eines gewerblich genutzten Fahrzeugs bei Anmietung eines Ersatzfahrzeuges; § 249 BGB
- Betriebs-Berater
Nutzungsentschädigung bei Beschädigung eines gewerblich genutzten PKW
- Judicialis
BGB § 249 Fb
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249
Kein Nutzungsausfall bei Beschädigung eines gewerblich genutzten Kfz im Fall der Erstattung der Anmietungskosten für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug - RA Kotz
Nutzungsausfallentschädigung und gleichwertiges Ersatzfahrzeug
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249
Nutzungsausfallentschädigung bei Vorhalten eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schadensrecht - Gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung: Nachteil?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Nutzungsausfall Gewerbefahrzeug
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Nutzungsentschädigung, wenn Kosten für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug erstattet werden
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kein Nutzungsausfall für Firmen-Pkw bei Kostenerstattung für Ersatzfahrzeug
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Nutzungsausfallentschädigung bei gewerblicher Nutzung eines Kraftfahrzeugs
Besprechungen u.ä. (2)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 10.01.2006 - 11 O 105/05
- OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 10 U 25/06
- BGH, 04.12.2007 - VI ZR 241/06
Papierfundstellen
- NJW 2008, 913
- MDR 2008, 315
- NZV 2008, 192
- VersR 2008, 369
- BB 2008, 229
Wird zitiert von ... (53)
- BGH, 24.01.2013 - III ZR 98/12
Ausfall des Internetzugangs
Die Ersatzpflicht des Schädigers für die entgangene Möglichkeit, Nutzungsvorteile aus einem Wirtschaftsgut zu ziehen, entfällt jedoch, wenn dem Geschädigten ein in etwa gleichwertiger Ersatzgegenstand zur Verfügung steht und ihm die gegebenenfalls entstehenden Kosten für dessen Anmietung ersetzt werden (BGH, Urteil vom 4. Dezember 2007 - VI ZR 241/06, NJW 2008, 913 Rn. 10), da es in diesem Fall an der notwendigen fühlbaren Beeinträchtigung während des maßgeblichen Zeitraums fehlt (siehe hierzu z.B. Senatsurteil vom 13. Dezember 1965 - III ZR 62/64, NJW 1966, 589, 590; BGH, Urteil vom 4. Dezember 2007 aaO sowie Urteile vom 28. Januar 1975 - VI ZR 143/73, NJW 1975, 922, 923 und vom 15. April 1966 - VI ZR 271/64, BGHZ 45, 212, 219). - BGH, 06.12.2018 - VII ZR 285/17
Schadensersatz wegen eines Werkmangels: Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung …
Anerkannt ist, dass der vorübergehende Entzug der Gebrauchsmöglichkeit eines ausschließlich gewerblich genutzten Fahrzeugs - als Rechtsfolge sowohl eines deliktischen als auch eines vertraglichen Schadensersatzanspruchs - einen Schaden darstellen kann, wenn der Ausfall mit einer fühlbaren wirtschaftlichen Beeinträchtigung einhergeht (vgl. BGH…, Beschluss vom 21. Januar 2014 - VI ZR 366/13 Rn. 1, DAR 2014, 144; Urteil vom 4. Dezember 2007 - VI ZR 241/06 Rn. 10, NJW 2008, 913;… Urteil vom 26. März 1985 - VI ZR 267/83, NJW 1985, 2741, juris Rn. 8; vgl. auch grundlegend BGH, Beschluss vom 9. Juli 1986 - GSZ 1/86, BGHZ 98, 212).a) Dem Geschädigten, der trotz Nutzungswillens und hypothetischer Nutzungsmöglichkeit sein Fahrzeug nicht erwerbswirtschaftlich einsetzen kann, wird deshalb zugestanden, zu Lasten des Schädigers ein Ersatzfahrzeug anzumieten, um den Ausfall zu kompensieren und Erwerbsschäden zu vermeiden, § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2007 - VI ZR 241/06 Rn. 10, NJW 2008, 913;… Palandt/Grüneberg, BGB, 77. Aufl., § 249 Rn. 39).
e) Ob beim Ausfall gewerblich genutzter Fahrzeuge eine Nutzungsausfallentschädigung überhaupt in Betracht kommt oder sich in diesen Fällen der Schaden nur nach dem entgangenen Gewinn, den Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs oder den Mietkosten für ein Ersatzfahrzeug bemisst, hat der Bundesgerichtshof bislang offengelassen (BGH…, Beschluss vom 21. Januar 2014 - VI ZR 366/13 Rn. 4, DAR 2014, 144; Urteil vom 4. Dezember 2007 - VI ZR 241/06 Rn. 9 f. m.w.N., NJW 2008, 913).
Wenn kein konkret bezifferbarer Verdienstentgang vorliege, sei es dem Geschädigten grundsätzlich nicht verwehrt, an Stelle des Verdienstentgangs eine Nutzungsentschädigung zu verlangen, wenn deren Voraussetzungen vorlägen, also insbesondere ein fühlbarer wirtschaftlicher Nachteil für den Geschädigten eingetreten sei (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2007 - VI ZR 241/06 Rn. 6, 9 m.w.N;… Urteil vom 26. März 1985 - VI ZR 267/83, NJW 1985, 2471, juris Rn. 8).
- BGH, 21.01.2014 - VI ZR 366/13
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsentschädigung bei gewerblich genutzten …
Die Rechtsfrage, die das Berufungsgericht veranlasst hat, die Revision zuzulassen, ist durch das Senatsurteil vom 4. Dezember 2007 (VI ZR 241/06, VersR 2008, 369) geklärt.b) Ob bei gewerblich genutzten Fahrzeugen eine Nutzungsentschädigung überhaupt in Betracht kommt oder sich in diesen Fällen der Schaden nur nach dem entgangenen Gewinn, den Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs oder den Mietkosten für ein Ersatzfahrzeug bemisst, wird in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und auch in der Literatur unterschiedlich beurteilt (vgl. Senatsurteil vom 4. Dezember 2007 - VI ZR 241/06 aaO Rn. 9 mwN).
- BGH, 23.01.2018 - VI ZR 57/17
Nutzungsausfallentschädigung bei vorübergehendem Entzug der Gebrauchsmöglichkeit …
Darüber hinaus muss die Entbehrung der Nutzung auch deshalb "fühlbar" geworden sein, weil der Geschädigte das Fahrzeug mangels eines weiteren geeigneten Kraftfahrzeugs für seine alltägliche Lebensführung wirklich gebraucht hätte (…Senatsurteil vom 10. Juni 2008 - VI ZR 248/07, NJW-RR 2008, 1198 Rn. 7; Beschluss des Großen Senats für Zivilsachen vom 9. Juli 1986 - GSZ 1/86, BGHZ 98, 212, 220; vgl. auch Senatsurteil vom 4. Dezember 2007 - VI ZR 241/06, NJW 2008, 913 Rn. 10 für gewerblich genutztes Kfz). - OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 231/14
Nutzungsentschädigung für Geschäftsführerfahrzeug; Schwacke statt Fraunhofer
Jedenfalls komme ein solcher Anspruch nur in Betracht, wenn ein fühlbarer wirtschaftlicher Nachteil eingetreten sei (B. v. 21.1.2014, Az. VI ZR 366/13; U. v. 4.12.2007, Az. VI ZR 241/06). - OLG Zweibrücken, 11.06.2014 - 1 U 157/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Pauschalierte Nutzungsausfallentschädigung für …
Ob bei sonstigen gewerblich genutzten Fahrzeugen eine Nutzungsentschädigung in Betracht kommt oder ob - wie die Erstrichterin angenommen hat - sich in diesen Fällen der Schaden nur nach dem entgangenen Gewinn, den Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs oder den Mietkosten für ein Ersatzfahrzeug bemisst, ist in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und auch in der Literatur unterschiedlich beurteilt worden (…vgl. BGH a.a.O.; Urteil vom 04.12.2007 - VI ZR 241/06, VersR 2008, 369 = juris m.w.N.).Allerdings hat er in seinem Urteil vom 4. Dezember 2007 (VI ZR 241/06, a.a.O.) in einer nicht tragenden Erwägung ausgeführt, er "neige" der Auffassung zu, dass die gewerbliche Nutzung eines Fahrzeugs den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung nicht ausschließe.
- OLG Naumburg, 13.03.2008 - 1 U 44/07
Ersatzfähiger Vermögensschaden wegen entfallener Nutzungsmöglichkeit eines …
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat in seinem Urteil vom 4. Dezember 2007, VI ZR 241/06, mit weiteren Nachweisen bestätigt, dass nach seiner bisherigen Rechtsprechung eine Entschädigung auch bei gewerblich genutzten Fahrzeugen, Behördenfahrzeugen oder Fahrzeugen gemeinnütziger Einrichtungen in Betracht komme (…Rn. 6). - BGH, 11.10.2022 - VI ZR 35/22
Zuparken eines Pkw Porsche: Schadensersatz wegen Nutzungsausfall; Zumutbarkeit …
Darüber hinaus muss die Entbehrung der Nutzung auch deshalb "fühlbar" geworden sein, weil der Geschädigte das Fahrzeug mangels eines weiteren geeigneten Kraftfahrzeugs für seine alltägliche Lebensführung wirklich gebraucht hätte (…Senatsurteile vom 23. Januar 2018 - VI ZR 57/17, BGHZ 217, 218 Rn. 8;… vom 10. Juni 2008 - VI ZR 248/07, NJW-RR 2008, 1198 Rn. 7;… Beschluss des Großen Senats für Zivilsachen vom 9. Juli 1986 - GSZ 1/86, BGHZ 98, 212, 219 f., juris Rn. 32; vgl. auch Senatsurteil vom 4. Dezember 2007 - VI ZR 241/06, NJW 2008, 913 Rn. 10 für gewerblich genutztes Kfz). - OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 5 U 147/07
Ersatzfähigkeit des Nutzungsausfalls eines gewerblich genutzten Kraftfahrzeugs
Liegt aber kein konkret bezifferbarer Verdienstverlust vor, hat der BGH den Geschädigten grundsätzlich nicht gehindert gesehen, an Stelle des Verdienstentganges eine Nutzungsentschädigung zu verlangen, wenn deren Voraussetzungen vorliegen, also insbesondere ein fühlbarer wirtschaftlicher Nachteil für den Geschädigten eingetreten ist (vgl. BGH Urteil vom 26.03.1985, VI ZR 267/83 - r + s 1985, 1198, VersR 1985, 736; zusammenfassend BGH Urteil vom 04.12.2007, VI ZR 241/06, r + s 1008, 127).In einer aktuellen Entscheidung hat der 6. Zivilsenat des BGH (Urteil vom 04.12.2007, VI ZR 241/06, r + s 2008, 127, 128 Tz. 8) deutlich gemacht, dass mit dieser Entscheidung des Großen Zivilsenats die bisherige Rechtsprechung zur Nutzungsentschädigung bei Kraftfahrzeugschäden in keiner Weise in Frage gestellt oder eingeschränkt, sondern im Gegenteil als Grundlage für die Gewährung von Nutzungsentschädigung für vergleichbare Sachen herangezogen werde, die für die hierauf zugeschnittene Lebenshaltung unentbehrlich seien.
Vielfach wird in der Rechtsprechung und Literatur die Entscheidung des Großen Senats dahin interpretiert, dass bei gewerblich genutzten Fahrzeugen eine Nutzungsentschädigung nicht in Betracht komme, sondern in diesen Fällen der Schaden nur nach dem entgangenen Gewinn, den Vorhaltekosten eines Reservefahrzeuges oder den Mietkosten für ein Ersatzfahrzeug zu bemessen sei; dieser so eingeschränkte Nutzungsschaden müsse jeweils konkret dargelegt und - im Bestreitensfalle - nachgewiesen werden (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16.09.1999, 6 U 75/99, r +s 1999, 458, 459; OLG Köln Urteil vom 08.12.1994, 18 U 117/94, VersR 1995, 719, sowie die weiteren umfangreichen Nachweise in BGH Urteil 04.12.2007, VI ZR 241/06, r + s 2008, 127, 128 Tz. 9).
Demgegenüber wird in weiten Teilen der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten, die Entscheidung des Großen Senats schließe eine Nutzungsausfallentschädigung auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge bei Vorliegen der dafür erforderlichen Voraussetzungen nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.04.2001, 1 U 132/00, OLGR Düsseldorf 2001, 453,ff = ZfSch 2001, 545f ; OLG Schleswig, Urteil vom 07.07.2005, 7 U 3/03, MDR 2006, 202f; OLG Stuttgart, 10. Zivilsenat, Urteil vom 16.11.2004, 10 U 186/04, NZV 2005, 309 ; OLG Stuttgart, 3 Zivilsenat, Urteil vom 12.07.2006, 3 U 62/06, NZV 2007, 414) sowie die weiteren zahlreichen Fundstellen dort und in BGH, Urteil vom 04.12.2007, VI ZR 241/06, r + s 2008, 127, 128 Tz. 9).
Der zeitweilige Ausfall des Ferrari muss bei dem Geschädigten zu einem fühlbaren wirtschaftlichen Nachteil geführt haben (vgl. BGH, Urteil 04.12.2007, VI ZR 241/06, r + s 2008, 127, 128 Tz. 9; OLG Düsseldorf, 02.04.2001, 1 U 132/00 OLGR Düsseldorf 2001, 453ff).
- OLG Düsseldorf, 24.10.2017 - 1 U 133/16
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge in einer Einbahnstraße
In den Fällen, in denen das das Fahrzeug unmittelbar zur Erbringung gewerblicher Leistungen dient, wie etwa bei einem Taxi oder LKW, muss der Geschädigte den Ertragsentgang konkret berechnen (vgl. BGH, Urteil vom 04. Dezember 2007 - VI ZR 241/06 -, Rn. 6, juris; BGHZ 70, 199, 203). - OLG Frankfurt, 18.02.2010 - 10 U 60/09
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Nutzungsausfallersatz bei fehlendem Nachweis …
- OLG Naumburg, 26.02.2009 - 1 U 76/08
Haftungsverteilung bei Kollision eines Sonderrechte in Anspruch nehmenden …
- OLG München, 17.04.2009 - 10 U 5690/08
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsausfallentschädigung für gewerblich …
- OLG Köln, 09.01.2017 - 5 U 81/16
Umfang der Ersatzfähigkeit verkehrsunfallbedingter Reparaturkosten; Zulässigkeit …
- LG Nürnberg-Fürth, 08.06.2017 - 2 S 5570/15
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht - Beweis des ersten Anscheins
- BGH, 16.12.2008 - VI ZR 48/08
Anspruch eines bei einer Havarie geschädigten Schiffseigners auf Ersatz des durch …
- OLG Zweibrücken, 28.05.2014 - 1 U 157/13
Nutzungsausfall bei gewerblich genutztem KFZ
- OLG Düsseldorf, 13.10.2015 - 1 U 179/14
Haftungsverteilung bei Kollision eines Wendenden mit einem mit überhöhter …
- OLG Brandenburg, 17.09.2018 - 12 U 244/16
Umfang des Schadensersatzanspruchs nach Verkehrsunfall
- OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 1 U 205/09
Umfang des Schadensersatzes bei Beschädigung eines Rettungswagens
- KG, 20.01.2020 - 25 U 156/18
- OLG Düsseldorf, 06.05.2014 - 1 U 34/13
Haftungsverteilung bei Auffahren eines mit hoher Geschwindigkeit auf der …
- LG Nürnberg-Fürth, 08.04.2021 - 2 O 6051/20
Haftungsverteilung bei Kreuzungskollision und bei "rot" querendem Rettungswagen
- OLG Rostock, 23.10.2009 - 5 U 275/08
Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Integritätsinteresse bei Abmeldung …
- OLG Naumburg, 01.08.2013 - 2 U 159/12
Verkehrssicherungspflichtverletzung: Pflichten des Grundstückeigentümers bei …
- OLG Köln, 07.11.2016 - 5 U 81/16
Höhe der ersatzfähigen Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall
- AG Schwelm, 08.07.2016 - 20 C 551/14
Anspruch eines Käufers auf Nacherfüllung des Kaufvertrags wegen …
- LG Dessau-Roßlau, 07.10.2011 - 4 O 8/11
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsausfallentschädigung für behördlich …
- OLG Jena, 14.05.2009 - 1 U 761/08
Es besteht kein abstrakter Anspruch auf Nutzungsausfall bei kostenloser Nutzung …
- LG Düsseldorf, 02.09.2011 - 20 S 73/11
Anspruch eines Taxifahrers auf Ersatz des Verdienstausfalls als Folge eines …
- OLG Oldenburg, 06.09.2011 - 13 U 43/10
Zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Inanspruchnahme der …
- AG München, 30.05.2018 - 333 C 24780/17
Unfallregulierung, Reparaturkosten, Verbringungskosten, Nutzungsausfall, …
- AG Remscheid, 07.04.2017 - 27 C 61/16
- OLG Hamm, 11.11.2010 - 6 U 54/10
Anwaltsgebühren als Kosten der Rechtsverfolgung i.R.v. Ansprüchen wegen eines …
- AG Schwäbisch Gmünd, 28.06.2016 - 2 C 1123/15
- LG Köln, 21.12.2011 - 9 S 62/11
Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei gewerblich genutzten Fahrzeugen; …
- OLG Hamm, 06.04.2017 - 24 U 110/16
Aktivlegitimation Grüne Karte Büro
- AG Bremen, 03.04.2009 - 9 C 529/08
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall aufgrund einer Vollbremsung wegen …
- OLG München, 04.10.2022 - 10 U 4479/22
- OLG Köln, 22.05.2014 - 15 U 180/13
Voraussetzungen des Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung eines Pkw
- LG Passau, 19.03.2020 - 1 O 201/16
Schadensersatzansprüche des berechtigten Besitzers einer bei ihrem Betrieb …
- OLG Frankfurt, 16.02.2022 - 26 U 45/21
Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei vorübergehendem Entzug der …
- LG Halle, 21.06.2019 - 5 O 84/19
Unfallregulierung
- LG Tübingen, 12.03.2021 - 3 O 28/19
Ersatzansprüche nach der Beschädigung eines Fahrzeugs durch ein transportiertes …
- LG Dortmund, 08.11.2022 - 21 O 363/21
- AG Hamburg-Altona, 28.05.2013 - 316 C 16/13
Haftungsverteilung bei Kfz- Unfall: Kollision eines LKW mit einem von der …
- AG Eisenach, 14.09.2011 - 59 C 173/11
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsausfallentschädigung für gewerblich …
- OLG Koblenz, 09.06.2011 - 2 U 783/10
Rechte des Bestellers bei Schäden an einem Motor aufgrund einer …
- AG Nordenham, 01.04.2011 - 3 C 27/11
Nutzungsentschädigung bei möglichen Einsatz eines Zweitfahrzeugs
- AG Ulm, 26.08.2014 - 7 C 386/14
- AG Viersen, 10.01.2012 - 32 C 220/11
- VG Koblenz, 02.10.2007 - 1 K 23/07
- AG Bielefeld, 30.04.2014 - 410 C 325/13