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   BGH, 07.07.1998 - VI ZR 241/97   

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https://dejure.org/1998,686
BGH, 07.07.1998 - VI ZR 241/97 (https://dejure.org/1998,686)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1998 - VI ZR 241/97 (https://dejure.org/1998,686)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1998 - VI ZR 241/97 (https://dejure.org/1998,686)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungszusage - Eintritt des Versorgungsfalles - Anfallende Renten - Bestandteil der Arbeitsvergütung - Aufwendungen des Arbeitgebers - Beschäftigungsverhältnis - Rückstellungen - Sicherung der Ruhegehaltsverbindlichkeiten - Dem Regreß ...

  • Judicialis

    BGB § 249 A, Ca; ; BGB § 842

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 842
    Auch Rückstellungen für betriebliche Altersversorgung sind Arbeitsvergütung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249, § 842
    Ersatz von Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung eines geschädigten Arbeitnehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Rückstellungen für betriebliche Altersversorgung als ersatzfähiger Schaden im Regressfall, Versorgungszusage, Entgelt, Betriebstreue, Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung, Regress

Papierfundstellen

  • BGHZ 139, 167
  • NJW 1998, 3276
  • MDR 1998, 1288
  • NZV 1998, 457
  • VersR 1998, 1253
  • WM 1998, 2117
  • BB 1998, 2116 (Ls.)
  • DB 1998, 2597
  • JR 1999, 190
  • JR 1999, 193
  • NZA-RR 1998, 457
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 27.04.1965 - VI ZR 124/64

    Umfang des Anspruchs auf Ersatz des Erwerbsschadens eines vorübergehend

    Auszug aus BGH, 07.07.1998 - VI ZR 241/97
    Dieser Umstand hat jedoch nach den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof zur normativen Schadensbetrachtung entwickelt hat (BGHZ 7, 30; 21, 112; 43, 378), außer Betracht zu bleiben.

    bb) Aber auch die vom Arbeitgeber während der Zeit der Lohnfortzahlung an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführten Arbeitgeberbeiträge und nicht erst die im Versorgungsfall anfallenden Rentenbeträge werden als regreßfähiges Arbeitsentgelt angesehen (BGHZ 43, 378; Senatsurteil 11. November 1975 - VI ZR 128/74 - VersR 1976, 340).

    Deren Erstattungsfähigkeit ergibt sich, wie der Senat in BGHZ 43, 378, 382 ausgeführt hat, bereits daraus, daß es sich bei ihnen um "tatsächlich entrichtete Abgaben aus den Einkünften des Verletzten handelt." Diese Beurteilung liegt auch dem gesetzlichen Forderungsübergang in § 4 LFZG und § 6 EFZG zugrunde, wonach sich der Übergang des Schadensersatzanspruchs des Arbeitnehmers wegen Verdienstausfalls aufgrund verletzungsbedingter Arbeitsunfähigkeit auch auf die vom Arbeitgeber während der Fortzahlung des Arbeitentgelts abgeführten Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie zu den Einrichtungen der gesetzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung erstreckt.

  • BAG, 27.06.1969 - 3 AZR 297/68

    Zusage einer Altersversorgung - Rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung -

    Auszug aus BGH, 07.07.1998 - VI ZR 241/97
    Die dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber gegebene Versorgungszusage stellt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts ein Entgelt für übernommene oder bereits erbrachte Dienstleistungen dar (BGHZ 55, 274, 278 f.; BGH, Urteil vom 28. September 1981 - II ZR 181/80 - BB 1982, 1303; BAGE 22, 92, 96; 24, 177, 183; 32, 139, 146; ebenso BFHE 173, 170, 171; BFH, Urteil vom 2. Dezember 1997 - VIII R 15/96 - NJW-RR 1998, 824 m.w.N.).

    a) Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts bildet nicht erst die nach Eintritt des Versorgungsfalles anfallende Rente, sondern bereits die arbeitsvertragliche Versorgungszusage einen Bestandteil der Arbeitsvergütung, deren Auszahlung nicht sofort, sondern für den Versorgungsfall erwartet wird und auf die die Arbeit gewissermaßen im Voraus geleistet wird (BAGE 22, 92, 96).

  • BFH, 22.06.1977 - I R 8/75

    Bei Umwandlung einer GmbH in eine KG bleibt Pensionsrückstellung zugunsten des

    Auszug aus BGH, 07.07.1998 - VI ZR 241/97
    Dieses Auflösungsverbot gilt auch für Pensionsrückstellungen (BFHE 123, 127, 134 f.).
  • BFH, 31.10.1957 - VI 1/54 U

    Zeitpunkt der steuerlichen Relevanz von Ausgaben des Arbeitgebers, die er in die

    Auszug aus BGH, 07.07.1998 - VI ZR 241/97
    Rückstellungen gemäß § 6a EStG bilden dagegen keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn, weil mit ihnen nach steuerrechtlicher Auffassung kein Zufluß an den Arbeitnehmer verbunden ist (BFHE 66, 8, 11 ff.; 81, 225, 230 f; Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz 21. Aufl., § 19 EStG Rn. 251; Littmann/Grube, aaO § 19 Rn. 31).
  • BFH, 03.07.1964 - VI 262/63 U

    Verbuchung von Tantiemen als Betriebsausgaben - Gewährung eines Darlehns durch

    Auszug aus BGH, 07.07.1998 - VI ZR 241/97
    Rückstellungen gemäß § 6a EStG bilden dagegen keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn, weil mit ihnen nach steuerrechtlicher Auffassung kein Zufluß an den Arbeitnehmer verbunden ist (BFHE 66, 8, 11 ff.; 81, 225, 230 f; Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz 21. Aufl., § 19 EStG Rn. 251; Littmann/Grube, aaO § 19 Rn. 31).
  • BFH, 27.05.1993 - VI R 19/92

    Lohnsteuer - Beiträge - Versorgungskasse - Arbeitslohn - Verjährung - Zeitpunkt

    Auszug aus BGH, 07.07.1998 - VI ZR 241/97
    So werden Beiträge des Arbeitgebers für die Altersversorgung des Arbeitnehmers als Arbeitslohn angesehen, falls damit der Arbeitnehmer eigene Versorgungsansprüche gegen den Versicherer erwirbt, wie dies bei der Direktversicherung der Fall ist (BFHE 172, 46, 49 m.w.N.; Schmidt, EStG § 19 Rn. 50 Stichwort "Zukunftssicherungsleistungen).
  • OLG Nürnberg, 25.11.1993 - 2 U 1737/93

    Umfang der Haftung des Unfallschädigers für Leistungen des Arbeitgebers des

    Auszug aus BGH, 07.07.1998 - VI ZR 241/97
    Dem steht auch nicht die Auffassung des OLG Nürnberg (SP 1994, 312) entgegen, das in Rückstellungen für die betriebliche Altersversorgung der Arbeitnehmer deshalb keine dem Arbeitgeber aus dem Beschäftigungsverhältnis auferlegte Last und damit kein zum Bruttolohn des Arbeitnehmers hinzutretendes Entgelt sieht, weil die Rückstellungen "auf dem Gedanken der Sicherung ihrer Arbeitnehmer aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Solidargemeinschaft der Beschäftigten" beruhten.
  • BAG, 31.05.1978 - 5 AZR 116/77

    Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit - Fortzuzahlendes Arbeitsentgelt -

    Auszug aus BGH, 07.07.1998 - VI ZR 241/97
    Die steuerrechtliche Handhabung ist aber für das Schadensrecht nicht maßgebend (vgl. auch BAG, Urteil vom 31. Mai 1978 - 5 AZR 116/77 - AP Nr. 9 zu § 2 LFZG).
  • BFH, 13.11.1975 - IV R 170/73

    Zusage von Versorgungsbezügen - Teildynamische Pensionszusage - Rückstellung für

    Auszug aus BGH, 07.07.1998 - VI ZR 241/97
    Bei den sich aus einer solchen unmittelbaren Versorgungszusage für den Arbeitgeber ergebenden Verpflichtungen handelt es sich um ungewisse Verbindlichkeiten (BFHE 117, 367, 374; 170, 169, 172), für die dieser als Kaufmann gemäß § 249 Abs. 1 HGB in der Handelsbilanz Rückstellungen zu bilden hat (allgemeine Meinung: Hauptausschuß des Instituts der Wirtschaftsprüfer, Stellungnahme 2/1988, WPg 1988, 403; WP-Handbuch 1992 I, 168/69; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen 6. Aufl., Teilband 6, HGB § 249 Rn. 79 ff., 86).
  • BGH, 10.12.1991 - VI ZR 29/91

    Beitragszahlung zur Rentenversicherung des Verletzten trotz unfallfester Position

    Auszug aus BGH, 07.07.1998 - VI ZR 241/97
    Demgemäß hat der Senat einen Schadensersatzanspruch des Verletzten schon dann bejaht, wenn Beiträge zur Rentenversicherung nicht abgeführt werden und dadurch die Möglichkeit einer Rentenverkürzung entsteht (BGHZ 97, 330, 332; 101, 207, 211 ff.; 116, 260, 263; 129, 366, 368, 370).
  • BGH, 07.01.1971 - II ZR 23/70

    Ruhegehalt und Rechtsmißbrauch

  • BFH, 16.12.1992 - I R 105/91

    Pensionsversprechen ist als ungewisse Verbindlichkeit zu behandeln

  • BFH, 25.01.1994 - VIII B 111/93

    Witwenpensionen gehören auch dann zu den Sondervergütungen nach § 15 Abs. 1 Satz

  • BGH, 19.06.1952 - III ZR 295/51

    Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers bei gesetzlicher Verpflichtung zur

  • BGH, 11.11.1975 - VI ZR 128/74

    Erstattungsfähigkeit von Beiträgen des Arbeitgebers zur Berufsgenossenschaft

  • BFH, 02.12.1997 - VIII R 15/96

    Bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Sondervergütungen

  • BGH, 22.06.1956 - VI ZR 140/55

    Unfall eines Arbeitnehmers

  • BAG, 28.04.1977 - 3 AZR 300/76

    Berechtigung der Unterstützungskasse zum Widerruf von Leistungen

  • BGH, 09.05.1995 - VI ZR 124/94

    Zum Beitragserstattungsanspruch des Verletzten, der nach § 119 SGB X auf den

  • BGH, 28.09.1981 - II ZR 181/80

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung - Angemessenheit einer

  • BGH, 15.04.1986 - VI ZR 146/85

    Umfang des Anspruchs auf Ersatz des Fortkommensschadens; Ausgleichung von

  • BGH, 30.06.1987 - VI ZR 42/86

    Anspruch auf Ersatz unfallbedingt nicht abgeführter Pflichtbeiträge zur

  • BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 503/85

    Versorgungsanwartschaft - Insolvenz - Betriebsrente

  • BGH, 28.01.1986 - VI ZR 30/85

    Umfang des Übergangs von Schadensersatzansprüchen des Arbeitnehmers auf den

  • BAG, 10.11.1977 - 3 AZR 705/76

    Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Widerruf - Rechtsanspruch -

  • BGH, 27.02.1961 - II ZR 292/59

    Bilanzierung von Pensionsanwartschaften

  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

  • BAG, 18.10.1979 - 3 AZR 550/78

    Widerruf - Versorgungszusage - Zusage - Treuepflichtverletzung - Verletzung der

  • BGH, 15.01.2007 - II ZR 245/05

    OTTO

    Gemäß § 249 Abs. 3 Satz 2 HGB ist die Auflösung jedenfalls nicht ohne weiteres möglich (vgl. auch BGHZ 139, 167, 175).
  • BGH, 22.11.2016 - VI ZR 40/16

    Haftung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verletzung eines Arbeitnehmers als

    (1) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass die Differenzrechnung dann normativ wertend zu korrigieren ist, wenn die Differenzbilanz die Schadensentwicklung für den Normzweck der Haftung nicht hinreichend erfasst (z.B. Senatsurteile vom 7. November 2000 - VI ZR 400/99, VersR 2001, 196, 197; vom 7. Juli 1998 - VI ZR 241/97, BGHZ 139, 167, 171; vom 27. April 1965 - VI ZR 124/64, BGHZ 43, 378, 381 f.; vom 22. Juni 1956 - VI ZR 140/55, BGHZ 21, 112, 113 ff.; BGH, Urteil vom 19. Juni 1952 - III ZR 295/51, BGHZ 7, 30, 46 ff.).
  • BSG, 20.03.2018 - B 1 A 1/17 R

    Aufsichtsbehörde darf Kriterien für die Vergütung von Krankenkassenvorständen

    Soweit nach der Rspr des BGH der entschädigungspflichtige Erwerbsschaden im zivilen Schadensersatzrecht (§§ 842, 843, 252 BGB, § 11 StVG) auch den Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag umfasst (BGHZ 173, 169, 174; BGHZ 139, 167, 172; BGHZ 43, 378, 382 f) , beruht dies auf Besonderheiten des normativen Schadensbegriffs (vgl BGHZ 173, 169, 174; BGHZ 43, 378, 382 ff) und hat für die Beurteilung des Vergütungsbegriffs in § 35a Abs. 6a SGB IV keine Bedeutung.
  • BGH, 02.12.2003 - VI ZR 243/02

    Prozessführungsbefugnis des Geschädigten nach gesetzlichem Forderungsübergang

    Die Gründe dafür, daß sich der Forderungsübergang nach § 116 Abs. 1 SGB X auf den Sozialversicherungsträger bereits so frühzeitig vollzieht (grundlegend BGHZ 48, 181, 184 ff. - noch zu § 1542 RVO), gelten für den Forderungsübergang nach § 119 SGB X in gleicher Weise (vgl. BT-Drucks. 9/95 S. 27; zur Schadensentstehung Senatsurteile BGHZ 139, 167, 173; 143, 344, 348; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.07.2007 - VI ZR 192/06

    Forderungsübergang hinsichtlich Rentenversicherungsbeiträgen für Arbeit in einer

    Insoweit haben der Schädiger und sein Haftpflichtversicherer prinzipiell schon bei Entstehung der Beitragslücken dafür zu sorgen, dass eine unfallbedingte Verkürzung späterer Versicherungsleistungen von vornherein ausgeschlossen wird, wobei die Ersatzpflicht nicht voraussetzt, dass eine nachteilige Beeinflussung der (späteren) Rente bereits feststeht, vielmehr schon die Möglichkeit einer Rentenverkürzung ausreicht, um vom Schädiger den Ersatz der Beiträge zur Fortsetzung der sozialen Vorsorge verlangen zu können (vgl. Senatsurteile BGHZ 43, 378, 381 ff.; 46, 332, 333 ff.; 69, 347, 348 ff.; 97, 330, 332; 101, 207, 211 ff.; 116, 260, 263; 129, 366, 368; 139, 167, 173; 143, 344, 348, 355 f., jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 15.09.2017 - 10 U 739/16

    Ersatz von Erwerbsnachteilen nach einem Verkehrsunfall

    Zum anderen kommen Fälle in Betracht, in welchen (verpflichtende) Aufwendungen des Arbeitgebers zugunsten des Arbeitnehmers vorliegen, denen Entgeltcharakter zukommt und die damit im Schadensfall dem Regress zugänglich sind (BGH NZA-RR 1998, 457: Rückstellungen für Ruhegehaltsverbindlichkeiten; NJW 1965, 1430).
  • OLG Hamm, 06.06.2008 - 9 U 123/05

    Tod des Unterhaltsschuldners; Unterhaltsschaden; geschäftsführender

    Eine betriebliche Versorgung ist wie der Arbeitslohn Gegenleistung für die erbrachte Arbeit (BGH VersR 1998, 1253).

    Eine betriebliche Versorgung ist letzlich wie der vom Arbeitgeber gezahlte Arbeitslohn Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeit (BGH VersR 1998, S. 1253).

  • BGH, 07.11.2000 - VI ZR 400/99

    Ersatz des Verdienstausfalls bei Vorruhestand

    Der Senat hat zwar den trotz Arbeitsunfähigkeit fortgezahlten Arbeitslohn einschließlich Urlaubs-, Weihnachtsgeld und Rückstellungen zur Altersversorgung (vgl. BGHZ 139, 167, 172 ff; 133, 1, 4; 43, 378, 381; 21, 112, 114, 116 ff.; 7, 30, 50), die aufgrund der Arbeitsunfähigkeit gezahlte Pension (BGHZ 10, 107, 109) und das von der Krankenkasse einem Arbeitslosen gezahlte Krankengeld (BGHZ 90, 334, 340 f.) bei der Schadensberechnung in wertender Korrektur der Schadensbilanz nicht in Ansatz gebracht.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2007 - L 9 R 917/05

    Schadensersatz bei einem Verkehrsunfall - Überleitung von Ansprüchen auf den

    Die Gründe dafür, dass sich der Forderungsübergang nach § 116 Abs. 1 SGB X auf den Sozialversicherungsträger bereits so frühzeitig vollzieht (grundlegend BGHZ 48, 181, 184 ff. - noch zu § 1542 RVO), gelten für den Forderungsübergang nach § 119 SGB X in gleicher Weise (vgl. BT-Drucks. 9/95 S. 27; zur Schadensentstehung Senatsurteile BGHZ 139, 167, 173; 143, 344, 348; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 25.01.2000 - VI ZR 64/99

    Gesetzlicher Forderungsübergang eines Anspruchs auf Ersatz des Beitragsausfalls

    Die vorliegend aus §§ 7, 11 und 18 StVG resultierende Pflicht von Halter und Fahrer des Unfallfahrzeugs, den Erwerbsschaden des geschädigten E. auszugleichen, umfaßt auch den Ersatz der ausgefallenen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, wenn - was bei E. der Fall ist - der Verletzte ohne den Unfall rentenversicherungspflichtig erwerbstätig gewesen wäre; der Ersatzanspruch entsteht mit der Beitragslücke und setzt nicht voraus, daß ein späterer Rentenschaden bereits feststeht, da schon die Möglichkeit einer Rentenverkürzung grundsätzlich ausreicht (st.Rspr., vgl. z.B. BGHZ 116, 260, 263; 129, 366, 368; 139, 167, 173).
  • KG, 20.12.2022 - 9 U 21/21

    Amtspflichtverletzung bei Äußerungen in Pressekonferenz wegen Verdachts auf

  • LG Rottweil, 15.02.2019 - 3 O 293/16

    Regress des Arbeitsgebers des wegen Entgeltfortzahlung

  • LAG Köln, 07.10.1998 - 2 Sa 623/98

    Arbeitnehmerstatus eines Übersetzersr, Adapters und Sprecher von Berichten und

  • KG, 13.10.2003 - 2 W 25/03

    Anwendung der Kapitalerhaltungsvorschriften bei der GmbH: Auszahlung des

  • OLG Koblenz, 22.03.2010 - 12 U 106/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Erwerbsschaden des Arbeitnehmers; Regress

  • AG Hamburg-Wandsbek, 17.01.2022 - 713 C 182/21
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