Rechtsprechung
BGH, 25.03.1969 - VI ZR 247/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 623 § 254; StVO (a.F.) § 15
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall im Bereich eines Halteverbots - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verstoß gegen Halteverbot - Auffahrunfall - Ursächlichkeit der Gesetzesverletzung - Anscheinsbeweis
Papierfundstellen
- VersR 1969, 715
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50
Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg
Auszug aus BGH, 25.03.1969 - VI ZR 247/67
Im Übrigen bedarf es für eine einwandfreie Würdigung der Such- und Rechtslage keineswegs eines ausdrücklichen Eingehens auf jedes einzelne Beweismittel, wenn sich nur ergibt, dass eine sachentsprechende Beurteilung überhaupt stattgefunden hat (BGHZ 3, 162, 175).
- BGH, 15.12.1970 - VI ZR 116/69
Pflichten des Kraftfahrers bei Liegenbleiben auf der Autobahn unter teilweise …
So wie bei einem Verstoß gegen das Halteverbot auf Autobahnen (§ 15 Abs. 3 StVO) oder gegen die Beleuchtungspflicht (§ 23 Abs. 2 StVO) spricht bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn zunächst die Erfahrung dafür, dass die unterlassene Sicherungsmaßnahme für den Zusammenstoß ursächlich war (vgl. BGH Urt. v. 25. März 1969 - VI ZR 247/67 - VersR 1969, 715; v. 20. Juni 1969 - VI ZR 32/68 - VersR 1969, 895). - AG Hamburg-Harburg, 18.12.2006 - 644 C 420/06
Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein unbeleuchtetes, nicht abgesichertes …
Wird ein stehendes Fahrzeug bei Dunkelheit nicht ausreichend beleuchtet, spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Unfall durch die Unterlassung der gebotenen Fahrzeugbeleuchtung im Sinne einer Sicherungsmaßnahme jedenfalls mitverursacht worden ist (…hierzu KG, Urt. v. 26.9.1988 - 12 U 582/88 - juris Rn. 21; s. ferner BGH, Urt. v. 25.3.1969 - VI ZR 247/67, VersR 1969, 715).