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   BGH, 26.01.1955 - VI ZR 251/53   

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BGH, 26.01.1955 - VI ZR 251/53 (https://dejure.org/1955,8808)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1955 - VI ZR 251/53 (https://dejure.org/1955,8808)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1955 - VI ZR 251/53 (https://dejure.org/1955,8808)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1955, 183
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.10.1951 - I ZR 31/51

    Schleusenpersonal - § 823 BGB, Schadenszurechnung, Theorie von der adäquaten

    Auszug aus BGH, 26.01.1955 - VI ZR 251/53
    Durch das Befahren einer wegen des Marktverkehrs für den Durchgangsverkehr gesperrten Strasse, auf der sich, worauf das Berufungsgericht in anderem Zusammenhänge zutreffend hingewiesen hat, die Marktteilnehmer mit Rücksicht auf die Sperrung Sorgloser zu benehmen pflegten als auf einer gewöhnlichen Durchgangsstrasse, ist die objektive Möglichkeit eines Unfalls, wie er hier eingetreten-ist nicht unerheblich erhöht worden (vgl BGHZ 3, 261 g.266 f f ) .
  • BGH, 11.05.1951 - I ZR 106/50

    Adäquater Kausalzusammenhang

    Auszug aus BGH, 26.01.1955 - VI ZR 251/53
    Die Benutzung der gesperrten Sonnemannstrasse durch den Zweitbeklagten war also, was zunächst zu prüfen war, eine sogenannte conditio sine qua non für den Unfall (vgl BGHZ 2 138 /1407).
  • BGH, 14.06.2005 - VI ZR 185/04

    Rückgriff des Kaskoversicherers gegen den Fahrer eines gemieteten Fahrzeugs wegen

    Es war also gerade der Erfolg eingetreten, der durch die Sperrung vermieden werden sollte (vgl. Senatsurteil vom 26. Januar 1955 - VI ZR 251/53 - VersR 1955, 183).
  • BGH, 17.12.1985 - VI ZR 152/84

    Umfang des Schadensersatzanspruchs einer Witwe wegen Verletzung des

    Die in §§ 844, 845 BGB normierte Regelung darf weder auf andere Drittgeschädigte noch auf andere als die dort genannten Schäden ausgedehnt werden (BGHZ 7, 30, 33; Senatsurteile vom 26. Januar 1955 - VI ZR 251/53 - VersR 1955, 183, 184 und vom 25. Oktober 1960 - VI ZR 175/59 - VersR 1960, 1097, 1098).
  • BGH, 09.12.1969 - VI ZR 101/68

    Umfang des Schutzbereiches eines amtlichen Verkehrszeichens - hier: Freigabe

    Die Revision kann sich für ihre gegenteilige Meinung nicht mit Erfolg auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 1955 - VI ZR 251/53 - VersR 1955, 183 = VRS 8, 109 berufen.
  • LG Heidelberg, 14.12.1971 - 4 O 47/71
    Kommt es unter diesen Umständen zum Unfall eines PKW, dessen Fahrer in grob verkehrswidriger Weise ein Überholmanöver versucht, so liegt für den Omnibusfahrer ein unabwendbares Ereignis vor (vgl. BGH VersR 55, 183).
  • BGH, 16.10.1961 - III ZR 102/60
    Der verbotswidrig überholende Busfahrer hat hier gerade die Gefahr verwirklicht, die vermieden werden sollte» Baß rv eine auf der Fahrbahn zu fällig vorhandene ölspur zu dem Unfall beigetragen hat, berührt nicht, daß ganz allgemein die Fahrweise des Busfahrers geeignet gewesen ist, eine Unfallgefahr für den entgegenkommenden Kläger zu begründen« wie die Unfallgefahr sich im einzelnen auswirkt, ist nicht entscheidend (vgl. für einon rechtsähnlichen Fall VI ZR 251/53 vom 26. Januar 1955 in VRS 8, 248).
  • BGH, 14.12.1956 - VI ZR 280/55

    Rechtsmittel

    Ein solches mitwirkendes Verschulden vernichtet seine Ersatzansprüche jedoch nicht ohne weiteres, sondern begründet nur die Notwendigkeit einer Abwägung nach § 254 BGB (vgl. BGH VI ZR 251/53 vom 26. Januar 1955 VRS 8, 248 Nr. 109 = VersR 1955, 183).
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