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   BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05   

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https://dejure.org/2006,275
BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05 (https://dejure.org/2006,275)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2006 - VI ZR 259/05 (https://dejure.org/2006,275)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2006 - VI ZR 259/05 (https://dejure.org/2006,275)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • Telemedicus

    Klinik-Geschäftsführer

  • Telemedicus

    Klinik-Geschäftsführer

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge und Volltext)

    Presserecht: Geschäftsführer muss sich kritische Berichterstattung und Namensnennung gefallen lassen

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Namentliche Benennung eines abberufenen Geschäftsführers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Namentliche Nennung des abberufenen Geschäftsführers eines Klinikums in der Meldung einer Presseagentur; Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch identifizierende Berichterstattung; Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit unter Berücksichtigung der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Namensnennung - Herausragende berufliche Stellung kann Namensnennung in der Presse rechtfertigen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Klinik-Geschäftsführer

    Art. 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    BGB § 823 Ah; ; BGB § 1004; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 1004; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 1
    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer namentlichen Presseberichterstattung über die Abberufung des Geschäftsführers eines Klinikums wegen Störung des Vertrauensverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 § 1004; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1
    Zulässigkeit der Berichterstattung in der Presse über die Abberufung als Geschäftsführer unter namentlicher Benennung des Betroffenen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pressemitteilung unter Benennung eines Gesellschafters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    Kritische Pressberichterstattung unter namentlicher Benennung des Betroffenen.

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Urteil zu Beschränkungen des Persönlichkeitsrechts durch Sozialbindung des Individuums

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Namensnennung bei kritischer Presseberichterstattung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Namensnennung bei kritischer Presseberichterstattung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei besonderer beruflicher Stellung kann die namentliche Nennung in der Presse unter gewissen Umständen gerechtfertigt sein - Nur bei "schwerwiegenden Auswirkungen" auf das Persönlichkeitsrecht überwiegt im Einzelfall das Recht auf Anonymität

Besprechungen u.ä.

  • law-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Pressefreiheit vs. Persönlichkeitsrecht: volle Namensnennung bei Berichten zulässig?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 619
  • MDR 2007, 588
  • MDR 2007, 589
  • GRUR 2007, 350
  • VersR 2007, 511
  • afp 2007, 44
 
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Wird zitiert von ... (137)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05
    Der Begriff der identifizierenden Berichterstattung ist ein durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs geprägter allgemeiner Rechtsbegriff (vgl. etwa BVerfGE 35, 202, 219 ff. - Lebach; Senatsurteil vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04 - VersR 2006, 274, 275), dessen Sinngehalt jedenfalls im vorliegenden Kontext nicht zweifelhaft oder zwischen den Parteien streitig ist und deshalb als Verallgemeinerung der konkreten Verletzungsform im Interesse einer sachgerechten Titulierung unbedenklich ist (vgl. etwa Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl. 2006, § 12 Rn. 2.38 m.w.N.).

    a) Das Berufungsgericht ist zwar im Grundsatz zutreffend davon ausgegangen, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht das Recht beinhaltet, in gewählter Anonymität zu bleiben und die eigene Person nicht in der Öffentlichkeit dargestellt zu sehen (vgl. BVerfGE 35, 202, 220 - Lebach; 54, 148, 155 - Eppler).

    Tritt der Einzelne als ein in der Gemeinschaft lebender Bürger in Kommunikation mit anderen, wirkt er durch sein Verhalten auf andere ein und berührt er dadurch die persönliche Sphäre von Mitmenschen oder Belange des Gemeinschaftslebens, dann ergibt sich aufgrund des Sozialbezuges nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Einschränkung des Bestimmungsrechts desjenigen, über den berichtet wird (vgl. BVerfGE 35, 202, 220 - Lebach; 97, 391, 406; BVerfG, Beschluss vom 23. Februar 2000 - 1 BvR 1582/94 - NJW 2000, 2413, 2414; BVerfG Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - 1 BvR 755/99 und 756/99 - AfP 2003, 43, 46).

  • BGH, 20.01.1981 - VI ZR 163/79

    Schutz des Redaktionsleiters einer Zeitung vor Offenbarung innerbetrieblicher

    Auszug aus BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05
    b) Der erkennende Senat hat für eine Berichterstattung über die berufliche Sphäre des Betroffenen klargestellt, dass der Einzelne sich in diesem Bereich von vornherein auf die Beobachtung seines Verhaltens durch eine breitere Öffentlichkeit wegen der Wirkungen, die seine Tätigkeit hier für andere hat, einstellen muss (vgl. Senatsurteil vom 20. Januar 1981 - VI ZR 163/79 - VersR 1981, 384, 385).

    Denn dieser darf nicht dazu führen, Bereiche des Gemeinschaftslebens von öffentlicher Kritik und Kommunikation allein deshalb auszusperren, weil damit beteiligte Personen gegen ihren Willen ins Licht der Öffentlichkeit geraten (vgl. Senatsurteil vom 20. Januar 1981 - VI ZR 163/79 - aaO).

  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 286/04

    Verkehrsverstoß von Prominenten

    Auszug aus BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05
    Der Begriff der identifizierenden Berichterstattung ist ein durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs geprägter allgemeiner Rechtsbegriff (vgl. etwa BVerfGE 35, 202, 219 ff. - Lebach; Senatsurteil vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04 - VersR 2006, 274, 275), dessen Sinngehalt jedenfalls im vorliegenden Kontext nicht zweifelhaft oder zwischen den Parteien streitig ist und deshalb als Verallgemeinerung der konkreten Verletzungsform im Interesse einer sachgerechten Titulierung unbedenklich ist (vgl. etwa Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl. 2006, § 12 Rn. 2.38 m.w.N.).
  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 755/99

    Zur Verurteilung von Eltern zum Schadensersatz wegen der Weitergabe eines

    Auszug aus BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05
    Tritt der Einzelne als ein in der Gemeinschaft lebender Bürger in Kommunikation mit anderen, wirkt er durch sein Verhalten auf andere ein und berührt er dadurch die persönliche Sphäre von Mitmenschen oder Belange des Gemeinschaftslebens, dann ergibt sich aufgrund des Sozialbezuges nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Einschränkung des Bestimmungsrechts desjenigen, über den berichtet wird (vgl. BVerfGE 35, 202, 220 - Lebach; 97, 391, 406; BVerfG, Beschluss vom 23. Februar 2000 - 1 BvR 1582/94 - NJW 2000, 2413, 2414; BVerfG Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - 1 BvR 755/99 und 756/99 - AfP 2003, 43, 46).
  • BGH, 21.04.1998 - VI ZR 196/97

    Zur Zulässigkeit von Medienberichterstattung über Unternehmen

    Auszug aus BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05
    Wer sich im Wirtschaftsleben betätigt, setzt sich in erheblichem Umfang der Kritik an seinen Leistungen aus (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1994 - I ZR 216/92 - AfP 1995, 404, 407 f. - Dubioses Geschäftsgebaren - und Senatsurteil BGHZ 138, 311, 320 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94

    Zur Veröffentlichung einer Liste von "IM" des MfS

    Auszug aus BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05
    Tritt der Einzelne als ein in der Gemeinschaft lebender Bürger in Kommunikation mit anderen, wirkt er durch sein Verhalten auf andere ein und berührt er dadurch die persönliche Sphäre von Mitmenschen oder Belange des Gemeinschaftslebens, dann ergibt sich aufgrund des Sozialbezuges nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Einschränkung des Bestimmungsrechts desjenigen, über den berichtet wird (vgl. BVerfGE 35, 202, 220 - Lebach; 97, 391, 406; BVerfG, Beschluss vom 23. Februar 2000 - 1 BvR 1582/94 - NJW 2000, 2413, 2414; BVerfG Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - 1 BvR 755/99 und 756/99 - AfP 2003, 43, 46).
  • BGH, 10.11.1994 - I ZR 216/92

    Dubioses Geschäftsgebaren - Wettbewerbsförderungsabsicht; GG - Pressefreiheit

    Auszug aus BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05
    Wer sich im Wirtschaftsleben betätigt, setzt sich in erheblichem Umfang der Kritik an seinen Leistungen aus (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1994 - I ZR 216/92 - AfP 1995, 404, 407 f. - Dubioses Geschäftsgebaren - und Senatsurteil BGHZ 138, 311, 320 m.w.N.).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05
    a) Das Berufungsgericht ist zwar im Grundsatz zutreffend davon ausgegangen, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht das Recht beinhaltet, in gewählter Anonymität zu bleiben und die eigene Person nicht in der Öffentlichkeit dargestellt zu sehen (vgl. BVerfGE 35, 202, 220 - Lebach; 54, 148, 155 - Eppler).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05
    Tritt der Einzelne als ein in der Gemeinschaft lebender Bürger in Kommunikation mit anderen, wirkt er durch sein Verhalten auf andere ein und berührt er dadurch die persönliche Sphäre von Mitmenschen oder Belange des Gemeinschaftslebens, dann ergibt sich aufgrund des Sozialbezuges nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Einschränkung des Bestimmungsrechts desjenigen, über den berichtet wird (vgl. BVerfGE 35, 202, 220 - Lebach; 97, 391, 406; BVerfG, Beschluss vom 23. Februar 2000 - 1 BvR 1582/94 - NJW 2000, 2413, 2414; BVerfG Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - 1 BvR 755/99 und 756/99 - AfP 2003, 43, 46).
  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Die Bewertungen betreffen die berufliche Tätigkeit der Klägerin, also einen Bereich, in dem sich die persönliche Entfaltung von vornherein im Kontakt mit der Umwelt vollzieht (vgl. Senat, BGHZ 36, 77, 80 und 161, 266, 268; Urteile vom 20. Januar 1981 - VI ZR 163/79 - VersR 1981, 384, 385 und vom 21. November 2006 - VI ZR 259/05 - VersR 2007, 511, 512; BVerfG, NJW 2003, 1109, 1111 ; Zimmermanns, ZfL 2003, 79, 80 f.).
  • BGH, 20.02.2018 - VI ZR 30/17

    jameda.de - Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen eines

    Im Bereich der Sozialsphäre muss sich der Einzelne wegen der Wirkungen, die seine Tätigkeit hier für andere hat, von vornherein auf die Beobachtung seines Verhaltens durch eine breitere Öffentlichkeit und auf Kritik an seinen Leistungen einstellen (vgl. Senatsurteile vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08, BGHZ 181, 328 Rn. 31; vom 11. März 2008 - VI ZR 7/07, VersR 2008, 793 Rn. 29; vom 21. November 2006 - VI ZR 259/05, VersR 2007, 511 Rn. 12 ff.).
  • BGH, 23.09.2014 - VI ZR 358/13

    Kein Anspruch eines Arztes auf Löschung seiner Daten aus einem

    Im Bereich der Sozialsphäre muss sich der Einzelne wegen der Wirkungen, die seine Tätigkeit hier für andere hat, von vornherein auf die Beobachtung seines Verhaltens durch eine breitere Öffentlichkeit und auf Kritik an seinen Leistungen einstellen (vgl. Senatsurteile vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08, BGHZ 181, 328 Rn. 31; vom 11. März 2008 - VI ZR 7/07, VersR 2008, 793 Rn. 29; vom 21. November 2006 - VI ZR 259/05, VersR 2007, 511 Rn. 12 ff.).
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