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   BGH, 13.12.2011 - VI ZR 274/10   

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https://dejure.org/2011,328
BGH, 13.12.2011 - VI ZR 274/10 (https://dejure.org/2011,328)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2011 - VI ZR 274/10 (https://dejure.org/2011,328)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2011 - VI ZR 274/10 (https://dejure.org/2011,328)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 BGB, § 280 BGB, § 286 BGB, § 15 RVG
    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für die Einholung einer Kostendeckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung des Geschädigten

  • verkehrslexikon.de

    Zum Ersatz der Anwaltskosten für eine Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung bei Verzug des Haftpflichtversicherers des Schädigers

  • ra-skwar.de

    Rechtsanwaltskosten - Erstattung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung von erforderlichen und zweckmäßigen Rechtsanwaltskosten aus Sicht eines Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte durch Einholung einer Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers

  • rabüro.de

    Zur Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten bei Verzug des Haftpflichtversicherers mit der Schadensregulierung

  • Anwaltsblatt

    § 280 BGB, § 286 BGB, § 249 BGB, § 15 RVG
    Rechtsschutzversicherung: Kosten der "einfachen" Deckungszusage

  • rewis.io

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für die Einholung einer Kostendeckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung des Geschädigten

  • ra.de
  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Rechtsschutzanfragekosten.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von erforderlichen und zweckmäßigen Rechtsanwaltskosten aus Sicht eines Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte durch Einholung einer Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    RA-Kostenerstattung bei Verzug des Haftpflichversicherers?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Verkehrsunfall und die Kosten für die Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit der Einholung einer Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Rechtsschutzanfragekosten.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 919
  • MDR 2012, 342
  • NZV 2012, 169
  • VersR 2012, 331
  • AnwBl 2012, 284
 
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Wird zitiert von ... (51)

  • OLG Frankfurt, 02.12.2014 - 22 U 171/13

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren nach einem Verkehrsunfall

    Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch ist grundsätzlich, dass der Geschädigte im Innenverhältnis zur Zahlung der in Rechnung gestellten Kosten verpflichtet ist und die konkrete anwaltliche Tätigkeit im Außenverhältnis aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war (vgl. Senatsurteile vom 8. November 1994 - VI ZR 3/94, BGHZ 127, 348, 350 ff.; vom 13. Dezember 2011 - VI ZR 274/10, VersR 2012, 331; vom 12. Juli 2011 - VI ZR 214/10, NJW 2011, 3657 Rn. 17; vom 11. Januar 2011 - VI ZR 64/10, NJW 2011, 784 Rn. 10; vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05, VersR 2006, 521 Rn. 5; vom 18. Januar 2005 - VI ZR 73/04, VersR 2005, 558 Rn. 7, jeweils mwN; vom 8.5.12 VI ZR 196/11).

    Die Leistungsverweigerung durch den gegnerischen Haftpflichtversicherer hatte keine Auswirkungen auf die vertraglichen Beziehungen des Klägers zu seinem Versicherer; sie vermag auch nicht die Erstattungsfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten zu begründen, die aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte nicht erforderlich waren (vgl. Senatsurteil vom 13. Dezember 2011 - VI ZR 274/10, aaO Rn. 20 mwN).

    Ein Teil der Rechtsprechung sieht darin schon keine gesonderte Angelegenheit (OLG München 4.12.90 - 13 U 3085/90 - LG Schweinfurt 20.3.09 - 23 O 313/08 - LG Konstanz 2.2.10 - 6 S 236/09 - LG Nürnberg-Fürth 9.9.10 - 8 O 1617/10; nicht, wenn sich die Tätigkeit in der Übersendung des Klageentwurfs erschöpft: BGH 13.12.11 - VI ZR 274/10 -.

    Die überwiegende Meinung in der Rechtsprechung lässt die Geltendmachung als Verzugsschaden grundsätzlich zu (BGH 13.12.2011 - VI ZR 274/10 - LG Duisburg 3.5.10 - 2 O 229/09 - LG München 6.5.08 - 30 O 16917/07 - LG Frankenthal 30.7.10 - 3 O 313/09 - LG Göttingen 26.1.10 - 6 O 12709 - LG Hamburg 16.2.10 - 319 O 75/09; Zusammenfassung der streitigen Rechtsprechung: Jahnke JurisPR-VerkR 4/2012 Anm. 1; Nugel VRR 11, 133; Hansens ZfS 10, 525; ablehnend Tomson VersR 10, 1428).

  • BGH, 22.03.2018 - I ZR 265/16

    Abmahnung nach öffentlicher Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten

    Allerdings hat der Schädiger nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat kausal verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 1994 - VI ZR 3/94, BGHZ 127, 348, 350 [juris Rn. 7]; Urteil vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05, NJW 2006, 1065 Rn. 5; Urteil vom 9. März 2011 - VIII ZR 132/10, NJW 2011, 1222 Rn. 23; Urteil vom 13. Dezember 2011 - VI ZR 274/10, NJW 2012, 919 Rn. 20; Urteil vom 16. Juli 2015 - IX ZR 197/14, NJW 2015, 3447 Rn. 55, jeweils mwN).
  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 196/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher

    Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch ist grundsätzlich, dass der Geschädigte im Innenverhältnis zur Zahlung der in Rechnung gestellten Kosten verpflichtet ist und die konkrete anwaltliche Tätigkeit im Außenverhältnis aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war (vgl. Senatsurteile vom 8. November 1994 - VI ZR 3/94, BGHZ 127, 348, 350 ff.; vom 13. Dezember 2011 - VI ZR 274/10, VersR 2012, 331; vom 12. Juli 2011 - VI ZR 214/10, NJW 2011, 3657 Rn. 17; vom 11. Januar 2011 - VI ZR 64/10, NJW 2011, 784 Rn. 10; vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05, VersR 2006, 521 Rn. 5; vom 18. Januar 2005 - VI ZR 73/04, VersR 2005, 558 Rn. 7, jeweils mwN).

    Die Leistungsverweigerung durch den gegnerischen Haftpflichtversicherer hatte keine Auswirkungen auf die vertraglichen Beziehungen des Klägers zu seinem Versicherer; sie vermag auch nicht die Erstattungsfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten zu begründen, die aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte nicht erforderlich waren (vgl. Senatsurteil vom 13. Dezember 2011 - VI ZR 274/10, aaO Rn. 20 mwN).

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