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   BGH, 07.11.1989 - VI ZR 278/88   

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https://dejure.org/1989,2560
BGH, 07.11.1989 - VI ZR 278/88 (https://dejure.org/1989,2560)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1989 - VI ZR 278/88 (https://dejure.org/1989,2560)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1989 - VI ZR 278/88 (https://dejure.org/1989,2560)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rentenprozeß - Pflicht zur Bindung an die Parteianträge

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 380
  • MDR 1990, 533
  • NZV 1990, 116
  • VersR 1990, 212
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.01.1980 - VIII ZR 218/78
    Auszug aus BGH, 07.11.1989 - VI ZR 278/88
    Daß der Zweitkläger die Zurückweisung der Revision der Beklagten beantragt und sich damit das Berufungsurteil zu eigen zu machen versucht, ist unbeachtlich, da eine Klageerweiterung, anders als in der Berufungsinstanz, in der Revisionsinstanz nicht mehr möglich ist (vgl. BGH Urteil vom 23. Januar 1980 - VIII ZR 218/78 - WM 1980, 343, 344).

    Die Verletzung des § 308 Abs. 1 ZPO durch das Berufungsgericht nötigt nicht zur Zurückverweisung des Rechtsstreites; die Sache kann vielmehr unter Behebung dieses Verfahrensverstoßes vom Senat abschließend entschieden werden (vgl. BGH Urteil vom 23. Januar 1980 aaO).

  • BGH, 19.03.1986 - IVb ZR 19/85

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt; Umdeutung des Klagebegehrens; Überprüfung

    Auszug aus BGH, 07.11.1989 - VI ZR 278/88
    Damit hat er sich den Urteilsausspruch des Landgerichts insoweit zu eigen gemacht und so im Wege der in der Berufungsinstanz noch möglichen Klageerweiterung in sein Klagebegehren aufgenommen (vgl. insoweit BGH Urteil vom 19. März 1986 - IVb ZR 19/85 - FamRZ 1986, 661, 662).
  • BGH, 15.12.2022 - III ZR 192/21

    A) Die Verfahrensführung des Richters wird im Entschädigungsprozess nach § 198

    Das Gericht darf ihm dann keinen höheren Entschädigungsbetrag zuerkennen (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1989 - VI ZR 278/88, NJW-RR 1990, 380 [Schadensersatzrente]).

    Macht der Entschädigungskläger - wie hier - für bestimmte Zeiträume zu Unrecht einen Entschädigungsanspruch geltend, so ist sein Antrag insoweit abzuweisen und kann gemäß § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht mit anderen Zeiträumen verrechnet werden, für die er nach Auffassung des Gerichts eine geringere Entschädigung fordert, als ihm zusteht (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1989 aaO [Schadensersatzrente]; Beschluss vom 11. November 2015 - XII ZB 7/15, NJW 2016, 322 Rn. 24 [Unterhalt]).

  • OLG Saarbrücken, 08.03.2024 - 3 U 22/23

    Mitarbeitender GmbH-Gesellschafter: Zu Verdienstausfallschaden und

    Innerhalb dieser einzelnen Zeitabschnitte darf der Senat wegen § 308 Abs. 1 ZPO nicht über die für diese Zeitabschnitte geltend gemachten Monatsbeträge hinausgehen (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1989 - VI ZR 278/88, Rn. 9, juris).
  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 629/14

    Altersdiskriminierung - Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist - hinreichende

    Der Senat würde dann dem Kläger für einzelne Zeitabschnitte, für die er eine zu geringe Differenz verlangt, mehr zusprechen als von ihm gefordert (vgl. für Schadensrentenansprüche BGH 7. November 1989 - VI ZR 278/88 - zu II 1 der Gründe; aA wohl für auf ein Kalenderjahr bezogene Urlaubsabgeltungsansprüche BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 865/08 - Rn. 30) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2016 - 2 Sa 244/15

    Lohnabrechnung mit saldierten Urlaubstagen

    Damit hat er sich den Urteilsausspruch des Arbeitsgerichts insoweit zu eigen gemacht und so im Wege der in der Berufungsinstanz noch möglichen Klageerweiterung in sein Klagebegehren aufgenommen ( vgl. BGH 07. November 1989 - VI ZR 278/88 - Rnr. 13, NJW-RR 1990, 380; BAG 28. Februar 2006 - 1 AZR 460/04 - Rnr. 15 und 16, NZA 2006, 798 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 431/19

    Beschäftigungsanspruch - Hierarchieebene - Schadensersatz - allgemeines

    Damit macht er sich den Urteilsausspruch des Erstgerichts insoweit zu eigen und nimmt so im Wege der in der Berufungsinstanz die noch mögliche Klageerweiterung in sein Klagebegehren auf (BGH 07. November 1989 - VI ZR 278/88 - Rn. 13; BGH 19. März 1986 - IV b ZR 19/85 - Rn. 7, jeweils zitiert nach juris ).
  • OLG München, 24.07.1990 - 5 U 5894/89

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Eine vierteljährlich vorauszahlbare Rente entsprechend §§ 760, 843 Abs. 2 Satz 1 BGB darf mangels Antrags (§§ 523, 308 Abs. 1 ZPO ) nicht zugesprochen werden (RGZ 69, 296 ff; BGH VersR 1990, 212 = DAR 1990, 54 ).
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