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   BGH, 24.02.2015 - VI ZR 279/14   

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https://dejure.org/2015,6249
BGH, 24.02.2015 - VI ZR 279/14 (https://dejure.org/2015,6249)
BGH, Entscheidung vom 24.02.2015 - VI ZR 279/14 (https://dejure.org/2015,6249)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 2015 - VI ZR 279/14 (https://dejure.org/2015,6249)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 301 ZPO, Art 2 Abs 1 EGV 44/2001, Art 6 Nr 1 EGV 44/2001, Art 9 Abs 1 Buchst b EGV 44/2001, Art 11 Abs 2 EGV 44/2001
    Schadensersatzklage eines deutschen Kraftfahrzeughalters nach Verkehrsunfall in Belgien: Teilurteil bei fehlender internationaler Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Klage gegen einen einfachen Streitgenossen; Direktklage gegen die ausländische ...

  • verkehrslexikon.de

    Zur Zuständigkeit des Wohnsitzgerichts für Unfallklagen

  • IWW

    § 280 Abs. 1 ZPO, Art. 2 Abs. 1 der ... Verordnung (EG) Nr. 44/2001, Art. 9 Abs. 1 Buchst. b EuGVVO, Art. 6 Nr. 1 EuGVVO, § 301 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 301 ZPO, Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (EuGVVO), Art. 76, 66 Abs. 1 EuGVVO, Art. 1 Abs. 1, 3 EuGVVO, Verordnung (EU) Nr. 1215/2012, Art. 11 Abs. 2 EuGVVO, Art. 2 Abs. 1 EuGVVO, Art. 3 Abs. 1 EuGVVO, Art. 6 EuGVVO, Verordnung Nr. 44/2001, Art. 2 EuGVVO, Art. 11 Abs. 2, Art. 5, Art. 5 Nr. 3 EuGVVO, Art. 7 Nr. 3 EuGVVO, Art. 11 Abs. 3 EuGVVO, Art. 267 Abs. 3 AEUV

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Teilentlassung eines Prozessbeteiligten bei fehlender internationaler Zuständigkeit deutscher Gerichte

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Zuständigkeit für Klage des Geschädigten gegen EU-ausländischen Schädiger und Versicherer

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Zulässigkeit eines Teilurteils bezüglich eines einfachen Streitgenossen, wenn es für die gegen ihn gerichtete Klage an der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte fehlt; keine internationale Zuständigkeit nach Art. 6 Nr. 1 EuGVVO, wenn für keinen der in ...

  • rewis.io

    Schadensersatzklage eines deutschen Kraftfahrzeughalters nach Verkehrsunfall in Belgien: Teilurteil bei fehlender internationaler Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Klage gegen einen einfachen Streitgenossen; Direktklage gegen die ausländische ...

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 301; EuGVVO Art. 6 Nr. 1
    Klageabweisung durch Teilurteil bei fehlender internationaler Zuständigkeit eines Streitgenossen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVVO Art. 6 Nr. 1; ZPO § 301
    Teilentlassung eines Prozessbeteiligten bei fehlender internationaler Zuständigkeit deutscher Gerichte

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Klägergerichtsstand bei Versicherer im Ausland nicht auch gegenüber Unfallfahrer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Verkehrsunfall in Belgien - und die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die fehlende internationale Zuständigkeit gegen einen Streitgenossen

  • anwaltverein.de (Zusammenfassung)

    Unfall in Belgien - Klage gegen Versicherung und Unfallgegner in Deutschland?

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verkehrsunfall in Belgien und fehlende internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte gegen einen Streitgenossen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2429
  • ZIP 2015, 1090
  • ZIP 2015, 30
  • MDR 2015, 789
  • NZV 2015, 286
  • VersR 2016, 271
  • WM 2015, 1287
 
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Wird zitiert von ... (32)

  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 78/14

    Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der

    In diesem Fall besteht in aller Regel ein rechtlich anzuerkennendes Interesse, den Streitgenossen, gegen den die Klage unzulässig ist, durch Teilurteil aus dem Rechtsstreit zu entlassen (BGH, Urteil vom 27. September 2013 - V ZR 232/10, ZOV 2014, 16 Rn. 2, 8 ff.; Urteil vom 24. Februar 2015 - VI ZR 279/14, WM 2015, 1287 Rn. 8).
  • BGH, 01.07.2020 - VIII ZR 323/18

    Revision gegen eine abgewiesene Räumungsklage in Bezug auf Wohnraum; Erlass eines

    Ein Teilurteil über die Klage gegen einen von mehreren einfachen Streitgenossen ist in der Regel unzulässig, wenn die Möglichkeit besteht, dass es in demselben Rechtsstreit, auch im Instanzenzug, zu einander widersprechenden Entscheidungen kommt (Bestätigung von BGH, Urteile vom 21. November 2017 - VI ZR 436/16, NJW 2018, 623 Rn. 7; vom 24. Februar 2015 - VI ZR 279/14, NJW 2015, 2429 Rn. 7; vom 25. November 2003 - VI ZR 8/03, NJW 2004, 1452 unter II 1 a; vom 12. Januar 1999 - VI ZR 77/98, NJW 1999, 1035 unter II 2).

    Ein Teilurteil über die Klage gegen einen von mehreren einfachen Streitgenossen ist daher in der Regel unzulässig, wenn die Möglichkeit besteht, dass es in demselben Rechtsstreit, auch im Instanzenzug, zu einander widersprechenden Entscheidungen kommt (BGH, Urteile vom 21. November 2017 - VI ZR 436/16, aaO; vom 24. Februar 2015 - VI ZR 279/14, NJW 2015, 2429 Rn. 7; vom 25. November 2003 - VI ZR 8/03, aaO; vom 12. Januar 1999 - VI ZR 77/98, NJW 1999, 1035 unter II 2).

    Eine Teilentscheidung ist aber nur zulässig, wenn sie unabhängig von der Entscheidung über den restlichen Verfahrensgegenstand ist (BGH, Urteile vom 21. November 2017 - VI ZR 436/16, aaO; vom 24. Februar 2015 - VI ZR 279/14, aaO; vom 13. Oktober 2008 - II ZR 112/07, NJW 2009, 230 Rn. 8).

  • BGH, 20.12.2016 - VI ZR 395/15

    Amtshaftung: Tätigkeit eines Durchgangarztes als Ausübung eines öffentlichen

    Ein Teilurteil über die Klage gegen einen von mehreren einfachen Streitgenossen ist daher in der Regel unzulässig, wenn die Möglichkeit besteht, dass es in demselben Rechtsstreit, auch im Instanzenzug, zu einander widersprechenden Entscheidungen kommt (vgl. Senatsurteile vom 12. Januar 1999 - VI ZR 77/98, VersR 1999, 734 f.; vom 25. November 2003 - VI ZR 8/03, VersR 2004, 645, 646; vom 24. Februar 2015 - VI ZR 279/14, VersR 2016, 271 Rn. 7).

    Eine Teilentscheidung ist aber nur zulässig, wenn sie unabhängig von der Entscheidung über den restlichen Verfahrensgegenstand ist (BGH, Urteil vom 13. Oktober 2008 - II ZR 112/07, NJW 2009, 230 Rn. 8; vom 24. Februar 2015 - VI ZR 279/14, VersR 2016, 271 Rn. 7).

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