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   BGH, 15.03.1960 - VI ZR 28/59   

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https://dejure.org/1960,2132
BGH, 15.03.1960 - VI ZR 28/59 (https://dejure.org/1960,2132)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1960 - VI ZR 28/59 (https://dejure.org/1960,2132)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1960 - VI ZR 28/59 (https://dejure.org/1960,2132)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1960, 429
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.06.1956 - VI ZR 44/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.03.1960 - VI ZR 28/59
    Die Kenntnis der Person des Ersatzpflichtigen setzt voraus, daß der Geschädigte auf Grund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadenersatzklage mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann, (Urteil des erkennenden Senats vom 13. Juni 1956 - VI ZR 44/55 VersR 1956, 507 mit weiteren Nachweisen).

    Erforderlich ist die Kenntnis der die Schadensersatzpflicht begründenden Tatsachen (BGHZ 6, 195, 202) [BGH 27.05.1952 - III ZR 128/51], mag sie auch nicht alle Einzelheiten der schädigenden Tat zu umfassen, sondern nur so weit zu gehen brauchen, daß der Geschädigte in der Lage ist, eine Schadensersatzklage erfolgversprechend zu begründen (RG JW 1909, 724; Urteil des Senats vom 13. Juni 1956 a.a.O.).

  • BGH, 09.06.1952 - III ZR 128/51

    Landstraßen zweiter Ordnung. Unterhaltung

    Auszug aus BGH, 15.03.1960 - VI ZR 28/59
    Erforderlich ist die Kenntnis der die Schadensersatzpflicht begründenden Tatsachen (BGHZ 6, 195, 202) [BGH 27.05.1952 - III ZR 128/51], mag sie auch nicht alle Einzelheiten der schädigenden Tat zu umfassen, sondern nur so weit zu gehen brauchen, daß der Geschädigte in der Lage ist, eine Schadensersatzklage erfolgversprechend zu begründen (RG JW 1909, 724; Urteil des Senats vom 13. Juni 1956 a.a.O.).
  • BGH, 26.10.1999 - VI ZR 20/99

    Hilfsbedürftigkeit eines Fußgängers wegen Alkoholisierung

    Das vom Erstbeklagten bei seiner Anhörung vor dem Berufungsgericht geschilderte Verhalten des Klägers, der taumelnd und winkend auf die Straße gerannt sei, wies den Kläger als erkennbar verkehrsuntauglich aus und ließ eine geordnete Reaktion auf ein schnell herannahendes Kraftfahrzeug nicht erwarten (vgl. Senatsurteil vom 15. März 1960 - VI ZR 28/59 - VersR 1960, 429 sowie OLG Köln VRS 75, 87, 88).
  • BGH, 31.10.1989 - VI ZR 84/89

    Beginn der Verjährung bei Irrtum über den Ersatzpflichtigen bei einem

    Der Verletzte muß also mittels der ihm bekannten Tatsachen in der Lage sein, gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage, sei es auch nur in Form der Feststellungsklage, zu erheben, die zwar nicht risikolos sein muß, bei verständiger Würdigung der vom Geschädigten vorzutragenden Tatumstände jedoch so viel Erfolgsaussicht hat, daß ihm die Erhebung der Klage zuzumuten ist (st. Rspr.; vgl. u.a. Senatsurteile vom 15. März 1960 - VI ZR 28/59 - VersR 1960, 429, 430; vom 25. November 1969 - VI ZR 100/68 - VersR 1970, 89, 90; vom 27. Oktober 1970 - VI ZR 66/69 - VersR 1971, 154, 155 und vom 7. April 1987 - VI ZR 55/86 - VersR 1987, 937 [BGH 07.04.1987 - VI ZR 55/86]).
  • BGH, 27.03.1962 - VI ZR 95/61
    Das Gutachten Armbruster vermag entgegen der Meinung der Revision den Beklagten nicht zu entlasten, sov/eit es sein Verschulden auszuräumen versucht« Die dahingehenden Ausführungen des Gutachtens befassen sich im wesentlichen mit der rechtlichen Beurteilungj die jedoch Aufgabe des Gerichts, nicht aber des Sachverständigen ist« Im übrigen bewegen sich die Rügen auf dem der Revi" sion verschlossenen Gebiet der tatrichterlichen Würdigung« II« Das Berufungsgericht hält die Einrede der Verjährung für unbegründet« Zutreffend geht es davon aus, daß die Kenntnis des Geschädigten, die nach § 852 BGB die Verjährungsfrist in Lauf setzt, dann anzunehmen ist, wenn dieser aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage mit einiger Aussicht auf Erfolg erhoben kann« Dabei steht Kennenmüssen dear Kenntnis nicht gleich, es sei denn, der Geschädigte hätte sich die Kenntnis -in zumutbarer V/eise mühelos und ohne Kostenaufwand verschaffen können (vgl« die Urteile des erkennenden Senats vom 92«1955 - VI ZR 40/54 - LM § 852 BGB Nr« 4; vom 9»12«1958 - VI ZR 272/57 - LM § 852 BGB Nr« 11 VersR 1959, 274; vom 15-5«I960 - VI ZR 28/59 - VersR 1960, 429)«.

    Das Berufungsgericht scheint zu verkennen, daß eine eigene Kenntnis der Klägerin den Verjährungsbeginn nicht vor dem Zeitpunkt des Rochtsüborgangs nach § 67 VVG, also nicht vor der Auszahlung der Entschädigung an die Versicherten, hätte auslösen können (vgl« die o«a« Entscheidung vom 15«3«1960 - VersR 1960, 429)« Es hat deshalb nicht untersucht, wann der Rechtsübergang stattgefunden hat« Das ist für die Entscheidung jedoch unerheblich; denn das Berufungsgericht hat rechtsirrtumsfrei verneint, daß die Klägerin bis zum 20« Oktober 1953 hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür erlangt hatte, daß der Beklagte für die Folgen der Explosion oinzustehen hat« Die Revision meint, es sei für die Ermittlungsbeamten der Klägerin, die bereits am Tage nach dem Unfall am Unfallort eingetroffen seien, ein Leichtes gewesen, die Tatsachen fostzustellen, aufgrund deren "mit einiger .

  • BGH, 25.11.1969 - VI ZR 100/68

    Begriff der Kenntnis im Rahmen der Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus

    So wird im Bereich der Haftung aus unerlaubter Handlung (§ 852 BGB) - die hier nicht in Frage steht - denn auch die Kenntnis der Tatsachen verlangt, die auf ein schuldhaftes Verhalten des Schädigers hinweisen (BGH Urteil vom 15. März 1960 - VI ZR 28/59 = VersR 1960, 429).
  • BGH, 17.02.1970 - VI ZR 185/68

    Kenntnis der Person des Ersatzpflichtigen im Deliktsrecht - Anforderungen an das

    Dem Geschädigten müssen Tatsachen bekannt sein, die auf ein schuldhaftes Verhalten des Schädigers hinweisen (BGH Urt. v. 15. März 1960 - VI ZR 28/59 = VersR 1960, 429), wobei es nicht notwendig ist, daß der Verletzte alle Einzelumstände kennt, die für die Beurteilung der Schuldfrage möglicherweise in Betracht kommen.
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