Rechtsprechung
BGH, 20.10.1987 - VI ZR 280/86 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kraftfahrer, der bei gewissenhafter Selbstprüfung altersbedingte Auffälligkeiten erkennt oder erkennen muss, die ihn zu Zweifeln an der Gewährleistung seiner Fahrtüchtigkeit veranlassen müssen - Pflicht eines Kraftfahreres, sich vor Antritt einer Fahrt zu vergewissern, ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Pflichten eines Kraftfahrers bei Zweifeln an seiner Fahrtüchtigkeit - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1988, 909
- NJW-RR 1988, 472 (Ls.)
- MDR 1988, 306
- NZV 1988, 97 (Ls.)
- VersR 1988, 388
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 14.02.2017 - 4 StR 422/15
Zum Fahrlässigkeitsvorwurf beim Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr …
aa) Mit Blick auf die vielfältigen Gefahren, die aus dem Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr für Rechtsgüter anderer Verkehrsteilnehmer erwachsen können, ergeben sich für einen Kraftfahrzeugführer strenge Sorgfaltspflichten, die auch das Verhalten vor Antritt der Fahrt betreffen (vgl. BGH, Urteile vom 17. November 1994 - 4 StR 441/94, BGHSt 40, 341, 343; vom 20. Oktober 1987 - VI ZR 280/86, VRS 74, 83, 84 ff. mwN; BayObLGSt 1996, 5).Er muss sich, bevor er ein Kraftfahrzeug führt, stets durch sorgfältige kritische Selbstbeobachtung vergewissern, ob er nach seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten überhaupt in der Lage ist, den Erfordernissen des Straßenverkehrs zu genügen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1987 - VI ZR 280/86, aaO mwN).
- OLG Bremen, 18.06.2014 - 1 SsBs 51/13
Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs nach vorangegangenem Cannabis-Konsum und …
Deshalb ist hier besonders sorgfältiges Verhalten geboten (vgl. BGH, Urteil vom 20.10.1987, VI ZR 280/86, zit. nach juris;… Göhler/Gürtler, aaO, Rn. 10). - OLG Oldenburg, 04.08.2015 - 2 Ss OWi 142/15
Vorlage an den BGH im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen Führens eines …
Für altersbedingte Auffälligkeiten hat der Bundesgerichtshof (NJW 1988, 909) entschieden, ein Kraftfahrer sei verpflichtet, sich - gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Arztes - zu vergewissern, ob er eine Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit noch durch Erfahrung, Routine und Fahrverhalten auszugleichen vermag.
- KG, 14.10.2014 - 3 Ws (B) 375/14
Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von Cannabis: Fahrlässige …
Für altersbedingte Auffälligkeiten hat der Bundesgerichtshof (NJW 1988, 909) entschieden, ein Kraftfahrer sei verpflichtet, sich - gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Arztes - zu vergewissern, ob er eine Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit noch durch Erfahrung, Routine und Fahrverhalten auszugleichen vermag.Dass einem Verkehrsteilnehmer, der an seinem gesundheitlichen oder geistigen Zustand Ausfälle erkennt, zur Sicherstellung seiner Fahrsicherheit ein Arztbesuch zugemutet werden kann, ist anerkannt (vgl. BGH NJW 1988, 909; für Cannabis: OLG Bremen NStZ-RR 2014, 257: "Fachkundiger Apotheker oder Mediziner").
- OLG München, 02.04.2014 - 20 W 503/14
Zuständigkeit der Familiengerichte für die Rückforderung von Darlehen unter …
Zugrunde gelegt wurden, soweit die sofortige Beschwerde die Verweisung nach § 17a GVG betrifft, 1/5 des Hauptsachestreitwerts (BGH, Beschluss vom 19.12.1996, III ZB105/96, NJW 1988, 909, 910). - BGH, 26.07.2016 - VI ZR 322/15
Haftung des Binnenlotsen: Beschränkung auf grob fahrlässig und vorsätzlich …
Insbesondere verpflichteten den Beklagten gerade die von der Revision genannten Umstände und das sich daraus ergebende erhöhte Gefahrenpotential im Zeitpunkt der Übernahme des Ruders zur gewissenhaften Selbstprüfung, ob er den hohen Anforderungen gewachsen war (vgl. Senatsurteil vom 20. Oktober 1987 - VI ZR 280/86, VersR 1988, 388 zur Selbstprüfung eines Kraftfahrers). - OLG Saarbrücken, 06.08.2002 - 4 U 536/01
Zur Haftung des Rechtsanwalts wegen fehlerhafter Prozessführung
Hierbei kommt es auf die berechtigten Verkehrserwartungen an, welche an die Berufsgruppe der Anwälte zu stellen sind, wobei sich diese nach dem Maß an Fähigkeiten, Umsicht und Sorgfalt richten, das von den Angehörigen dieses Standes bei Erledigung des entsprechenden Geschäfts typischerweise verlangt werden kann (vgl. BGHZ 80, 186 (193); BGH, NJW 1980, 2464 (2465); 1988, 909; 1994, 2232 (2233);… Zugehör-Fischer, aaO., Rdnr. 1014). - OLG Nürnberg, 05.03.2008 - 4 W 72/08
Zulässiger Rechtsweg für die Haftung des Vorstandsmitglieds einer bayrischen …
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wurde auf 1/5 des Streitwerts der Hauptsache festgesetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 19.12.1996, III ZB105/96, NJW 1988, 909;… Zöller/Herget, 26. Aufl., § 3 ZPO Rdn.16, Stichwort "Rechtswegverweisung"). - LG Aachen, 17.01.2019 - 12 O 257/18
Haftung für sog. Konfettikanonen
Dieser objektive Sorgfaltsmaßstab meint diejenige Sorgfalt, die nach dem Urteil besonnener und gewissenhafter Angehöriger des in Betracht kommenden Verkehrskreises zum Zeitpunkt des zu beurteilenden Verhaltens zu beachten ist (beispielsweise BGH, Urteil vom 20.10.1987 - VI ZR 280/86 - NJW 1988, 909 mit w. Nachw.). - OLG Hamm, 11.04.2019 - 3 RVs 16/19
Gefährdung Straßenverkehr; Fahrereignung; Alter; Fahrpraxis
Zwar wird von einem Kraftfahrer verlangt, sich stets zu vergewissern, ob er nach seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten imstande ist, den Erfordernissen des Straßenverkehrs zu genügen (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1987 - VI ZR 280/86 -, juris). - OLG Köln, 18.01.1995 - 11 U 179/94
Pflicht des Kraftfahrers zur Beobachtung seiner Fahrtüchtigkeit - Kraftfahrer, …
- SG Hamburg, 25.03.2021 - S 36 U 58/17
- KG, 29.05.1995 - 24 U 7885/94
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …