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   BGH, 08.06.1982 - VI ZR 288/79   

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https://dejure.org/1982,1314
BGH, 08.06.1982 - VI ZR 288/79 (https://dejure.org/1982,1314)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1982 - VI ZR 288/79 (https://dejure.org/1982,1314)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1982 - VI ZR 288/79 (https://dejure.org/1982,1314)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Ersatzanspruch nach Tötung der Hausfrau und Mutter - Bedeutung der Verwandtenhilfe -

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzansprüche wegen Verlust des Rechts auf Unterhalt - Ersatz für die ausgefallene Tätigkeit einer getöteten Haushaltskraft - Zubilligung hypothetischer Aufwendungen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 844 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 844 Abs. 2, § 249; ZPO § 287
    Bemessung des Unterhaltsschadens

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2864
  • MDR 1982, 1009
  • VersR 1982, 874
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

    Auszug aus BGH, 08.06.1982 - VI ZR 288/79
    Der Geschädigte kann aber auch nach diesen Grundsätzen nur die in seiner besonderen Lage "erforderlichen" Kosten verlangen (BGHZ 54, 82, 85 und sonst), muß also eine sich ihm anbietende Möglichkeit der Schadensbehebung ausnutzen, soweit das ihm und eventuellen Dritten zumutbar ist.
  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 260/69

    Berechnung des ersatzfähigen Unterhaltsschadens eines Kindes bei Tötung seiner

    Auszug aus BGH, 08.06.1982 - VI ZR 288/79
    (Es mag in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, daß das Senatsurteil vom 13. Juli 1971 - VI ZR 260/69 = VersR 1971, 1045 einen Fall betraf, in dem die Eltern sich getrennt hatten und ein Kontakt mit dem Vater nicht in Frage stand).
  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 31/70

    Bemessung des Unterhaltsschaden-Ersatzes für den Ehemann nach Unfalltod seiner

    Auszug aus BGH, 08.06.1982 - VI ZR 288/79
    Auf der anderen Seite darf allerdings nicht übersehen werden, daß insbesondere der verwitwete Ehemann keinen Anspruch darauf hat, weiterhin so zu leben, als ob er verheiratet wäre; ihm muß also ggf. hinsichtlich seines Wohnanspruchs zwar kein qualitativer, wohl aber ggf. ein räumlicher Verzicht zugemutet werden, denn die frühere Wohnung diente nicht nur ihm allein und ggf. dem Kind, sondern der nicht mehr vorhandenen kompletten Familie, also insbesondere auch als Lebensbereich der verstorbenen Frau (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 1971 - VI ZR 31/70 - BGHZ 56, 389, 393).
  • BGH, 02.05.1972 - VI ZR 80/70

    Bemessung des ersatzfähigen Unterhalts- und Haushaltsführungsschadens des

    Auszug aus BGH, 08.06.1982 - VI ZR 288/79
    Ansonsten darf aber bei der Zubilligung nur hypothetischer Aufwendungen für die Schadensbeseitigung nicht an Besonderheiten des Arbeitsmarktes vorbeigegangen werden (vgl. etwa Senatsurteil vom 2. Mai 1972 - VI ZR 80/70 - VersR 1972, 948 für den Fall eines lokalen Unterangebots).
  • BGH, 02.04.1974 - VI ZR 130/73
    Auszug aus BGH, 08.06.1982 - VI ZR 288/79
    Zwar gilt auch hier der anhand der hier nicht unmittelbar eingreifenden Vorschrift des § 249 Satz 2 BGB entwickelte Grundsatz, daß es den Schädiger nicht berührt, wenn der Geschädigte den erhaltenen Geldersatz anderweit verwendet und sich mit dem Schaden abfindet oder ihn etwa durch Mehrarbeit ausgleicht (vgl. etwa Senatsurteil vom 2. April 1974 - VI ZR (130/155/73) - VersR 1974, 885, 887).
  • BGH, 04.11.1975 - VI ZR 217/73

    Voraussetzungen des Feststellungsinteresses

    Auszug aus BGH, 08.06.1982 - VI ZR 288/79
    Allerdings kann das der Schadensberechnung dann nicht entgegenstehen, wenn wesentliche Gesichtspunkte, so der aufrechtzuerhaltende Kontakt eines erziehungswilligen Vaters mit seinem Kind, keine andere Lösung zumutbar erscheinen lassen (in dem vom Berufungsgericht herangezogenen Senatsurteil vom 4. November 1975 - VI ZR 217/73 - VersR 1976, 291 schied dieser Gesichtspunkt aus).
  • BGH, 10.04.1979 - VI ZR 151/75

    Berücksichtigung über die Unterhaltspflicht hinausgehender Unterhaltsbeträge bei

    Auszug aus BGH, 08.06.1982 - VI ZR 288/79
    2 Stunden täglich, soweit sie für die Zeit von Oktober 1976 bis April 1978 noch von Bedeutung sein könnte, vorzubringen und durch einschlägiges Material zu belegen (s. Schulz-Borck/Hofmann, Schadensersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt; vgl. auch Senatsurt. v. 10. April 1979 - VI ZR 151/75 = VersR 1979, 670).
  • BGH, 11.10.1983 - VI ZR 251/81

    Ersatz von Mehrkosten des Versicherers bei Behinderung der Schadensfeststellung

    Verwandtenhilfe (s. Senatsurteil vom 8. Juni 1982 - VI ZR 288/79 = VersR 1982, 874).
  • BGH, 08.02.1983 - VI ZR 201/81

    Bemessung des Unterhaltsbedarfs der Hinterbliebenen einer getöteten Ehefrau und

    Das angefochtene Urteil verstößt auch nicht gegen die im Senatsurteil vom 8. Juni 1982 (VI ZR 288/79 = VersR 1982, 874) aufgestellten Grundsätze.
  • BGH, 31.01.1984 - VI ZR 150/82

    Zulässigkeit eines Feststellungstenors bei erhobener Leistungsklage

    Nur besondere, im Streitfall nicht gegebene Umstände könnten es rechtfertigen, auch einem alleinstehenden Witwer die für die Einstellung einer ganztägig tätigen Ersatzkraft erforderlichen Aufwendungen zuzuerkennen (s. Senatsurteile vom 10. Juli 1973 - VI ZR 140/72 = VersR 1974, 32 und vom 8. Juni 1982 - VI ZR 288/79 = VersR 1982, 874, 875).
  • BGH, 22.01.1985 - VI ZR 71/83

    Berechnung des Unterhaltsschadens eines Kleinkindes nach dem Unfalltod beider

    Daß dieser sich bei der Mit-Versorgung des Kindes in der Familie rationeller gestaltet als bei Einstellung einer nur mit der Versorgung des Kindes beauftragten Ersatzkraft, hat der Senat mehrfach ausgesprochen (zuletzt BGHZ 86, 372, 376; Urteil vom 8. Juni 1982 - VI ZR 288/79 - VersR 1982, 874).
  • BGH, 15.10.1985 - VI ZR 55/84

    Berechnung des Unterhaltsschadens bei Tötung der Eltern zweier Kinder

    Der Bundesgerichtshof hat stets betont, daß die konkrete Gestaltung bei der Versorgung der Kinder, wie sie sich in ihrem wohlverstandenen Interesse anbietet und ermöglichen läßt, den Maßstab für den erforderlichen Betreuungsaufwand setzt (Senatsurteile vom 8. Juni 1982 - VI ZR 288/79 - VersR 1982, 874; vom 12. Juni 1973 - VI ZR 26/72 - VersR 1973, 939, 940; vom 2. Mai 1972 - VI ZR 80/70 - VersR 1972, 948, 951 und vom 13. Juli 1971 - VI ZR 260/69 aaO).
  • BGH, 08.06.1982 - VI ZR 314/80

    Einbeziehung der Aufwendungen eines Kindes für die wegen Todes seiner Mutter

    Bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung wird das Berufungsgericht auch das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 8. Juni 1982 (VI ZR 288/79) zu beachten haben, wonach der Geschädigte, falls er sich in zumutbarer und üblicher Weise nicht durch einen zu entlohnenden Arbeitnehmer, sondern durch Mitarbeit von Familienangehörigen behilft, nur die für diese Arbeitsleistung angemessene Vergütung ersetzt verlangen kann.
  • BGH, 06.12.1983 - VI ZR 2/82

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Tötung des Ehegatten; Versorgung von

    Falls der Kläger, wie die Beklagten vortragen, die im Haushalt ausgefallene Arbeitskraft seiner verstorbenen Ehefrau durch Mitarbeit aus dem Kreis der Verwandtschaft ausgleicht, wird das Senatsurteil v. 8. Juni 1982 (VI ZR 288/79 = VersR 1982, 874) zu beachten sein.
  • OLG Düsseldorf, 26.02.1999 - 22 U 187/98

    Schadensersatz wegen entgangenen Unterhalts: Bar- oder Naturalunterhalt

    Nur die für die tatsächliche Art der Betreuung erforderlichen Kosten kann der Geschädigte verlangen (vgl. BGH NJW 1982, 2864, 2865 m.w.N.).
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