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   BGH, 18.09.1984 - VI ZR 289/82   

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https://dejure.org/1984,2445
BGH, 18.09.1984 - VI ZR 289/82 (https://dejure.org/1984,2445)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1984 - VI ZR 289/82 (https://dejure.org/1984,2445)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1984 - VI ZR 289/82 (https://dejure.org/1984,2445)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall - Einbiegen eines Sattelschleppers in eine bevorrechtigte Landesstraße - Wartepflicht bei zu beachtendem Vorfahrtsrecht - Heranziehung eines Einweisers oder Aufstellung eines Warnpostens zur Vermeidung ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO 1970 § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 1 Abs. 2 § 8 Abs. 2 S. 2; StVO (1970) § 1
    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten PKW mit einem aus einer wartepflichtigen Straße einbiegenden Lastzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 312
  • VersR 1984, 1147
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.11.1964 - III ZR 231/63
    Auszug aus BGH, 18.09.1984 - VI ZR 289/82
    Dies gilt auch dann, wenn die Vorfahrtstraße - wie hier - nur auf eine Strecke von rund 100 m einsehbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1964 - III ZR 231/63 - VersR 1965, 188, 190; OLG Saarbrücken VRS 47, 49, 51).
  • BGH, 15.06.1982 - VI ZR 119/81

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug nach

    Auszug aus BGH, 18.09.1984 - VI ZR 289/82
    Wie sich aus der Fassung des § 8 Abs. 2 S. 2 StVO ("wenn er übersehen kann") ergibt, besteht ein zu beachtendes Vorfahrtrecht immer nur dann, wenn in dem Augenblick, in dem der wartepflichtige Verkehrsteilnehmer mit dem Einfahren in die Vorfahrtstraße beginnt, das bevorrechtigte Fahrzeug bereits sichtbar geworden ist; die bloße Möglichkeit, daß auf der Vorfahrtstraße ein Verkehrsteilnehmer herankommen könnte, löst noch keine Wartepflicht aus (vgl. Senatsurteile vom 26. April 1957 - VI ZR 88/56 - VersR 1957, 448 und vom 15. Juni 1982 - VI ZR 119/81 - VersR 1982, 903).
  • BGH, 14.05.1968 - VI ZR 31/67

    Haftungsverteilung bei Kollision eines an einem haltenden LKW unter

    Auszug aus BGH, 18.09.1984 - VI ZR 289/82
    Zwar hat die Rechtsprechung eine Pflicht des Kraftfahrers, bei schlechter Übersichtlichkeit Warnposten aufzustellen, hauptsächlich für das Ausfahren aus Grundstücken angenommen; in Ausnahmefällen besteht eine derartige Pflicht für den Fahrer insbesondere von langen oder schwerfälligen Lastzügen aber auch, wie hier, beim Einbiegen oder Kreuzen aus einer untergeordneten Straße an besonders unübersichtlichen Stellen, wenn anders die Gefahr eines Zusammenstoßes nicht ausreichend sicher vermieden werden kann (BGH, Urteile vom 30. November 1964 - III ZR 231/64 - a.a.O. und vom 7. Oktober 1960 - 4 StR 338/60 - VRS 19, 434, 436 f; vgl. auch Senatsurteil vom 14. Mai 1968 - VI ZR 31/67 - VersR 1968, 847, 848 = lange dauerndes Versperren der Gegenfahrbahn bei Vorbeifahrt an einem abgestellten Fahrzeug in unübersichtlicher Kurve).
  • BGH, 26.04.1957 - VI ZR 88/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.09.1984 - VI ZR 289/82
    Wie sich aus der Fassung des § 8 Abs. 2 S. 2 StVO ("wenn er übersehen kann") ergibt, besteht ein zu beachtendes Vorfahrtrecht immer nur dann, wenn in dem Augenblick, in dem der wartepflichtige Verkehrsteilnehmer mit dem Einfahren in die Vorfahrtstraße beginnt, das bevorrechtigte Fahrzeug bereits sichtbar geworden ist; die bloße Möglichkeit, daß auf der Vorfahrtstraße ein Verkehrsteilnehmer herankommen könnte, löst noch keine Wartepflicht aus (vgl. Senatsurteile vom 26. April 1957 - VI ZR 88/56 - VersR 1957, 448 und vom 15. Juni 1982 - VI ZR 119/81 - VersR 1982, 903).
  • BGH, 13.03.1967 - III ZR 231/64

    Auslegung von Vertragsklauseln - Umstellung von Gesellschafterforderungen in

    Auszug aus BGH, 18.09.1984 - VI ZR 289/82
    Zwar hat die Rechtsprechung eine Pflicht des Kraftfahrers, bei schlechter Übersichtlichkeit Warnposten aufzustellen, hauptsächlich für das Ausfahren aus Grundstücken angenommen; in Ausnahmefällen besteht eine derartige Pflicht für den Fahrer insbesondere von langen oder schwerfälligen Lastzügen aber auch, wie hier, beim Einbiegen oder Kreuzen aus einer untergeordneten Straße an besonders unübersichtlichen Stellen, wenn anders die Gefahr eines Zusammenstoßes nicht ausreichend sicher vermieden werden kann (BGH, Urteile vom 30. November 1964 - III ZR 231/64 - a.a.O. und vom 7. Oktober 1960 - 4 StR 338/60 - VRS 19, 434, 436 f; vgl. auch Senatsurteil vom 14. Mai 1968 - VI ZR 31/67 - VersR 1968, 847, 848 = lange dauerndes Versperren der Gegenfahrbahn bei Vorbeifahrt an einem abgestellten Fahrzeug in unübersichtlicher Kurve).
  • BGH, 16.02.1982 - VI ZR 14/79

    Umfang der in Prozeßstandschaft für eine ausländischen Staat geltend zu machenden

    Auszug aus BGH, 18.09.1984 - VI ZR 289/82
    Diese Entscheidung ist vom erkennenden Senat durch Urteil vom 16. Februar 1982 (VI ZR 14/79 - VersR 1982, 474) aufgehoben worden.
  • BGH, 25.01.1994 - VI ZR 285/92

    Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links abbiegenden

    Solche außergewöhnlichen Gefahrensituationen sind in der Rechtsprechung bejaht worden, wenn der Einbiegevorgang wegen der Länge und Schwerfälligkeit des Fahrzeuges längere Zeit in Anspruch nimmt und die Wahrnehmbarkeit wegen erheblich eingeschränkter Sichtverhältnisse, z.B. bei Dunkelheit, Nebel oder an besonders unübersichtlichen Stellen, besonders erschwert ist (Senatsurteile vom 24. September 1968 - VI ZR 243/67 - VersR 1968, 1162; vom 18. September 1984 - VI ZR 289/82 - VersR 1984, 1147; BGH, Urteile vom 7. Oktober 1960 - 4 StR 338/60 - VRS 19, 434; vom 30. November 1964 - III ZR 231/63 - VersR 1965, 188; BayObLG VRS 43, 66; …

    Die bloße Möglichkeit, daß auf der Vorfahrtstraße ein anderes Kraftfahrzeug herannahen könnte, löst noch keine Wartepflicht aus (Senatsurteile vom 26. April 1957 - VI ZR 88/56 - VersR 1957, 448; vom 18. September 1984 aaO S. 1148; BGH, Urteil vom 30. November 1964 aaO S. 190; BayObLG VRS 15, 295; OLG Celle VersR 1979, 380; OLG Koblenz VersR 1989, 1310).

  • LG Karlsruhe, 16.11.2010 - 6 O 180/10

    Kollision eines Pkw mit einer landwirtschaftlichen Zugmaschine: Sorgfaltspflicht

    Solche außergewöhnlichen Gefahrensituationen sind in der Rechtsprechung bejaht worden, wenn der Einbiegevorgang wegen der Länge und Schwerfälligkeit des Fahrzeuges längere Zeit in Anspruch nimmt und die Wahrnehmbarkeit wegen erheblich eingeschränkter Sichtverhältnisse, z.B. bei Dunkelheit, Nebel oder an besonders unübersichtlichen Stellen, besonders erschwert ist (vgl. BGH, VersR 1968, 1162; VersR 1984, 1147; VersR 1965, 188; sowie BayObLG VRS 43, 66; …
  • OLG Köln, 13.11.1986 - 7 U 174/86

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Diese besteht nämlich nur, wenn zu dem Zeitpunkt, zu dem der "wartepflichtige" Autofahrer mit dem Einfahren in die Vorfahrtstraße beginnt, ein bevorrechtigtes Fahrzeug sichtbar ist (BGH VersR 1984, 1147).
  • OLG Karlsruhe, 04.10.1989 - 1 U 356/88
    Im Strafverfahren ist zu Recht darauf abgestellt worden, dass der Beklagte Nr. 2 mit seinem schwerfälligen und langsamen Traktor samt Hänger die Fahrbahn in Richtung xxx praktisch einige Sekunden vollkommen blockierte (zur ausnahmsweisen Verpflichtung des Fahrers eines besonders schwerfälligen Fahrzeuges, sich eines Einweisers oder Warnpostens zu bedienen, vgl. BGH, VersR 1984, 1147).
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