Rechtsprechung
   BGH, 29.09.1987 - VI ZR 293/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1470
BGH, 29.09.1987 - VI ZR 293/86 (https://dejure.org/1987,1470)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1987 - VI ZR 293/86 (https://dejure.org/1987,1470)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1987 - VI ZR 293/86 (https://dejure.org/1987,1470)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,1470) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Verdienstausfallschadens eines sozialversicherten Arbeitnehmers nach der sog. modifizierten Nettolohnmethode - Maßgebliche Steuertabelle bei der Berechnung der auf eine Ersatzleistung zu entrichtenden Steuer - Zulässigkeit einer Schätzung bei Ermittlung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 119
    Berechnung des Verdienstausfallschadens im Wege der Nettolohnmethode; Berechnung der zu entrichtenden Steuer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 149
  • MDR 1988, 216
  • VersR 1988, 183
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 194/93

    Verdienstausfall: Berechnung; Verdienstausfallschaden: Brutto- oder Nettolohn;

    Für diesen Berechnungsweg wird geltend gemacht, daß es der aus § 249 BGB abgeleitete Grundsatz der konkreten Schadensberechnung gebiete, den Berechnungsfaktor "Steuern und Beiträge" mit seiner konkreten, nach dem Unfall häufig veränderten Größe einzusetzen (vgl. etwa Senat BGHZ 42, 76, 78 ff; Senatsurteile vom 26. Februar 1980 - VI ZR 2/79 - VersR 1980, 529 und vom 29. September 1987 - VI ZR 293/86 - VersR 1988, 183; vgl. ferner Dornwald, VGT 1986, 192, 196; Hofmann, NZV 1993, 139 und Wussow/Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 5. Aufl., S. 20).
  • OLG Köln, 16.04.2020 - 3 U 225/19

    Posthaftung - Schadenersatzanspruch verspätete Zustellung Brief

    Für diesen Berechnungsweg wird geltend gemacht, dass es der aus § 249 BGB abgeleitete Grundsatz der konkreten Schadensberechnung gebiete, den Berechnungsfaktor "Steuern und Beiträge" mit seiner konkreten, nach dem Unfall häufig veränderten Größe einzusetzen (vgl. etwa BGH, BGHZ 42, 76, 78 ff; BGH, Urt. v. 26.02.1980 - VI ZR 2/79 - VersR 1980, 529 u. v. 29.09.1987 - VI ZR 293/86 - VersR 1988, 183).
  • BGH, 09.10.1990 - VI ZR 291/89

    Bestmögliche Verwertung der verbliebenen Arbeitskraft; Schadensschätzung und

    Grundsätzlich ist der an dem fiktiven Bruttoverdienst des Verletzten orientierte Verdienstausfallanspruch um ersparte Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu kürzen (vgl. Senatsurteil vom 29. September 1987 - VI ZR 293/86 - VersR 1988, 183, 184) [BGH 29.09.1987 - VI ZR 293/86].
  • OLG Bamberg, 12.03.1991 - 5 U 162/90

    Höhe des Schadensersatzes aus einem Verkehrsunfall ; Modifizierten

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Düsseldorf, 18.03.2008 - 24 U 149/05

    Haftung der Rechtsschutzgesellschaft des DGB für Versäumung der Klagefrist nach

    Zusätzlich hat der Schädiger die Steuern zu ersetzen, die den Geschädigten mit Blick auf die steuerbaren Ersatzleistungen tariflich treffen, §§ 2 Abs. 1, 24 Nr. 1 a EStG (vgl. BGH NJW-RR 1988, 149, 150).
  • BGH, 19.10.1993 - VI ZR 56/93

    Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Erwerbsunfähigkeit des Verletzten

    dd) Es kommt im vorliegenden Fall daher gar nicht auf die vom Berufungsgericht in den Mittelpunkt seiner Erörterungen gestellte Frage an, ob die Klägerin unter den hier gegebenen besonderen Umständen eine Beitragsdifferenz zum Zwecke der Höherversicherung als Ersatzleistung von den Beklagten hätte verlangen können, obwohl eine solche Höherversicherung ihrem Wesen nach nicht geeignet war, im System der gesetzlichen Pflichtversicherung eine Rentenverkürzung aufzufangen (vgl. dazu BGHZ 87, 181, 187 f. [BGH 12.04.1983 - VI ZR 126/81]; 97, 330, 334 [BGH 15.04.1986 - VI ZR 146/85]; Senatsurteil vom 29. September 1987 - VI ZR 293/86 - VersR 1988, 183 [BGH 29.09.1987 - VI ZR 293/86]).
  • OLG Köln, 11.07.2014 - 3 U 31/13

    Erstattungsbegehren eines Verdienstausfallschadens aufgrund eines

    Ebenso wenig besteht eine Ersatzpflicht hinsichtlich der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, weil der Verletzte nicht beitragspflichtig ist und auch nicht die Möglichkeit zu einer freiwilligen Weiterversicherung hat (Palandt/Grüneberg a.a.O. § 252 Rn. 11; BGH NJW 1983, 1669; BGH NJW-RR 1988, 149).
  • OLG Stuttgart, 22.10.1993 - 2 U 293/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem tatsächlich gezahlten und dem fiktiven Bruttolohn sind deshalb die darin enthaltenen Beitragsteile für die gesetzliche Krankenversicherung herauszurechnen (BGHZ 87, 181 ff.; BGH, NJW-RR 1988, 149 f.).
  • OLG Oldenburg, 20.11.1990 - 5 U 42/90

    Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Magenresektion-billroth ii,

    Entgegen der Ansicht des Klägers sind dem verbleibenden Betrag von 6.888,-- DM bei der Berechnung des Verdienstausfallschadens nicht die Steuern hinzuzurechnen, die auf den Bruttoverdienst angefallen wären (vgl. zur insoweit maßgeblichen Rechtsprechung des 6. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zur sogenannten modifizierten Nettolohnmethode Urteil vom 29.09.1987 - VI ZR 293/86 - NJW-RR 1988, 149 f.; bei richtiger Anwendung muß diese Methode zu gleichen Ergebnissen kommen wie eine Berechnung des Erwerbschadens nach dem Bruttoverdienst - BGH Urteil vom 10.02.1987 - VI ZR 17/86 - BGHRZ BGB § 843 Abs. 1 Stichwort "Verdienstausfall 2").
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht