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   BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94   

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BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94 (https://dejure.org/1994,33)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1994 - VI ZR 3/94 (https://dejure.org/1994,33)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1994 - VI ZR 3/94 (https://dejure.org/1994,33)
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Leitplankenschäden

§§ 823, 249 BGB, in einfach gelagerten Schadensfällen ist die Beiziehung eines Rechtsanwalts für die erstmalige Leistungsanforderung nicht erforderlich und sind die Anwaltsgebühren deshalb nicht erstattungsfähig

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    § 249 BGB
    Zu den Voraussetzungen für die Erstattung der Kosten eines Rechtsanwalts bei einfach gelagerten Schadensfällen

  • ra-skwar.de

    Rechtsanwaltskosten - Erstattungsfähigkeit - einfach gelagerter Fall

  • IWW

    § 249 BGB

  • Wolters Kluwer

    Einfach gelagerter Schadensfall - Klarheit über Haftung - Erstmalige Geltendmachung des Schadens - Zuziehung eines Rechtsanwalts

  • rabüro.de

    Zur Erforderlichkeit eines Rechtsanwalts bei einfach gelagerten Fällen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende Haftung, geschäftlich gewandter Geschädigter/Behörde, erstmalige Schadensgeltendmachung; Rechtsanwaltsgebühren: Erstattungsfähigkeit; Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 127, 348
  • NJW 1995, 446
  • MDR 1995, 150
  • NZV 1995, 103
  • VersR 1995, 183
  • AnwBl 1995, 206
 
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Wird zitiert von ... (310)

  • AG Brandenburg, 26.05.2016 - 34 C 40/15

    Strafanzeige, falsche Verdächtigung, Erstattung Verteidigerkosten, Schmerzensgeld

    Die geschädigte Klägerin kann daher hier im Wege des Schadensersatzes die Aufwendungen vom Beklagten ersetzt verlangen, die zur Wahrung und Durchsetzung ihrer Rechte erforderlich und zweckmäßig waren, mithin auch die ihr entstandenen Rechtsanwaltskosten ( BGH , Urteil vom 04.05.2011, Az.: VIII ZR 171/10, u.a. in: NJW 2011, Seiten 2871 f.; BGH , Urteil vom 06.10.2010, Az.: VIII ZR 271/09, u.a. in: NJW 2011, Seite 296 BGH , NJW 1995, Seite 446; BGH , NJW 1986, Seite 2243; OLG Koblenz , NJW-RR 2002, Seiten 1539 ff.; AG Ibbenbüren , DAR 2014, Seiten 330 f. ).
  • LG München I, 10.12.2013 - 5 HKO 1387/10

    Schadensersatzanspruch gegen ein Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft:

    Die Kosten für anwaltliches Tätigwerden als Folge von Pflichtverletzungen stellen einen ersatzfähigen Schaden dar, sofern sie aus Sicht der Geschädigten zur Wahrnehmung ihrer Rechte erforderlich und zweckmäßig sind (vgl. BGH NJW 2005, 1012; BGHZ 127, 348, 350 ff. = NJW 1995, 446, 447).
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05

    Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen

    Zwar sind Anwaltskosten auch materiellrechtlich nur dann zu ersetzen, wenn der Geschädigte die Heranziehung eines Rechtsanwalts für erforderlich halten durfte (vgl. Senatsurteil BGHZ 127, 348, 351).
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   BGH, 24.01.1995 - VI ZR 3/94   

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BGH, 24.01.1995 - VI ZR 3/94 (https://dejure.org/1995,21816)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1995 - VI ZR 3/94 (https://dejure.org/1995,21816)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1995 - VI ZR 3/94 (https://dejure.org/1995,21816)
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