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   BGH, 30.11.1976 - VI ZR 3/76   

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https://dejure.org/1976,2686
BGH, 30.11.1976 - VI ZR 3/76 (https://dejure.org/1976,2686)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1976 - VI ZR 3/76 (https://dejure.org/1976,2686)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1976 - VI ZR 3/76 (https://dejure.org/1976,2686)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verkehrssicherungspflicht - Kirmesbetrieb - Schaustellerpflicht

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 483
  • VersR 1977, 334
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 17.10.1989 - VI ZR 258/88

    Pferdebox - § 823 Abs. 1 BGB, Produzentenhaftung, Konstruktionsfehler, Maßstab

    Gefahren, die typischerweise mit der Benutzung eines Produkts verbunden sind, von den Benutzern erkannt und grundsätzlich "in Kauf genommen" werden, braucht der Verkehrssicherungspflichtige nicht abzuwenden (vgl.Senatsurteil vom 30.11.1976 - VI ZR 3/76 - Autoscooter - VersR 1977, 334, 335).
  • BGH, 07.10.1986 - VI ZR 187/85

    Sorgfaltspflichten des Herstellers gefährlicher Produkte; Konkretisierung durch

    Entgegen der bisher vom Berufungsgericht vertretenen Auffassung trifft den Hersteller im deliktischen Bereich nicht ohne weiteres die Beweislast dafür, daß der Geschädigte einen gegebenen Hinweis nicht berücksichtigt hätte, vielmehr muß grundsätzlich der Geschädigte den Ursachenbeweis führen (vgl. Senatsurteil vom 30. November 1976 - VI ZR 3/76 - Autoskooter - VersR 1977, 334, 335 und vom 29. Januar 1980 - VI ZR 11/79 - Schwimmbad - VersR 1980, 863, 864).
  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 85/83

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Schleppliftunternehmers

    So hat der Senat beispielsweise für den Besitzer eines Auto-Scooter-Betriebs Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht aufgestellt, die über die "Richtlinien für den Bau und Betrieb fliegender Bauten" hinausgehen (Urteil vom 30. November 1976 - VI ZR 3/76 - VersR 1977, 339); ferner hat der Senat an die Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines Eishockey-Bundesligaspiels höhere Anforderungen gestellt, als die Regeln der Technik, wie sie in den einschlägigen DIN-Normen und der Bayerischen Versammlungsstätten VO ihren Niederschlag gefunden hatten, sie vorsahen (Urteil vom 29. November 1983 - VI ZR 137/82 - VersR 1984, 164).
  • OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 22 U 143/96

    Verbotswidrige Verfügungen im Rahmen eines Kontokorrentvertrages und guter Glaube

    gesteht, wie vorliegend vom Kläger vorgetragen, die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht im Unterlassen einer gebotenen Handlung (unterlassene Reparatur der notwendigen Treppenhausbeleuchtung), so muß der Geschädigte darlegen und beweisen, daß pflichtgemäßes Handeln den Eintritt des Schädigenden Erfolges verhindert hätte (BGH, VersR 1977, 334; NJW 1961, 868, 870).
  • LG Bonn, 28.05.2008 - 5 S 102/07
    Für öffentliche Freizeiteinrichtungen im allgemeinen sowie Vergnügungsanlagen wie Autoscooter oder andere Fahrgeschäfte im Besonderen hat die Rechtsprechung diese allgemeinen Maßstäbe dahin konkretisiert, dass der Reiz solcher Einrichtungen gerade darin besteht, das für den Nutzer erkennbare Risiko zu beherrschen, weshalb der Betreiber die Nutzer nur vor solchen Gefahren schützen muss, die über das nach der allgemeinen Lebenserfahrung als anlagentypisch zu betrachtende Risiko hinausgehen, vom Benutzer nicht vorhersehbar und nicht ohne weiteres erkennbar sind (vgl. etwa BGH, Urteil vom 29.01.1980, VI ZR 11/79 "Freibad"; BGH, Urteil vom 30.11.1976, VI ZR 3/76 "Autoscooter"; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.11.2003, I-22 U 69/02 "Go-Cart-Bahn"- jeweils zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, VersR 1986, 479 "Go-Cart-Bahn").
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