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   BGH, 10.03.1998 - VI ZR 30/97   

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https://dejure.org/1998,743
BGH, 10.03.1998 - VI ZR 30/97 (https://dejure.org/1998,743)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1998 - VI ZR 30/97 (https://dejure.org/1998,743)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1998 - VI ZR 30/97 (https://dejure.org/1998,743)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 398
    Absehen von nochmaliger Zeugenvernehmung durch Berufungsgericht L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 398
    Absehen von erneuter Vernehmung eines Zeugen bei von der Vorinstanz abweichender Würdigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2222
  • MDR 1998, 793
  • NZV 1998, 281
  • VersR 1998, 1261
 
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Wird zitiert von ... (66)

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Es verbleibt mithin dabei, daß das Berufungsgericht bei pflichtgemäßer Ausübung des ihm durch §§ 525 Satz 1, 398 Abs. 1 ZPO eingeräumten Ermessens einen bereits in erster Instanz vernommenen Zeugen nochmals vernehmen muß, wenn es dessen Glaubwürdigkeit abweichend vom Erstrichter beurteilen will (vgl. BGH, Urt. v. 29. Oktober 1996, VI ZR 262/95, NJW 1997, 466; Urt. v. 10. März 1998, VI ZR 30/97, NJW 1998, 2222, 2223 m.w.N.).
  • BGH, 10.02.2010 - VIII ZR 343/08

    Wohnungsmieter hat Anspruch auf ausreichende Elektrizitätsversorgung

    Die nochmalige Vernehmung eines Zeugen kann allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Rechtsmittelgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen (Senatsurteil vom 19. Juni 1991 - VIII ZR 116/90, NJW 1991, 3285, unter II 2 b aa; BGH, Urteil vom 10. März 1998 - VI ZR 30/97, NJW 1998, 2222, unter II 1 b).
  • BGH, 23.06.2020 - VI ZR 435/19

    Beweislast des Arbeitgebers bei einem Forderungsübergang; Darlegen und Beweisen

    Die nochmalige Vernehmung eines Zeugen kann allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Rechtsmittelgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit der Aussage betreffen (Senatsurteil vom 10. März 1998 - VI ZR 30/97, NJW 1998, 2222, 2223, juris Rn. 12; Senatsbeschluss vom 25. Juli 2017 - VI ZR 103/17, VersR 2018, 249 Rn. 9 mwN).
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