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BGH, 17.04.1956 - VI ZR 31/55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- VersR 1956, 433
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.07.1954 - VGS 1/54
Rechtsstellung des vorfahrtberechtigten Kraftfahrers
Auszug aus BGH, 17.04.1956 - VI ZR 31/55
Bei dieser Beurteilung befindet sich das Berufungsgericht entgegen der Meinung der Revision im Einklang mit den Rechtsgrundsätzen, die in der Entscheidung der Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 1954 (BGHZ 14, 232 ff) ausgesprochen worden sind. - BGH, 28.04.1954 - VI ZR 56/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.04.1956 - VI ZR 31/55
Gleichviel, ob der Kläger den Motorwagen des Lastzuges erst sah, als er aus der Baufluchtlinie der Neuen Straße heraustrat, oder ob der Lastzug schon vorher durch die Schaufenster des Eckgebäudes für ihn wahrnehmbar gewesen ist, genügte er daher, wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat, zunächst seinen Verpflichtungen, wenn er den Lastzug im Auge behielt, soweit ihm dies bei der pflichtgemäßen Beobachtung seiner Fahrbahn möglich war; von der bisherigen Fahrweise mußte er zur Vermeidung eines Zusammenstoßes erst dann abstehen, als er erkennen konnte, daß ihm der Lastzugfahrer die Vorfahrt nicht gewährte (Entscheidung des Senats vom 28. April 1954 VI ZR 56/53 [vgl. Gelhaar DAR 1955, 29] und vom 2. Juni 1954 VI ZR 263/53 in VRS 7, 38 = DAR 1954, 184). - BGH, 02.06.1954 - VI ZR 263/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.04.1956 - VI ZR 31/55
Gleichviel, ob der Kläger den Motorwagen des Lastzuges erst sah, als er aus der Baufluchtlinie der Neuen Straße heraustrat, oder ob der Lastzug schon vorher durch die Schaufenster des Eckgebäudes für ihn wahrnehmbar gewesen ist, genügte er daher, wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat, zunächst seinen Verpflichtungen, wenn er den Lastzug im Auge behielt, soweit ihm dies bei der pflichtgemäßen Beobachtung seiner Fahrbahn möglich war; von der bisherigen Fahrweise mußte er zur Vermeidung eines Zusammenstoßes erst dann abstehen, als er erkennen konnte, daß ihm der Lastzugfahrer die Vorfahrt nicht gewährte (Entscheidung des Senats vom 28. April 1954 VI ZR 56/53 [vgl. Gelhaar DAR 1955, 29] und vom 2. Juni 1954 VI ZR 263/53 in VRS 7, 38 = DAR 1954, 184).
- OLG Saarbrücken, 16.11.2017 - 4 U 100/16
Verkehrsunfallhaftung: Kollision zwischen an einem Hindernis ausscherenden …
- BGH, 26.04.1957 - VI ZR 88/56
Rechtsmittel
Daß schwerbewegliche und langsame Verkehrsmittel wegen der langen Zeitdauer des Überquerens einer Kreuzung und Einbiegens in die übergeordnete Straße hinsichtlich der Vorfahrt eine Sonderstellung einnähmen, hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 17. April 1956 - VI ZR 31/55 (VersR 1956, 433 = DAR 1956, 328) zurückgewiesen. - BGH, 17.05.1957 - VI ZR 153/56
Rechtsmittel
Von seiner bisherigen Fahrweise hätte er nur dann absehen müssen, wenn es ihm erkennbar wurde, der Zweitbeklagte werde ihm die Vorfahrt nicht gewähren, (BGH VI ZR 31/55 Urteil vom 17. April 1956, DAR 1956, 328). - BGH, 28.05.1957 - VI ZR 130/56
Rechtsmittel
Bei der Frage nach der Schuld des Straßenbahnführers war es aber Sache der Beklagten, den Beweis dafür zu führen, daß der Straßenbahnzug noch weit genug entfernt gewesen ist, um vor der Straßenkreuzung angehalten werden zu können, als der Straßenbahnführer erkennen konnte und erkennen mußte, daß ihm der Lastzugführer die Vorfahrt nicht gewähren würde (BGH LM Nr. 3 zu § 13 StVO = VRS 4, 223; VRS 5, 87 = VersR 1953, 66; VRS 7, 38 = VersR 1954, 367; VersR 1956, 433 = DAR 1956, 328).