Rechtsprechung
BGH, 10.12.1985 - VI ZR 31/85 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Zweckbestimmung des Schmerzensgeldes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 843, § 249
Berechnung des Verdienstausfallschadens bei steuerlich nachteiliger Entwicklung aufgrund bestimmter Verwendung des bezahlten Schmerzensgeldes - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schmerzensgeld - Tilgung eines Baukredits - Zinsen - Absetzen - Verdienstausfallschaden
Papierfundstellen
- NJW 1986, 983
- NJW-RR 1986, 419 (Ls.)
- MDR 1986, 396
- VersR 1986, 389
- BB 1986, 629
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55
Bemessung des Schmerzensgeldanspruches
Auszug aus BGH, 10.12.1985 - VI ZR 31/85
a) Nach der gesetzlichen Zweckbestimmung dient das Schmerzensgeld dem Ausgleich immaterieller Schäden: Es soll den Verletzten in die Lage versetzen, sich Erleichterungen und andere Annehmlichkeiten zu verschaffen und ihm damit einen angemessenen Ausgleich für diejenigen Schäden bieten, die nicht vermögensrechtlicher Art sind; zudem kommt darin auch der Grad des Verschuldens des Schädigers unter dem (dem Schadensausgleich an sich fremden) Gesichtspunkt der Genugtuung zum Tragen (BGHZ 18, 149 ff.; st.Rspr.). - BGH, 19.12.1978 - VI ZR 218/76
Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein auf dem rechten Rand des rechten …
Auszug aus BGH, 10.12.1985 - VI ZR 31/85
Richtig ist allerdings der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß der Geschädigte sich grundsätzlich mit dem Schadensereignis unmittelbar im Zusammenhang stehende wirtschaftliche Vorteile dann im Wege der Vorteilsausgleichung auf seinen Schaden anrechnen lassen muß, wenn ihm dies nach Sinn und Zweck des Schadensersatzrechtes unter Berücksichtigung der gesamten Interessenlage der Beteiligten nach Treu und Glauben zugemutet werden kann (s. u.a. Senatsurteile vom 19. Dezember 1978 - VI ZR 218/76 - VersR 1979, 323, 324 -insoweit in BGHZ 73, 109 nicht abgedruckt - und BGHZ 91, 357, 361 ff. m.w.N.). - BGH, 22.01.1980 - VI ZR 198/78
Vorteilsausgleich beim Erwerbsschaden-Ersatz aufgrund einer Unfallverletzung
Auszug aus BGH, 10.12.1985 - VI ZR 31/85
Dabei kann hier dahinstehen, ob die Möglichkeiten zu derartigen Dispositionen über die Mittel, die dem Geschädigten als Schadensersatz zufließen, bzw. die Art und Weise, in der der Geschädigte über diese Mittel disponiert, überhaupt fair die Schadensberechnung von Einfluß sein können (vgl. Senatsurteil vom 22. Januar 1980 - VI ZR 198/78 - VersR 1980, 455 ), wenn nicht die Mittel von vornherein zur vorzeitigen Ablösung von Krediten bestimmt sind, wie dies für den unter II 1 genannten Betrag festgestellt worden ist.
- BGH, 27.05.1981 - IVb ZR 577/80
Einbeziehung von Schmerzensgeld in den Zugewinnausgleich
Auszug aus BGH, 10.12.1985 - VI ZR 31/85
b) Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich wesentlich von demjenigen, der dem Familienrechtssenat des Bundesgerichtshofes bei der Entscheidung der Frage vorgelegen hat, ob ein Schmerzensgeld in den Zugewinnausgleich geschiedener Ehegatten einzubeziehen ist, was der IVb-Zivilsenat bejaht hat (BGHZ 80, 384 ). - BGH, 09.03.1982 - VI ZR 317/80
Berücksichtigung einer Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei …
Auszug aus BGH, 10.12.1985 - VI ZR 31/85
So wurde beispielsweise eine dem Geschädigten zustehende Verletztenrente bei der Bemessung des Schmerzensgeldes auch dann unberücksichtigt gelassen, wenn er tatsächlich keine Erwerbseinbuße erlitten hat (Senatsurteil vom 9. März 1982 - VI ZR 317/80 - VersR 1982, 552 ). - BGH, 19.06.1984 - VI ZR 301/82
Unterhaltsschaden (Haushaltsführung) nach Aufnahme einer eheähnlichen …
Auszug aus BGH, 10.12.1985 - VI ZR 31/85
Richtig ist allerdings der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß der Geschädigte sich grundsätzlich mit dem Schadensereignis unmittelbar im Zusammenhang stehende wirtschaftliche Vorteile dann im Wege der Vorteilsausgleichung auf seinen Schaden anrechnen lassen muß, wenn ihm dies nach Sinn und Zweck des Schadensersatzrechtes unter Berücksichtigung der gesamten Interessenlage der Beteiligten nach Treu und Glauben zugemutet werden kann (s. u.a. Senatsurteile vom 19. Dezember 1978 - VI ZR 218/76 - VersR 1979, 323, 324 -insoweit in BGHZ 73, 109 nicht abgedruckt - und BGHZ 91, 357, 361 ff. m.w.N.).
- BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …
Andererseits sind nur diejenigen durch das Schadensereignis bedingten Vorteile auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen, deren Anrechnung mit dem jeweiligen Zweck des Ersatzanspruchs übereinstimmt, also dem Geschädigten zumutbar ist und den Schädiger nicht unangemessen entlastet (…st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 6. August 2019 - X ZR 165/18, juris Rn. 9;… vom 30. September 2014 - X ZR 126/13, NJW 2015, 553 Rn. 14 mwN;… Senatsbeschluss vom 1. Juni 2010 - VI ZR 346/08, NJW-RR 2010, 1683 Rn. 17 mwN; Senatsurteil vom 10. Dezember 1985 - VI ZR 31/85, NJW 1986, 983, juris Rn. 14). - OLG Celle, 10.05.2023 - 16 U 420/22 Allerdings sind nur diejenigen durch das Schadensereignis bedingten Vorteile auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen, deren Anrechnung mit dem jeweiligen Zweck des Ersatzanspruchs übereinstimmt, d.h. bei denen dem Geschädigten die Anrechnung zumutbar ist und die den Schädiger nicht unangemessen entlastet (…st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, juris Rn. 65;… vom 6. August 2019 - X ZR 165/18, juris Rn. 9;… vom 30. September 2014 - X ZR 126/13, NJW 2015, 553 Rn. 14 und vom 10. Dezember 1985 - VI ZR 31/85, NJW 1986, 983, juris Rn. 14;… Beschluss vom 1. Juni 2010 - VI ZR 346/08, NJW-RR 2010, 1683 Rn. 17 mwN).
- LG Hamburg, 11.06.2020 - 316 O 8/20
Schadensersatz für einen vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw
Andererseits sind nur diejenigen durch das Schadensereignis bedingten Vorteile auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen, deren Anrechnung mit dem jeweiligen Zweck des Ersatzanspruchs übereinstimmt, also dem Geschädigten zumutbar ist und den Schädiger nicht unangemessen entlastet (…st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 6. August 2019 - X ZR 165/18, juris Rn. 9;… vom 30. September 2014 - X ZR 126/13, NJW 2015, 553 Rn. 14 mwN;… Senatsbeschluss vom 1. Juni 2010 - VI ZR 346/08, NJW-RR 2010, 1683 Rn. 17 mwN; Senatsurteil vom 10. Dezember 1985 - VI ZR 31/85, NJW 1986, 983, juris Rn. 14).
- OLG Nürnberg, 11.04.2023 - 17 U 4341/21
Ansprüche gegen Audi wegen des dort entwickelten, hergestellten und eingebauten …
Andererseits sind nur diejenigen durch das Schadensereignis bedingten Vorteile auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen, deren Anrechnung mit dem jeweiligen Zweck des Ersatzanspruchs übereinstimmt, also dem Geschädigten zumutbar ist und den Schädiger nicht unangemessen entlastet (…st.Rspr., vgl. etwa BGH NJW 2020, 40 Rn. 9;… NJW 2015, 553 Rn. 14 m.w.N.;… NJW-RR 2010, 1683 Rn. 17 m.w.N.; NJW 1986, 983 Rn. 14;… hier BGH, NJW 2020, 1962 Rn. 65, beck-online). - LG Ingolstadt, 20.10.2021 - 33 O 2694/20
Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen im Zusammenhang mit dem …
Der Kläger hatte sich im Wege des Vorteilsausgleichs die von ihm gezogenen Nutzungen anrechnen zu lassen (…st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 6. August 2019 - X ZR 165/18, juris Rn. 9;… vom 30. September 2014 - X ZR 126/13, NJW 2015, 553 Rn. 14 mwN;… Senatsbeschluss vom 1. Juni 2010 - VI ZR 346/08, NJW-RR 2010, 1683 Rn. 17 mwN; Senatsurteil vom 10. Dezember 1985 - VI ZR 31/85, NJW 1986, 983, juris Rn. 14). - LG München I, 11.11.2020 - 15 O 12455/19
Kein Anspruch auf Schadensersatz bei vom Abgasskandal betroffenem …
Andererseits sind nur diejenigen durch das Schadensereignis bedingten Vorteile auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen, deren Anrechnung mit dem jeweiligen Zweck des Ersatzanspruchs übereinstimmt, also dem Geschädigten zumutbar ist und den Schädiger nicht unangemessen entlastet (vgl. etwa BGH NJW 2015, 553; NJW-RR 2010, 1683; NJW 1986, 983).