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   BGH, 01.06.2010 - VI ZR 316/09   

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https://dejure.org/2010,384
BGH, 01.06.2010 - VI ZR 316/09 (https://dejure.org/2010,384)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2010 - VI ZR 316/09 (https://dejure.org/2010,384)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2010 - VI ZR 316/09 (https://dejure.org/2010,384)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 Abs 2 S 1 BGB, § 254 Abs 2 S 1 BGB
    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anforderungen an die Schadensgeringhaltungspflicht bei der Verwertung des Unfallfahrzeugs

  • verkehrslexikon.de

    Maßgeblichkeit des SV-Gutachtens für die Restwerthöhe und zur Schadensminderungspflicht

  • ra-skwar.de

    Schadensminderungspflicht - Unfallfahrzeug - Verkauf

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einhaltung des Gebots der Wirtschaftlichkeit durch einen Geschädigten bei Veräußerung eines beschädigten Kfz zu einem durch einen Sachverständigen ermittelten Wert; Gebotenheit zum Ergreifen anderer zumutbarer Verwertungsmöglichkeiten eines Unfallfahrzeugs in Anbetracht ...

  • rabüro.de

    Zur Schadensminderungspflicht des Unfallgeschädigten bei der Veräußerung des Unfallfahrzeuges

  • rewis.io

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anforderungen an die Schadensgeringhaltungspflicht bei der Verwertung des Unfallfahrzeugs

  • ra.de
  • rewis.io

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anforderungen an die Schadensgeringhaltungspflicht bei der Verwertung des Unfallfahrzeugs

  • RA Kotz

    Fahrzeugrestwert - Veräußerung nach Wert im Schadensgutachten

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unfallschadensregulierung: Internetangebot kann annahmepflichtig sein

  • captain-huk.de

    Neues Restwerturteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 2 S. 1; BGB § 254 Abs. 2 S. 1
    Einhaltung des Gebots der Wirtschaftlichkeit durch einen Geschädigten bei Veräußerung eines beschädigten Kfz zu einem durch einen Sachverständigen ermittelten Wert; Gebotenheit zum Ergreifen anderer zumutbarer Verwertungsmöglichkeiten eines Unfallfahrzeugs in Anbetracht ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebot der Wirtschaftlichkeit und Schadensgeringhaltungsobliegenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Restwert des Unfallwagens

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unfallwagen - Verkauf zum geschätzten Restwert

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verkauf des Unfallwagens zum geschätzten Restwert

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots durch Kfz-Unfallgeschädigten

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Verkauf eines Unfallwagens nach Restwertgutachten

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Das Restwertangebot bei Totalschaden

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Einbußen bei der Unfallfolgenbehebung vermeiden !

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schadensminderungspflicht: Unfallfahrzeug darf nicht zum Niedrigpreis verschleudert werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Totalschaden am Fahrzeug: Was das für den Geschädigten bedeutet

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Restwertangebote der gegnerischen Versicherung müssen nicht abgewartet werden

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ermittlung des Restwerts eines Unfallfahrzeugs - Schadensminderungspflicht

  • bld.de (Kurzanmerkung)

    Der Geschädigte muss sich auf ein ohne weiteres zugängliches Restwertangebot verweisen lassen

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    BGH unterstreicht Schadenminderungspflicht - Restwertgebot der Versicherung muss angenommen werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2722
  • NJW 2010, 8
  • MDR 2010, 984
  • NZV 2010, 446
  • NJ 2010, 472
  • VersR 2010, 963
 
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Wird zitiert von ... (91)

  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 673/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots und

    Der Geschädigte, der von der Ersetzungsbefugnis des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB Gebrauch macht und den Schaden wie im Streitfall nicht im Wege der Reparatur, sondern durch Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs beheben will, leistet bei der Verwertung des beschädigten Fahrzeugs dem Wirtschaftlichkeitsgebot im Allgemeinen Genüge, wenn er die Veräußerung zu einem Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem Gutachten, das eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (Fortführung Senatsurteil vom 1. Juni 2010, VI ZR 316/09, VersR 2010, 963).

    Denn auch bei der Verwertung des beschädigten Fahrzeugs muss sich der Geschädigte im Rahmen der wirtschaftlichen Vernunft halten (vgl. zum Ganzen: Senatsurteil vom 1. Juni 2010 - VI ZR 316/09, VersR 2010, 963 Rn. 6, mwN).

    Weiter ist in der bisherigen Rechtsprechung des Senats anerkannt, dass der Geschädigte dem Wirtschaftlichkeitsgebot im Allgemeinen Genüge leistet und sich in den für die Schadensbehebung durch § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen bewegt, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeugs zu dem Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem Gutachten, das eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (Senatsurteil vom 1. Juni 2010 - VI ZR 316/09, VersR 2010, 963 Rn. 7, mwN).

    Der Geschädigte ist weder verpflichtet, über die Einholung des Sachverständigengutachtens hinaus noch eigene Marktforschung zu betreiben und dabei die Angebote auch räumlich entfernter Interessenten einzuholen (Senatsurteile vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04, VersR 2005, 381, 382; vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92, VersR 1993, 769, 770) oder einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen (Senatsurteil vom 1. Juni 2010 - VI ZR 316/09, aaO), noch ist er gehalten abzuwarten, um dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer vor der Veräußerung des beschädigten Fahrzeugs Gelegenheit zu geben, zum eingeholten Gutachten Stellung zu nehmen und gegebenenfalls bessere Restwertangebote vorzulegen (vgl. Senatsurteil vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92, aaO; aA OLG Köln, NJW-RR 2013, 224, 225 und Beschluss vom 14. Februar 2005 - 15 U 191/04, BeckRS 2005, 09804).

    Der Schädigerseite bleibt es im Übrigen unbenommen, im Rahmen einer möglichst frühzeitigen Kontaktaufnahme etwa durch wirtschaftliche Anreize darauf hinzuwirken, dass der Geschädigte die Verwertung des beschädigten Fahrzeugs freiwillig in die Hände des Haftpflichtversicherers legt, oder zu versuchen, dem Geschädigten auch ohne dessen Mitwirkung rechtzeitig eine günstigere Verwertungsmöglichkeit zu unterbreiten, die dieser ohne weiteres wahrnehmen kann und die ihm zumutbar ist (vgl. Senatsurteil vom 1. Juni 2010 - VI ZR 316/09, VersR 2010, 963 Rn. 9 f.).

  • BGH, 18.07.2017 - VI ZR 465/16

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Maßgeblicher Gegenstandswert für den Anspruch auf

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann der Geschädigte, der von der Ersetzungsbefugnis des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB Gebrauch macht und den Schaden an seinem Fahrzeug nicht im Wege der Reparatur, sondern durch Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs beheben will, nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts, also den Wiederbeschaffungsaufwand ersetzt verlangen (Senatsurteile vom 27. September 2016 - VI ZR 673/15, VersR 2017, 56 Rn. 8; vom 1. Juni 2010 - VI ZR 316/09, VersR 2010, 963 Rn. 6; vom 12. Juli 2005 - VI ZR 132/04, BGHZ 163, 362, 365; vom 30. November 1999 - VI ZR 219/98, BGHZ 143, 189, 193; jeweils mwN).
  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 563/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verletzung der Schadensminderungspflicht bei

    a) Die Revision geht selbst davon aus, dass nach der vorgenannten Rechtsprechung des erkennenden Senats das Angebot des Haftpflichtversicherers an den Geschädigten, ihm ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen oder zu vermitteln, beachtlich sein kann (vgl. zur Schadensgeringhaltungspflicht bei der Verwertung von Unfallfahrzeugen Senatsurteil vom 1. Juni 2010 - VI ZR 316/09, VersR 2010, 963 Rn. 9 f.).
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