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   BGH, 19.11.2013 - VI ZR 336/12   

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https://dejure.org/2013,36213
BGH, 19.11.2013 - VI ZR 336/12 (https://dejure.org/2013,36213)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2013 - VI ZR 336/12 (https://dejure.org/2013,36213)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2013 - VI ZR 336/12 (https://dejure.org/2013,36213)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 BGB, § 826 BGB, § 840 Abs 1 BGB
    Expertenhaftung eines Wirtschaftsprüfers: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von Kapitalanlegern durch Empfehlung bestimmter Unternehmensbeteiligungen auf Seminarveranstaltungen für Vertriebsmitarbeiter

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung eines Wirtschaftsprüfers wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Zusammenhang mit Kapitalanlagen; Sittenwidrigkeit im Bereich der Expertenhaftung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Haftung des Abschlussprüfers gegenüber Anlegern wegen irreführender Äußerungen bei Vertriebsmitarbeitern über die Werthaltigkeit von Beteiligungen

  • Betriebs-Berater

    Wirtschaftsprüferhaftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung auch bei nur mittelbar gegenüber Anlegern fehlerhaft erteilten Auskünften

  • rabüro.de

    Zur Haftung eines Wirtschaftsprüfer wegen irreführender Äußerungen bei Vorträgen

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Frage der Haftung eines Wirtschaftsprüfers wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung von Anlegern durch irreführende Äußerungen bei Vorträgen und Veranstaltungen mit Vertriebsmitarbeitern über die Werthaltigkeit von Beteiligungen

  • rewis.io

    Expertenhaftung eines Wirtschaftsprüfers: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von Kapitalanlegern durch Empfehlung bestimmter Unternehmensbeteiligungen auf Seminarveranstaltungen für Vertriebsmitarbeiter

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Wirtschaftsprüfers wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung von Anlegern durch irreführende Äußerungen über Werthaltigkeit von Beteiligungen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826
    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von Kapitalanlegern durch irreführende Äußerungen bei Vorträgen vor Vertriebsmitarbeitern über die Werthaltigkeit von Beteiligungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 31; BGB § 826; BGB § 840
    Haftung eines Wirtschaftsprüfers wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Zusammenhang mit Kapitalanlagen; Sittenwidrigkeit im Bereich der Expertenhaftung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Handels- und Gesellschaftsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sittenwidrige Schädigung und die Expertenhaftung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    BGB § 823 Abs. 2 Bf; KWG § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1; § 32 Abs. 1
    Expertenhaftung, Expertenstatus, Haftung wegen sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB, Inanspruchnahme besonderen Vertrauens, Kausalität, Pflichtverletzung und Kausalität, Rechtswidrigkeitszusammenhang, Schädigungsvorsatz, Sittenwidrigkeit

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 826
    Haftung des Abschlussprüfers gegenüber Anlegern wegen irreführender Äußerungen bei Vertriebsmitarbeitern über die Werthaltigkeit von Beteiligungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Frage der Haftung eines Wirtschaftsprüfers wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung von Anlegern

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftung eines Wirtschaftsprüfers wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Zusammenhang mit Kapitalanlagen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Haftung eines Wirtschaftsprüfers für irreführende Äußerungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung eines Wirtschaftsprüfers wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Zusammenhang mit Kapitalanlagen

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Irreführende Angaben eines Wirtschaftsprüfers gegenüber Vertriebsbeauftragten einer Anlagegesellschaft können eine Expertenhaftung anlog derjenigen von Wertgutachtern gegenüber einem Anleger auslösen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wirtschaftsprüferhaftung: Anleger erfolgreich - Wirtschaftsprüfer wird für falsche Aussagen zur Kasse gebeten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Infinus und Future Business KG: Haftungsvoraussetzungen für Wirtschaftsprüfer

Besprechungen u.ä. (2)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB § 826
    Haftung des Abschlussprüfers gegenüber Anlegern wegen irreführender Äußerungen bei Vertriebsmitarbeitern über Werthaltigkeit von Beteiligungen

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Wirtschaftsprüfers wegen irreführender Äußerungen über die Werthaltigkeit von Beteiligungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 383
  • ZIP 2014, 82
  • MDR 2014, 85
  • VersR 2014, 210
  • WM 2014, 17
  • BB 2014, 306
  • DB 2013, 2923
 
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Wird zitiert von ... (289)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Insoweit bewirkt § 826 BGB einen Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit und speziell des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen (vgl. Senatsurteile vom 19. November 2013 - VI ZR 336/12, NJW 2014, 383 Rn. 28 f.; vom 21. Dezember 2004 - VI ZR 306/03, BGHZ 161, 361, 368, juris Rn. 17; Lorenz, Der Schutz vor dem unerwünschten Vertrag, 1997, S. 385).

    Er war darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als ob der Kläger den Vertrag nicht abgeschlossen hätte (vgl. Senatsurteil vom 19. November 2013 - VI ZR 336/12, NJW 2014, 383 Rn. 29; BGH, Urteil vom 10. November 2009 - XI ZR 252/08, BGHZ 183, 112 Rn. 46).

    Der gemäß § 249 Abs. 1 BGB nach den obigen Ausführungen mit dem Vertragsschluss entstandene Anspruch des Klägers auf (Rück-)Zahlung des für das bemakelte Fahrzeug gezahlten Kaufpreises erlischt nicht, wenn sich der (objektive) Wert oder Zustand des Fahrzeugs in der Folge aufgrund neuer Umstände wie etwa der Aufdeckung des verdeckten Sachmangels oder der Durchführung des Updates verändern (vgl. Senatsurteil vom 19. November 2013 - VI ZR 336/12, NJW 2014, 383 Rn. 28 f.).

  • OLG Koblenz, 12.06.2019 - 5 U 1318/18

    Schadensersatz gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im

    Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zu Tage tretenden Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann (BGH NJW 2014, 383, 384; BGH NJW 2017, 250, 251; st. Rspr.).
  • BGH, 17.12.2020 - VI ZR 739/20

    VW-Verfahren: Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist

    Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Senats zum Schaden durch Belastung mit einer ungewollten Verbindlichkeit (Senatsurteile vom 28. Oktober 2014 - VI ZR 15/14, WM 2014, 2318 Rn. 19 mwN; vom 19. November 2013 - VI ZR 336/12, NJW 2014, 383 Rn. 28 f.; vom 21. Dezember 2004 - VI ZR 306/03, BGHZ 161, 361, 366 ff., juris Rn. 16 ff.) versprach schon im Jahr 2015 eine Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg.
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