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   BGH, 20.09.1994 - VI ZR 336/93   

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https://dejure.org/1994,708
BGH, 20.09.1994 - VI ZR 336/93 (https://dejure.org/1994,708)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1994 - VI ZR 336/93 (https://dejure.org/1994,708)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1994 - VI ZR 336/93 (https://dejure.org/1994,708)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Unterbrechung eines Revisionsverfahrens durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens - Anspruch auf Schadensersatz bei Betrug im Zusammenhang mit Warenterminoptionsgeschäften - Voraussetzungen für Beginn der Verjährung eines deliktischen Anspruches - ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 852 Abs. 1
    Kenntnis durch Vernehmung des Geschädigten als Zeuge im Strafprozeß; Verjährungsbeginn bei grob fahrlässig verschuldeter Unkenntnis

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3092
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.04.1990 - VI ZR 174/89

    Verjährung eines deliktischen Anspruchs - Betrügerische Warentermingeschäfte -

    Auszug aus BGH, 20.09.1994 - VI ZR 336/93
    Der Senat hat deshalb zunächst über die Revision gegen die Beklagten zu 1) und 3) entschieden, und zwar dahin, daß er unter teilweiser Aufhebung des Berufungsurteils die Berufungen dieser Beklagten gegen das landgerichtliche Urteil zurückgewiesen hat (Urteil vom 10. April 1990 - VI ZR 174/89 - VersR 1991, 1032).

    Der Senat hat stets (zuletzt im Urteil vom 10. April 1990 - VI ZR 174/89 - a.a.O.) mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß diese Rechtsprechung nicht in dem Sinne mißverstanden werden darf, daß bereits eine - sei es auch grob fahrlässig - verschuldete Unkenntnis der vom Gesetz geforderten positiven Kenntnis gleichstehe; vielmehr betrifft diese Rechtsprechung nur die Fälle, in denen es der Geschädigte versäumt, eine gleichsam auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeit wahrzunehmen (vgl. Senatsurteil vom 16. Mai 1989 - VI ZR 251/88 - VersR 1989, 914, 915 m.w.N.), und letztlich das Sichberufen auf die Unkenntnis als Förmelei erscheint, weil jeder andere in der Lage des Geschädigten unter denselben konkreten Umständen die Kenntnis gehabt hätte.

  • BGH, 06.02.1990 - VI ZR 75/89

    Beginn der Verjährung im Hinblick auf anhängigen Strafprozeß

    Auszug aus BGH, 20.09.1994 - VI ZR 336/93
    Erforderlich ist jedoch, daß der Geschädigte aufgrund seines Kenntnisstandes in der Lage ist, eine auf eine deliktische Anspruchsgrundlage gestützte Schadensersatzklage schlüssig zu begründen (vgl. Senatsurteil vom 6. Februar 1990 - VI ZR 75/89 - VersR 1990, 539 [BGH 06.02.1990 - VI ZR 75/89] m.w.N.).
  • BGH, 26.11.1987 - IX ZR 162/86

    Verjährungsbeginn bei anderweitiger Ersatzmöglichkeit

    Auszug aus BGH, 20.09.1994 - VI ZR 336/93
    Zwar verlangt § 852 Abs. 1 BGB nicht die Kenntnis des Schadenshergangs in allen Einzelheiten, vielmehr reicht für den Verjährungsbeginn im allgemeinen eine solche Kenntnis aus, die es dem Geschädigten erlaubt, eine hinreichend aussichtsreiche - wenn auch nicht risikolose - und ihm daher zumutbare Feststellungsklage zu erheben (st. Rspr., vgl. BGHZ 102, 246, 248 m.w.N.).
  • BGH, 17.11.1986 - II ZR 79/86

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Londoner Warenterminoptionen

    Auszug aus BGH, 20.09.1994 - VI ZR 336/93
    Dies ist auch der Grund dafür, daß die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Vermittler von Warenterminoptionsgeschäften weitreichende Aufklärungspflichten auferlegt hat (vgl. etwa BGH, Urteile vom 17. November 1986 - II ZR 79/86 - NJW 1987, 641 und vom 1. Dezember 1986 - II ZR 57/86 - NJW 1987, 641 ff.).
  • BGH, 01.12.1986 - II ZR 57/86

    Verschulden bei Vertragsschluss wegen Verletzung einer vorvertraglichen

    Auszug aus BGH, 20.09.1994 - VI ZR 336/93
    Dies ist auch der Grund dafür, daß die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Vermittler von Warenterminoptionsgeschäften weitreichende Aufklärungspflichten auferlegt hat (vgl. etwa BGH, Urteile vom 17. November 1986 - II ZR 79/86 - NJW 1987, 641 und vom 1. Dezember 1986 - II ZR 57/86 - NJW 1987, 641 ff.).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 20.09.1994 - VI ZR 336/93
    Dieses Urteil beruht jedoch inhaltlich nicht auf einer Säumnisfolge, sondern berücksichtigt den gesamten derzeitigen Sach- und Streitstand (vgl. BGHZ 37, 79, 81 f.).
  • BGH, 16.05.1989 - VI ZR 251/88

    Unterlassen der Prüfung von Krankenhausunterlagen auf ärztliche Behandlungsfehler

    Auszug aus BGH, 20.09.1994 - VI ZR 336/93
    Der Senat hat stets (zuletzt im Urteil vom 10. April 1990 - VI ZR 174/89 - a.a.O.) mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß diese Rechtsprechung nicht in dem Sinne mißverstanden werden darf, daß bereits eine - sei es auch grob fahrlässig - verschuldete Unkenntnis der vom Gesetz geforderten positiven Kenntnis gleichstehe; vielmehr betrifft diese Rechtsprechung nur die Fälle, in denen es der Geschädigte versäumt, eine gleichsam auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeit wahrzunehmen (vgl. Senatsurteil vom 16. Mai 1989 - VI ZR 251/88 - VersR 1989, 914, 915 m.w.N.), und letztlich das Sichberufen auf die Unkenntnis als Förmelei erscheint, weil jeder andere in der Lage des Geschädigten unter denselben konkreten Umständen die Kenntnis gehabt hätte.
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