Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.06.2009

Rechtsprechung
   BGH, 30.06.2009 - VI ZR 339/08   

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https://dejure.org/2009,2845
BGH, 30.06.2009 - VI ZR 339/08 (https://dejure.org/2009,2845)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2009 - VI ZR 339/08 (https://dejure.org/2009,2845)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2009 - VI ZR 339/08 (https://dejure.org/2009,2845)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Keine Geldentschädigung wegen unzulässiger Bildveröffentlichung bei rechtskräftigem Unterlassungstitel - Ob dem Betroffenen einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild eine Geldentschädigung zu gewähren ist, muss anhand der gesamten Umstände des Einzelfalls beurteilt ...

  • damm-legal.de

    Art. 1, 2 GG
    Ordnungsmittel und 2. Schmerzensgeld bei Verstoß gegen Urteil wegen unzulässiger Bildberichterstattung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Nach Art. 103 Abs. 1 GG von den Gerichten zu berücksichtigendes Vorbringen der Parteien; Pflicht zur ausdrücklichen Bescheidung jedweden Vorbringens in der gerichtlichen Entscheidung

  • rechtambild.de

    Persönlichkeitsschutz in der Presse

  • kanzlei.biz

    Mein Kind soll nicht in den Medien stehen

  • Judicialis
  • ra.de
  • kanzlei.biz

    Mein Kind soll nicht in den Medien stehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 321a
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Zurückweisung einer Anhörungsrüge mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Ordnungsmittelandrohung bietet genügend Schutz bei wiederholter Rechtsverletzung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Gewährung von Geldentschädigung nur bei schwerwiegendem Rechtsverstoß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2009, Dok. 164
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.02.2005 - III ZR 263/04

    Anwendung des AnhörungsrügenG in Altfällen; Anforderungen an die Begründung einer

    Auszug aus BGH, 30.06.2009 - VI ZR 339/08
    Die Gerichte brauchen jedoch nicht jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04 - NJW 2005, 1432 f.).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BGH, 30.06.2009 - VI ZR 339/08
    Artikel 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 21, 191, 194; 70, 288, 294; st.Rspr.).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 30.06.2009 - VI ZR 339/08
    Artikel 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 21, 191, 194; 70, 288, 294; st.Rspr.).
  • BGH, 25.05.1971 - VI ZR 26/70

    Klage auf Schmerzensgeld infolge Verletzung des Persönlichkeitsrechts -

    Auszug aus BGH, 30.06.2009 - VI ZR 339/08
    Im Urteil vom 25. Mai 1971 - VI ZR 26/70 - VersR 1971, 845 (Dreckschleuder) hat der Senat bereits darauf hingewiesen, dass in jedem Einzelfall zu prüfen ist, ob dem Betroffenen, dessen nicht vermögensmäßige Einbuße auf andere Weise nicht hinreichend ausgleichbar ist, gerechterweise eine Genugtuung in Geld zuzusprechen ist.
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 30.06.2009 - VI ZR 339/08
    Die Gerichte brauchen jedoch nicht jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04 - NJW 2005, 1432 f.).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus BGH, 30.06.2009 - VI ZR 339/08
    Für die Gewährung einer Geldentschädigung kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, nach denen zu beurteilen ist, ob ein anderweitiger befriedigender Ausgleich für die Persönlichkeitsverletzung fehlt (Senat, BGHZ 128, 1, 12 f.).
  • BGH, 22.02.2022 - VI ZR 1175/20

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Voraussetzungen

    Sie setzt voraus, dass eine nicht vermögensmäßige Einbuße auf andere Weise nicht hinreichend ausgleichbar ist (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Juni 2009 - VI ZR 339/08, ZUM-RD 2009, 576 Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 21.08.2015 - 16 U 152/14

    Voraussetzungen einer Entschädigung in Geld wegen unzulässiger oder unrichtiger

    Bei der gebotenen Gesamtwürdigung ist auch zu berücksichtigen, ob - wie im Streitfall - ein Unterlassungstitel erwirkt worden ist, weil dieser und die damit zusammenhängenden Ordnungsmittelandrohungen den Geldentschädigungsanspruch beeinflussen und im Zweifel sogar ausschließen können (vgl. BGH, Beschl. v. 30.06.2009 - VI ZR 339/08, Juris, Rn. 3; BGH, Urt. v. 24.11.2009 - VI ZR 219/08, Juris, Rn. 11; BGH, Urt. v. 20.03.2012 - VI ZR 123/11, Juris, Rn. 15).
  • LG München I, 16.04.2018 - 9 O 8184/17

    Identifizierende Bildberichterstattung über Verwaltungsgerichtsverfahren

    Ob eine schwerwiegende Verletzung vorliegt, welche die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (BGH v. 15.11.1994 - Az. VI ZR 56/94 - Rz. 74; BGH v. 30.01.1996 - Az. VI ZR 386/94 - Rz. 41; BGH v. 30.06.2009 - Az. VI ZR 339/08 - Rz. 3).

    Dies ist in jedem Einzelfall auf Grund der jeweiligen gesamten Umstände zu prüfen (BGH v. 30.06.2009 - Az. VI ZR 339/08 - Rz. 3).

    Dabei ist zum einen der - mit diesem Urteil ausgesprochene - Unterlassungsanspruch in die Abwägung einzustellen, denn bereits ein Unterlassungstitel kann grundsätzlich geeignet sein, die Entscheidung für bzw. gegen eine Geldentschädigung zu beeinflussen (BGH v. 30.06.2009 - Az. VI ZR 339/08 - Rz. 3).

  • LG München I, 15.02.2017 - 9 O 8402/15

    Identifizierende Berichterstattung über Verdacht einer Vergewaltigung

    Ob eine schwerwiegende Verletzung vorliegt, welche die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (BGH v. 15.11.1994 - Az. VI ZR 56/94 - Rz. 74; BGH v. 30.01.1996 - Az. VI ZR 386/94 - Rz. 41; BGH v. 30.06.2009 - Az. VI ZR 339/08 - Rz. 3).

    Dies ist in jedem Einzelfall auf Grund der jeweiligen gesamten Umstände zu prüfen (BGH v. 30.06.2009 - Az. VI ZR 339/08 - Rz. 3).

  • LG München I, 18.12.2013 - 9 O 16915/13
    Verschuldens ab (BGH v. 15.11.1994 - Az. VI ZR 56/94 - Rz. 74, BGH v. 30.01.1996 - Az. VI ZR 386/94 - Rz. 41; BGH v. 30.06.2009 - Az. VI ZR 339/08 -.

    Dies ist in jedem Einzelfall auf Grund der jeweiligen gesamten Umstände zu prüfen (BGH v. 30.06.2009 - Az. VI ZR 339/08 - Rz. 3).

    Zwar wäre ein Unterlassungstitel grundsätzlich geeignet, die Entscheidung für bzw. gegen eine Geldentschädigung zu beeinflussen (BGH v. 30.06.2009 - Az. VI ZR 339/08 - Rz. 3).

  • LG München I, 25.11.2021 - 26 O 2934/21

    Keine Rechtsverletzung durch Abbildung von Personen als Beiwerk

    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, welche die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (BGH v. 15.11.1994 - Az. VI ZR 56/94 - Rz. 74; BGH v. 12.12.1995 - Az. VI ZR 223/94 - Rz. 11; BGH v. 30.01.1996 - Az. VI ZR 386/94 - Rz. 41; BGH v. 30.06.2009 - Az. VI ZR 339/08 - Rz. 3; in diesem Sinne auch schon BVerfG v. 14.02.1973 - Az. 1 BvR 112/65 - Rz. 37).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.06.2009 - VI ZR 339/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,37369
BGH, 09.06.2009 - VI ZR 339/08 (https://dejure.org/2009,37369)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2009 - VI ZR 339/08 (https://dejure.org/2009,37369)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2009 - VI ZR 339/08 (https://dejure.org/2009,37369)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,37369) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 314/08

    Kein umfassender Anspruch eines Kindes gegen die Presse, die Veröffentlichung

    Entgegen der Auffassung der Revision hat der erkennende Senat in seinen Beschlüssen vom 9. Juni 2009 (VI ZR 339/08 und VI ZR 340/08, veröffentlicht in [...]) nicht zu erkennen gegeben, dass er die Praxis des Berufungsgerichts, generelle Unterlassungsgebote auszusprechen, billige.
  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 315/08

    Kein umfassender Anspruch eines Kindes gegen die Presse, die Veröffentlichung

    Entgegen der Auffassung der Revision hat der erkennende Senat in seinen Beschlüssen vom 9. Juni 2009 (VI ZR 339/08 und VI ZR 340/08, veröffentlicht in [...]) nicht zu erkennen gegeben, dass er die Praxis des Berufungsgerichts, generelle Unterlassungsgebote auszusprechen, billige.
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