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   BGH, 18.12.2018 - VI ZR 34/17   

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https://dejure.org/2018,53988
BGH, 18.12.2018 - VI ZR 34/17 (https://dejure.org/2018,53988)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2018 - VI ZR 34/17 (https://dejure.org/2018,53988)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2018 - VI ZR 34/17 (https://dejure.org/2018,53988)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Verkehrssicherungspflicht des einzelnen Bauunternehmers primär auf einer Baustelle i.R.e. Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Schadensersatz und Zahlung von Schmerzensgeld aufgrund eines Arbeitsunfalls

  • rewis.io

    Anspruchsgegner bei Haftung für einen Arbeitsunfall auf einer Baustelle

  • ra.de
  • rabüro.de

    Zur Frage, wer Anspruchsgegner bei Haftung für einen Arbeitsunfall auf einer Baustelle ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1 S. 2
    Verkehrssicherungspflicht des einzelnen Bauunternehmers primär auf einer Baustelle i.R.e. Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Schadensersatz und Zahlung von Schmerzensgeld aufgrund eines Arbeitsunfalls

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauarbeiter stürzt in Treppenschacht: Muss (auch) der Bauherr Schadensersatz zahlen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verkehrssicherungspflichten auf der Baustelle - und die Haftung des Bauherrn

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht auf einer Baustelle

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bauarbeiter stürzten in Treppenschacht - Auf einer Baustelle ist grundsätzlich der Bauunternehmer für die Unfallverhütung zuständig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauarbeiter stürzt in Treppenschacht: Muss (auch) der Bauherr Schadensersatz zahlen? (IBR 2019, 492)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.05.1994 - VI ZR 233/93

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Mehrfamilienhauses

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - VI ZR 34/17
    Dies gilt nur dann nicht, wenn er bei einer von ihm selbst erkannten oder für ihn jedenfalls erkennbaren Gefahrenlage keine Abhilfe schafft (vgl. Senatsurteile vom 31. Mai 1994 - VI ZR 233/93, VersR 1994, 996 f. Rn. 16 n. juris; vom 9. März 1982 - VI ZR 220/80, VersR 1982, 595, 596 und vom 11. Mai 1976 - VI ZR 210/73, VersR 1976, 954, 955 Rn. 15 n. juris).
  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 1030/00

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Anwendung von ZPO § 288

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - VI ZR 34/17
    Es hat entscheidungserheblichen Parteivortrag der Beklagten zu 2 nicht berücksichtigt, ohne dass sich hierfür eine Grundlage im Prozessrecht findet (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - V ZR 258/15, NJW 2017, 736 Rn. 11; BVerfG, NJW 2001, 1565, 1566).
  • BGH, 11.05.1976 - VI ZR 210/73

    Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn bei Beauftragung eines Architekten

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - VI ZR 34/17
    Dies gilt nur dann nicht, wenn er bei einer von ihm selbst erkannten oder für ihn jedenfalls erkennbaren Gefahrenlage keine Abhilfe schafft (vgl. Senatsurteile vom 31. Mai 1994 - VI ZR 233/93, VersR 1994, 996 f. Rn. 16 n. juris; vom 9. März 1982 - VI ZR 220/80, VersR 1982, 595, 596 und vom 11. Mai 1976 - VI ZR 210/73, VersR 1976, 954, 955 Rn. 15 n. juris).
  • BGH, 09.03.1982 - VI ZR 220/80

    Aufsichtspflichten des Bauherrn

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - VI ZR 34/17
    Dies gilt nur dann nicht, wenn er bei einer von ihm selbst erkannten oder für ihn jedenfalls erkennbaren Gefahrenlage keine Abhilfe schafft (vgl. Senatsurteile vom 31. Mai 1994 - VI ZR 233/93, VersR 1994, 996 f. Rn. 16 n. juris; vom 9. März 1982 - VI ZR 220/80, VersR 1982, 595, 596 und vom 11. Mai 1976 - VI ZR 210/73, VersR 1976, 954, 955 Rn. 15 n. juris).
  • BGH, 13.01.2009 - VI ZR 205/08

    Einbeziehung von Angeboten zur Schadensschätzung durch den vom Geschädigten

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - VI ZR 34/17
    Die Rechte eines in die Schutzwirkung eines Vertrages einbezogenen Dritten reichen nicht weiter als die des Vertragspartners selbst (vgl. Senatsurteil vom 13. Januar 2009 - VI ZR 205/08, VersR 2009, 413).
  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 47/13

    Grundsätze des gestörten Gesamtschuldverhältnisses; Zuordnung des Unfalls und

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - VI ZR 34/17
    aa) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 18. November 2014 - VI ZR 47/13, BGHZ 203, 224 mwN) ist auf einer Baustelle primär der einzelne Bauunternehmer verkehrssicherungspflichtig.
  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - VI ZR 34/17
    Die Annahme einer sekundären Darlegungslast setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass die nähere Darlegung dem Behauptenden nicht möglich oder nicht zumutbar ist, während der Bestreitende alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (vgl. etwa Senatsurteil vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 47 mwN).
  • BGH, 14.07.2016 - V ZR 258/15

    Berufungszurückweisung durch Beschluss: Nichtberücksichtigung von neuem

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - VI ZR 34/17
    Es hat entscheidungserheblichen Parteivortrag der Beklagten zu 2 nicht berücksichtigt, ohne dass sich hierfür eine Grundlage im Prozessrecht findet (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - V ZR 258/15, NJW 2017, 736 Rn. 11; BVerfG, NJW 2001, 1565, 1566).
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