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   BGH, 23.11.2010 - VI ZR 35/10   

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https://dejure.org/2010,1223
BGH, 23.11.2010 - VI ZR 35/10 (https://dejure.org/2010,1223)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2010 - VI ZR 35/10 (https://dejure.org/2010,1223)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2010 - VI ZR 35/10 (https://dejure.org/2010,1223)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 Abs 2 S 1 BGB
    Schadenersatz bei Verkehrunfall: Ersatzfähigkeit von - fiktiven - Reparaturkosten bei wirtschaftlichem Totalschaden und Weiterveräußerung des teilreparierten Fahrzeugs vor Ablauf der sog. Sechsmonatsfrist

  • verkehrslexikon.de

    Zur Ersatzfähigkeit der fiktiven Reparaturkosten bei Totalschaden und Weiterveräußerung des teilreparierten Fahrzeugs vor Ablauf der sog. Sechsmonatsfrist

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine fiktive Abrechnung der Reparaturkosten durch einen Unfallgeschädigten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts eines Kfz; Sechs-Monats-Frist der Weiternutzung eines unfallgeschädigten Fahrzeugs für die fiktive Abrechnung des Schadens; Reparatur ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Fiktive Abrechnung der Reparaturkosten nur bei 6-monatiger Weiterbenutzung des Pkw möglich; § 249 Abs. 2 S. 1 BGB

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - fiktive Schadensabrechnung

  • Betriebs-Berater

    Abrechnung auf fiktiver Reparaturkostenbasis

  • rewis.io

    Schadenersatz bei Verkehrunfall: Ersatzfähigkeit von - fiktiven - Reparaturkosten bei wirtschaftlichem Totalschaden und Weiterveräußerung des teilreparierten Fahrzeugs vor Ablauf der sog. Sechsmonatsfrist

  • ra.de
  • rewis.io

    Schadenersatz bei Verkehrunfall: Ersatzfähigkeit von - fiktiven - Reparaturkosten bei wirtschaftlichem Totalschaden und Weiterveräußerung des teilreparierten Fahrzeugs vor Ablauf der sog. Sechsmonatsfrist

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 2 S. 1
    Ersatz fiktiver Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts setzt grundsätzlich Reparatur des Fahrzeugs und Weiterbenutzung für mindestens sechs Monate voraus

  • captain-huk.de

    Zur fiktiven Abrechnung bei Veräußerung des Fahrzeugs innerhalb der 6-Monats-Haltefrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 2 S. 1
    Voraussetzungen für eine fiktive Abrechnung der Reparaturkosten durch einen Unfallgeschädigten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts eines Kfz; Sechs-Monats-Frist der Weiternutzung eines unfallgeschädigten Fahrzeugs für die fiktive Abrechnung des Schadens; Reparatur ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht - Ersatz von Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fiktive Abrechnung bei teilrepariertem Fahrzeug

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wirtschaftlicher Totalschaden und die Weiterveräußerung nach Eigenreparatur

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungswert nur bei mindestens sechsmonatiger Weiternutzung oder konkreter Abrechnung

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Zu fiktiven Reparaturkosten bei Eigenreparatur und Weiterverkauf

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Neue BGH-Entscheidung zur Unfallregulierung bei Eigenreparatur und anschließendem Verkauf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fiktive Schadensabrechnung bei teilrepariertem Fahrzeug

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Recht auf Netto-Reparaturkosten erfordert längere Nutzung - Instandgesetztes Auto muss sechs Monate gehalten werden

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urteil zu fiktiver Abrechnung bei Eigenreparatur und Weiterverkauf - Sechsmonatige Weiternutzung ist erforderlich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 667
  • MDR 2011, 223
  • NZV 2011, 125
  • NJ 2011, 251
  • VersR 2011, 28
  • VersR 2011, 280
  • BB 2011, 257
 
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Wird zitiert von ... (42)

  • OLG Saarbrücken, 16.05.2013 - 4 U 324/11

    Zum Reparaturkostenersatz bei Eigenreparatur durch Werkstattinhaber

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Geschädigte die Reparaturkosten bis zur Höhe von 130 % des Wiederbeschaffungswerts in der Regel nur abrechnen, wenn er das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiterbenutzt und es zu diesem Zweck - falls erforderlich - verkehrssicher (teil)reparieren lässt (vgl. BGHZ 154, 395 ff; BGH, NJW 2011, 667 - 669, juris Rdn. 7).
  • BGH, 05.04.2022 - VI ZR 7/21

    Ersatzanspruch eines Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer auf die für

    Zwar kann die Teilreparatur des Unfallfahrzeugs zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit - neben dessen weiterer Nutzung durch den Geschädigten über einen Zeitraum von im Regelfall mindestens sechs Monaten (vgl. hierzu Senatsurteil vom 23. Mai 2006 - VI ZR 192/05, BGHZ 168, 43) - zur Voraussetzung für die Abrechenbarkeit von fiktiven Reparaturkosten werden, wenn diese den Wiederbeschaffungsaufwand (d.h. Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) überschreiten (vgl. Senatsurteile vom 29. April 2003 - VI ZR 393/02, BGHZ 154, 395, 399 f., juris Rn. 10 ff.; vom 29. April 2008 - VI ZR 220/07, NJW 2008, 1941 Rn. 9; vom 23. November 2010 - VI ZR 35/10, NJW 2011, 667 Rn. 7).
  • LG Kaiserslautern, 14.06.2013 - 3 O 837/12

    Keine Ersatzbeschaffung bei Totalschaden für Geltendmachung Nutzungsausfall

    Damit liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, sodass der Klägerin lediglich ein Anspruch auf den Wiederbeschaffungsaufwand zusteht, der sich aus dem Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert zusammensetzt und bei der zulässigen Berechnung auf Gutachtenbasis den - auch nicht streitigen - Feststellungen des Sachverständigen entnommen werden kann (BGH NJW 2010, 2724, 2725; NJW 2011, 667, 668; je m.w.N.).
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