Rechtsprechung
   BGH, 21.01.1986 - VI ZR 35/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3292
BGH, 21.01.1986 - VI ZR 35/85 (https://dejure.org/1986,3292)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1986 - VI ZR 35/85 (https://dejure.org/1986,3292)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1986 - VI ZR 35/85 (https://dejure.org/1986,3292)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,3292) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sichtbeschränkung durch Verkehrsschilder - Verletzung des Vorfahrtrechts - Verkehrsschilder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 8 Abs. 2
    Verletzung des Vorfahrtsrechts bei überhöhter Geschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 579
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.02.1984 - VI ZR 229/82

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des

    Auszug aus BGH, 21.01.1986 - VI ZR 35/85
    Dafür kann nicht nur die Entfernung des Klägers im Zeitpunkt seiner Wahrnehmbarkeit, sondern auch der Umstand von Bedeutung sein, ob der Beklagte die extrem hohe Geschwindigkeit des Klägers erkennen konnte oder jedenfalls bei - in Grenzen - in Rechnung zu stellender Geschwindigkeitsüberschreitung (vgl. Senatsurteil vom 14. Februar 1984 - VI ZR 229/82 - VersR 1984, 440, 441) von einer Gefährdung des Klägers ausgehen mußte.
  • BGH, 04.06.1985 - VI ZR 15/84

    Anscheinsbeweis für Verschulden des wendenden Fahrzeugs bei einem Verkehrsunfall

    Auszug aus BGH, 21.01.1986 - VI ZR 35/85
    Das genügt, um den Anschein eines schuldhaften Verstoßes des Beklagten gegen die Vorschrift des § 8 Abs. 2 Satz 2 StVO auszuräumen (Senatsurteil vom 4. Juni 1985 - VI ZR 15/84 - VersR 1985, 989, 990).
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02

    Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß der Beklagte, für dessen Haftpflicht die Beklagte zu 2 einzustehen hat, den Verkehrsunfall und den daraus entstandenen Schaden des Klägers schuldhaft dadurch verursacht hat, daß er entgegen § 9 Abs. 3 Satz 1 StVO nach links abbog, ohne den entgegenkommenden Kläger durchfahren zu lassen, der sein Vorrecht nicht deshalb verloren hatte, weil er mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr (Senatsurteile vom 11. Januar 1977 - VI ZR 268/74 - VersR 1977, 524, 525 und vom 21. Januar 1986 - VI ZR 35/85 - VersR 1986, 579).
  • LG Saarbrücken, 29.04.2016 - 13 S 3/16

    Anscheinsbeweis bei Kfz-Unfall: Kollision des aus einer untergeordneten Straße

    cc) Umstände, die den gegen die Zeugin ... sprechenden Anscheinsbeweis erschüttern oder widerlegen könnten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21.01.1986 - VI ZR 35/85, VersR 1986, 579), sind nicht nachgewiesen.
  • OLG Naumburg, 26.03.2015 - 2 U 62/14

    Schmerzensgeld für Verkehrsunfallverletzung: Verlust des Bewusstseins und der

    a) Der Verletzung des Vorfahrtsrechts steht nicht eine - unterstellt erfolgte - Geschwindigkeitsüberschreitung des Erblassers entgegen, da, wie das Landgericht richtig ausgeführt hat, der Vorfahrtsberechtigte seine Vorfahrt nicht durch unerlaubt schnelles Fahren verliert (vgl. BGH, Urteile vom 04.06.1985, VI ZR 15/84, VersR 1985, 989, und vom 21.01.1986, VI ZR 35/85, VersR 1986, 579).
  • OLG Rostock, 07.09.2000 - 1 U 225/98
    Gegen den Beklagten als Wartepflichtigen spricht bereits der Anschein einer schuldhaften Vorfahrtverletzung (vgl. BGH DAR 1986, 142 [BGH 21.01.1986 - VI ZR 35/85] ; OLG Zweibrücken r+s 1977, 165; OLG Hamm r+s 1998, 106; OLG Schleswig VRS 80, 5 ff. ).

    Das genügt, um den Anschein eines schuldhaften Verstoßes des Beklagten gegen die Vorschrift des § 8 Abs. 2 S. 2 StVO auszuräumen (vgl. BGH DAR 1986, 142 [BGH 21.01.1986 - VI ZR 35/85] m.w.N.).

  • LG Saarbrücken, 25.06.2015 - 13 S 5/15

    Verkehrsunfall in der Schweiz: Anwendbares Recht; Haftung des Fahrzeughalters für

    Dieser im deutschen Recht anerkannte Erfahrungssatz (vgl. BGH, Urteil vom 21.01.1986 - VI ZR 35/85, VersR 1986, 579; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 8 StVO Rn. 68 m.w.N.) gilt auch bei Anwendung ausländischen Verkehrsrechts (vgl. BGH, Urteil vom 04.10.1984 - I ZR 112/82, NJW 1985, 554; Kammer, Urteile vom 13.02.2015 - 13 S 203/15, und vom 11.05.2015 - 13 S 21/15 m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 30.12.2019 - 13 S 66/19

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis und Haftungsverteilung bei Kollision eines

    Hier kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass der Wartepflichtige das bevorrechtigte Beklagtenfahrzeug bei der nach § 8 Abs. 2 Satz 2 StVO gebotenen Sorgfalt nicht hätte rechtzeitig wahrnehmen können (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 21. Januar 1986 - VI ZR 35/85, VersR 1986, 579; Kammer, Urteil vom 10. Juni 2011 - 13 S 40/11, NZV 2011, 607).
  • OLG Braunschweig, 12.07.1990 - 2 U 34/90

    Verstoß gegen die Vorschriften über die Beleuchtung der Anhänger an einem

    Durch die überhöhte Geschwindigkeit des Klägers greift der Beweis des ersten Anscheins vorliegend aber nicht ein, so daß der Kläger in vollem Umfang die Vorfahrtsverletzung des Beklagten zu 1. zu beweisen hat (vgl. Jagusch-Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 30. Aufl., § 8 StVO, Rdnr. 69, OLG Stuttgart VersR 1962, 1175; BGH DAR 1986, 142 f).
  • OLG Köln, 10.02.1998 - 9 U 96/97

    Ausgestaltung der Regulierung der Folgen eines Verkehrsunfalls nach einer

    Bei einer erheblich überhöhten Geschwindigkeit besteht aber die ernsthafte Möglichkeit, daß der Vorfahrtsberechtigte beim Einfahren des Wartepflichtigen in die Kreuzung noch zu weit entfernt war, um vom Wartepflichtigen als gefährdend angesehen werden zu müssen (BGH, DAR 1986, 142, BGH NJW 1982, 2668, OLG Stuttgart, VersR 1982, 1175).
  • OLG Nürnberg, 21.01.1993 - 1 U 2867/92

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und überhöhter Geschwindigkeit des

    Soweit sich der, Kläger hierzu auf BGH VersR 1985, 989 und 86, 579 bezieht, ist darauf hinzuweisen, daß es in diesen Fällen darum ging, ob der (erkennbare) Vorfahrtsberechtigte vom Wartepflichtigen wegen der extrem überhöhten Geschwindigkeit als gefährdet angesehen werden konnte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht