Rechtsprechung
BGH, 13.10.1998 - VI ZR 357/97 |
Hinweise an Mietwagenkunden
§ 1004 BGB, § 824, § 823 Abs. 1 BGB, eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb
Volltextveröffentlichungen (11)
- Prof. Dr. Lorenz
Haftung aus § 824 BGB bzw. aus § 823 I BGB bei geschäftsschädigenden Äußerungen über ein Unternehmen (Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb - Voraussetzungen eines rechtswidrigen Eingriffs - Geschäftsschädigende Äußerungen - Autovermieter
- urteile-network.de
Versicherungsverstoß UWG / GWB
- Judicialis
BGB § 823 Ai
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823
Geschäftsschädigende Äußerung eines Kfz-Haftpflichtversicherers über Autovermieter - Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Einfluß des Haftpflichtversicherers auf die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs durch den Unfallgeschädigten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823
Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Autovermieters durch geschäftsschädigende Äußerungen eines Haftpflichtversicherers - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823
Unterlassungsanspruch eines Autovermieters gegen Kfz-Haftpflichtversicherer wegen geschäftsschädigender Äußerungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Zur Unzulässigkeit geschäftsschädigende Äußerungen eines Kfz-Haftpflichtversicherers über ein Mietwagenunternehmen gegenüber dessen Kunden
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Geschäftsschädigende Äußerungen einer Haftpflichtversicherung gegenüber Mietwagenunternehmen
- captain-huk.de (Kurzinformation)
Grundsatzentscheidung des BGH zu geschäftsschädigenden Äußerungen von Haftpflichtversicherungen im Rahmen der Unfallschadensregulierung
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Unterlassungsanspruch eines Autovermieters gegen geschäftsschädigende Äußerungen eines Haftpflichtversicherers gegenüber Unfallgeschädigten
- captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung)
Geschäftsschädigende Äußerungen von Haftpflichtversicherungen im Rahmen der Unfallschadensregulierung
Papierfundstellen
- NJW 1999, 279
- MDR 1999, 96
- GRUR 1999, 364
- NZV 1999, 41
- ZMR 1999, 158
- VersR 1999, 65
- WM 1998, 2534
- BB 1999, 389
- DB 1999, 279
Wird zitiert von ... (49) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus BGH, 13.10.1998 - VI ZR 357/97
Eine solche Abrechnungspraxis wird der gegebenen Rechtslage jedoch nicht gerecht (vgl. hierzu BGHZ 132, 373, 375 ff. m.w.N.).dd) Es ist vorliegend nicht von Bedeutung, ob der Beklagten hinsichtlich des hier zu beurteilenden Vorgehens deshalb kein rechtlicher Verschuldensvorwurf zu machen ist, weil sie sich seinerzeit auf eine entsprechende lokale Gerichtspraxis berufen konnte und damals die Senatsentscheidung BGHZ 132, 373 noch nicht vorlag.
Ein Unfallgeschädigter, der ein Ersatzfahrzeug im Rahmen der sog. Unfallersatztarife in der Weise angemietet hat, daß der vollen Ersatzfähigkeit seiner Kosten nach den Grundsätzen des Senatsurteils BGHZ 132, 373, 375 ff. keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken entgegenstehen, ist auch dann nicht im Rahmen der Schadensminderungspflicht gehalten, auf einen anderen Autovermieter überzuwechseln, wenn er nachträglich von einem billigeren Angebot erfährt.
- BGH, 21.04.1998 - VI ZR 196/97
Zur Zulässigkeit von Medienberichterstattung über Unternehmen
Auszug aus BGH, 13.10.1998 - VI ZR 357/97
Auf diese Anspruchsgrundlage kann zurückgegriffen werden, wenn der Tatbestand des § 824 BGB nicht einschlägig ist (vgl. BGHZ 65, 325, 328; Senatsurteile vom 21. Februar 1989 - VI ZR 18/88 - VersR 1989, 521 und vom 21. April 1998 - VI ZR 196/97 - VersR 1998, 1037, 1038).Dies ergibt sich aus einer Abwägung der Interessen der Parteien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen, nicht nur zivilrechtlich, sondern auch verfassungsrechtlich geschützten Positionen, insbesondere auch des Grundrechts der Beklagten aus Art. 5 GG (vgl. Senatsurteil vom 21. April 1998 - VI ZR 196/97 - aaO m.w.N.).
- BGH, 25.01.1990 - I ZR 19/87
HBV-Familien- und Wohnungsrechtsschutz - Kopplung …
Auszug aus BGH, 13.10.1998 - VI ZR 357/97
Bei der auch hier gebotenen Abwägung der berechtigten Interessen der Beteiligten ist der Grundsatz zu berücksichtigen, daß im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung ein Einbrechen in fremde Vertragsbeziehungen erst dann als unzulässig anzusehen ist, wenn besondere, die Unlauterkeit begründende Umstände festzustellen sind (vgl. hierzu - dort im Rahmen des Wettbewerbsrechts - BGH, Urteil vom 25. Januar 1990 - I ZR 19/87 - GRUR 1990, 522, 527 - "HBV-Familien- und Wohnungsrechtsschutz" m.w.N.).
- BGH, 29.01.1985 - VI ZR 130/83
Anspruch auf Unterlassung einer Aufforderung zum kollektiven Vertragsbruch
Auszug aus BGH, 13.10.1998 - VI ZR 357/97
aa) Der deliktische Schutz des Gewerbebetriebs richtet sich gegen betriebsbezogene Eingriffe, die den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit betreffen und über eine bloße Belästigung oder sozial übliche Behinderung hinausgehen (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 1985 - VI ZR 130/83 - VersR 1985, 453, 454 m.w.N.). - BGH, 05.04.1995 - I ZR 67/93
"Versäumte Klagenhäufung"; Entscheidung des Berufungsgerichts bei versäumter …
Auszug aus BGH, 13.10.1998 - VI ZR 357/97
Dementsprechend ist auch der Streitgegenstand des Revisionsverfahrens auf den deliktsrechtlichen Fragenkreis beschränkt (vgl. hierzu auch BGH, Urteile vom 16. Mai 1991 - I ZR 218/89 - NJW 1992, 749 - "Fachliche Empfehlung II"; vom 2. April 1992 - I ZR 146/90 - NJW-RR 1992, 1069 - "Stundung ohne Aufpreis"; vom 5. April 1995 - I ZR 67/93 - NJW 1995, 2170, 2171 - "Versäumte Klagenhäufung"). - BGH, 22.05.1986 - I ZR 72/84
"Frank der Tat"; Wettbewerbsförderungsabsicht eines Redakteurs
Auszug aus BGH, 13.10.1998 - VI ZR 357/97
Der Durchsetzung deliktsrechtlicher Ansprüche dienten die Hilfsanträge, die seitens der Klägerin auf den insoweit erforderlichen Teil ihres Sachvortrags gestützt wurden (vgl. zum Erfordernis einer einerseits dem wettbewerbsrechtlichen, andererseits dem deliktsrechtlichen Begehren entsprechenden Antragstellung und -begründung BGH, Urteil vom 22. Mai 1986 - I ZR 72/84 - GRUR 1988, 898, 899 - "Frank der Tat"). - BGH, 16.05.1991 - I ZR 218/89
Fachliche Empfehlung II - HWG - Werbung mit fachlicher Autorität; Schutz der …
Auszug aus BGH, 13.10.1998 - VI ZR 357/97
Dementsprechend ist auch der Streitgegenstand des Revisionsverfahrens auf den deliktsrechtlichen Fragenkreis beschränkt (vgl. hierzu auch BGH, Urteile vom 16. Mai 1991 - I ZR 218/89 - NJW 1992, 749 - "Fachliche Empfehlung II"; vom 2. April 1992 - I ZR 146/90 - NJW-RR 1992, 1069 - "Stundung ohne Aufpreis"; vom 5. April 1995 - I ZR 67/93 - NJW 1995, 2170, 2171 - "Versäumte Klagenhäufung"). - BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73
Haftung für Warentest
Auszug aus BGH, 13.10.1998 - VI ZR 357/97
Auf diese Anspruchsgrundlage kann zurückgegriffen werden, wenn der Tatbestand des § 824 BGB nicht einschlägig ist (vgl. BGHZ 65, 325, 328; Senatsurteile vom 21. Februar 1989 - VI ZR 18/88 - VersR 1989, 521 und vom 21. April 1998 - VI ZR 196/97 - VersR 1998, 1037, 1038). - BGH, 21.02.1989 - VI ZR 18/88
Unterlassungsanspruch des Herstellers beim Warentest
Auszug aus BGH, 13.10.1998 - VI ZR 357/97
Auf diese Anspruchsgrundlage kann zurückgegriffen werden, wenn der Tatbestand des § 824 BGB nicht einschlägig ist (vgl. BGHZ 65, 325, 328; Senatsurteile vom 21. Februar 1989 - VI ZR 18/88 - VersR 1989, 521 und vom 21. April 1998 - VI ZR 196/97 - VersR 1998, 1037, 1038). - BGH, 02.04.1992 - I ZR 146/90
Stundung ohne Aufpreis - Kaufpreisstundung
Auszug aus BGH, 13.10.1998 - VI ZR 357/97
Dementsprechend ist auch der Streitgegenstand des Revisionsverfahrens auf den deliktsrechtlichen Fragenkreis beschränkt (vgl. hierzu auch BGH, Urteile vom 16. Mai 1991 - I ZR 218/89 - NJW 1992, 749 - "Fachliche Empfehlung II"; vom 2. April 1992 - I ZR 146/90 - NJW-RR 1992, 1069 - "Stundung ohne Aufpreis"; vom 5. April 1995 - I ZR 67/93 - NJW 1995, 2170, 2171 - "Versäumte Klagenhäufung").
- OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04
Bezeichnung von Milchprodukten als "Gen-Milch"; Kampagne einer …
Der deliktische Schutz des Gewerbebetriebes richtet sich gegen betriebsbezogene Eingriffe, die den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit betreffen und über eine bloße Belästigung oder sozial übliche Behinderung hinaus gehen (BGH NJW 1999, 279 [281]).Ein anderes gilt nur dann, wenn der Aufruf sich nicht in einer Meinungskundgabe erschöpft, sondern für den Fall der Nichtbefolgung wirtschaftlicher oder sonstiger Druck angekündigt wird; ein solcher Druck kann auch im Äußern einer unrichtigen Rechtsansicht liegen, verbunden mit dem unrichtigen Inaussichtstellen von nach der Rechtslage nicht bestehenden Regulierungsproblemen einer Haftpflichtversicherung gegenüber ihren Mitgliedern (BGH NJW 1999, 279 [281]).
- BGH, 08.03.2012 - I ZR 85/10
Unfallersatzgeschäft
Nach Ansicht der Revision hat das Berufungsgericht bei seinen Erwägungen zum Unterlassungshilfsantrag die vom VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 13. Oktober 1998 - VI ZR 357/97 zum dortigen Klageantrag 2 unter II 3 der Entscheidungsgründe (= NJW 1997, 279, 281 f.) gemachten Ausführungen unberücksichtigt gelassen. - OLG München, 24.10.2018 - 20 U 2963/17
Abfindung nach Ausscheiden aus einer BGB-Gesellschaft und Angemessenheit einer …
Der Unternehmer als solcher ist keineswegs generell deliktsrechtlich gegen Einbrüche in seinen Kundenkreis geschützt, sondern erst dann, wenn das Einbrechen in fremde Vertragsbeziehungen besondere, die Unlauterkeit begründende Umstände erfüllt (BGH NJW 1999, 279/282).
- OLG Nürnberg, 12.11.2019 - 3 U 592/19
Nur mitbewerberbezogene Tatbestände anwendbar auf bloßes …
Bei der gebotenen Abwägung der berechtigten Interessen der Beteiligten ist der Grundsatz zu berücksichtigen, dass im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung ein Einbrechen in fremde Vertragsbeziehungen erst dann als unzulässig anzusehen ist, wenn besondere, die Unlauterkeit begründende Umstände festzustellen sind (BGH, GRUR 1999, 364, 366/367 - Autovermietung). - OLG Düsseldorf, 08.05.2000 - 1 U 172/99
Schadensminderungspflicht bei Anmietung eines Unfall-Ersatzwagens
d) In Anwendung der Grundsätze der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 132, 373 - NJW 1996, 1958, be-stätigt durch die Entscheidung vom 13.10.1998, NJW 1999, 279) . - OLG Saarbrücken, 11.04.2018 - 5 U 49/17
Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Haftung eines …
Auch im Hinblick auf diese prozessrechtliche Lage sind diese, auf anderen Voraussetzungen beruhenden Ansprüche vorliegend nicht Streitgegenstand des Berufungsrechtszugs geworden (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 1998 - VI ZR 357/97, NJW 1999, 279). - OLG Hamm, 05.12.2008 - 9 U 89/08
Behauptung; eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb; Unterlassen
Entsprechend der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urt. vom 13.10.1998, VI ZR 357/97, NJW 1999, 297) sei das Recht des Klägers an seinem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gegenüber dem Informationsbedürfnis der Beklagen abzuwägen.Die vom Kläger angeführte Entscheidung des BGH vom 13.10.1998 (VI ZR 357/97; NJW 1999, 2534) zu geschäftsschädigenden Äußerungen eines Haftpflichtversicherers gegenüber Unfallgeschädigten, die bei dem klagenden Autovermieter einen Ersatzwagen angemietet hatten, ist mit dem hier zu entscheidenden Sachverhalt nicht vergleichbar.
- OLG Koblenz, 31.10.2003 - 10 U 1442/02
Versicherungsschutz bei Wildunfällen die durch bewusstes Ausweichen des …
Der Senat sieht im Einklang mit der überwiegenden Rechtsprechung (OLG Frankfurt a.M., OLGR Frankfurt 1994, 90; Schaden-Praxis 1994, 194; LG Kleve, Schaden-Praxis 1992, 86; Thüringer OLG, VersR 1997, 609 = r+s 1997, 279; LG Stralsund, ZfS 1995, 380; OLG Köln, VersR 1995, 1231 = r+s 1994, 369; LGKempten, Schaden-Praxis 1998, 222; LG Ellwangen, Schaden-Praxis 1998, 223; OLG Köln, ZfS 199, 66 = r+s 1998, 365; ZfS 1999, 339; LG Köln, Schaden-Praxis 1999, 102; OLG Karlsruhe, r+s 1999, 405; a.A. LG Verden, NVersZ 1999, 90; OLG Nürnberg, DAR 2001, 224) die Gefahren, die mit einer Kollision mit einem Fuchs verbunden sind, für den Kraftfahrer und das Fahrzeug als geschütztes Interesse als nicht sehr hoch ein, so dass ein willentliches Ausweichen vor einem Fuchs sich in der Regel als grob fahrlässiges Fehlverhalten darstellt, das auch vorliegend in subjektiver Hinsicht nicht entschuldbar ist. - OLG Hamm, 26.01.2001 - 9 U 165/00 Die Abrechnung nach einem solchen Unfallersatztarif widerspricht nach nunmehr gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat anschließt, nicht der bestehenden Rechtslage (BGH NJW 1999, 279, 280; 1996, 1958)- Danach ist die Verwendung eines derartigen Tarifes nicht zu beanstanden, soweit er sich im Rahmen des üblichen hält (BGH, NJW 1996,- 1958, 1959).
Demgemäß kann der Geschädigte auch grundsätzlich die Erstattung der Kosten für ein zu den Bedingungen eines solchen Unfallersatztarifes angemietetes Ersatzfahrzeug von dem Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung verlangen (BGH, NJW 1999, 279, 280; 1996, 1958, 1959).
Die in den Schreiben der Verfügungsbeklagten für die Geltendmachung der Forderungen abgegebenen Begründungen können allerdings geeignet sein; das Verhältnis zwischen der Verfügungsklägerin und ihren Versicherungsnehmern zu stören, so daß insoweit ein betriebsbezogener Eingriff in Betracht kommt (vgl. BGH, NJW 1999, 279, 2B0).
- OLG Düsseldorf, 22.10.2002 - 20 U 89/02
Gewährung einer Kostenbeteiligung für eine prothetische Behandlung bei Einstufung …
Damit scheiden wettbewerbsrechtliche Ansprüche aus (vgl. OLG München VersR 1993, 428; VersR 1999, 960; aus prozessrechtlichen Gründen offen gelassen von BGH NJW 1998, 1223 unter II.3.; BGH NJW 1999, 279 unter II.1.).bb) Allerdings hat der Bundesgerichtshof (NJW 1999, 279) bestimmte Äußerungen eines Haftpflichtversicherers über seine - rechtswidrige - Regulierungspraxis von Verkehrsunfallschäden bei der Anmietung von Ersatzfahrzeugen als unmittelbaren Eingriff in den Gewerbebetrieb der davon betroffenen Unternehmen (dort: Autovermieter) angesehen.
- OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 15 W 98/01
Beschwerdeverfahren
- LG Aachen, 13.01.2006 - 43 O 164/05
Unfallersatzwagenkunden - Beratung durch Versicherung
- LG Karlsruhe, 05.02.2010 - 6 S 18/09
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Anrechnung von Mutterschutzzeiten bei …
- OLG Brandenburg, 25.01.2005 - 6 W 8/05
Wettbewerb zwischen Rechtsanwälten und Kfz-Haftpflichtversicherer bei …
- OLG Hamm, 18.04.2012 - 13 U 174/11
Tierschützer
- OLG Hamm, 11.12.2009 - 9 U 105/09
Leistungsausschlüsse in der privaten Krankenversicherung hinsichtlich von durch …
- LG Dortmund, 12.12.2007 - 22 O 71/07
Kein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Arztes …
- LG Saarbrücken, 16.06.2008 - 13 S 33/08
- OLG Karlsruhe, 03.02.2000 - 12 U 79/99
Schlechterstellung früherer DDR-Bürger durch VBLS ist unwirksam
- LG Karlsruhe, 09.03.2001 - 6 S 23/00
Anspruch auf Versorgungsrente für Versicherte ; Tätigkeit im öffentlichen Dienst …
- OLG Oldenburg, 05.02.1999 - 13 U 79/98
Veröffentlichung der Behandlung von Patienten einer bestimmten Versicherung; …
- LG Karlsruhe, 15.07.2004 - 15 O 86/04
Wettbewerbsverstoß: Wettbewerbshandlung einer Kfz-Haftpflichtversicherung zu …
- LG Düsseldorf, 19.09.2003 - 20 S 36/03
- OLG Brandenburg, 02.11.2004 - 6 U 44/04
Wettbewerbsverhältnis zwischen Kfz-Sachverständigem und …
- LG Bielefeld, 27.10.2006 - 8 O 131/06
- LG Osnabrück, 17.02.2004 - 5 S 68/03
Erstattung von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall; Anmietung eines …
- OLG Jena, 02.03.2005 - 4 U 328/04
- AG Stadtroda, 24.06.2003 - 2 C 109/03
- OLG Karlsruhe, 30.12.2002 - 12 U 104/02
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Geltung der Ruhensvorschrift bei …
- OLG Karlsruhe, 30.12.2002 - 14 U 104/02
Geltung der Ruhensvorschrift i.R.d. Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst bei …
- LG Karlsruhe, 28.09.2001 - 6 O 78/01
Bemessung der Zusatzversorgungsrente; Anrechnung von einem Beitrittsgebiet …
- OLG Karlsruhe, 17.06.1999 - 12 U 308/98
Maßstab zur Bestimmung einer gesamtversorgungsfähigen Rente; …
- OLG Koblenz, 30.04.1999 - 3 U 543/98
Ablehnungsgesuch; Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Misstrauen gegen …
- AG Düsseldorf, 06.01.2005 - 28 C 9029/04
Umfang des Schadensersatzanspruchs bei der Geltendmachung des Unfallersatztarifs …
- AG Zwickau, 12.11.2004 - 2 C 103/04
- AG Köln, 23.07.2002 - 134 C 87/02
Vorliegen eines Gegenanspruchs auf Schadenersatz wegen positiver …
- LG Dresden, 31.05.2006 - 13 S 494/05
- LG Bielefeld, 08.12.2004 - 25 O 355/04
Unterlassungsanspruch wegen unlauterer Wettbewerbshandlung; Kontaktaufnahme einer …
- LG Bonn, 28.07.2004 - 16 O 25/04
Wettbewerbsrechtliche Anforderungen an die Substantiierung einer unzulässigen …
- LG Potsdam, 25.02.2009 - 2 O 373/08
Unterlassungsanspruch eines selbstständigen Kraftfahrzeuggutachters gegen die …
- LG Düsseldorf, 19.07.2002 - 20 S 263/01
- LG Zwickau, 02.03.2006 - 7 O 1449/03
- AG Hildburghausen, 31.03.2004 - 22 C 450/03
- AG Mosbach, 10.05.2002 - 2 C 598/01
- LG Stuttgart, 31.10.2001 - 33 KfH O 103/01
- LG Kassel, 10.06.2005 - 7 O 542/05
- AG Jena, 10.08.2004 - 28 C 94/04
- LG Braunschweig, 10.09.2003 - 2 S 529/02
- AG Bad Langensalza, 20.03.2003 - 5 C 397/02