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Rechtsprechung
   BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03, VI ZR 365/03   

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https://dejure.org/2004,301
BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03, VI ZR 365/03 (https://dejure.org/2004,301)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2004 - VI ZR 335/03, VI ZR 365/03 (https://dejure.org/2004,301)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2004 - VI ZR 335/03, VI ZR 365/03 (https://dejure.org/2004,301)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Ausschluss des Haftungsprivilegs nach neuem Recht bei Beschädigung eines parkenden Kraftfahrzeuges durch einen 9-Jährigen mit einem Kickboard

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Eingreifen der Haftungsprivilegierung für Minderjährige wegen eines Unfalls mit einem Kraftfahrzeug; Begrenzung der Haftungsprivilegierung auf Vorgänge im fließenden Verkehr; Einsichtsfähigkeit eines Minderjährigen; Fahrlässigkeit bei ...

  • verkehrsrechtsforum.de

    Zur Frage der Kinderhaftung im Straßenverkehr.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kinderhaftung und spezifische Gefahren des motorisierten Verkehrs

  • rabüro.de

    Zum Haftungsprivileg des Kindes im Straßenverkehr

  • Judicialis

    BGB § 823 Ha; ; BGB § 828 Abs. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 828 Abs. 2
    Haftungsprivileg des § 828 Abs. 2 S. 1 BGB nur bei typischer Überforderungssituation des Kindes durch spezifische Gefahren des motorisierten Verkehrs

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    (Kein) Haftungsprivileg nach § 828 II BGB n.F. im ruhenden Verkehr (teleologische Reduktion); Voraussetzung und Beweislast bei der Deliktsfähigkeit nach § 828 III BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 § 828 Abs. 2
    Haftungsverteilung bei Beschädigung parkender Fahrzeuge durch Roller fahrende Kinder

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht - Haftungsprivileg des § 828 Abs. 2 Satz 1 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Haftung von Kindern bei Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Haftung von Kindern bei Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs durch ein Kind

  • IWW (Kurzinformation)

    Unfallschadensregulierung - Kinderunfall im ruhenden Verkehr

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Haftung von Kindern bei Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Recht und Urteile Teil 2 - Kinder im Rechtsalltag

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftung von Kindern bei Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Haftung von Kindern bei Beschädigungen parkender Fahrzeuge

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Haftung von Kindern bei Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Kinder können für Beschädigung parkender Autos haftbar gemacht werden

  • anwalt-schaeufele-zerfowski.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Zur Haftung eines unter zehn Jahre alten Kindes im Straßenverkehr

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Haftung - Kind mit Fahrrad gegen Auto

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zur Anwendung des § 828 Abs. 2 BGB bei Unfällen mit parkenden Kraf tfahrzeugen

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Haftung für eigenes Verschulden - Verantwortungsfähigkeit Kinder im Straßenverkehr

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    (Kein) Haftungsprivileg nach § 828 II BGB n.F. im ruhenden Verkehr (teleologische Reduktion); Voraussetzung und Beweislast bei der Deliktsfähigkeit nach § 828 III BGB

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 161, 180
  • NJW 2004, 354
  • NJW 2005, 354
  • MDR 2004, R9
  • MDR 2005, 506
  • NZV 2005, 137
  • FamRZ 2005, 338 (Ls.)
  • VersR 2005, 376
  • JR 2005, 420
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 29.04.1997 - VI ZR 110/96

    Verschulden eines Kindes bei Abwehr eines Insekts mit einem Messer

    Auszug aus BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03
    Auf die individuelle Fähigkeit, sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten, kommt es insoweit nicht an (vgl. Senatsurteile vom 28. Februar 1984 - VI ZR 132/82 - VersR 1984, 641, 642 m.w.N. und vom 29. April 1997 - VI ZR 110/96 - VersR 1997, 834, 835).

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen der Einsichtsfähigkeit trägt der in Anspruch genommene Minderjährige; ab dem Alter von 7 Jahren wird deren Vorliegen vom Gesetz widerlegbar vermutet (vgl. Senatsurteil vom 29. April 1997 - VI ZR 110/96 - aaO; Baumgärtel/Strieder, 2. Aufl., § 828 BGB, Rn. 2 m.w.N.).

    Bei einem Minderjährigen kommt es darauf an, ob Kinder bzw. Jugendliche seines Alters und seiner Entwicklungsstufe den Eintritt eines Schadens hätten voraussehen können und müssen und es ihnen bei Erkenntnis der Gefährlichkeit ihres Handelns in der konkreten Situation möglich und zumutbar gewesen wäre, sich dieser Erkenntnis gemäß zu verhalten (vgl. Senatsurteile vom 27. Januar 1970 - VI ZR 157/68 - VersR 1970, 374, 375 und vom 29. April 1997 - VI ZR 110/96 - VersR 1997, 834, 835).

  • BGH, 23.10.1952 - III ZR 273/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03
    a) Ein solches Verhalten setzt voraus, daß die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht gelassen (§ 276 Abs. 2 BGB) und dabei die Möglichkeit eines Schadenseintritts erkannt oder sorgfaltswidrig verkannt wurde sowie ein die Gefahr vermeidendes Verhalten möglich und zumutbar war (vgl. Senatsurteile BGHZ 58, 48, 56 und vom 10. November 1992 - VI ZR 45/92 - VersR 1993, 230, 231; BGH Urteil vom 23. Oktober 1952 - III ZR 273/51 - LM Nr. 1 zu § 828 BGB).

    Dabei ist dem Alter des Schädigers Rechnung zu tragen (vgl. BGH Urteil vom 23. Oktober 1952 - III ZR 273/51 - aaO).

  • LG Trier, 28.10.2003 - 1 S 104/03

    9-Jähriger haftet bei Beschädigung eines parkenden Autos auch nach neuem Recht

    Auszug aus BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03
    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in r+s 2004, 172 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, der Beklagte sei gemäß § 823 Abs. 1 BGB verpflichtet, dem Kläger die aus der Beschädigung seines Fahrzeugs entstandenen Schäden zu ersetzen.
  • BGH, 09.01.1959 - VI ZR 202/57

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall zweier Lastzüge auf der Autobahn

    Auszug aus BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03
    Das schließt jedoch nicht aus, daß sich in besonders gelagerten Fällen - zu denen der Streitfall aber nicht gehört - auch im ruhenden Verkehr eine spezifische Gefahr des motorisierten Verkehrs verwirklichen kann (vgl. etwa Senatsurteile BGHZ 29, 163, 166 f. und vom 25. Oktober 1994 - VI ZR 107/94 - VersR 1995, 90, 92).
  • BGH, 28.02.1984 - VI ZR 132/82

    Deliktsfähigkeit und Verschulden Minderjähriger

    Auszug aus BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03
    Auf die individuelle Fähigkeit, sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten, kommt es insoweit nicht an (vgl. Senatsurteile vom 28. Februar 1984 - VI ZR 132/82 - VersR 1984, 641, 642 m.w.N. und vom 29. April 1997 - VI ZR 110/96 - VersR 1997, 834, 835).
  • BVerfG, 07.04.1997 - 1 BvL 11/96

    Zur Beteiligung des Betriebsrates bei Einstellungen und Versetzung im

    Auszug aus BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03
    Im Hinblick darauf würde bei einer einschränkenden Auslegung oder bei einer im Schrifttum und in der bisher veröffentlichten Rechtsprechung (vgl. neben dem Berufungsurteil auch LG Koblenz NJW 2004, 858 und AG Sinzheim NJW 2004, 453) in Bezug auf parkende Fahrzeuge befürworteten teleologischen Reduktion der Vorschrift jedenfalls keine einschränkende Anwendung vorliegen, die einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz einen entgegengesetzten Sinn verliehe oder den normativen Gehalt der auszulegenden Norm grundlegend neu bestimmte und deshalb nicht zulässig wäre (vgl. BVerfG NJW 1997, 2230).
  • BGH, 10.11.1992 - VI ZR 45/92

    Vorhersehbarkeit von Sturzverletzungen bei Rauferei

    Auszug aus BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03
    a) Ein solches Verhalten setzt voraus, daß die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht gelassen (§ 276 Abs. 2 BGB) und dabei die Möglichkeit eines Schadenseintritts erkannt oder sorgfaltswidrig verkannt wurde sowie ein die Gefahr vermeidendes Verhalten möglich und zumutbar war (vgl. Senatsurteile BGHZ 58, 48, 56 und vom 10. November 1992 - VI ZR 45/92 - VersR 1993, 230, 231; BGH Urteil vom 23. Oktober 1952 - III ZR 273/51 - LM Nr. 1 zu § 828 BGB).
  • BGH, 11.01.1972 - VI ZR 46/71

    Verletzung einer Leibesfrucht

    Auszug aus BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03
    a) Ein solches Verhalten setzt voraus, daß die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht gelassen (§ 276 Abs. 2 BGB) und dabei die Möglichkeit eines Schadenseintritts erkannt oder sorgfaltswidrig verkannt wurde sowie ein die Gefahr vermeidendes Verhalten möglich und zumutbar war (vgl. Senatsurteile BGHZ 58, 48, 56 und vom 10. November 1992 - VI ZR 45/92 - VersR 1993, 230, 231; BGH Urteil vom 23. Oktober 1952 - III ZR 273/51 - LM Nr. 1 zu § 828 BGB).
  • BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59

    Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig

    Auszug aus BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03
    Da § 828 BGB auch für die Frage des Mitverschuldens nach § 254 BGB maßgeblich ist (vgl. Senatsurteil BGHZ 34, 355, 366), hat die Haftungsfreistellung Minderjähriger auch zur Folge, daß Kinder dieses Alters sich ihren eigenen Ansprüchen, gleichviel ob sie aus allgemeinem Deliktsrecht oder aus den Gefährdungshaftungstatbeständen des Straßenverkehrsgesetzes oder des Haftpflichtgesetzes hergeleitet werden, ein Mitverschulden bei der Schadensverursachung nicht entgegenhalten lassen müssen (vgl. BT-Drucks. 14/7752, S. 16; Bollweg/Hellmann, Das Neue Schadensersatzrecht, § 828 Teil 3, Rn. 5; Heß/Buller ZfS 2003, 218, 219).
  • BGH, 25.10.1994 - VI ZR 107/94

    Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Abstellen eines Kfz unter

    Auszug aus BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03
    Das schließt jedoch nicht aus, daß sich in besonders gelagerten Fällen - zu denen der Streitfall aber nicht gehört - auch im ruhenden Verkehr eine spezifische Gefahr des motorisierten Verkehrs verwirklichen kann (vgl. etwa Senatsurteile BGHZ 29, 163, 166 f. und vom 25. Oktober 1994 - VI ZR 107/94 - VersR 1995, 90, 92).
  • BGH, 27.01.1970 - VI ZR 157/68

    Jugendliche - Verschulden - Verantwortlichkeit - Ballspiel

  • AG Sinsheim, 30.10.2003 - 4 C 196/03

    Haftung eines nicht ganz acht Jahre alten Kindes für die Herbeiführung von

  • LG Koblenz, 30.10.2003 - 14 S 153/03

    Haftungsverteilung bei Kollision eines neun Jahre alten Kindes mit einem

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    a) Das Haftungsprivileg des § 828 Abs. 2 Satz 1 BGB greift nur ein, wenn sich bei der gegebenen Fallkonstellation eine typische Überforderungssituation des Kindes durch die spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs realisiert hat (vgl. Senatsurteil vom 30. November 2004 - VI ZR 335/03 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 310/08

    Gesetzliche Vermutung der Verwirklichung einer Überforderungssituation für ein

    Hiernach hat der Senat die Haftungsfreistellung verneint in Fällen, in denen Kinder der privilegierten Altersgruppe mit einem Kickboard oder Fahrrad gegen ein ordnungsgemäß geparktes Fahrzeug gestoßen sind und dieses beschädigt haben (vgl. Senat, BGHZ 161, 180; Urteil vom 30. November 2004 - VI ZR 365/03 - VersR 2005, 380 und vom 21. Dezember 2004 - VI ZR 276/03 - VersR 2005, 378).

    In besonders gelagerten Fällen kann sich auch im ruhenden Verkehr eine spezifische Gefahr des motorisierten Verkehrs verwirklichen (vgl. Senat, BGHZ 161, 180, 185 und Urteil vom 21. Dezember 2004 - VI ZR 276/03 - aaO jeweils m.w.N.).

    Auch in einer solchen Fallkonstellation können altersbedingte Defizite eines Kindes im motorisierten Straßenverkehr, von denen die Fähigkeit zur richtigen Einschätzung von Entfernungen und Geschwindigkeiten nur beispielhaft genannt sind, zum Tragen kommen (vgl. grundlegend Senat, BGHZ 161, 180, 185 m.w.N.).

    d) Soweit die Revision im Hinblick auf ein beiderseitiges Mitverschulden weitere Feststellungen für erforderlich hält, verkennt sie, dass die Haftungsfreistellung nach § 828 Abs. 2 Satz 1 BGB auch für das Mitverschulden nach § 254 BGB gilt (vgl. Senatsurteile BGHZ 34, 355, 366 und 161, 180, 186).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 75/07

    Haftung eines fahrradfahrenden Kindes bei Kollision mit geöffneten Türen eines am

    Hiernach hat der Senat das Haftungsprivileg verneint in Fällen, in denen Kinder der privilegierten Altersgruppe mit einem Kickbord oder Fahrrad gegen ein ordnungsgemäß geparktes Kraftfahrzeug gestoßen sind und dieses beschädigt haben (vgl. Senatsurteile BGHZ 161, 180; vom 30. November 2004 - VI ZR 365/03 - VersR 2005, 380 und vom 21. Dezember 2004 - VI ZR 276/03 - VersR 2005, 378).

    Das schließt jedoch nicht aus, dass sich in besonders gelagerten Fällen auch im ruhenden Verkehr eine spezifische Gefahr des motorisierten Verkehrs verwirklichen kann (vgl. Senatsurteil BGHZ 161, 180, 185 und vom 21. Dezember 2004 - VI ZR 276/03 - aaO, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 27.02.2018 - VI ZR 109/17

    Direktanspruch des geschädigten Dritten auf Ersatz seines Schadens im Rahmen der

    Die Revision zeigt aber nicht auf, dass die insoweit darlegungsbelastete (vgl. Senatsurteil vom 30. November 2004 - VI ZR 335/03, BGHZ 161, 180, 187) Beklagte in den Vorinstanzen vorgetragen hätte, dass der Schädiger im Unfallzeitpunkt nicht über die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht verfügte.
  • BGH, 17.04.2007 - VI ZR 109/06

    Haftung eines achtjährigen Kindes bei einem Unfall im Straßenverkehr mit einem

    Er hat hierzu ausgeführt, die Vorschrift greife nach ihrem Sinn und Zweck nur ein, wenn sich bei der gegebenen Fallkonstellation eine typische Überforderungssituation des Kindes durch die spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs realisiert habe (vgl. Senatsurteile BGHZ 161, 180 und vom 21. Dezember 2004 - VI ZR 276/03 - VersR 2005, 378 m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 29.10.2020 - 3 O 15/19

    Zur Aufsichtspflicht des Großvaters und der Einsichtsfähigkeit eines 11-Jährigen

    Die zur Erkenntnis seiner Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht im Sinne von § 828 Abs. 3 BGB besitzt, wer nach seiner individuellen Verstandesentwicklung fähig ist, das Gefährliche seines Tuns zu erkennen und sich der Verantwortung für die Folgen seines Tuns bewusst zu sein (BGHZ 161, 180).

    Ab dem Alter von sieben Jahren wird deren Vorliegen vom Gesetz widerlegbar vermutet (BGHZ 161, 180).

  • BGH, 16.10.2007 - VI ZR 42/07

    Begriff des Unfalls mit einem Kraftfahrzeug

    Hiernach hat der Senat das Haftungsprivileg verneint in Fällen, in denen Kinder der privilegierten Altersgruppe mit einem Kickbord oder Fahrrad gegen ein ordnungsgemäß geparktes Kraftfahrzeug gestoßen sind und dieses beschädigt haben (vgl. Senatsurteile BGHZ 161, 180 und vom 21. Dezember 2004 - VI ZR 276/03 - VersR 2005, 378 m.w.N.).
  • LG Bielefeld, 04.03.2015 - 4 O 211/14

    12-jähriger wegen Filesharings zur Zahlung von ca. 1.300 Euro verurteilt

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 2005, 354) besitzt derjenige die zur Erkenntnis seiner Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht im Sinne von § 828 Abs. 3 BGB, der nach seiner individuellen Verstandesentwicklung fähig ist, das Gefährliche seines Tuns zu erkennen und sich der Verantwortung für die Folgen seines Tuns bewusst zu sein.

    Denn ab einem Alter von 7 Jahren wird das Vorliegen der nötigen Einsichtsfähigkeit vom Gesetz widerlegbar vermutet (vgl. BGH NJW-RR 1997, 1110; BGH NJW 2005, 354 m.w. Nachweisen).

  • BGH, 21.12.2004 - VI ZR 276/03

    Haftungsverteilung bei Beschädigung eines parkenden Kraftfahrzeugs durch ein

    Das Haftungsprivileg des § 828 Abs. 2 Satz 1 BGB in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 2002 (BGBl I S. 2674) greift nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift nur ein, wenn sich bei der gegebenen Fallkonstellation eine typische Überforderungssituation des Kindes durch die spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs realisiert hat (im Anschluß an das Senatsurteil vom 30. November 2004 - VI ZR 335/03 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

    Da der Wortlaut des § 828 Abs. 2 BGB jedoch nicht zu einem eindeutigen Ergebnis führt, hat der erkennende Senat in seinen beiden Urteilen vom 30. November 2004 - VI ZR 335/03 und - VI ZR 365/03 - (beide zur Veröffentlichung bestimmt) den in der Vorschrift zum Ausdruck kommenden objektivierten Willen des Gesetzgebers aus den Gesetzesmaterialien ermittelt.

    Diese Grundsätze können - ebenso wie in den Senatsurteilen vom 30. November 2004 - VI ZR 335/03 - und - VI ZR 365/03 - in dem hier zu entscheidenden Fall jedoch nicht eingreifen, weil nach den Feststellungen des Berufungsgerichts der Beklagte infolge leichter Unaufmerksamkeit mit dem Fahrrad gegen den ordnungsgemäß geparkten PKW der Klägerin geraten ist.

    Mit Recht hat das Berufungsgericht auch ein fahrlässiges Verhalten (§ 276 BGB) des Beklagten bejaht (zu den Voraussetzungen vgl. Senatsurteile vom 30. November 2004 - VI ZR 335/03 und - VI ZR 365/03 -).

  • OLG Hamm, 28.01.2016 - 4 U 75/15

    Verantwortlichkeit eines Minderjährigen für das Herunterladen einer

    aa) Die zur Erkenntnis seiner Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht im Sinne von § 828 Abs. 3 BGB besitzt, wer nach seiner individuellen Verstandesentwicklung fähig ist, das Gefährliche seines Tuns zu erkennen und sich der Verantwortung für die Folgen seines Tuns bewusst zu sein (BGHZ 161, 180).

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen der Einsichtsfähigkeit trägt der in Anspruch genommene Minderjährige; ab dem Alter von sieben Jahren wird deren Vorliegen vom Gesetz widerlegbar vermutet (BGHZ 161, 180).

    Bei einem Minderjährigen kommt es darauf an, ob Kinder bzw. Jugendliche seines Alters und seiner Entwicklungsstufe den Eintritt eines Schadens hätten voraussehen können und müssen und es ihnen bei Erkenntnis der Gefährlichkeit ihres Handelns in der konkreten Situation möglich und zumutbar gewesen wäre, sich dieser Erkenntnis gemäß zu verhalten (BGHZ 161, 180).

  • AG Ansbach, 13.07.2015 - 1 C 1724/13

    Verkehrsunfall, Schadensersatzansprüche, Pkw, Vorfahrtsverletzung,

  • OLG Köln, 30.11.2010 - 24 U 155/09

    Inbrandsetzung einer Halle auf einem als Reitanlage genutzten

  • OLG Zweibrücken, 26.04.2021 - 1 U 141/19

    Kollision eines Kraftfahrzeuges mit einem am Fahrbahnrand stehenden Kind

  • OLG Nürnberg, 28.04.2006 - 5 U 130/06

    Voraussetzungen für die zur Erkenntnis erforderlichen Einsicht

  • OLG Celle, 11.10.2023 - 14 U 157/22

    Kind; Unfall; Fahrzeug; Straßenverkehr; Radfahrer; Zebrastreifen; Schmerzensgeld;

  • OLG Köln, 02.04.2007 - 24 W 13/07

    Minderjährige Kinder haften in der Regel nicht bei Verkehrsunfällen

  • LG Saarbrücken, 20.11.2009 - 13 S 133/09

    Haftung eines neun Jahre alten Radfahrers

  • BGH, 14.06.2005 - VI ZR 181/04

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem acht Jahre alten auf die

  • OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 12 U 123/09

    Brandverursachung in einer Scheune: Schadensersatzhaftung, Einsichtsfähigkeit der

  • OLG Saarbrücken, 29.11.2011 - 4 U 3/11

    Haftungsverteilung bei Kollision eines den Radweg befahrenden 14-jährigen

  • AG Berlin-Charlottenburg, 19.11.2019 - 203 C 438/17

    Urheberrechtsverletzung - deliktische Haftung eines 15-Jährigen wegen Filesharing

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2013 - 1 U 68/12

    Pflichten des Führers eines U-Bahn- oder Straßenbahnzuges

  • BGH, 30.05.2006 - VI ZR 184/05

    Zum völligen Zurücktreten einer Mithaftung des Kfz-Führers bei einem Unfall mit

  • LG Bayreuth, 19.04.2006 - 12 S 122/05

    Haftungsprivilegierung eines minderjährigen Kindes im Straßenverkehr

  • LG Kaiserslautern, 21.06.2019 - 3 O 357/16

    Verkehrsunfall: Auto und Kind - zu nah an Fahrbahn stehend

  • OLG Saarbrücken, 14.03.2013 - 4 U 445/11

    Haftungsverteilung bei Kollision einer in der Mitte einer innerstädtischen

  • OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 2 U 123/09

    Deliktische Haftung eines Jugendlichen

  • LG Duisburg, 21.02.2007 - 11 S 39/06

    Überforderungssituation eines Kindes im Straßenverkehr bei Realisierung einer

  • LG Cottbus, 18.04.2016 - 3 O 61/12

    Deliktshaftung: Regressansprüche des Dienstherren bei gefährlicher

  • LG Kaiserslautern, 19.06.2020 - 3 O 639/19

    Verkehrssicherungspflicht öffentliches Schulgebäude

  • OLG Zweibrücken, 08.03.2021 - 1 U 141/19

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Kollision eines den

  • AG Essen-Steele, 02.02.2011 - 8 C 350/08

    Beschädigung eines parkenden Kraftfahrzeugs durch ein 9-jähriges Kind mit einem

  • LG Osnabrück, 13.07.2006 - 4 O 473/06

    Schadensersatz wegen Selbstverletzung eines Pferdes durch das Verhalten eines

  • LG Hamburg, 18.12.2009 - 331 O 163/07

    Verkehrsunfallhaftung bei der Überquerung der Fahrbahn durch ein 12-jähriges Kind

  • LG Marburg, 13.04.2005 - 5 S 81/04

    Anspruch auf Nutzung des Zufahrtsweges eines Nachbargrundstückes; Anspruch auf

  • LG Kaiserslautern, 06.04.2005 - 3 S 20/05

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrrad fahrenden Kindes mit einem

  • AG Frankfurt/Main, 02.12.2021 - 380 C 14/21
  • OLG Karlsruhe, 04.11.2013 - 1 U 35/13

    Verkehrsunfallhaftung: Mitverschulden eines betrunkenen Beifahrers bei Teilnahme

  • LG Ellwangen/Jagst, 09.02.2007 - 1 S 186/06
  • AG Langen, 28.09.2015 - 55 C 166/13
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Rechtsprechung
   BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,353
BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03 (https://dejure.org/2004,353)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2004 - VI ZR 365/03 (https://dejure.org/2004,353)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2004 - VI ZR 365/03 (https://dejure.org/2004,353)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • verkehrslexikon.de

    Begrenzung der Haftungsprivilegierung für Kinder auf typische Überforderungssituationen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Deliktische Verantwortlichkeit von Minderjährigen; Haftungsprivilegierung von Kindern im Straßenverkehr; Anwendbarkeit des Haftungsprivilegs auf den ruhenden Verkehr; Überforderung durch spezifische Gefahren des motorisierten Verkehrs; Geltendmachung von Gutachterkosten; ...

  • verkehrsrechtsforum.de

    Das Haftungsprivileg des § 828 Abs. 2 Satz 1 BGB greift nur ein, wenn sich bei der gegebenen Fallkonstellation eine typische Überforderungssituation des Kindes durch die spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs realisiert hat.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kinderhaftung bei Verkehrsunfällen - Überforderungssituation

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kinderhaftung nur bei typischer Überforderungssituation des Kindes

  • Judicialis

    BGB § 249 Hb; ; BGB § 823 Ha; ; BGB § 828 Abs. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)

    BGB § 823; BGB § 828 Abs. 2; BGB § 249
    Tatrichter darf zur Beurteilung der Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens die vom Sachverständigen ermittelte Schadenshöhe berücksichtigen

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Bagatellschadensgrenze - eine nicht existente Luftnummer!

  • captain-huk.de

    Klipp und klar - zur Frage der Erforderlichkeit für die Beauftragung eines Schverständigen

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 § 828 Abs. 2 § 249
    Haftungsverteilung bei Beschädigung eines parkenden Kraftfahrzeugs durch ein radfahrendes Kind

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Gehören Gutachenkosten zum erforderlichen Herstellungsaufwand?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Die Bagatellschadensgrenze für die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen liegt bei etwa 700 bis 750 Euro

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Haftungsprivileg des § 828 Abs. 2 Satz 1 BGB

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs durch ein Kind

  • IWW (Kurzinformation)

    Unfallkosten - Bagatellgrenze bei Gutachterkosten

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Haftung von Kindern bei Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Sachverständigengutachten auch bei Bagatellschäden

  • captain-huk.de (Kurzinformation)

    Ersatz der Gutachterkosten

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Kinder können für Beschädigung parkender Autos haftbar gemacht werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Kostenerstattung der Sachverständigenkosten bei Bagatellschäden

Besprechungen u.ä. (6)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Ersatz von Sachverständigenkosten

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Haftung - Kind mit Fahrrad gegen Auto

  • schadenfixblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Versicherer torpedieren zunehmend das Recht auf ein Sachverständigengutachten eines freien Sachverständigen und fordern stattdessen Kostenvoranschläge

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Bagatellschadensgrenze - eine nicht existente Luftnummer!

  • captain-huk.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Merkmal der Erforderlichkeit im Sinne von § 249 BGB, Teil II

  • captain-huk.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Schöne Welt der Verkehrsopferhilfe e. V.

Sonstiges

  • streifler.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Bagatellschaden

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 356
  • MDR 2005, 390
  • NZV 2005, 139
  • VersR 2005, 380
 
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Wird zitiert von ... (301)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03
    Ebenso können diese Kosten zu dem nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB (n.F.) erforderlichen Herstellungsaufwand gehören, wenn eine vorherige Begutachtung zur tatsächlichen Durchführung der Wiederherstellung erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. Senatsurteil vom 6. November 1973 - VI ZR 27/73 - VersR 1974, 90, insoweit in BGHZ 61, 346 nicht abgedruckt).

    Demnach kommt es darauf an, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachten durfte (vgl. Senatsurteile BGHZ 54, 82, 85 und 61, 346, 349 f.; Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozeß, 24. Aufl., 3. Kap., Rn. 111).

    Gleichwohl ergeben sie sich bereits aus § 249 BGB, so daß die Darlegungs- und Beweislast hierfür beim Geschädigten liegt (vgl. Senatsurteil BGHZ 61, 346, 351; Baumgärtel/Strieder, 2. Aufl., § 249 BGB, Rn. 7).

  • BGH, 25.10.1994 - VI ZR 107/94

    Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Abstellen eines Kfz unter

    Auszug aus BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03
    Das schließt jedoch nicht aus, daß sich in besonders gelagerten Fällen - zu denen der Streitfall aber nicht gehört - auch im ruhenden Verkehr eine spezifische Gefahr des motorisierten Verkehrs verwirklichen kann (vgl. etwa Senatsurteile BGHZ 29, 163, 166 f. und vom 25. Oktober 1994 - VI ZR 107/94 - VersR 1995, 90, 92).
  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung - Sorgfaltspflichten einer

    Auszug aus BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03
    a) Die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB (n.F.) auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 1988 - X ZR 112/87 - NJW-RR 1989, 953, 956).
  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03
    b) Für die Frage der Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit einer solchen Begutachtung ist auf die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung abzustellen (vgl. zur Beauftragung eines Rechtsanwalts Senatsurteil vom 8. November 1994 - VI ZR 3/94 - NJW 1995, 446, 447).
  • LG Trier, 28.10.2003 - 1 S 104/03

    9-Jähriger haftet bei Beschädigung eines parkenden Autos auch nach neuem Recht

    Auszug aus BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03
    Im Hinblick darauf würde bei einer einschränkenden Auslegung oder bei einer im Schrifttum und in der bisher veröffentlichten Rechtsprechung (vgl. LG Trier, r+s 2004, 172; LG Koblenz, NJW 2004, 858; AG Sinzheim, NJW 2004, 453) in Bezug auf parkende Fahrzeuge befürworteten teleologischen Reduktion der Vorschrift jedenfalls keine einschränkende Anwendung vorliegen, die einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz einen entgegengesetzten Sinn verliehe oder den normativen Gehalt der auszulegenden Norm grundlegend neu bestimmte und deshalb nicht zulässig wäre (vgl. BVerfG NJW 1997, 2230).
  • BVerfG, 07.04.1997 - 1 BvL 11/96

    Zur Beteiligung des Betriebsrates bei Einstellungen und Versetzung im

    Auszug aus BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03
    Im Hinblick darauf würde bei einer einschränkenden Auslegung oder bei einer im Schrifttum und in der bisher veröffentlichten Rechtsprechung (vgl. LG Trier, r+s 2004, 172; LG Koblenz, NJW 2004, 858; AG Sinzheim, NJW 2004, 453) in Bezug auf parkende Fahrzeuge befürworteten teleologischen Reduktion der Vorschrift jedenfalls keine einschränkende Anwendung vorliegen, die einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz einen entgegengesetzten Sinn verliehe oder den normativen Gehalt der auszulegenden Norm grundlegend neu bestimmte und deshalb nicht zulässig wäre (vgl. BVerfG NJW 1997, 2230).
  • BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59

    Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig

    Auszug aus BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03
    Da § 828 BGB auch für die Frage des Mitverschuldens nach § 254 BGB maßgeblich ist (vgl. Senatsurteil BGHZ 34, 355, 366), hat die Haftungsfreistellung Minderjähriger auch zur Folge, daß Kinder dieses Alters sich ihren eigenen Ansprüchen, gleichviel ob sie aus allgemeinem Deliktsrecht oder aus den Gefährdungshaftungstatbeständen des Straßenverkehrsgesetzes oder des Haftpflichtgesetzes hergeleitet werden, ein Mitverschulden bei der Schadensverursachung nicht entgegenhalten lassen müssen (vgl. BT-Drucks. 14/7752, S. 16; Bollweg/Hellmann, Das Neue Schadensersatzrecht, § 828 Teil 3, Rn. 5; Heß/Buller ZfS 2003, 218, 219).
  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

    Auszug aus BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03
    Demnach kommt es darauf an, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachten durfte (vgl. Senatsurteile BGHZ 54, 82, 85 und 61, 346, 349 f.; Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozeß, 24. Aufl., 3. Kap., Rn. 111).
  • BGH, 09.01.1959 - VI ZR 202/57

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall zweier Lastzüge auf der Autobahn

    Auszug aus BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03
    Das schließt jedoch nicht aus, daß sich in besonders gelagerten Fällen - zu denen der Streitfall aber nicht gehört - auch im ruhenden Verkehr eine spezifische Gefahr des motorisierten Verkehrs verwirklichen kann (vgl. etwa Senatsurteile BGHZ 29, 163, 166 f. und vom 25. Oktober 1994 - VI ZR 107/94 - VersR 1995, 90, 92).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03

    Zur Haftung von Kindern bei Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs

    Auszug aus BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03
    a) Das Haftungsprivileg des § 828 Abs. 2 Satz 1 BGB greift nur ein, wenn sich bei der gegebenen Fallkonstellation eine typische Überforderungssituation des Kindes durch die spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs realisiert hat (vgl. Senatsurteil vom 30. November 2004 - VI ZR 335/03 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • AG Sinsheim, 30.10.2003 - 4 C 196/03

    Haftung eines nicht ganz acht Jahre alten Kindes für die Herbeiführung von

  • LG Koblenz, 30.10.2003 - 14 S 153/03

    Haftungsverteilung bei Kollision eines neun Jahre alten Kindes mit einem

  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    Soweit zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs eine Begutachtung durch einen Sachverständigen erforderlich und zweckmäßig ist, gehören die Kosten eines vom Geschädigten eingeholten Schadensgutachtens zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen (vgl. Senatsurteile vom 30. November 2004 - VI ZR 365/03, VersR 2005, 380 und vom 23. Januar 2007 - VI ZR 67/06, VersR 2007, 560 Rn. 11; BGH, Urteil vom 29. November 1988 - X ZR 112/87, NJW-RR 1989, 953, 956).

    Ebenso können diese Kosten zu dem nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlichen Herstellungsaufwand gehören, wenn eine vorherige Begutachtung zur tatsächlichen Durchführung der Wiederherstellung erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. Senatsurteile vom 6. November 1973 - VI ZR 27/73, VersR 1974, 90, insoweit in BGHZ 61, 346 nicht abgedruckt; vom 29. Januar 1985 - VI ZR 59/84, VersR 1985, 441, 442; vom 30. November 2004 - VI ZR 365/03, aaO und vom 23. Januar 2007 - VI ZR 67/06, VersR 2007, 560 Rn. 11; Wortmann, VersR 1998, 1204, 1210 f.).

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Diese Kosten gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. Senatsurteil vom 30. November 2004 - VI ZR 365/03 - VersR 2005, 380; BGH, Urteil vom 29. November 1988 - X ZR 112/87 - NJW-RR 1989, 953, 956).

    Ebenso können diese Kosten zu dem nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlichen Herstellungsaufwand gehören, wenn eine vorherige Begutachtung zur tatsächlichen Durchführung der Wiederherstellung erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. Senatsurteile vom 6. November 1973 - VI ZR 27/73 - VersR 1974, 90, insoweit in BGHZ 61, 346 nicht abgedruckt; vom 29. Januar 1985 - VI ZR 59/84 - VersR 1985, 441, 442; vom 30. November 2004 - VI ZR 365/03 - aaO; Wortmann, VersR 1998, 1204, 1210 f.).

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07

    Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach

    Die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören zu dem erforderlichen Herstellungsaufwand im Sinne des § 249 Abs. 2 BGB, wenn - wie hier - eine vorherige Begutachtung zur tatsächlichen Durchführung der Wiederherstellung erforderlich und zweckmäßig ist (Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Aufl., § 26, Rdnr. 3 mit Hinweis auf BGH NZV 2005, 139).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.11.2004 - VI ZR 353/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,42607
BGH, 30.11.2004 - VI ZR 353/03 (https://dejure.org/2004,42607)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2004 - VI ZR 353/03 (https://dejure.org/2004,42607)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2004 - VI ZR 353/03 (https://dejure.org/2004,42607)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,42607) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

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