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   BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79   

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https://dejure.org/1980,216
BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79 (https://dejure.org/1980,216)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1980 - VI ZR 37/79 (https://dejure.org/1980,216)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1980 - VI ZR 37/79 (https://dejure.org/1980,216)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten - Zahlung von Schmerzensgeld sowie Feststellung einer Ersatzpflicht für Zukunftschäden - Möglichkeit der Schädigung des nervus facialis - Verletzung eines Nervs im Ohr - Unwirksamkeit einer Einwilligung in eine Operation

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten; Zahlung von Schmerzensgeld sowie Feststellung einer Ersatzpflicht für Zukunftschäden; Möglichkeit der Schädigung des nervus facialis; Verletzung eines Nervs im Ohr; Unwirksamkeit einer Einwilligung in eine Operation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1905
  • NJW 1980, 2753 (Ls.)
  • MDR 1980, 836
  • VersR 1981, 456
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.10.1979 - VI ZR 197/78

    Aufklärungspflicht eines Arztes im Vorfeld einer Blinddarmoperation - Umfang der

    Auszug aus BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79
    Dabei braucht hier nicht entschieden zu werden, ob das auch dann zu gelten hat, wenn ein Arzt, der dem Patienten zu einer Operation geraten und ihn deshalb in ein Krankenhaus eingewiesen hatte, auch die dafür notwendige Aufklärung übernommen hat, oder ob er im Einzelfall davon ausgehen darf, die Aufklärung werde im Krankenhaus von dem operierenden Arzt oder jedenfalls von einem zum Chirurgenteam des Krankenhauses gehörenden Arzt vorgenommen werden (vgl. dazu aber schon Senatsurteil vom 23. Oktober 1979 - VI ZR 197/78 - VersR 1980, 68, 69 unter I 2 a).

    Über solche typische, dem Patienten nicht erkennbare Risiken ist dieser grundsätzlich auch dann aufzuklären, wenn sie sehr selten sind (Senatsurteil vom 23. Oktober 1979 - VI ZR 197/78 - VersR 1980, 68); dies vor allem dann, wenn ihre Folgen bei Verwirklichung des Risikos schwerwiegend sind (vgl. Senatsurteil vom 4. November 1975 - VI ZR 226/73 - VersR 1976, 293 unter II 2 a).

  • BGH, 13.12.1951 - III ZR 144/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79
    Die erstbeklagte Stadt ist dem Kläger als dem Begünstigten des von seiner Krankenkasse mit dem Krankenhaus abgeschlossenen "totalen Krankenhausvertrag" (BGHZ 1, 386 [BGH 11.04.1951 - II ZR 68/50]; 4, 138, 149; Daniels NJW 1972, 305) zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Viertbeklagte als ihr Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB) den Krankenhausvertrag dadurch verletzt haben sollte, daß er den Kläger pflichtwidrig nicht über Art und Umfang der Operation sowie deren Risiken vollständig aufgeklärt hat, so daß dessen Einwilligung in die Operation unwirksam war.
  • BGH, 26.09.1961 - VI ZR 225/60

    Schutzbereich und Folgeschäden

    Auszug aus BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79
    Dabei übersieht es nämlich, worauf übrigens der Kläger im Rechtsstreit mehrfach hingewiesen hat, daß der Umfang der Aufklärungspflicht von den konkreten Umständen des Falles abhängt, es mithin darauf ankommt, mit welcher Komplikationsdichte gerade in der Klinik der Erstbeklagten aufgrund des Könnens und der Erfahrung der dort tätigen und für die Operation des Klägers in Betracht kommenden Chirurgen zu rechnen war (Senatsurteil vom 26. September 1961 - VI ZR 225/60 - VersR 1961, 1039; vom 22. Juni 1971 - VI ZR 230/69 - VersR 1971, 929).
  • BGH, 02.02.1968 - VI ZR 115/67

    Schuldhafte Verletzung der Pflicht zur Aufklärung des Patienten über die Gefahren

    Auszug aus BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79
    Eine Entscheidung des Klägers gegen die Operation lag deshalb nicht ganz fern und hätte sich sogar auf nachvollziehbare Erwägungen stützen können, so daß er über nicht ganz seltene Risiken des Eingriffs hätte aufgeklärt werden müssen (vgl. dazu das oben angeführte Senatsurteil und das Urteil vom 2. Februar 1968 - VI ZR 115/67 - VersR 1968, 558 = Laryngologie, Rhinologie, Otologie 1968, 883 ff).
  • BGH, 22.06.1971 - VI ZR 230/69

    Ärztliche Aufklärung - Patient - Gesetzlicher Vertreter - Diagnostischer Eingriff

    Auszug aus BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79
    Dabei übersieht es nämlich, worauf übrigens der Kläger im Rechtsstreit mehrfach hingewiesen hat, daß der Umfang der Aufklärungspflicht von den konkreten Umständen des Falles abhängt, es mithin darauf ankommt, mit welcher Komplikationsdichte gerade in der Klinik der Erstbeklagten aufgrund des Könnens und der Erfahrung der dort tätigen und für die Operation des Klägers in Betracht kommenden Chirurgen zu rechnen war (Senatsurteil vom 26. September 1961 - VI ZR 225/60 - VersR 1961, 1039; vom 22. Juni 1971 - VI ZR 230/69 - VersR 1971, 929).
  • BGH, 16.11.1971 - VI ZR 76/70

    Aufklärungspflicht - Arzt - Schädliche Folgen - Gebotenheit - Eingriff -

    Auszug aus BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79
    Das Berufungsgericht erkennt an sich zutreffend, daß es für die Frage, ob der Patient über ein Risiko aufgeklärt werden muß, nicht allein auf die erfahrungsgemäß zu befürchtende Komplikationsdichte ankommt, sondern auch auf das Gewicht, das mögliche, nicht ganz außerhalb der Wahrscheinlichkeit liegende Risiken für den Entschluß des Patienten haben können, in die Operation einzuwilligen (Senatsurteil vom 16. November 1971 - VI ZR 76/70 - VersR 1972, 153).
  • BGH, 04.11.1975 - VI ZR 226/73

    Ärztliche Aufklärung - Konsultationen - Patient - Verjährungsfrist -

    Auszug aus BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79
    Über solche typische, dem Patienten nicht erkennbare Risiken ist dieser grundsätzlich auch dann aufzuklären, wenn sie sehr selten sind (Senatsurteil vom 23. Oktober 1979 - VI ZR 197/78 - VersR 1980, 68); dies vor allem dann, wenn ihre Folgen bei Verwirklichung des Risikos schwerwiegend sind (vgl. Senatsurteil vom 4. November 1975 - VI ZR 226/73 - VersR 1976, 293 unter II 2 a).
  • BGH, 02.11.1976 - VI ZR 134/75

    Anforderungen an die Aufklärung des Patienten bei interoperativ auftretendem

    Auszug aus BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79
    Dabei spielt es eine wesentliche Rolle, ob die Operation von vitaler Bedeutung für den Patienten ist oder ob, wenn der Eingriff letztlich nicht dringend geboten ist, ein verständiger Patient bei Abwägung des Für und Wider auch angesichts eines möglicherweise entfernten Risikos von der Durchführung der Operation Abstand nehmen würde (vgl. dazu das ebenfalls eine Tympanoplastik betreffende Senatsurteil vom 2. November 1976 - VI ZR 134/75 - VersR 1977, 255 m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.02.1979 - VI ZR 48/78

    Arzt - Behandlung - Kontrolle - Krankenbesuch

    Auszug aus BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79
    Das begründet - wie auch sonst die Übernahme einer ärztlichen Behandlung - seine Garantenstellung gegenüber dem sich ihm anvertrauenden Patienten; von ihm hat er nun unter Einsatz seines Wissens und seiner Fähigkeiten im Rahmen der ärztlichen Behandlung Gesundheitsgefahren abzuwenden (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1979 - VI ZR 48/78 - VersR 1979, 376).
  • BGH, 11.04.1951 - II ZR 68/50

    Kassenpatient im Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79
    Die erstbeklagte Stadt ist dem Kläger als dem Begünstigten des von seiner Krankenkasse mit dem Krankenhaus abgeschlossenen "totalen Krankenhausvertrag" (BGHZ 1, 386 [BGH 11.04.1951 - II ZR 68/50]; 4, 138, 149; Daniels NJW 1972, 305) zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Viertbeklagte als ihr Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB) den Krankenhausvertrag dadurch verletzt haben sollte, daß er den Kläger pflichtwidrig nicht über Art und Umfang der Operation sowie deren Risiken vollständig aufgeklärt hat, so daß dessen Einwilligung in die Operation unwirksam war.
  • BGH, 10.10.2006 - VI ZR 74/05

    Wirksamkeit der Einwilligung der Sorgeberechtigten bei relativ indizierten

    Der Arzt, der seinem Patienten zur Operation rät und ihn über Art und Umfang sowie mögliche Risiken dieser Operation aufklärt, begründet dadurch eine Garantenstellung gegenüber dem sich ihm anvertrauenden Patienten (vgl. Senatsurteil vom 22. April 1980 - VI ZR 37/79 - VersR 1981, 456, 457).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Die Pflicht zur Selbstbestimmungsaufklärung ist in gleicher Weise Nebenpflicht des Behandlungsvertrags wie Ausfluß der Garantenstellung des Arztes (vgl. Senatsurteile vom 22. April 1980 - VI ZR 37/79 - VersR 1981, 456, 457; vom 8. Mai 1990 - VI ZR 227/89 - VersR 1990, 1010, 1011).
  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

    Soweit die Revisionserwiderung demgegenüber geltend macht, diese Werte seien unzutreffend, bei Erstimpfungen steige das Risiko nämlich auf 1: 750.000 Impfdosen, bedurfte es einer näheren Klärung der Schadenshäufigkeit nicht, da statistischen Risikowerten nur ein vergleichsweise geringer Wert zukommt (BGHZ 126, 386, 389; Senatsurteil vom 22. April 1980 - VI ZR 37/79 - VersR 1981, 456, 457).
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