Rechtsprechung
BGH, 29.05.2018 - VI ZR 370/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- IWW
§ 531 Abs. 2 ZPO, § 139 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 544 Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 139 ZPO, § 531 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 139 Abs. 2 ZPO, § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Jurion
Aufklärungspflicht des Arztes über Risiken bzgl. Kenntnis im Zeitpunkt der Behandlung; Hinweispflicht des Gerichts des ersten Rechtszugs hinsichtlich der Rechtsansichten
- rabüro.de
Aufklärungspflicht des Arztes besteht nur hinsichtlich solcher Risiken, die im Zeitpunkt der Behandlung bereits bekannt sind
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufklärungspflicht des Arztes über Risiken bzgl. Kenntnis im Zeitpunkt der Behandlung; Hinweispflicht des Gerichts des ersten Rechtszugs hinsichtlich der Rechtsansichten
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Klage erfolgreich: Welche Hinweispflichten hat das Berufungsgericht?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Arzt muss nur über solche Risiken aufklären die im Zeitpunkt der Behandlung bereits bekannt sind
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Aufklärungspflicht gilt nur für im Zeitpunkt der Behandlung bereits bekannte Risiken
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Aufklärungspflicht besteht nur für bei Behandlung bekannte Risiken
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 20.05.2015 - 4 O 475/07
- OLG Frankfurt, 15.08.2017 - 8 U 102/15
- BGH, 29.05.2018 - VI ZR 370/17
Papierfundstellen
- NJW 2018, 3652
- MDR 2018, 1182
- VersR 2018, 1001
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 09.11.2018 - 10 U 550/18
Ersatzbeschaffung
Das Gericht des ersten Rechtszugs, hätte es die später vom Senat für zutreffend erachtete Rechtsauffassung geteilt, wäre vor Erlass seiner Entscheidung zu einem Hinweis gemäß § 139 Abs. 2 ZPO dahin, dass es seine im Hinweis vom 16.05.2017 geäußerte Rechtsauffassung nicht mehr aufrechterhält, verpflichtet gewesen (BGH, Urteil vom 29.05.2018 - VI ZR 370/17). - OLG Frankfurt, 18.07.2018 - 4 U 184/17
Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung durch Verkürzung der Aktivmasse
Die zitierte Entscheidung des BGH vom 29.5.2018 (Az. VI ZR 370/17) betrifft einen anders gelagerten Sachverhalt.