Rechtsprechung
   BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,119
BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96 (https://dejure.org/1997,119)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1997 - VI ZR 376/96 (https://dejure.org/1997,119)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1997 - VI ZR 376/96 (https://dejure.org/1997,119)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,119) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zum Schadensersatzanspruch gegen einen Haftpflichtversicherer wegen den Folgen eines Verkehrsunfalls (Erwerbsunfähigkeit sowie weitere körperliche Beschwerden); Unfallbedingte organische Veränderungen in Abgrenzung zur Aktivierung und dem Ausbau vorhandener Beschwerden; ...

  • rabüro.de

    Zur Frage des Ausschlusses eines psychischen Folgeschaden wegen Geringfügigkeit des schädigenden Ereignisses

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Grundsätze der Zurechnung psychischer Folgeschäden eines Verkehrsunfalls

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Zurechnung psychischer Folgeschäden des Verletzten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten, Zurechnung psychischer Folgeschäden [hier: Erwerbsunfähigkeit] bei einem Verkehrsunfall

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Kfz-Unfall: Zurechnung psychischer Folgeschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fehlverarbeitung von Unfallfolgen - Kausalität

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zurechnung psychisch bedingter Folgeschäden

  • olg-report.de (Entscheidungsbesprechung, RTF-Format (Word))

    Neue Entwicklungen beim psychischen Folgeschaden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 137, 142
  • NJW 1998, 810
  • MDR 1998, 157
  • NZV 1998, 65
  • NJ 1998, 206
  • VersR 1998, 201
  • DB 1998, 672
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (129)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96
    10 Zutreffend ist allerdings der rechtliche Ansatz des Berufungsgerichts, daß der Schädiger grundsätzlich auch für eine psychische Fehlverarbeitung als haftungsausfüllende Folgewirkung des Unfallgeschehens einzustehen hat, wenn eine hinreichende Gewißheit besteht, daß diese Folge ohne den Unfall nicht eingetreten wäre (Senatsurteile BGHZ 132, 341, 343 ff.; vom 9. April 1991 - VI ZR 106/90 - VersR 1991, 704, 705 und vom 16. März 1993 - VI ZR 101/92 - VersR 1993, 589, 590, jeweils m.w.N.).

    In dem für die Zurechnung psychischer Schäden grundlegenden Senatsurteil vom 30. April 1996 - abgedruckt BGHZ 132, 341, 343 ff. - hat der erkennende Senat ausgeführt, die Zurechnung solcher Schäden scheitere auch nicht daran, daß der Verletzte infolge körperlicher oder seelischer Anomalien oder Dispositionen besonders schadensanfällig sei, weil der Schädiger keinen Anspruch darauf habe, so gestellt zu werden, als habe er einen bis dahin Gesunden verletzt.

    11 a) Soweit das Berufungsgericht darauf abhebt, daß es sich um einen Unfall mit ganz geringfügigen Verletzungsfolgen handele und die psychische Reaktion des Klägers hierauf in einem groben Mißverhältnis zum Anlaß stehe und nicht mehr verständlich sei, spricht es zwar eine Fallgruppe an, für welche nach den im Senatsurteil vom 30. April 1996 - aaO - dargelegten Grundsätzen die haftungsrechtliche Zurechnung des Schadens ausgeschlossen sein kann, nämlich diejenigen Fälle, in denen das schädigende Ereignis im Sinn einer Bagatelle ganz geringfügig ist.

    Insoweit trifft es zwar zu, daß nach den Grundsätzen des Senatsurteils vom 30. April 1996 - aaO - auch bei Vorliegen eines Bagatellschadens im vorstehend dargelegten Sinn ausnahmsweise die Zurechnung eines psychischen Folgeschadens dann gerechtfertigt sein kann, wenn das schädigende Ereignis gerade eine spezielle Schadensanlage des Geschädigten getroffen hat und nicht nur dessen allgemeine Anfälligkeit für neurotische Fehlentwicklungen.

    Soweit der Hinweis auf die spezielle Schadensanlage im Schrifttum dahin verstanden worden ist, daß eine Haftungszurechnung bei Geringfügigkeit und besonderer Schadensanlage des Geschädigten ausscheide (so Schiemann, EWiR 1996, 681 f.), beruht dies auf einem Mißverständnis des letztgenannten Senatsurteils, weil hiernach eine solche Anfälligkeit im Gegenteil ausnahmsweise zur Zurechnung der Haftung führen kann.

    17 aa) Das Berufungsgericht will sich auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats stützen, wonach eine Zurechnung des psychischen Folgeschadens ausscheidet, wenn beim Verletzten eine Renten- oder Begehrensneurose vorliegt, der Geschädigte also den Unfall im neurotischen Streben nach Versorgung und Sicherheit lediglich zum Anlaß nimmt, um den Schwierigkeiten und Belastungen des Erwerbslebens auszuweichen (Senatsurteile BGHZ 20, 137, 142; 132, 341, 346; vom 8. Mai 1979 - VI ZR 58/78 - VersR 1979, 718, 719 und vom 25. Februar 1997 - aaO -).

    Einer solchen Neurose liegt ebenfalls eine Fehlverarbeitung des Unfallgeschehens zugrunde, welches unbewußt zum Anlaß genommen wird, latente innere Konflikte zu kompensieren, wenn auch anders als bei der Begehrensneurose nicht gerade im Hinblick auf den Wunsch, nicht mehr arbeiten zu müssen, so daß hier grundsätzlich eine Zurechnung des Ursachenzusammenhangs stattfindet (Senatsurteile BGHZ 132, 341, 346 und vom 25. Februar 1997 - aaO -, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 25.02.1997 - VI ZR 101/96

    Beweiswürdigung bei angenommener Begehrensneurose

    Auszug aus BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96
    Soweit der Senat in diesem Urteil sowie im Urteil vom 25. Februar 1997 - VI ZR 101/96 - VersR 1997, 752, 753 jedoch näher dargelegt hat, in welchen Fällen der haftungsrechtlichen Zurechnung solcher Schäden Grenzen gesetzt seien, hat das Berufungsgericht die hierfür entwickelten Grundsätze verkannt und im Streitfall die Voraussetzungen für eine Ausnahme von der Haftung auf der Grundlage unzureichender Tatsachenfeststellungen bejaht.

    17 aa) Das Berufungsgericht will sich auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats stützen, wonach eine Zurechnung des psychischen Folgeschadens ausscheidet, wenn beim Verletzten eine Renten- oder Begehrensneurose vorliegt, der Geschädigte also den Unfall im neurotischen Streben nach Versorgung und Sicherheit lediglich zum Anlaß nimmt, um den Schwierigkeiten und Belastungen des Erwerbslebens auszuweichen (Senatsurteile BGHZ 20, 137, 142; 132, 341, 346; vom 8. Mai 1979 - VI ZR 58/78 - VersR 1979, 718, 719 und vom 25. Februar 1997 - aaO -).

    Einer solchen Neurose liegt ebenfalls eine Fehlverarbeitung des Unfallgeschehens zugrunde, welches unbewußt zum Anlaß genommen wird, latente innere Konflikte zu kompensieren, wenn auch anders als bei der Begehrensneurose nicht gerade im Hinblick auf den Wunsch, nicht mehr arbeiten zu müssen, so daß hier grundsätzlich eine Zurechnung des Ursachenzusammenhangs stattfindet (Senatsurteile BGHZ 132, 341, 346 und vom 25. Februar 1997 - aaO -, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 16.03.1993 - VI ZR 101/92

    Ersatzpflicht bei Konversionsneurose

    Auszug aus BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96
    10 Zutreffend ist allerdings der rechtliche Ansatz des Berufungsgerichts, daß der Schädiger grundsätzlich auch für eine psychische Fehlverarbeitung als haftungsausfüllende Folgewirkung des Unfallgeschehens einzustehen hat, wenn eine hinreichende Gewißheit besteht, daß diese Folge ohne den Unfall nicht eingetreten wäre (Senatsurteile BGHZ 132, 341, 343 ff.; vom 9. April 1991 - VI ZR 106/90 - VersR 1991, 704, 705 und vom 16. März 1993 - VI ZR 101/92 - VersR 1993, 589, 590, jeweils m.w.N.).

    20 Angesichts der Ausführungen des Sachverständigen zum neurotischen Zustand des Klägers hätte das Berufungsgericht nämlich prüfen müssen, ob dessen psychische Fehlentwicklung nicht eher auf eine Konversionsneurose hinweist, bei der ein seelischer Konflikt in körperliche Störungen umgewandelt wird (vgl. hierzu Senatsurteile vom 12. November 1985 - VI ZR 103/84 - VersR 1986, 240, 242 und vom 16. März 1993 - aaO -).

  • BGH, 12.11.1985 - VI ZR 103/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96
    20 Angesichts der Ausführungen des Sachverständigen zum neurotischen Zustand des Klägers hätte das Berufungsgericht nämlich prüfen müssen, ob dessen psychische Fehlentwicklung nicht eher auf eine Konversionsneurose hinweist, bei der ein seelischer Konflikt in körperliche Störungen umgewandelt wird (vgl. hierzu Senatsurteile vom 12. November 1985 - VI ZR 103/84 - VersR 1986, 240, 242 und vom 16. März 1993 - aaO -).
  • BGH, 08.05.1979 - VI ZR 58/78

    Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Injektion in einem Krankenhaus bei

    Auszug aus BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96
    17 aa) Das Berufungsgericht will sich auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats stützen, wonach eine Zurechnung des psychischen Folgeschadens ausscheidet, wenn beim Verletzten eine Renten- oder Begehrensneurose vorliegt, der Geschädigte also den Unfall im neurotischen Streben nach Versorgung und Sicherheit lediglich zum Anlaß nimmt, um den Schwierigkeiten und Belastungen des Erwerbslebens auszuweichen (Senatsurteile BGHZ 20, 137, 142; 132, 341, 346; vom 8. Mai 1979 - VI ZR 58/78 - VersR 1979, 718, 719 und vom 25. Februar 1997 - aaO -).
  • BGH, 30.09.1980 - VI ZR 260/79

    Hemmung der Verjährung durch Einleitung des Armenrechtsverfahrens

    Auszug aus BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96
    Hierdurch wurde der Lauf der Verjährungsfrist gemäß § 203 Abs. 2 BGB erneut gehemmt (Senatsurteile vom 30. September 1980 - VI ZR 260/79 - VersR 1981, 59, 60 und vom 24. März 1987 - VI ZR 217/86 - NJW 1987, 3120, 3121).
  • BGH, 14.01.1992 - VI ZR 120/91

    Freisetzung einer chemischen Substanz (Äthylacrylat) nach einem Störfall in einer

    Auszug aus BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96
    Damit sind also Beeinträchtigungen gemeint, die sowohl von der Intensität als auch der Art der Primärverletzung her nur ganz geringfügig sind und üblicherweise den Verletzten nicht nachhaltig beeindrucken, weil er schon aufgrund des Zusammenlebens mit anderen Menschen daran gewöhnt ist, vergleichbaren Störungen seiner Befindlichkeit ausgesetzt zu sein (Senatsurteil vom 14. Januar 1992 - VI ZR 120/91 - VersR 1992, 504, 505).
  • BGH, 09.04.1991 - VI ZR 106/90

    Wirkungen des Beziehens eines Feststellungsantrags allein auf noch nicht

    Auszug aus BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96
    10 Zutreffend ist allerdings der rechtliche Ansatz des Berufungsgerichts, daß der Schädiger grundsätzlich auch für eine psychische Fehlverarbeitung als haftungsausfüllende Folgewirkung des Unfallgeschehens einzustehen hat, wenn eine hinreichende Gewißheit besteht, daß diese Folge ohne den Unfall nicht eingetreten wäre (Senatsurteile BGHZ 132, 341, 343 ff.; vom 9. April 1991 - VI ZR 106/90 - VersR 1991, 704, 705 und vom 16. März 1993 - VI ZR 101/92 - VersR 1993, 589, 590, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.11.1996 - VI ZR 275/95

    Schmerzensgeldmindernde Berücksichtigung der Teilnahme am Straßenverkehr;

    Auszug aus BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96
    26 Bei der Bemessung eines der Billigkeit entsprechenden Schmerzensgeldes kann nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urteil vom 5. November 1996 - VI ZR 275/95 - VersR 1997, 122, 123) eine besondere Schadensanfälligkeit des Verletzten Berücksichtigung finden; dies gilt auch für seine psychische Veranlagung und die auf ihr beruhenden Risiken.
  • BGH, 17.01.1995 - VI ZR 62/94

    Bemessung eines Erwerbsschadens; Anforderungen an die Darlegung durch den

    Auszug aus BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96
    Ebenso wie bei Prognoseschwierigkeiten wegen eines wenig strukturierten Erwerbslebens (vgl. hierzu Senatsurteil vom 17. Januar 1995 - VI ZR 62/94 - VersR 1995, 422, 424) kann auch hier ein prozentualer Abschlag von den ohne derartige Risiken zu erwartenden Erwerbseinnahmen in Betracht kommen.
  • BGH, 29.02.1956 - VI ZR 352/54

    Ersatzpflicht hinsichtlich seelischer Störungen

  • BGH, 24.03.1987 - VI ZR 217/86

    Hemmung der Verjährung während Prozeßkostenhilfeverfahren

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06

    Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers

    Wer einen gesundheitlich schon geschwächten Menschen verletzt, kann nicht verlangen, so gestellt zu werden, als wenn der Betroffene gesund gewesen wäre (st. Rspr. vgl. BGH 30. April 1996 - VI ZR 55/95 - BGHZ 132, 341 = NJW 1996, 2425 mwN; 11. November 1997 - VI ZR 376/96 - BGHZ 137, 142 = NJW 1998, 810).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Aus dem Ausschluss so genannter Schockschäden aus dem Kreis der versicherten Risiken in der privaten Unfallversicherung ist für die gesetzliche Unfallversicherung ebenso wenig herleitbar wie für das zivilrechtliche Schadensersatzrecht (vgl BGHZ 132, 341, 343 f; BGHZ 137, 142, 145; Heinrichs in Palandt, aaO, Vorb v § 249 RdNr 69 ff).

    Derartiges ist den genannten Standardwerken in dieser Absolutheit für kein Unfallgeschehen zu entnehmen (vgl Schönberger/Mehrtens/Valentin, aaO, Kap 5.1.9.2.2, 5.1.10, S 236 ff; M. Benz, NZS 2002, 8, 14; vgl zum Zivilrecht BGHZ 137, 142, 146 ff).

    Daher schließt eine "abnorme seelische Bereitschaft" die Annahme einer psychischen Reaktion als Unfallfolge nicht aus (BSGE 18, 173, 176 = SozR Nr. 61 zu § 542 RVO; BSG vom 29. Januar 1986 - 9b RU 56/84 - BSG vom 5. August 1987 - 9b RU 36/86 - SozR 2200 § 581 Nr. 26; vgl zum sozialen Entschädigungsrecht BSGE 19, 275, 278 = SozR Nr. 174 zu § 162 SGG; zum Zivilrecht: BGHZ 132, 341, 345 f; BGHZ 137, 142, 145 f).

    Soweit diese Vorstellungen neben das als naturwissenschaftliche Ursache der bestehenden psychischen Gesundheitsstörungen anzusehende Unfallereignis treten, sind sie als konkurrierende Ursache zu würdigen und können nach dem oben Gesagten der Bejahung eines wesentlichen Ursachenzusammenhangs zwischen der versicherten Ursache Unfallereignis und den psychischen Gesundheitsstörungen entgegenstehen (BSGE 18, 173, 176 = SozR Nr. 61 zu § 542 RVO; BSG vom 29. Januar 1986 - 9b RU 56/84 - BSG vom 5. August 1987 - 9b RU 36/86 - SozR 2200 § 581 Nr. 26; vgl zum sozialen Entschädigungsrecht BSGE 19, 275, 278 = Nr. 174 zu § 162 SGG; zum Zivilrecht: BGHZ 137, 142, 148 ff).

  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Diesen Grundsätzen, die in der Rechtsprechung seit langem geklärt sind (vgl. z.B. Senatsurteile BGHZ 137, 142 ff. und vom 16. November 1999 - VI ZR 257/98 - VersR 2000, 372 f.) und die im Streitfall - anders als das Berufungsgericht meint - keiner Weiterentwicklung bedürfen, wird das angefochtene Urteil entgegen der Auffassung der Revision gerecht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht